Weshalb eine Deutschlandfahne die Bundestagspolizei auf den Plan rief
Weil Bundestagsabgeordnete der AfD auf dem Balkon eines Bundestagsgebäudes die Deutschlandfahne geschwenkt haben, kam die Bundestagspolizei. Wir haben uns den Vorfall genauer angeschaut.
Von einem Balkon des Bundestags haben AfD-Angehörige am 8. Juni 2026 eine Deutschlandfahne geschwenkt, als unten auf der Straße eine Demonstration vorbeizog. Daraufhin kam die Bundestagspolizei und erklärte, man prüfe, ob die Fahne gegen die Hausordnung verstoße. Eine Regenbogenfahne wäre dagegen in Ordnung gewesen, wird in Sozialen Netzwerken behauptet.
Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch war vor Ort und schwenkte selbst die Fahne – sie veröffentlichte ein Video (hier archiviert), das zusammengeschnittene Szenen auf dem Balkon zeigt. Darin heißt es, man habe die Bundestagspolizei dann auch auf eine Regenbogenflagge in einem Büro gegenüber aufmerksam gemacht.
Wir haben uns die Regelungen dazu genauer angesehen.

Hausordnung verbietet Flaggen und Fahnen nicht explizit
Auf dem Reichstagsgebäude, in dem der Bundestag tagt, wehen dauerhaft Deutschland- wie auch Europaflaggen, selten auch die Regenbogenfahne. Bis auf solche Ausnahmen ist das sichtbare Anbringen von Flaggen in und an Bundestagsgebäuden aber „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik“ nicht gestattet, erklärt uns ein Pressereferent des Bundestags. Über den Einzelfall entscheidet die Bundestagsverwaltung – die Bundestagspolizei und das Referat für Zutrittsangelegenheiten gehen Hinweisen auf Verstöße nach.
Auf Nachfragen zu den aktuellen Ermittlungen äußerte sich die Bundestagsverwaltung nicht – man gebe grundsätzlich keine Auskünfte über Ermittlungen. Der Pressereferent verwies jedoch auf Paragraf 4, Absatz 2 der Hausordnung und fasst wie folgt zusammen:
„Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Von Fahnen oder Flaggen ist darin zwar keine Rede, allerdings zählen diese offenbar dazu. Ob unter „angebracht“ aber auch Fahnen fallen, die in der Hand geschwenkt werden, bleibt unklar. Auf eine Rückfrage dazu antwortete der Pressereferent inhaltlich nicht mehr. Darum haben wir uns die Vorfälle der Vergangenheit angeschaut, bei denen Flaggen und Fahnen entfernt werden mussten.
Regenbogenflaggen wurden 2025 entfernt
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die im Bundestag das Hausrecht innehat, hatte im Juni 2025 das Hissen der Regenbogenflagge auf dem Bundestag anlässlich des Christopher-Street-Days „aus Neutralitätsgründen“ unterbunden; nicht jedoch anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie am 17. Mai. Im Sommer 2025 war die Bundestagspolizei außerdem vermehrt aktiviert worden, um von außen sichtbare Regenbogenfahnen im und am Gebäude entfernen zu lassen, unter anderem bei Abgeordneten der SPD und der Linken.
Wir haben die Abgeordneten Stella Merendino (Linke) und Lina Seitzl (SPD) gefragt, mit welcher Begründung sie 2025 ihre Regenbogenflaggen entfernen mussten. Der Büroleiter von Merendino antwortete uns per E-Mail, dass die Flagge am Fenster zum Innenhof des Bürogebäudes angebracht gewesen sei. Diese musste unter Berufung auf Paragraf 4, Absatz 2, Satz 2 der Hausordnung entfernt werden. Bei diesem Fall standen die Vorzeichen also anders: Beide Objekte waren tatsächlich „angebracht“ worden. Seitzl wollte sich laut Büroleitung nicht zu dem Vorfall äußern.
Die Regenbogenflagge, die im Video von Beatrix von Storch durch ein Fenster zu sehen ist, hängt aber nicht am Fenster, sondern im Büro über einem Stuhl oder Tisch. Ob sie ebenfalls gegen die Hausordnung verstößt, lässt sich mit den Informationen aus Storchs Video und von der Bundestagsverwaltung nicht abschließend klären. Einen ähnlichen Fall schilderte die Queer-Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Nyke Slawik, bereits im Juli 2025 in einem Interview.
Der Pressereferent des Bundestages äußerte sich nicht dazu, ob eine Regenbogenflagge, wie sie im Video von Storch zu sehen ist, entfernt werden müsste – er berief sich auf den Schutz der Daten Einzelner. Er betonte jedoch auch, dass keinerlei Flaggen angebracht werden dürften – ob Regenbogen- oder Deutschlandflagge, spiele keine Rolle.
Bundestagsvizepräsidentin: Aus Parlamentsgebäuden darf keine Demo durch Fahnenschwenken unterstützt werden
Am 11. Juni, drei Tage nach der Demonstration am Jakob-Kaiser-Haus, wurde auf dem Instagram-Account des Bundestags ein Video (hier archiviert) veröffentlicht, in dem der Sachverhalt eingeordnet und der Einsatz der Hauspolizei begründet wurde.
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Darin erklärt Andrea Lindholz, Vize-Bundestagspräsidentin, dass es die Würde und Neutralität des Bundestags gefährde, wenn sich Abgeordnete durch das demonstrative Schwenken einer Flagge mit einer Demonstration solidarisierten:
„Genau das dient der Würde, Neutralität und Funktionsfähigkeit des deutschen Bundestages als Verfassungsorgan. Deshalb gilt, dass Fenster, Balkone und Fassaden der Bundestagsgebäude laut unserer Hausordnung […] nicht genutzt werden, um durch Plakate, Aushänge und Fahnen, und damit auch bspw. nicht durch die Regenbogenflagge […] politische Botschaften nach außen zu tragen oder zu verstärken. […] Aus den Gebäuden des Bundestages heraus darf [eine Demonstration] nicht durch demonstratives Zeigen oder Schwenken von Fahnen als Zeichen der Unterstützung begleitet werden. Der deutsche Bundestag macht sich als Verfassungsorgan keine Forderungen einer bestimmten Versammlung zu eigen.“
Lindholz’ Erklärung zufolge ging es bei dem Einsatz der Bundestagspolizei also vor allem darum, dass Bundestagsgebäude als Repräsentationen eines Verfassungsorgans neutral bleiben müssten. Das sei eben nicht gegeben, wenn Abgeordnete zusammen mit Demonstranten Fahnen schwenken.
Beatrix von Storch antwortete nicht auf unsere Anfrage.
Redigatur: Sara Pichireddu, Sarah Thust