Spionage-Risiko bei der Bundeswehr

Die Bundeswehr trainiert mit chinesischen Drohnen – trotz bekannter Risiken und Warnungen. Wie kann das sein?

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters

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aus meiner Zeit bei der Bundeswehr weiß ich, dass Beschaffungsvorhaben dort nicht immer rund laufen und Quell vielen Ärgers sind. 

Mein Kollege Martin Murphy und ich haben uns jetzt mit einem Vorgang beschäftigt, der innerhalb der Truppe mittlerweile „Legendenstatus“ genießt: Wie chinesische Drohnen gekauft werden, trotz bekannter Sicherheitsrisiken und Warnungen. Es ist eine Geschichte voller Wendungen und Widersprüche. Darum geht es heute im Thema des Tages.

Außerdem im SPOTLIGHT: Mitten in Berlin steht das „Russische Haus“. Die französische Regierung geht davon aus, dass es von russischen Geheimdiensten zur Tarnung genutzt wird. Mehr dazu erfahren Sie in der neuesten CORRECTIV-Recherche. Bei Fun Facts geht es zudem um eine angebliche Verschwörung mit Wetterkarten.

Thema des Tages: Spionage-Risiko bei der Bundeswehr

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Neueste CORRECTIV-Recherchen: Russisches Haus – ein Ende für Propaganda und Spionage?

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Die Wetterkarten-Verschwörung

Faktencheck: Gerüchtekiller – ist das Frühstück die wichtigste Mahlzeit des Tages?

Gute Sache(n): Gleitzeit an der Schule • Sonnenfinsternis – was Forschende umtreibt • Avocado-Hand

CORRECTIV ganz persönlich: Waffenschein weg wegen AfD-Mitgliedschaft

Grafik des Tages: Diese Abgeordneten beschäftigen eine zweistellige Anzahl an Mitarbeitenden

Eine Drohne des Typs DJI Matrice M30 steht auf einer Wiese neben Markierungskegeln. (Foto: Picture Alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

Ein Thema, das bislang kaum Aufmerksamkeit erfährt, ist der Umstand, dass die Bundeswehr mit Drohnen des chinesischen Herstellers DJI trainiert. Fachleute sehen schon lange das Risiko, dass Geheimdienste sensible Daten aus der Technik erbeuten könnten. Wieso also werden sie ausgerechnet bei der Bundeswehr verwendet? Das haben wir rekonstruiert. 

Wie die Geräte trotz Warnungen in die Truppe kamen: 
DJI-Drohnen wurden vereinzelt schon seit mindestens 2017 bei der Truppe eingesetzt. Damals kamen sie bei einer EU-Mission zur Schleuserbekämpfung auf dem Mittelmeer zum Einsatz. 2022 trainierte die Kampfmittelabwehr mit einem DJI-Fabrikat.

Zwischenzeitlich mehrten sich aber Bedenken. Die US-Regierung schränkte die Nutzung von DJI-Drohnen bei Militär und Behörden ab 2017 schrittweise ein. Die aufgezeichneten Flugdaten könnten sonst an die chinesische Regierung weitergegeben werden, so die Begründung. 

Im Jahr 2023 sprach dann Martin Schelleis, damals Inspekteur der Streitkräftebasis der Bundeswehr, nach CORRECTIV-Recherchen einen drastischen Befehl aus: Die DJI-Drohnen dürfen nicht länger verwendet werden. Die Gefahr schien erstmal gebannt. 

Doch dann kam es zur Kehrtwende: Nur knapp ein halbes Jahr später schaltete sich der Brigadegeneral Wolfgang Jordan ein, damals Leiter der „Task-Force Drohne“. Die Drohnen wurden auf seine Empfehlung hin dann doch flächendeckend für den Einsatz erlaubt. CORRECTIV wollte wissen, warum.

Wie die Bundeswehr den Einsatz rechtfertigt: 
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums teilt mit, die Drohnen würden ausschließlich bei Übungen und Routineaufgaben auf militärischen Liegenschaften und Übungsplätzen eingesetzt. Sie würden nicht in sensiblen Bereichen eingesetzt. 

Das wirkt widersprüchlich. Denn es sind gerade Aufzeichnungen von militärischen Übungen, an denen fremden Mächte großes Interesse haben. Immerhin dokumentieren sie die Routinen einer Armee. Zu dieser Problematik äußert sich die Sprecherin auf Nachfrage allerdings nicht. 

Dass die Geräte ungeachtet des vorherigen Befehls von Schelleis beschafft wurden, erklärte sie damit, dass die Vorgaben „fortlaufend an aktuelle operative Erfordernisse, technologische Entwicklungen sowie neue Erkenntnisse angepasst“ würden.

Warum der Beschaffungsvorgang weiter Fragen aufwirft:
Im November 2024 bestellte die Truppe 500 dieser DJI-Drohnen, der Vertrag liegt uns vor. Festgehalten ist darin, dass die Drohnen Daten nicht so speichern dürfen, dass „Dritte darauf Zugriff nehmen könnten“. 

Gleichzeitig zeigen unsere Recherchen: Die Drohnen sind durchaus mit einer „Blackbox“ ausgestattet, auf der unter anderem Flugkoordinaten mitgeschrieben werden.

Und: Normalerweise müssen alle IT-Geräte bei der Bundeswehr eine Freigabe einer Akkreditierungsstelle erhalten, Fluggeräte zudem eine vom Luftfahramt. Die DJI-Drohnen wurden davon aber offenbar ausgeklammert.

Großübung zur Präsentation der Fähigkeiten der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord. Auch Drohnen kamen dabei zum Einsatz. (Foto: picture alliance / SZ Photo | Friedrich Bungert)

Ein Bundeswehr-Insider fasste das in einem Gespräch kürzlich deutlich zusammen: Um chinesische Drohnen kaufen zu können, baute die Truppe sich eine „Grauzone“. Eine, die womöglich eine Schwachstelle schaffte.

Das Russische Haus in der Berliner Friedrichstraße
Foto: Bernadette Wurzinger / Pixabay

Endlich verständlich
Viele Menschen werden morgen die partielle Sonnenfinsternis verfolgen. Doch sie ist mehr als ein Spektakel zum Staunen. Denn sie bietet Forschenden eine seltene Gelegenheit, die Rätsel der Sonne weiter zu erforschen. Was das Ereignis für die Wissenschaft bedeutet, erklärt der Spiegel.
spiegel.de 

Fundstück
Vorsicht vor der „Avocado-Hand“. Dieser Begriff steht für Schnittverletzungen an der Hand, die beim Aufschneiden von Avocados entstehen. Typischerweise halten viele Menschen die Frucht dabei in der hohlen Hand – mit erheblichem Verletzungsrisiko. Ein Klinikum in Norddeutschland hat dazu Zahlen ausgewertet: Die Tendenz ist steigend. Die Verletzungen lassen sich aber vermeiden, indem die Frucht beim Aufschneiden auf ein Brettchen gelegt wird. Auch den Kern sollte man lieber mit einem Löffel statt mit einem Messer entfernen.
stern.de       


Im konkreten Fall hatte die zuständige Polizeiinspektion drei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen, weil sie Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt sein sollen. Alle drei wehrten sich dagegen und beriefen sich auf das „Parteienprivileg“. Nachteile dürfe es erst geben, sollte das Bundesverfassungsgericht die Partei offiziell verbieten.

Das Gericht sah das anders. Und für mich als AfD-Beobachterin ist vor allem interessant, wie es das begründet hat. Grundlage hierfür ist das Waffengesetz: Danach gilt in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig, wer Mitglied einer Vereinigung ist oder sie unterstützt, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt. 

Entscheidend ist dem Gericht zufolge das Gesamtbild einer Partei – geprägt durch die Äußerungen ihrer führenden Köpfe, Funktionäre und Untergliederungen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Begreift eine Vereinigung Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens pauschal als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers und tritt sie für deren pauschale Ausgrenzung ein, liegt darin eine Verletzung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenwürde.“ 

Auch die systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und der ständige Vergleich mit Unrechtsregimen wie der DDR gehe über zulässige Kritik hinaus und greife das Demokratieprinzip an, heißt es.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Till Eckert, Sebastian Haupt, Pamela Kaethner und Elena Müller.