Politik

Pro-russischer Block aus AfD und BSW: Das sind die Gefahren

Sollte eine AfD-geführte Regierung unter Zustimmung des BSW in Sachsen-Anhalt zustande kommen, würden zwei russland-freundliche Parteien den Kurs des Landes bestimmen. Nicht alle Forderungen aus ihren Programmen sind auf Länderebene umsetzbar. Im Sicherheitsbereich gibt es aber ernsthafte Sorgen und Überlegungen. Ein Check.

von Lena Köpsell, Alexej Hock

Die AfD in Sachsen-Anhalt hatte in ihrem Wahlprogramm einige pro-russische Forderungen. Hans-Thomas-Tillschneider (links), hier während des Wahlkampfs mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, fällt durch besondere Nähe zu Russland auf. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Die AfD in Sachsen-Anhalt hatte in ihrem Wahlprogramm einige pro-russische Forderungen. Hans-Thomas-Tillschneider (links), hier während des Wahlkampfs mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, fällt durch besondere Nähe zu Russland auf. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Wenige Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt ging ein Video viral: Während eines Besuchs beim AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider in Querfurt entdeckt der Bild-Journalist Paul Ronzheimer eine Tasse der russischen Armee. Darauf angesprochen, versucht sich der sachsenanhaltische Landes-Vize Tillschneider in dem Video über zwei Minuten lang in Erklärungen. Es sei halt eine Tasse, die ihm geschenkt wurde, er verbinde damit „nichts Besonderes“. 

Die Nähe der AfD in Sachsen-Anhalt zu Putins Russland zeigt sich nicht nur an russischen Kaffeetassen, sondern auch im Wahlprogramm. Dort finden sich Forderungen von der Abschaffung von Russland-Sanktionen bis hin zur Kürzung der Sozialleistungen ukrainischer Geflüchteter. 

Das BSW, das zum Königsmacher einer AfD-Landesregierung werden könnte, positioniert sich für eine Wiederinbetriebnahme von Nordstream und gegen NATO-Manöver und eine militärische Nutzung ziviler Infrastruktur auf dem Boden Sachsen-Anhalts. In puncto Russland gibt es viele Überschneidungen zwischen den beiden Parteien. Zusammen hätte der pro-russische Block im Landtag eine knappe Mehrheit von 44 Sitzen.

Nicht alle Forderungen der Partei lassen sich auf Landesebene ändern. Aufgrund der ideologischen Nähe und der Verbindungen mehrerer AfD-Landespolitiker nach Russland herrscht in Sicherheitskreisen jedoch die Sorge, die Verteidigungspolitik der Bundesrepublik könne eingeschränkt oder wichtige Informationen könnten durchgestochen werden.

CORRECTIV hat vier Themenbereiche genauer betrachtet, die bei einer pro-russischen AfD-Regierung mit Duldung oder Zustimmung des BSW zum Problem werden könnten – oder nicht.

Verteidigungs-Chaos dank AfD-Regierung?

Das BSW ging in ihrem Wahlprogramm explizit auf die Rolle des Landes bei der Verteidigungsfähigkeit ein. Dort werden die „Ablehnung der Nutzung Sachsen-Anhalts als militärische Transit- und Logistikdrehscheibe“ und „keine NATO-Manöver und militärische Nutzung ziviler Infrastruktur“ gefordert. 

Auch wenn die AfD in ihrem Wahlprogramm das Thema aussparte, befürchtet die Bundesregierung im Falle einer Regierung der rechtsextremen Partei in einem Bundesland Ähnliches. Die Welt berichtete Ende Juli, dass sich mehrere Ressorts mit der Frage beschäftigen, wie militärische Mobilität auch dann sichergestellt werden kann, wenn eine Landesregierung nicht kooperiert.

„Die Sorge, dass durch eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands lahmgelegt werden würde, geht sicher zu weit“, sagt Luca Manns von der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität zu Köln gegenüber CORRECTIV. „Eine Landesregierung kann der Bundeswehr beispielsweise nicht einfach ein Einfahrtsverbot aussprechen“.

AfD-Innenminister hätte Zugriff auf Zivilverteidigungs-Pläne

Zwar könne ein Land durchaus störend wirken, so Manns. Etwa, indem die Landespolizei gezielt Fahrzeuge kontrolliere, in denen sie Soldaten vermute, oder indem sich staatliche Behörden bei Genehmigungen oder Auskünften viel Zeit ließen. „Eine Landesregierung kann aber dauerhaft nichts verhindern, sondern nur auf Zeit spielen“, sagt Manns. Aufgrund öffentlicher Äußerungen von AfD-Vertretern könne man ein solches Störfeuer nicht ausschließen.

Für gravierender hält Manns die Gefahr, dass als geheim eingestufte Informationen „durchgestochen“ würden. Er weist darauf hin, dass Innenminister – anders als etwa der Verfassungsschutzchef eines Landes – keine Sicherheitsüberprüfung bräuchten. Innenminister könnten auch Unterlagen der Zivilverteidigung einsehen, darunter Aspekte des „Operationsplans Deutschland“. Dabei handelt es sich um einen militärischen Verteidigungsplan, der auch zivile Infrastruktur einbezieht.

Würden solche Unterlagen in die Hände Russlands geraten, wäre dies nach Ansicht des Sicherheitsexperten eine „große Gefahr“. Das beziehe sich jedoch nur für bereits mit dem Land geteilte Daten. 

Manns sagt: „Das Verteidigungsministerium kann selbst bestimmen, an wen es künftig Verschlusssachen weiterreicht. Es gibt keine Herausgabepflicht gegenüber einer Landesregierung.“ Laut dem Juristen wird im Bund bereits seit einiger Zeit darüber nachgedacht, wie man sensible Daten vor einer AfD-Regierung schützen könne.

Geheime Informationen in Gefahr?

Mehrere Sicherheitspolitiker haben bereits Bedenken geäußert, dass eine AfD-Regierung ein nationales Sicherheitsrisiko darstellen würde. „Angesichts der aktuellen Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur wäre es fatal, wenn Ermittlungsergebnisse der Sicherheitsbehörden nach Russland durchsickern würden“, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier dem Handelsblatt vor der Wahl. Die russische Regierung mache „ja kein Geheimnis daraus, dass die AfD für Putin das wichtigste Instrument der Destabilisierung Deutschlands ist“, sagte er.

Ab Mittwoch, den 9. September, beraten die Verfassungsschützer der Länder drei Tage lang mit dem Bundesverfassungsschützer Sinan Selen. Bei der Tagung soll es auch um den Umgang mit der AfD gehen. Laut dem Sicherheitsexperten Manns hat sich insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schon länger darauf vorbereitet, die Beobachtung der Partei und die Spionageabwehr gegen Russland vor einem AfD-Innenminister abzuschirmen.

Georg Maier (l., SPD), Thüringens Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, und Stephan Kramer, (r), Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, warnen vor den Konsequenzen einer AfD-Regierung. Bild: Martin Schutt/picture alliance/dpa

Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hatte zuvor skizziert, dass man den Zugriff des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes auf das absolut Notwendige beschränken könnte. Eine Möglichkeit wäre, bestimmte Informationen höher als Verschlusssache einzustufen und damit den Kreis der Zugriffsberechtigten zu verkleinern. Außerdem kann die Behörde, die Informationen in den Verbund der Verfassungsschützer gibt, grundsätzlich festlegen, wer darauf zugreifen darf.

AfD-Regierung könnte sich auf Geheimdienst-Kooperationen auswirken

Ganz vorenthalten kann man die Informationen aber auch nicht, gibt der ehemalige Verfassungsschutzchef aus Brandenburg, Jörg Müller, zu bedenken. „Wenn beispielsweise ein russischer Low-Level-Agent einen Anschlag auf eine Rüstungsfabrik in Sachsen-Anhalt plant, dann müssen sie natürlich Bescheid wissen.“

Müller hält es nicht für ausgeschlossen, dass kritische Informationen aus Sachsen-Anhalt an Russland abfließen könnten. Das wäre Landesverrat. Dennoch ist der Sicherheitsexperte überzeugt: „Der Kern der zu schützenden Informationen“ sei nicht in Gefahr. Dennoch könnte ein AfD-geführtes Innenministerium in Sachsen-Anhalt Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten wie Finnland, den baltischen Staaten oder Polen haben. „Wenn eine AfD-geführte Regierung mit im Verbund sitzt, werden diese sich künftig vielleicht genauer überlegen, was sie weitergeben“, sagte er gegenüber CORRECTIV.

Eine Frage, die sich Sicherheitsbeamte dennoch stellen: Wie soll eine russlandfreundliche Partei wie die AfD russische Einflussoperationen und Spionage aufklären? Müller sieht hier die anderen Länder oder den Bund in der Pflicht – sie müssten diese Aufgabe dann vom Amt in Sachsen-Anhalt übernehmen.

AfD und BSW wollen Gas aus Russland beziehen

Einig sind sich AfD und BSW darin, wieder Gas aus Russland zu beziehen. Die Nutzung der Nordstream-Pipeline sei „unerlässlich“, heißt es im Wahlprogramm des BSW in Sachsen-Anhalt. Die Partei fordert „langfristige Importverträge und Verhandlungen mit Russland über Gaslieferungen“. 

Auch die AfD spricht von einer „Wiederaufnahme von Gasimporten aus Russland“, wofür der intakte Strang von Nord Stream 2 „umgehend wieder genutzt“ werden soll. Um das zu erreichen, will die AfD eine „energiepolitische Bundesratsinitiative starten“. Eine AfD-Landesregierung werde sich im Bundesrat „für die Aufhebung der Russlandsanktionen und aller anderen Wirtschaftssanktionen einsetzen“. 

Ulrich Siegmund (AfD) und Claudia Wittig (BSW) stehen gemeinsam bei einer Veranstaltung zur Wahl in Sachsen-Anhalt.
Ulrich Siegmund (AfD) und Claudia Wittig (BSW) stehen gemeinsam bei einer Veranstaltung zur Wahl in Sachsen-Anhalt. Das BSW könnte zur Königsmacherin der AfD werden. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Der auf Sanktionsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Viktor Winkler bezeichnet solche Forderungen als „völlig abwegig“. Die Sanktionspolitik liege beim Rat der EU und damit bei der Bundesregierung. Der Einfluss eines Bundeslandes sei „praktisch vernachlässigbar“. 

Kann die AfD Russlandsanktionen aufheben?

„Selbst dann, wenn der Bundesrat – was ich für praktisch ausgeschlossen halte – einen förmlichen Wunsch nach Aufhebung der Russland-Sanktionen gegenüber dem Bund äußern würde, müsste der Bund diesen Wunsch nur berücksichtigen, also zur Kenntnis nehmen – nicht mehr und nicht weniger“, sagte Winkler CORRECTIV. „Der Bundesrat hat bei der EU-Sanktionspolitik weder ein Mitbestimmungs-, noch ein Vetorecht“.

Der Einfluss bei der Energiepolitik ist laut Winkler grundsätzlich größer. Selbst wenn es zu einer AfD-initiierten Bundesratsinitiative käme, könne der Bundesrat allerdings „unter keinen Umständen die bestehenden energiebezogenen Handelsverbote der EU gegenüber Russland aufheben“.

AfD will Ukrainern Schutzstatus aberkennen

Weniger Rückhalt für ukrainische Geflüchtete in Deutschland läge auch im strategischen Interesse Russlands. Liest man das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt, fällt auf, dass die Partei dazu zahlreiche Forderungen aufstellt – die meisten davon sind auf Landesebene nicht umsetzbar. Im BSW-Wahlprogramm hingegen findet sich dazu nichts.

So will die AfD eine „Remigrationsoffensive in die Ukraine“ vorbereiten. Solche freiwilligen Rückkehrprogramme seien laut Asylrechtler Niklas Cuno „rechtlich zunächst denkbar“. Allerdings enthalte der Programmpunkt „kaum konkrete Forderungen“, sagte er gegenüber CORRECTIV.

Auch fordert die AfD, Ukrainerinnen und Ukrainer nicht mehr automatisch als Kriegsflüchtlinge anzuerkennen. Diese Anerkennung ist laut Cuno allerdings durch europäisches Recht vorgegeben, über die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie, die seit 2022 mehrfach verlängert wurde und mindestens bis März 2028 gilt. Eine Änderung ginge nur auf EU-Ebene.

Ukrainer dürfen in ihr Heimatland reisen

Auch die AfD-Forderung, Ukrainerinnen und Ukrainern das Bürgergeld zu streichen, lässt sich nicht auf Landesebene entscheiden. Zudem liegt bereits ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums dazu vor – ganz ohne Zutun der AfD. Dieser muss noch abschließend im Bundestag beraten werden. 

Eine weitere Forderung betrifft Ukrainerinnen und Ukrainer, die in ihr Heimatland reisen, „um dort Urlaub zu machen oder Verwandte zu besuchen“, wie es die AfD formuliert. Hier soll ihnen bei Bekanntwerden der Reise der Schutzstatus aberkannt werden – genauso, wie es bei Syrern und Afghanen sei, suggeriert die AfD. 

„Das stimmt aber nicht“, sagt Cuno, der am Max-Planck-Institut in Halle (an der Saale) promoviert. Bei Syrern und Afghanen kann eine Heimreise tatsächlich zur Aberkennung führen. Ukrainerinnen und Ukrainer haben aber gar keinen Schutzstatus, sondern eine Aufenthaltserlaubnis – und die bleibt bei einer vorübergehenden Reise wie einem Urlaub bestehen. Auch das könnte nur der Bund ändern, nicht das Land.

Redaktion: Isabel Knippel
Faktencheck: Isabel Knippel, Stella Hesch