Jetzt wächst die Kritik an Reiche

Das Wirtschaftsministerium schweigt weiter zu Lobbytreffen. Staatsrechtler sagen: So geht es nicht.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters

Hier finden Sie unseren neuen Podcast „Was zählt“, der das Wichtigste des Tages für Sie jetzt auch zum Hören aufbereitet. Er ist auch auf  Spotify, Amazon Music, Deezer und Apple Podcasts abrufbar.

Autor Bild Anette Dowideit

Liebe Leserinnen und Leser, 

vergangene Woche hatten wir berichtet: Das Wirtschaftsministerium weigert sich, Auskunft zu geben, mit wem sich Ministerin Katherina Reiche getroffen und beraten hat, um das Gebäudemodernisierungsgesetz zu überarbeiten. 

Waren es vor allem Lobbyvertreter? Diese Vermutung liegt nahe, denn die neue Version des Gesetzes nützt vor allem der Gaswirtschaft. Jetzt wächst deshalb die Kritik an Reiche – heute Thema des Tages.

Außerdem geht es um die erneute Behauptung von AfD-Chefin Alice Weidel, Hitler sei ein Linker gewesen, um die Pläne der Bundesregierung für Organspende – und für die deutschen Geheimdienste. Und ich möchte Ihnen heute besonders die „Leserfrage der Woche“ ans Herz legen, für die eine Leserin uns eine wirklich kluge Frage geschickt hat. Wenn auch Sie eine Frage haben, die wir in Ihrem Auftrag beantworten sollen, schreiben Sie unserem Leserreporter: tristan.devigne@correctiv.org.

Und jetzt nochmal ein Hinweis auf eine Veranstaltung, die ich gerade vorbereite: Übernächste Woche interviewe ich die Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (zusammen mit der Leiterin des Publix – das ist das Haus, in dem unsere Berliner Redaktion sitzt). Sie können vor Ort dabei sein und Ihre Fragen stellen. Tickets gibt es hier.

Sie können mir auch vorab Fragen an die Ministerin vorschlagen. Schreiben Sie mir: anette.dowideit@correctiv.org.

Thema des Tages: Jetzt wächst die Kritik an Reiche

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Kraemer, Lindemann, Boateng: Warum diese Männer immer wieder davonkommen

Leserfrage der Woche: Wieso können Kandidaten zu einer Wahl zugelassen werden, die beim Verfassungsschutz als rechtsextrem gelten?

Faktencheck: Anders als von Alice Weidel behauptet, war Hitler kein Kommunist

Gute Sache(n): Mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Medizin • Warum Menschen vom Land anders wählen • Zaun wird zur Sehenswürdigkeit

CORRECTIV ganz persönlich: Wir brauchen mehr statt weniger Transparenz bei Rechenzentren

Grafik des Tages: Zweifelhafter Preisträger beim Axel Springer Award

Wir hatten vergangene Woche über die auffällige Verschwiegenheit des Bundeswirtschaftsministeriums berichtet: Die Grünen-Fraktion im Bundestag wollte von Katherina Reiches Haus wissen, mit welchen Lobbyvertretern sie und ihr Führungszirkel sich getroffen haben, um sich Anregungen für das überarbeitete Gebäudemodernisierungsgesetz zu holen.

Der Grund, weshalb die Grünen diese Frage gestellt hatten:
Es gab ja zuvor das Gesetz der Ampelregierung, das zu einer baldigen Abschaffung klimaschädlicher Öl- und Gasheizungen führen sollte. Das Gesetz war vor allem fossilen Energielieferanten ein Dorn im Auge, weil es deren Geschäftsmodell empfindlich störte. Konservative Medien hatten das Gesetz auf dem Kieker und bezeichneten es als „Habecks Heiz-Hammer“. Und das, obwohl das Kabinett von CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel die ersten Eckpunkte dafür beschlossen hatte.

Die aktuelle Regierung – federführend eben Katherina Reiche – lockerte die Vorgaben erheblich. Jetzt dürfen weiterhin Heizungen mit fossilen Energien eingebaut werden.

Was das Ministerium auf die Anfrage antwortete:
Im Prinzip nichts. Es schwieg sich aus und gab an, keine „umfassende Aufstellung über all diese Kontakte“ zu besitzen. Hier können Sie die entsprechende Antwort des Ministeriums im Original nachlesen.

Jetzt regt sich breite Kritik an dieser Verweigerung:
Staatsrechtler und Datenschutzexperten sagen uns, so gehe es nicht. Wir haben ihre Aussagen in unserem heute erschienenen Text zusammengetragen.

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche ließ eine Kleine Anfrage zu Treffen mit der Gas-Lobby quasi unbeantwortet. Dafür gibt es nun Kritik (Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen | Chris Emil Janssen).

Was die Experten genau kritisieren:
Sie sagen, wenn eine Regierung sich der Kontrollfunktion durch die Opposition und die Medien auf diese Weise entzieht, schwächt das die Akzeptanz von Politik.

„Das Ministerium schwächt damit die Auskunftsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung.“ 

Das sagte uns zum Beispiel Bernhard Wegener, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Und was sagt das Wirtschaftsministerium?
Es verteidigt seine Verschwiegenheit unseren Reporterinnen gegenüber: Es gebe keine Pflicht, sämtliche Kontakte – einschließlich Telefonaten und elektronischer Kommunikation – zu dokumentieren. 

Stimmt das?
Uns – und den von uns befragten Expertinnen und Experten – erscheint diese Argumentation als nicht korrekt. Andere Ministerien erfassen sehr wohl, mit wem sich vor Gesetzen getroffen und ausgetauscht wird. Sonst würde sich ja nicht nachvollziehen lassen, weshalb Entscheidungen getroffen werden.

Bei unserer Arbeit, und der vieler anderer Medien im Land, sind wir darauf angewiesen, dass es entsprechende Auskunftspflichtgesetze gibt. Zum Beispiel das Informationsfreiheitsgesetz, das es jeder Bürgerin und jedem Bürger (und auch uns Medien) ermöglicht, Auskunft über genau diese Fragen zu erhalten. Genau dieses Gesetz will die aktuelle Bundesregierung aber einschränken. Auch darum geht es in unserem aktuellen Text.

Neue Organspenden-Regel auf dem Weg 
Eine Gruppe von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen startet einen neuen Versuch, die Regeln zur Organspende zu ändern. Sie will die Widerspruchsregel einführen: Jeder Erwachsene gilt als Organspender, solange er nicht ausdrücklich widerspricht. Eine zweite Gruppe von Abgeordneten legte einen Gegenantrag vor und fordert mehr Aufklärung sowie eine aktive Entscheidung. 
zeit.de / correctiv.org

BND und Verfassungsschutz sollen mehr Befugnisse erhalten 
Heute berät der Bundestag über Reformen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Verfassungsschutz. Die Bundesregierung plant, beide Behörden zu echten Geheimdiensten auszubauen: Sie sollen nicht nur Informationen sammeln und auswerten dürfen, sondern auch selbst eingreifen. Aus der Opposition kommt teils Zustimmung, aber auch scharfe Kritik an den geplanten Befugnissen für BND und Verfassungsschutz. 
tagesschau.de / correctiv.org

US-Regierung muss Medien wieder ins Weiße Haus lassen 
Ein Bundesrichter hebt den Ausschluss von Medien aus dem Weißen Haus vorerst auf. Der Ausschluss sei wahrscheinlich verfassungswidrig, teilte der Richter mit. US-Präsident Donald Trump hat vor kurzem den Sendern CNN, MS NOW und der Redaktion Politico wegen angeblicher Falschinformationen den Zutritt zum Weißen Haus untersagt.
deutschlandfunk.de

Symbolbild Leserfrage der Woche

Jennifer S. fragt: Wieso können Kandidaten zu einer Wahl zugelassen werden, die beim Verfassungsschutz als rechtsextrem gelten? 

Bei der Kommunalwahl in Niedersachsen schlossen die Behörden vier AfD-Kandidaten wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der Wahl aus. In Sachsen-Anhalt stuft der Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem ein. Viele Kandidaten pflegen zudem enge Kontakte ins rechtsextreme Milieu. Warum lassen die Wahlausschüsse diese Kandidaten dennoch antreten? Wir haben das Büro der Landeswahlleiterin befragt. 

Die Wahlausschüsse entscheiden nach dem Wahlgesetz und prüfen, ob eine Partei die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Landeswahlausschuss Sachsen-Anhalt prüfte die AfD Ende Juni und ließ sie zu. Dabei kontrollieren die Gremien, ob die Partei die wahlrechtlichen Bedingungen einhält. 

Sie dürfen Parteien erst dann als verfassungswidrig behandeln, wenn das Bundesverfassungsgericht dies festgestellt hat. Bis dahin schützt die sogenannte „Sperrwirkung“ die Parteien: Sie dürfen rechtlich nicht behindert werden, auch nicht bei der Teilnahme an Wahlen. 

Anders liegt der Fall bei bestimmten kommunalen Politikern. Hier können die Behörden zusätzlich prüfen, ob die einzelnen Kandidaten für die Verfassungstreue einstehen. Denn anders als Abgeordnete sind Bürgermeister und Landräte nach ihrer Wahl Beamte auf Zeit. Daher müssen sie die Gewähr bieten, jederzeit für die  freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Wenn Sie auch Fragen rund um politische Prozesse oder an Behörden haben, die Ihnen Google nicht so einfach beantworten kann, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail an tristan.devigne@correctiv.org.

Alice Weidel behauptete im Gespräch mit Elon Musk, Adolf Hitler sei Kommunist gewesen. Das widerspricht allen historischen Tatsachen
Foto: Sebastian Kahnert / DPA / Picture Alliance

So geht’s auch 
Die Medizin orientiert sich oft am männlichen Körper und dessen Symptomen, obwohl viele Krankheiten bei Frauen und Männern unterschiedlich verlaufen. Die Allianz für Frauengesundheit fordert nun, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Medizin stärker zu erforschen und zu berücksichtigen. Ziel ist eine nationale Strategie für Frauengesundheit in Deutschland. 
ardsounds.de

Endlich verständlich 
Menschen auf dem Land wählen häufiger die AfD als Menschen aus der Stadt. Das bestätigten zuletzt die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Warum Stadt- und Landbewohner unterschiedlich abstimmen und welche weiteren Faktoren eine Rolle spielen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
zdfheute.de

Fundstück 
Ein Zaun in Bornheim wird zur Attraktion – dank des Influencers „2Siddy“. In einem Video zeigt er eine Lücke zwischen den Mauern zu den Gleisen. Das sei besonders für Kinder gefährlich, so der Influencer. Das Video erreichte über drei Millionen Menschen und auch die Stadtverwaltung sah es und schloss die Öffnung. Nun wird der Zaun zur Sehenswürdigkeit: Viele Menschen hängen Schlösser daran. 
wdr.de

Elena Kolb

In meinem Umfeld diskutiere ich gerade ständig über die Nutzung von KI. Teil der Diskussionen sind die vielen Rechenzentren, die weltweit und in Deutschland gebaut werden. Und deren Ressourcenverbrauch: Rechenzentren brauchen viel Strom und Wasser.

Ich denke, wir können uns dem Bau von Rechenzentren in Deutschland kaum versperren. Aber wir brauchen eine gesellschaftliche Diskussion darüber, um smarte Regularien dafür einzuführen. Zum Beispiel dazu, wie effizient sie arbeiten, wie viel Wasser sie verbrauchen und welche Energieformen sie nutzen. 

Betreiber von Rechenzentren wollen sich dieser Diskussion entziehen. Und die Regierung lässt sie mehr als gewähren: Sie novelliert gerade das deutsche Energieeffizienzgesetz. Heute findet die erste Lesung des Entwurfs statt. Damit sollen einerseits verschiedene Anforderungen an Rechenzentren geschwächt werden. Und zweitens können Betreiber mit den geplanten Änderungen künftig „Geschäftsgeheimnisse“ geltend machen, um ihre Verbrauchsdaten unter Verschluss zu halten. Für eine transparente gesellschaftliche Diskussion wäre das fatal.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Karolin Arnold, Tristan Devigne, Till Eckert, Sebastian Haupt und Elena Müller.