Klimawandel

Ministerin Reiche lässt Lobbytreffen im Dunkeln

Kritiker sehen im Gebäudemodernisierungsgesetz ein Geschenk an die Gas-Lobby. Doch das Wirtschaftsministerium erklärt auf eine Kleine Anfrage hin, keine Protokolle über Treffen mit Vertretern der Gaswirtschaft zu führen. Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang.

von Annika Joeres, Elena Kolb

Bundestag
Das Ministerium unter Wirtschaftsministerin Katherina Reiche lässt Fragen zu Treffen mit der Gas-Lobby nahezu unbeantwortet. (Foto: picture alliance/dpa | Markus Lenhardt)

Das Bundeswirtschaftsministerium verheimlicht Lobbytreffen zu einem seiner umstrittensten Gesetze: Es hält geheim, was es mit Vertretern der Gasindustrie zum Gebäudemodernisierungsgesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz, besprach. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, die CORRECTIV exklusiv vorliegt. Das Ministerium lässt die Fragen fast vollständig unbeantwortet.

In der Antwort heißt es, von Treffen des Ministeriums mit Interessenvertretern gebe es keine Protokolle. Auch Telefonate und „elektronische Kommunikation“ seien nicht dokumentiert. Es habe zwar zahlreiche dienstliche Kontakte gegeben, diese könne man aber nicht auflisten – unter anderem wegen „Personalwechsel“.

Eine Begründung, die Opposition und Experten scharf kritisieren. „Die Antworten der Bundesregierung sind haarsträubend“, sagt der Abgeordnete Alaa Alahmwi gegenüber CORRECTIV. Alahmwi ist für die Grünen Berichterstatter für das Heizungsgesetz. „Wenn die Bundesregierung die 65-Prozent-Regel abschafft und den Weg für neue Öl- und Gasheizungen freimacht, dann muss sie auch offenlegen, welche Interessen dabei auf sie eingewirkt haben. Statt Antworten bekommen wir Ausflüchte“, so Alahmwi.

Auch Philipp Schönberger, Jurist bei der Transparenzinitiative Frag den Staat, ist verwundert über die Verschwiegenheit: „Dass das Wirtschaftsministerium keine Unterlagen zu Gesprächen mit der Gaslobby haben will, wirft ein fragwürdiges Licht auf die Aktenführung im Haus“, so Schönberger gegenüber CORRECTIV. So verpflichte etwa die Geschäftsordnung der Bundesregierung und die Registraturrichtlinie dazu, alle aktenrelevanten Informationen zu dokumentieren. Besonders der Hinweis, unterhalb der Leitungsebene lasse sich wegen Personalwechsel nichts mehr recherchieren, „ist kein Rechtfertigungsgrund, sondern ein Eingeständnis“, sagt Schönberger. Akten würden sachbezogen geführt, „damit Vorgänge gerade nicht mit einzelnen Beschäftigten das Haus verlassen“, so Schönberger.

Änderungen am Heizungsgesetz in diesem Jahr auf den Weg gebracht

Die CDU/SPD-Regierung hat in diesem Jahr das Heizungsgesetz überarbeitet. Sie schrieb das Gesetz dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zu, obwohl das Kabinett von CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel die ersten Eckpunkte dazu schon 2020 beschloss. Ziel des Gesetzes war es, deutsche Haushalte langfristig von Öl und Gas unabhängig zu machen. Denn noch immer verursachen Gebäude in Deutschland rund ein Drittel aller Treibhausgase und tragen damit erheblich zum Klimawandel bei.

Die aktuelle Regierung unter Friedrich Merz wollte laut Koalitionsvertrag das Heizungsgesetz abschaffen. Anfang dieses Jahres veröffentlichte sie erste Eckpunkte zur Überarbeitung des Gesetzes. Im Juli beschloss der Bundestag das Gesetz. Umweltverbände kritisieren die Änderungen scharf. Ihr Hauptvorwurf: Die Streichung der sogenannten 65-Prozent-Regelung. Sie schrieb vor, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen müssen. Zudem bemängeln sie, dass weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen — und Klimaziele sehenden Auges kassiert werden.

Nur zwei Treffen mit der Gas-Lobby offen gelegt 

Auf die Frage nach Treffen zwischen Ministeriumsvertretern und der Gas-Lobby, nennt das Ministerium nur zwei Termine. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) traf sich im Juli 2025 und im Januar 2026 mit Vertretern des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), um das Gesetz zu besprechen. Der BDEW ist der größte deutsche Branchenverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

Die Debatte über den Einfluss der Gas-Lobby auf das Ministerium hat auch mit Reiches Vergangenheit zu tun. Fünf Jahre lang leitete sie die E.ON Tochter Westenergie AG, die Gasnetze betreibt. Außerdem war Reiche Hauptgeschäftsführerin des VKU, einem Interessenverband vieler deutscher Stadtwerke.

Mindestens eine konkrete Forderung der Gaswirtschaft findet sich im Heizungsgesetz wieder. So lobbyiert sie seit Langem für die sogenannte Grüngasquote. Diese beschreibt das Beimischen von sogenannten grünen Gasen wie Wasserstoff zu Erdgas und gilt bei Umweltverbänden als „Freifahrtschein“ für neue Öl- und Gasheizungen. Der Verband „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ veröffentlichte dazu schon 2025 eine Studie und 2024 ein Positionspapier. Der Verband, früher „Zukunft Gas“, zählt zu den größten Lobbyorganisationen der Branche. Mitglied ist auch der BDWE, mit dem sich Katherina Reiche traf. Auch sonst hat der Verband gute Verbindungen in die Politik. Einer seiner Cheflobbyisten, Bengt Bergt, arbeitete früher als SPD-Bundespolitiker und setzte sich schon damals für die Grüngasquote ein.

Gebäudesektor bleibt Klimasorgenkind

Offenbar weiß die Bundesregierung nicht einmal, wie das neue Gesetz wirkt. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage erklärt sie, eine „Abschätzung der Klimawirkungen des Gesetzes“ sei erst nach Abschluss des Gesetzes möglich. Die Rechtsanwältin Roda Verheyen sieht hier eine mögliche Verletzung der Rechte von Abgeordneten und dem Parlament. Verheyen hat 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht das weit beachtete Urteil erwirkt, nach dem jede Bundesregierung rasch Emissionen mindern muss, um künftige Generationen nicht übermäßig zu belasten und ihre Freiheiten zu wahren.

„Die Abschätzung hätte vor dem Beschlussverfahren vorliegen müssen“, so Verheyen gegenüber CORRECTIV. Bei „derartigen klimapolitischen Verschlechterungen müssen Abgeordnete zumindest deren Umfang abschätzen können, weil sich dies auf künftige demokratische Gestaltungsfreiheit auswirkt“, so Verheyen. Die zusätzlichen Emissionen müssten schließlich wieder ausgeglichen werden. „Es wird gewissermaßen ein CO₂-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber aufgenommen, ohne überhaupt dessen Höhe zu kennen“, sagt Verheyen.

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