Staatsrechtler und Datenschutzexperten fordern vom Wirtschaftsministerium mehr Transparenz: „Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche weicht Antworten systematisch aus“, sagt Bernhard Wegener, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, gegenüber CORRECTIV. „Das Ministerium schwächt damit die Auskunftsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung.“
Anlass der Kritik ist eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, über die CORRECTIV vorab berichtete. Die meisten Fragen darin blieben unbeantwortet. Dabei wollte die Oppositionspartei wissen, welche Vertreter der Gaswirtschaft Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) seit Mai 2025 getroffen hat und worüber verhandelt wurde. Es ging darum, offenzulegen, welche Lobbykontakte es vor dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetz gab. Das Gesetz gilt als eines der umstrittensten Vorhaben der Bundesregierung und ist besser bekannt als Heizungsgesetz.
Das Gesetz wurde im Laufe dieses Jahres überarbeitet. Unter anderem dürfen nun weiterhin Heizungen mit fossilen Energien eingebaut werden – diese hatten zuvor ein Ablaufdatum. So zementiert das Gesetz ausgerechnet in der aktuellen Energiekrise die starke Abhängigkeit von Gasimporten und bedient zahlreiche Interessen der Gasindustrie.
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Regierung mache sich einen „extrem schlanken Fuß“
Doch das Ministerium lässt fast alle Treffen mit den Lobbyisten im Dunkeln und nennt weder Daten noch Teilnehmende – lediglich zwei Treffen von Reiche mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) werden gelistet. Ansonsten gibt die Regierung an, keine „umfassende Aufstellung über all diese Kontakte“ zu besitzen. Diese ließen sich auch nicht mehr recherchieren. Das Ministerium begründete die Wissenslücken unter anderem mit „Personalwechseln“.
„Mit ihrer Antwort macht sich die Regierung einen extrem schlanken Fuß“, kritisiert auch Elke Gurlit, ehemalige Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Mainz. Das parlamentarische Informationsrecht stehe zwar unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit, aber alle verfügbaren Informationen müssten mitgeteilt werden. Dazu gehöre auch „persönliches, nicht aktenkundiges Wissen der handelnden Personen“, so Gurlit.
Das Wirtschaftsministerium verteidigt die lückenhafte Antwort gegenüber CORRECTIV. Das Wort „Personalwechsel“ sei in diesem Fall missverständlich. „Erstellte Akten verbleiben natürlich im Ministerium“, so Sprecherin Susanne Ungrad. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – bestünde aber nicht. Eine solche „umfassende Dokumentation“ sei auch nicht durchgeführt worden.
Stefan Brink, ehemaliger Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, sagte gegenüber CORRECTIV, dass die Formulierungen der Regierung darauf hindeuten, dass „einschlägige Informationen zu den Lobbykontakten vorliegen, diese aber nicht offen gelegt werden“. Die Regierung müsse dem Parlament jedoch alle vorhandenen Informationen offenlegen. „Die Bundesregierung erfüllt damit nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen“, so Brink.
Dabei räumte die Bundesregierung in ihrer Antwort ein, dass „die relevanten Verbände und Unternehmen sich mit eigenen Vorschlägen und Stellungnahmen mit hohem Engagement“ beteiligt hätten. Die Kleine Anfrage wurde jedoch laut Brink verkürzt beantwortet. Die Frage, ob die Bundesregierung Formulierungsvorschläge des Verbands Gas und Wasserstoffwirtschaft e. V. übernahm, ließ die Regierung offen. Der Verein hieß früher Zukunft Gas und zählt zu den größten Lobbyverbänden der Gaswirtschaft.
Intransparenz falle vor allem im Wirtschaftsministerium auf
Auch Bernhard Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg kritisiert die ausweichende Antwort der Bundesregierung. Er sieht darin das Ergebnis einer längeren Entwicklung. „Die CDU strebt nach einer Begrenzung der Transparenz der Exekutive“, sagt Wegener. Dies zeige sich auch daran, dass die Regierung das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einschränken wolle. Dieses Gesetz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern derzeit, Akten und Dokumente von der Regierung anzufordern – das IFG schaffte de facto das Amtsgeheimnis ab. Wegener betont, dass die Intransparenz besonders im Wirtschaftsministerium auffalle. Dieses zeige sich verschlossener bei der Freigabe von Informationen als in der vergangenen Legislaturperiode unter dem damaligen Minister Robert Habeck (Die Grünen).
„Transparenz ist in einer Demokratie ein großer Wert“, betont Wegener. Es gehöre dazu, der Regierung auf die Finger zu schauen. Wenn Presse, Opposition oder Einzelpersonen keinen Zugang zu Informationen haben, könnten sie sich keine fundierte Meinung bilden und seien anfälliger für Verschwörungstheorien.
Redigat und Faktencheck: Karolin Arnold
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