Das Wichtigste in Kürze
- Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner, Kopf der Identitären Bewegung, eröffnete auch in Deutschland ein „Institut für Remigration“ und legte der AfD in Sachsen-Anhalt ein Konzeptpapier für „Landesremigration“ vor.
- Gegenüber CORRECTIV sprechen sich Grüne und Linke für ein Verbot des Instituts aus. Das sachsen-anhaltische Innenministerium sieht in Sellners Vorstoß ein „rassistisches und damit gegen die Menschenwürde gerichtetes Konzept“. Auch eine Rechtsexpertin bekräftigt beim Blick auf Sellners Konzeptpapier die Urteile von Verwaltungsgerichten, wonach seine Ideen gegen das Grundgesetz verstoßen.
- Sellner stellte sein Konzept der „Remigration“ bereits 2023 beim viel beachteten Geheimtreffen in Potsdam vor: Dort forderte er „maßgeschneiderte Gesetze“ und „Anpassungsdruck“ für „nicht-assimilierte Staatsbürger“ – dies findet sich nun auch im Konzept für Sachsen-Anhalt wieder.
Die Grünen und die Linken im Bundestag fordern, das vom Rechtsextremisten Martin Sellner neu gegründete „Institut für Remigration“ zu verbieten. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Marcel Emmerich, sagte gegenüber CORRECTIV, es gebe „genug Beweise, dass Sellners menschenverachtende Remigrationspolitik die Grundpfeiler unserer Demokratie angreift“. Laut Emmerich könnte ein Verbot des „Instituts“ und der Identitären Bewegung (IB) ein „wichtiges Mittel der wehrhaften Demokratie“ sein. Diese Verbote müssten aber vom Bundesinnenministerium „sauber vorbereitet“ sein.
Martin Sellner, der Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB), hatte offenbar in der Woche der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ein „Institut für Remigration“ gegründet. Sein Ziel ist die „Remigrationsmaximierung“: Demnach sollen ausdrücklich auch „nicht-assimilierte Staatsbürger“ das Land verlassen – ein verfassungswidriges Konzept. So steht es in dem Handlungsleitfaden, den Sellner zur Gründung des „Instituts“ veröffentlicht hat und der auch ein 100-Tage-Programm für eine AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt enthält.
Da Sellners Forderung nach „Remigration“ auch auf Staatsbürger zielt, ordnete das Bundesverwaltungsgericht Leipzig diese bereits im Juni 2025 als „menschenwürdewidrig“ und verfassungsfeindlich ein. Bekräftigt wurde dies im Juni 2026 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dass Sellners Forderung „menschenwürdewidrig“ sei, „ist geklärt“, heißt es in seinem Beschluss.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stellte am 13. Mai 2024 im Verfahren zur Beobachtung der AfD klar: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist allerdings die Verknüpfung eines ,ethnisch-kulturellen Volksbegriffs’ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt“. Entscheidend sei eine „Vielzahl“ entsprechender Äußerungen, die von der Parteiführung nicht unterbunden würden – unabhängig davon, ob sie im Parteiprogramm stehen. Zudem reiche es, wenn Äußerungen nur nahelegen, dass die „Remigration“ auch für Staatsbürger gelten solle. Das Verwaltungsgericht in München stellte 2024 fest, dass von einer „Freiwilligkeit” bei Sellners „Remigration“ nicht gesprochen werden könne.
Eine wegweisende Entscheidung folgte im Juni 2025: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig stellte im Compact-Verfahren fest, dass das „Remigrationskonzept“ auch gegenüber Staatsbürgern „menschenwürdewidrig“ ist, dem Demokratieprinzip widerspricht und „Ausbürgerungen“ vorsieht – unabhängig von sprachlichen Tarnbegriffen.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, spricht sich für ein Verbot aus. Sie sagte gegenüber CORRECTIV, dieses solle „eine Selbstverständlichkeit sein“. Sellners verfassungswidrige „Massendeportationspläne“ sind aus ihrer Sicht prägend für das „sogenannte Remigrationsinstitut“ und die IB.
Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, betont, die Behörden müssten ein solches Verfahren immer gut und akribisch vorbereiten. Politische Forderungen würden laut Fiedler insoweit nicht weiterhelfen.
Mehrere Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion äußerten sich auf Anfrage von CORRECTIV nicht.
„Nichtassimilierte Staatsbürger“: Sellner stellte „Remigration“-Pläne für Sachsen-Anhalt schon 2023 in Potsdam vor
Laut Handelsregister soll sich das „Institut“ mit der „Analyse, Aufbereitung, Dokumentation und Vermittlung gesellschaftlicher, demografischer, migrationspolitischer, kulturpolitischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge“ beschäftigen. Offenbar versucht Sellner seinem „Remigrations-Konzept“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen und sich als Ideengeber der AfD zu positionieren.
Sellners „Remigrationskonzept“ zielt auch auf Staatsbürger ab. Die AfD hat den Begriff übernommen und verwendet ihn offiziell für Abschiebungen Ausreisepflichtiger. Doch die Forderungen mancher Abgeordneter nach „millionenfacher Remigration“ und die fortbestehenden Kontakte zu Sellner legen nahe, dass das Sellnersche Konzept auch in der AfD verbreitet ist.
In seinem Papier für Sachsen-Anhalt beschreibt Sellner, wie er dort den angeblichen „Bevölkerungsaustausch auf Landesebene“ umkehren möchte. Bei dem Begriff handelt es sich um eine bekannte rechtsextreme Verschwörungserzählung. Die Lösung für einen erfundenen Austausch der deutschen Bevölkerung durch Migranten sieht Sellner in der „Remigration“.
Sellner will „politischen Druck gegen Parallelgesellschaften“
Sachsen-Anhalt könne laut Sellner ein „Remigrationsmusterland“ werden. Dafür kategorisiert der österreichische Rechtsextremist Personen, die für „Remigration“ in Frage kommen, in drei Kategorien: A, B und C. Während er Gruppe A als Ausreisepflichtige ohne gesicherten Aufenthalt definiert, bezeichnet er Gruppe B als Personen, die zwar einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben, aber straffällig geworden sind oder das Land wirtschaftlich belasten.
Besonders spannend ist die Gruppe C, die Sellner „Parallelgesellschaften nichtassimilierter Staatsangehöriger“ nennt. Diese Personen würden sich dadurch auszeichnen, dass „trotz deutscher Staatsangehörigkeit erhebliche sprachliche, kulturelle oder gesellschaftliche Distanz zur Mehrheitsgesellschaft fortbesteht.“
Anders gesagt: Für Sellner scheinen Deutsche mit Migrationsgeschichte nicht nach Deutschland zu gehören – zumindest nicht in das Deutschland, wie es sich Sellner vorstellt. Was Kultur und Mehrheitsgesellschaft ausmacht und von wem sie definiert werden, bleibt in dem Konzept aber offen.
Von „nicht assimilierten Staatsbürgern“ sprach Sellner auch schon beim geheimen Potsdam-Treffen 2023. Dort präsentierte er seinen „Masterplan“ zur „Remigration“ auch vor dem sachsen-anhaltischen AfD-Wahlsieger Ulrich Siegmund. CORRECTIV deckte auf, dass Sellner von einem „Jahrzehnteprojekt“ mit „maßgeschneiderten Gesetzen“ und „hohem Anpassungsdruck“ sprach, um auch deutsche Staatsbürger zur „Remigration“ zu bewegen.
Im Konzeptpapier für Sachsen-Anhalt findet sich der Potsdamer „Masterplan“ wieder: Als Maßnahme für die Gruppe C will Sellner eine „Politik zur Förderung von Sprache, Leitkultur und Assimilation“ sowie auf „politischem Druck gegen Parallelgesellschaften“. Es sind nur andere Worte für „maßgeschneiderte Gesetze“ und „Anpassungsdruck“. Weil Sellner auch Staatsbürger ins Visier nimmt, geht sein völkisches Konzept über reguläre Abschiebungen von Ausreisepflichtigen hinaus.
Ob die AfD Sachsen-Anhalt mit dem Konzeptpapier und Sellners „Institut“ vertraut ist und eine Zusammenarbeit plant, bleibt offen. Fragen von CORRECTIV beantwortete sie nicht.
Rechtsexpertin bekräftigt Urteile der Verwaltungsgerichte zu Sellners Konzept als Verstoß gegen das Grundgesetz
Die Migrationsrechtlerin Andrea Kießling sieht bei Staatsbürgern eine klare Grenzüberschreitung: „Eine Politik, die deutsche Staatsbürger nach Herkunft, Abstammung oder vermeintlichem Grad der Assimilation unterschiedlich behandelt, verletzt die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit der Staatsangehörigen.“ Die Professorin der Goethe Universität Frankfurt verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in seiner Entscheidung zum Compact-Verbot vom Juni 2025 genau diesen Punkt beim „Remigrationskonzept“ Martin Sellners aufgegriffen hat. „Das Konzept erkennt nicht jeden Staatsbürger als gleichberechtigt an und missachtet damit das durch die Menschenwürde geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit“, sagte sie gegenüber CORRECTIV.
Ein solches Konzept kann sich auch indirekt zeigen: nicht durch neue Gesetze, sondern durch eine bestimmte, diskriminierende Anwendung vorhandener Gesetze. Dann wären diese Gesetze nicht selbst verfassungswidrig, es reicht laut Kießling, wenn man bestehende Gesetze „gezielt nur auf eine Gruppe anwendet, ohne dass es einen konkreten Anlass gibt, etwa weil man diese Gruppe schikanieren will.“ Das komme es zu einem rechtswidrigen Vollzug.
„Ob ein Verbot des von Sellner getragenen Instituts möglich wäre, hängt von dessen konkreter Tätigkeit und Ausrichtung ab“, sagt Kießling. Sie gibt aber zu bedenken, dass es sich nicht um ein Konzept eines Unbekannten handele. „Man weiß, wer Sellner ist und wie er vernetzt ist – all das würden die Sicherheitsbehörden in die Bewertung einbeziehen“.
Sachsen-Anhalts Innenministerium: Sellners rassistisches Konzept setzt sich in Positionspapier fort
Aus dem Bundesinnenministerium heißt es auf Anfrage: „Dem Bundesministerium des Innern (BMI) ist das genannte ‘Institut für Remigration‘ bekannt“. Zu möglichen Verbotsverfahren äußere sich das Ministerium grundsätzlich nicht, „unabhängig davon, ob tatsächlich ein entsprechendes Verbot geprüft wird oder nicht“.
Das sächsische Innenministerium äußerte sich ebenfalls nicht zu einer möglichen Prüfung oder Beobachtung des Instituts. Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt sagt dazu: „Zu gegebenenfalls eingeleiteten Vereinsverbotsverfahren können grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden.“ In der Bewertung wird das Ministerium aber deutlich: „Das Konzept der ‚Remigration‘ (…) ist ein im Kern rassistisches und damit gegen die Menschenwürde gerichtetes Konzept.“ Aus ideologischer Perspektive reihe sich das Konzeptpapier, das Sellner zu Sachsen-Anhalt veröffentliche, in die übrigen Äußerungen der AfD Sachsen-Anhalt ein, die zu ihrer Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt führten.
Der Sitz des „Instituts“ liegt laut Handelsregister zwar in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg, doch die angegebene Adresse liegt im sächsischen Chemnitz. Dort befindet sich auch ein Treffpunkt der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB).
Das „Institut“ in Sachsen-Anhalt ist nicht das einzige. Bereits im Juni gab Sellner an, ein „Institut für Remigration“ in Wien gründen zu wollen und warb monatelang um Spenden für sein Vorhaben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Verein verboten werden kann, wenn er verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Richter stuften in ihrem Urteil Sellners „Remigrationskonzept“ auch für Staatsbürger als verfassungsfeindlich ein. Sie verboten jedoch die Zeitschrift Compact nicht, da dieses Konzept für die Zeitschrift nicht „prägend“ sei. Sollte die Identitäre Bewegung (IB) und das „Remigrations-Institut“ verboten werden, müssten die Verwaltungsgerichte prüfen, inwieweit Sellners Konzept der „Remigration“ auch für Staatsbürger für beide Organisationen „prägend“ ist.
Redigat: Annika Joeres, Karolin Arnold
Faktencheck: Karolin Arnold
Vielleicht kennen Sie das. Die AfD scheint schier unaufhaltsam. Genauso wie der Rechtsruck in ganz Europa. Dazu kommt: Die Situation zuletzt in Ceuta, Krieg im Iran, Frieden ist in der Ukraine noch lange nicht in Sicht und gerade erst haben wir einen Sommer mit einem Rekord an Hitzetoten in Deutschland hinter uns. Von den unfassbaren Waldbränden in Europa will ich gar nicht erst anfangen.
Manchmal möchte man da schon den Kopf in den Sand stecken. Noch eine Krise. Noch eine schlechte Nachricht. Noch eine Debatte, bei der man sich fragt: Wo soll das alles hinführen? Ich glaube, ich spreche für viele, wenn ich sage: An vielen Tagen hat man einfach keinen Bock mehr. Vielleicht kennen auch Sie das Gefühl. Damit sind Sie nicht allein!
Wir von CORRECTIV wollen uns diesem Gefühl nicht länger hingeben. Denn so kann es nicht weitergehen. Deshalb haben wir uns eine neue Aktion ausgedacht und wir glauben, es ist genau das, was wir jetzt brauchen: Gemeinsam mit Ihnen wollen wir 42.000 Mutmeter gehen.
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