Ein sexueller Übergriff kann das Leben eines Menschen für immer verändern. Das zeigt der Fall Andreas Perr, der auch das Erzbistum München und Freising wegen eines Missbrauchsfalles Mitte der 1990er Jahre verklagt hatte. Ein gerichtliches Gutachten kam im Zug der Verhandlung zu dem Ergebnis, dass die psychische und soziale Entwicklung des Klägers auf den Missbrauch durch einen Priester zurückzuführen ist, wie das Landgericht Traunstein am Montag mitteilte. Im Rechtsstreit mit dem Erzbistum München und Freising hat Perr nun einen Vergleich erzielt. Der Fall könnte auch für andere Missbrauchsopfer Bedeutung haben.
Perr hatte anfänglich in einer Feststellungsklage 2022 auch den Priester Peter H. verklagt, weil dieser ihn bei einem Besuch im Pfarrhaus Mitte der 1990er Jahre zum Anschauen eines Pornofilms genötigt habe. Der Pfarrer habe sich dabei selbst befriedigt. Perr, damals etwa zehn Jahre alt, konnte eine versuchte Berührung jedoch zurückweisen. Die Tat erschütterte ihn so tief, dass er sein Vertrauen in Erwachsene verlor, aus der Bahn geriet und schließlich drogenabhängig wurde. Perr verbüßte deshalb bis zum Frühjahr eine Haftstrafe. Dann durfte er die Haftanstalt verlassen, um stattdessen eine Therapie anzutreten.
In der Klage gegen das Erzbistum München und Freising setzte sich Perr bei dem Vergleich mit dem Erzbistum München und Freising in wesentlichen Punkten durch. Die Erzdiözese muss dem Geschädigten nun ein Schmerzensgeld zahlen. Die genaue Höhe des Geldes ist auf Wunsch von Andreas Perr nicht bekannt.
Wegweisendes Ergebnis auch für andere Missbrauchsbetroffene
Der Vergleich hat für Perr eine Bedeutung, die weit über eine finanzielle Entschädigung hinausgeht, wie er in einer Stellungnahme schreibt, die CORRECTIV vorliegt (siehe Infobox). „Es geht um meine Glaubwürdigkeit. Meine Würde. Und darum, dass ich all die Jahre nicht geschwiegen habe, obwohl mich dieser Kampf immer wieder an meine Grenzen gebracht hat.“ Perr macht in dem Schreiben aber auch deutlich, wie belastend diese juristische Auseinandersetzung für ihn war.
Persönliche Stellungnahme von Andreas Perr
Heute geht für mich ein jahrzehntelanger Kampf zu Ende. Ein Kampf, der mich nicht nur unendlich viel Kraft, sondern auch einen großen Teil meines Lebens gekostet hat.
Als ich als Kind von einem katholischen Priester sexuell missbraucht wurde, konnte ich nicht begreifen, welche Auswirkungen diese Tat auf mein weiteres Leben haben würde.
Was damals geschah, hat mir nicht nur meine Unbeschwertheit und mein Vertrauen in andere Menschen genommen. Es hat meinen gesamten Lebensweg geprägt.
Ich war ein Kind, das Schutz gebraucht hätte. Stattdessen musste ich erleben, wie schwer es sein kann, mit der Wahrheit gehört und ernst genommen zu werden.
Besonders schmerzhaft war für mich über all die Jahre das Gefühl, meine Glaubwürdigkeit immer wieder verteidigen zu müssen.
Ich habe mich häufig gefragt, warum ausgerechnet ich als Betroffener darum kämpfen musste, dass meine Geschichte anerkannt wird.
Die Folgen des Missbrauchs begleiteten mich über Jahrzehnte.
Ich entwickelte eine schwere Suchterkrankung. Es folgten zahlreiche Entgiftungen, Langzeittherapien, Rückfälle, Haftzeiten und Aufenthalte im Maßregelvollzug.
Ich habe immer wieder versucht, mein Leben neu aufzubauen.
Ich absolvierte eine Berufsausbildung, arbeitete in verschiedenen Unternehmen und war zuletzt als Schienenfahrzeugmechaniker bei der Deutschen Bahn beschäftigt.
Ich wollte beruflich weiterkommen, Verantwortung übernehmen und mir ein selbstbestimmtes Leben aufbauen.
Doch die Vergangenheit holte mich immer wieder ein.
Besonders die erneute Auseinandersetzung mit dem Missbrauch während der kirchlichen und gerichtlichen Verfahren brachte mich wiederholt an meine psychischen Grenzen.
Die Befragungen, die Begutachtungen und die ständige Konfrontation mit den damaligen Erlebnissen führten bei mir zu schweren Retraumatisierungen.
Ich erlitt erneute Rückfälle in meine Suchterkrankung und verlor wiederholt die Stabilität, die ich mir zuvor mühsam erarbeitet hatte.
Ich kämpfte nicht gegen das Leben. Ich kämpfte gegen den Schmerz.
Dieser Satz beschreibt für mich am besten, was viele Menschen von außen nicht sehen konnten.
Meine Suchterkrankung war für mich über viele Jahre ein verzweifelter Versuch, Erinnerungen und Gefühle zu betäuben, die ich nicht mehr ertragen konnte.
Dabei habe ich Fehler gemacht. Ich habe Menschen enttäuscht, die ich liebe, und mir selbst immer wieder geschadet.
Aber ich habe niemals aufgehört, den Weg zurück ins Leben zu suchen.
Besonders schmerzt mich, dass ich durch meine Erkrankung und die zahlreichen Rückschläge wertvolle Lebenszeit verloren habe.
Zeit mit meiner Familie. Zeit mit meiner Mutter. Und vor allem Zeit mit meiner Tochter.
Diese Jahre kann mir niemand zurückgeben.
Auch meine beruflichen Möglichkeiten und viele persönliche Träume sind durch die Folgen des Missbrauchs und meiner Erkrankung beeinträchtigt worden.
Heute befinde ich mich erneut in therapeutischer Behandlung und arbeite daran, mein Leben dauerhaft zu stabilisieren.
Der nun geschlossene Vergleich mit dem Erzbistum München und Freising hat deshalb für mich eine Bedeutung, die weit über eine finanzielle Entschädigung hinausgeht.
Es geht um meine Glaubwürdigkeit. Um meine Würde. Und darum, dass ich all die Jahre nicht geschwiegen habe, obwohl mich dieser Kampf immer wieder an meine Grenzen gebracht hat.
Das psychiatrische Gutachten, das im Rahmen des Verfahrens erstellt wurde, hat für mich eine besondere Bedeutung. Es hat den Zusammenhang zwischen meinen Missbrauchserfahrungen und den schweren gesundheitlichen Folgen meines weiteren Lebens medizinisch untermauert.
Für mich ist das ein entscheidender Schritt, weil ich über viele Jahre das Gefühl hatte, mich immer wieder rechtfertigen zu müssen.
Der Vergleich ist für mich ein persönlicher Abschluss dieses langen Rechtsstreits.
Er bedeutet jedoch nicht, dass damit auch die gesundheitlichen und seelischen Folgen verschwunden sind.
Kein Geld der Welt kann mir meine Kindheit zurückgeben. Kein Vergleich kann die verlorenen Jahre ersetzen. Und keine Entschädigung kann die Schmerzen ungeschehen machen, die mich über Jahrzehnte begleitet haben.
Was mir aber niemand mehr nehmen kann, ist meine Geschichte.
Ich habe sie nicht erfunden.
Ich habe über viele Jahre darum gekämpft, dass sie gehört wird.
Und ich wünsche mir, dass andere Betroffene nicht denselben langen und schmerzhaften Weg gehen müssen, um ernst genommen zu werden.
Mein Dank gilt allen Menschen, die mich auf diesem Weg begleitet und an mich geglaubt haben.
Besonders meiner Familie, den Menschen, die mich trotz meiner Rückschläge nicht aufgegeben haben, den Journalisten, die zur Aufklärung beigetragen haben, und allen, die mich in meinem Kampf unterstützt haben.
Ich möchte nicht, dass mein Leben ausschließlich durch das definiert wird, was mir als Kind angetan wurde.
Ich möchte wieder nach vorne schauen.
Ich möchte für meine Tochter da sein, ein selbstbestimmtes Leben führen und irgendwann wieder ohne die ständige Angst vor meiner Vergangenheit leben können.
Ich weiß, dass dieser Weg noch lange nicht zu Ende ist.
Aber heute habe ich zumindest das Gefühl, dass ein wichtiger Teil meines Kampfes abgeschlossen ist.
Früher wollte ich den Schmerz zum Schweigen bringen. Heute gebe ich ihm eine Stimme.
Und eines habe ich trotz allem nicht verloren: die Hoffnung.
Es ist nicht das Ende. Es ist der Anfang.
Andreas Perr
12. Oktober 2026
Das bestätigt auch sein Anwalt, Andreas Schulz, gegenüber CORRECTIV. Doch das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens, das im Rahmen des Prozesses entstand, sei wegweisend für viele Opfer sexuellen Missbrauchs, denn es „bringt einen bisherigen Glaubenssatz“ zum Einsturz, sagte Schulz. Die Schwere oder Häufigkeit des Missbrauchs sei bei der Folgenabschätzung für das Opfer allein nicht mehr entscheidend, sondern dass die Tat und in diesem Fall der Vertrauensbruch überhaupt passierten, habe weitreichende Folgen auf die weitere Lebensentwicklung. „Damit ist ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben worden“, sagte Schulz.
Die Initiativegruppe Sauerteig aus Garching an der Alz unterstützte die Klage mit einem Crowdfunding. „Die Klage war ein schwerer Weg für Andreas Perr, aber das Ergebnis zeigt, dass er sich gegen alle Widerstände zu einem beachtlichen Anteil durchsetzen konnte“, sagte Rosi Mittermeier, Sprecherin von Sauerteig. „Wir hoffen, dass es Perr Kraft gibt für einen Neuanfang.“ Die Initiative setzt sich für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche ein.
Klage gegen Erzbistum und Papst war juristisches Neuland
In dem Verfahren verklagte Perr nicht nur den Priester Peter H. und das Erzbistum München und Freising, sondern auch Kardinal Friedrich Wetter und Papst Benedikt XVI. Laut Klageschrift hätten diese den Wiedereinsatz von H. in der Gemeinde Garching an der Alz 1987 ermöglicht, obwohl der Priester ein Jahr zuvor wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs verurteilt worden war.
Perr verklagte das Erzbistum München und Freising auf 300.000 Euro und die Erben des Papstes auf 50.000 Euro. Die Klage betrat Neuland. Strafrechtlich war die Tat verjährt, und noch nie in der fast 2000-jährigen Kirchengeschichte musste sich ein Papst vor einem weltlichen Gericht verantworten. Das Landgericht Traunstein ließ die Klage zu, die Beklagten verzichteten auf die Einrede der Verjährung. Im Juni 2023 kam es zum ersten Verhandlungstag. Die Tat des Priesters Peter H., wie sie Andreas Perr in der Klage beschrieben hatte, wurde von diesem nie bestritten.
Zudem hatte CORRECTIV im Februar 2023 ein Schriftstück aus dem Oktober 1986 entdeckt, das der spätere Papst Joseph Ratzinger in seiner damaligen Funktion als Präfekt der Glaubenskongregation unterschrieben hatte. Das Papier belegte, dass Ratzinger die Informationen über die Verurteilung des Priesters Peter H. vorlagen, er aber eine Entscheidung traf, die den Wiedereinsatz des Priesters in der Gemeinde ermöglichte. Trotz Aufklärungsversprechen der Bistümer blieb dieses Dokument verborgen, bis CORRECTIV es fand und veröffentlichte. Ratzinger hatte dem Priester erlaubt, die Messe mit Traubensaft statt Wein zu feiern. Diese Erlaubnis war für das Erzbistum notwendig, um H. nach dessen Verurteilung erneut in einer Gemeinde einzusetzen. Die Verantwortung des Vatikans für den weltweiten Missbrauch und auch in diesem speziellen Fall zeigt der CORRECTIV-Film „Akten des Missbrauchs“.
Die Klage gegen dem ehemaligen Kardinal Ratzingers bleibt bestehen
Da sich wegen des Verfahrens keiner der noch lebenden Verwandten von Papst Benedikt XVI. dessen weltliches Erbe annehmen wollte, wurde dessen Verfahren abgetrennt. Gleich am ersten Verhandlungstag im Juni 2023 erkannte die Vorsitzende Richterin an, dass das Erzbistum München und Freising sowie der verstorbene Papst in seiner Rolle als Erzbischof von München und Freising ihre Pflichten verletzt hatten: Sie hatten H. im Januar 1980 eingesetzt, obwohl es aus dem Bistum Essen bereits Missbrauchsvorwürfe gegen ihn gab.
Das Gericht erkannte zudem an, dass das Erzbistum im Rahmen der Amtshaftung für die Taten seiner Priester, Bischöfe und Angestellten haftet. Auch wenn die Anwälte des Erzbistums München und Freising die Missbrauchstat von Peter H. nicht infrage stellten, bestritten sie mit „Nichtwissen“, welche Folgen die Tat für Perr hatte. In weiteren Verhandlungstagen wurde ein gerichtliches Gutachten bestellt, das genau diese Frage klärte. Auf dieser Grundlage kam es schließlich zu einem Vergleich zugunsten des Klägers.
Nach Eingang des Gutachtens schlug das Gericht den Parteien Ende September 2025 schriftlich eine Spanne für das Schmerzensgeld vor, die es angesichts des Missbrauchs und seiner Folgen für angemessen hielt. Das Erzbistum München und Freising bot daraufhin den Höchstbetrag dieser Spanne an. Im August kam es zum Vergleich.
Wegen der Amtshaftung des Erzbistums für die Taten des Priesters zogen Perr und sein Anwalt die Klage gegen H. zurück. Die Klage gegen Kardinal Wetter hatten Anwalt und Perr schon 2023 zurückgezogen. Die Klage gegen die Erben des Papstes bleibt jedoch bestehen, auch wenn diese ruht, da sich bisher keine Erben gefunden haben. Das von CORRECTIV gefundene Schreiben zeigt die Verantwortung von dem damaligen Kardinal und späteren Papst Joseph Ratzinger für den Wiedereinsatz des Priesters in der Gemeinde von Perr als Präfekt der Glaubenskongregation. „Und dieses fällt außerhalb der Amtshaftung“, sagte Anwalt Schulz. Daher blieben Klage und Anspruch bestehen.
„Die Suche nach den Erben geht weiter. Falls keine gefunden werden, tritt der Freistaat Bayern oder gegebenenfalls der Vatikan als sogenannter Fiskalerbe in die Haftung für Ratzinger ein“, kündigte Schulz an. Das sei „Next Level“ in der juristischen Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche.
Redaktion und Faktencheck: Lena Köpsell