Klagen

Sieg vor Gericht

von Daniel Drepper

Vor zwei Jahren haben wir dem Bundesministerium des Innern fast 15.000 Euro überwiesen. Wir hatten mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Dokumente beantragt, weil wir wissen wollten, wie viel Steuergeld deutsche Sportverbände von der Bundesregierung bekommen. Nun hat ein Gericht für uns entschieden: die Gebühren waren viel zu hoch. In Zukunft wird hoffentlich niemand mehr fürchten müssen, nach einem Informationsantrag von Gebühren erschlagen zu werden.

Gemeinsam mit Niklas Schenck hatte ich vor den Olympischen Spielen in London zur Verteilung von Steuergeld im deutschen Sport recherchiert. Unter anderem hatten wir die Medaillenvorgaben der deutschen Sportler für London und Sotschi aufgedeckt. Dazu hatten wir mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auch Einblick in die dazugehörigen Originaldokumente beantragt. Darunter die bis dato geheimen Zielvereinbarungen, mit denen der Deutsche Olymische Sportbund die Medaillen für die Olympischen Spiele plant. Auf Grundlage dieser Vereinbarungen vergibt das Bundesministerium des Innern Steuermittel an einzelne Sportverbände.

15.000 statt 500 Euro

Normalerweise dürfen Behörden für einen IFG-Antrag höchstens Gebühren von 500 Euro verlangen. Unseren Antrag hatte das BMI vor fast drei Jahren aber in 66 Einzelanträge aufgespalten und somit die maximal möglichen Kosten extrem in die Höhe getrieben. Die Rechnung für unseren Antrag war heftig: 14.952,20 Euro. Deshalb hatten wir mit Hilfe des Deutschen Journalisten-Verbandes und dem Informationsfreiheits-Experten Wilhelm Mecklenburg dagegen geklagt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt entschieden, dass Behörden Anfragen nach Informationsfreiheits- oder Pressegesetzen nicht eigenmächtig in Teilanfragen stückeln und damit die Kosten in die Höhe treiben dürfen (AZ VG 2 K 232.13). Das Bundesministerium des Innern kann noch Berufung einlegen. Eine endgültige Entscheidung dürfte noch auf sich warten lassen, der Streit könnte bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.

Bislang hat das Gericht sein Urteil vom 11. Juli noch nicht begründet. Nach der mündlichen Verhandlung ist es aber wahrscheinlich, dass das Urteil die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetz durch das BMI kritisieren wird. Und es wird wohl auch grundelegende Kritik an den Gebühren- und Auslagenregelungen im IFG-Recht üben.

Gesetz muss angepasst werden

Der Deutsche Journalisten Verband setzt sich nun weiter dafür ein, „dass der Gesetzgeber dem Missbrauch bei der Gebührenfestsetzung in IFG-Verfahren einen Riegel vorschiebt“, sagte DJV-Justiziar Benno Pöppelmann nach dem Urteil. Im Klartext: Es wird Zeit, dass das Informationsfreiheitsgesetz oder zumindest dessen Ausführungsbestimmungen angepasst werden.

In unserem konkreten Fall hat das Gericht alle Gebührenbescheide des Ministeriums für ungültig erklärt, weil das Ministerium das Gesetz völlig falsch ausgelegt habe. Es sei ein grundsätzliches Problem des Gebührenrechts, dass die Gebühren künstlich bei 500 Euro gekappt werden. Das Verwaltungsgericht wird in seiner Begründung voraussichtlich eine Neujustigierung des IFG-Gebührenrechts in unserem Sinne fordern. Eine Grundsatzentscheidung.

Ministerium zahlt für Rechtsstreit

Noch ist nicht klar, wie viel wir in unserem Fall am Ende genau zahlen müssen. Wir gehen nach der Verhandlung aber davon aus, dass unsere 66 Anträge auf einen bis drei Anträge eingedampft werden. Zudem muss das Ministerium die Kosten für den Rechtsstreit tragen.

Wir werden den allergrößten Teil der 15.000 Euro damit zurück bekommen – wenn Bundesinnenminister Thomas de Maizière keine Berufung einlegt oder, falls er Berufung einlegt, wenn die höheren Instanzen das Urteil bestätigen.

Demokratische Teilhabe gestärkt

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin ist in jedem Fall gut für jeden Journalisten und jeden Bürger. In Zukunft werden Bürger wohl auch für größere Informationsanfragen keine horrenden Summen bezahlen müssen. Das Gericht hat die demokratische Teilhabe gestärkt.

Eine ausführliche Dokumentation unserer Recherche – und des Widerstandes des BMI – findet sich auf den Seiten des Wächterpreises. Die entscheidenden Dokumente – die Zielvereinbarungen – haben wir auf der Seite allesfuergold.de zum Download bereit gestellt.