Wir wollten wissen, auf welchen Wegen Vertreter der Energiebranche ihre Interessen durchsetzen wollen. Emails, Briefe und Lobbypapiere der Industrie an das Wirtschaftsministerium können in der Recherche von Bedeutung sein. Behörden sind verpflichtet, diese offenzulegen.
CORRECTIV hat die angefragten Dokumente vom Bundeswirtschaftsministerium erhalten, zusammen mit einem Kostenbescheid von 500 Euro. Wir fanden diese Summe für ein paar Dutzend Seiten Schriftverkehr unverhältnismäßig. Wir klagten gegen den Kostenbescheid und bekamen im Juli 2016 vom Verwaltungsgericht Berlin Recht. Doch das Ministerium legte Berufung gegen das Urteil ein.
Diese hat das Oberverwaltungsgericht Berlin jetzt zurückgewiesen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Gebühren für die Anfrage überzogen waren und das Ministerium sie nicht richtig berechnet hat (OVG 12 B 11.16).
Nur noch 36 Stunden – dann endet unsere größte Spendenaktion des Jahres.
Im Vergleich zum Vorjahr fehlen uns aktuell noch 100.000 Euro. Fehlen uns diese Einnahmen, dann können wir eventuell einige wichtige Recherchen im kommenden Jahr nicht umsetzen. Wir finanzieren unsere Recherchen aus Spenden. Ohne Verlag, Werbung oder Investoren. Das Geld aus dieser Aktion sichert, dass unsere Redaktion im kommenden Jahr recherchieren und berichten kann. Wenn Sie können: Bitte übernehmen Sie eine der fehlenden Spenden und helfen Sie, unsere Redaktion für das kommende Jahr zu sichern.
Die Anfrage stellten wir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das gibt allen Bürgern das Recht, Informationen und Dokumente von der Verwaltung zu erhalten. Doch dafür können Kosten anfallen. Das regelt eine spezielle Gebührenordnung für das IFG.
Eine große Spanne
Ministerien können von Bürgern 30 bis 500 Euro verlangen. Je nachdem, wie hoch sie den Aufwand einschätzen. Doch die Spanne von 30 bis 500 Euro ist groß – daher, so das Gericht, müssen Behörden eine interne Skala entwickeln, für welche Art von Anfragen sie welche Gebühren erhebt.
In unserem Fall hat das Wirtschaftsministerium den Höchstsatz von 500 Euro in Rechnung gestellt. Begründet hat die Behörde die Summe mit dem Stundenlohn der Beamten, die unsere Frage beantworteten. Die Kosten sollen insgesamt bei 2.100 Euro gelegen haben. Die Richter hielten die Gebührenpraxis des Ministeriums jedoch für „nicht sachlich gerechtfertigt.“
Die Gebühren für eine IFG-Anfrage sollten nicht in erster Linie die Kosten der behördlichen Arbeit decken. Denn so entstünden Beträge, die Bürger oder in diesem Fall auch Journalisten von IFG-Anfragen abschrecken können.
Abschreckende Wirkung
Den Richtern ging es auch um Transparenz. Wer eine Anfrage stellt, und fragt, wieviel die wohl kosten wird, hört von Behörden oft: zwischen 30 und 500 Euro. Das ist so unkonkret wie möglich. „Dass diese Unsicherheit abschreckend wirken kann, ist offensichtlich“, schrieb das Gericht, „da Transparenz behördlicher Entscheidungen eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten ist“.
Sie machten einen Vorschlag, wie mehr Transparenz geschaffen werden könnte: indem die Behörde einen „Durchschnittsfall“ definiert. Dieser würde im mittleren Bereich der Gebühren liegen. Liegt eine Anfrage darunter, würde sie weniger kosten, liegt sie darüber, mehr. So könnten auch Fragesteller einschätzen, mit welchen Kosten sie rechnen müssen.
Ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums sagte in der mündlichen Verhandlung am 14. September, die anderen IFG-Ressorts der Bundesregierung hätten ihm versichert, dass sie die Kostenberechnung genauso machen würden wie sein Ministerium.
Darauf antwortet einer der Richter: „Vorsichtig gesagt: auch wenn alle etwas falsches sagen, bleibt es falsch.“
Zu dem laufenden Verfahren will sich das Wirtschaftsministerium nicht äußern. Die Behörde lässt sich von der renommierten Medienrechts-Kanzlei Raue vertreten. Die Anwälte baten am Ende der Verhandlung darum, die Revision zuzulassen. Das tat das Gericht auch.
Eines ist somit klar: es geht hier um einen Prozess, der große Auswirkungen haben kann. Und möglicherweise muss demnächst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über diesen Fall entscheiden.
Nur noch 36 Stunden – dann endet unsere größte Spendenaktion des Jahres.
Im Vergleich zum Vorjahr fehlen uns aktuell noch 100.000 Euro. Fehlen uns diese Einnahmen, dann können wir eventuell einige wichtige Recherchen im kommenden Jahr nicht umsetzen. Wir finanzieren unsere Recherchen aus Spenden. Ohne Verlag, Werbung oder Investoren. Das Geld aus dieser Aktion sichert, dass unsere Redaktion im kommenden Jahr recherchieren und berichten kann. Wenn Sie können: Bitte übernehmen Sie eine der fehlenden Spenden und helfen Sie, unsere Redaktion für das kommende Jahr zu sichern.
Was uns in diesen Tagen besonders bewegt, sind die Stimmen der Menschen, die uns bisher unterstützt haben. Sie zeigen, was vielen Menschen unsere Arbeit bedeutet und warum jetzt jede Spende zählt:
➡️ „in einer Medienwelt voller Falschinformationen, Verschwörungsmythen und Populismus sind Fakten und Wahrheit das einzige Bollwerk gegen Autokratie und Diktatur.“
➡️ „Weil investigativer Journalismus und Faktenchecks die Grundlage für echte und gesunde Meinungsbildung ist.“
➡️ „unabhängiger Journalismus war noch nie so wichtig wie heute!“
Diese Stimmen zeigen, dass unsere Arbeit wirkt. Möglich ist sie aber nur, wenn jetzt viele mitziehen. Mit Ihrer Spende decken wir Desinformation und Machtmissbrauch auf. Sie bringt unsere Faktenchecks und Recherchen zu Tausenden Menschen und hilft, unsere Medienbildung für Jung und Alt auszubauen.
Noch 36 Stunden verbleiben. Jede Spende in den letzten Stunden entscheidet darüber, welche Recherchen wir im kommenden Jahr angehen können. Schon 17 Euro helfen. Seien Sie dabei!