Auf correctiv.org/kaempft haben wir bereits über das anstehende Verfahren berichtet. Mehr als 50 Leute haben uns in einem Crowdfunding unterstützt, damit wir diesen Streit durchführen können. Dafür danken wir. Hier nochmal eine Zusammenfassung des Verfahrens:
Der Bundesrechnungshof überprüft, wie Bundesbehörden ihr Geld ausgeben. Wir wollten von ihm wissen, wie oft er bestimmte Ministerien geprüft hat, unter anderem das Bundeskanzkleramt, das Bundesumweltministerium, und das Bundeswirtschaftsministerium. Wir wollten auch wissen, welche Bereiche er untersucht hat. Der Bundesrechnungshof antwortete darauf nicht, sondern holte sich Anwälte von Redeker, Sellner, Dahs, um unsere Anfrage abzublocken.
Die Anwälte schreiben, dass der Bundesrechnungshof keine Auskunft geben müsse. Sie beziehen sich auf eine Änderung in der Bundeshaushaltsordnung. Diese hat der Bundestag im Jahr 2013 in einer nächtlichen Abstimmung beschlossen. Demnach können Bürger und Journalisten keine Dokumente vom Bundesrechnungshof erhalten. Das heißt: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt dort nicht mehr.
Allerdings war unsere Anfrage eine Presse-Anfrage; auf Grundlage von Artikel 5 des Grundgesetzes, nicht auf Grundlage des IFG. Nach Artikel 5 hat die Presse Anspruch auf Informationen von Bundesbehörden. Das stand auch ausdrücklich in der Anfrage.
Die Anwälte des Bundesrechnungshofs aber meinen: es müssen keine Informationen, die in Dokumenten der Behörde zu finden sind, herausgegeben werden. Also müsse auch unsere Anfrage nicht beantwortet werden. Gegen diese Auffassung haben wir geklagt.
Nun werden die Richter der ersten Instanz entscheiden, was stärker wiegt: die Bundeshaushaltsordnung oder das Recht der Presse und damit aller Bürger auf Auskunft.
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