Euros für Ärzte

Pharmaindustrie hat weiter freie Hand

Die Enthüllungen von CORRECTIV und SZ/NDR/WDR über Anwendungsbeobachtungen (AWB) für Medikamente beschäftigen auch die Politik. Die Bundesregierung hat jetzt auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion geantwortet. Darin verteidigt sie die bisherige Praxis. Die Grünen wollen dagegen eine Änderung des Arzneimittelgesetzes. Experten fordern, dass Patienten künftig zumindest informiert werden, ob sie in einer AWB beobachtet werden.

von Hristio Boytchev

© Ivo Mayr

Bei dieser Recherche haben wir mit der „Süddeutschen Zeitung“ kooperiert.


Im März hatte CORRECTIV gemeinsam mit dem Rechercheverbund aus NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ aufgedeckt, welches Ausmaß die Ärzte-Korruption bei sogenannten „Anwendungsbeobachtungen“ erreicht hat. Demnach beteiligt sich jeder zehnte Arzt an Scheinstudien. Offiziell dienen diese AWBs dazu, wissenschaftliche Erkenntnisse darüber zu sammeln, wie gut Patienten bestimmte Medikamente vertragen. Tatsächlich ermöglicht diese Praxis der Pharmaindustrie aber, teure und nicht selten überflüssige Medikamente in den Markt zu drücken, weil die Ärzte für die „Beobachtung“ ihrer Patienten ein oft hohes Honorar bekommen.  

Die Bundesregierung sieht darin jedoch nichts Verwerfliches. „Durch verschiedene gesetzliche Regelungen sind in den letzten Jahren die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Qualität der AWB und für die Verhinderung eines Missbrauchs zu Marketingzwecken geschaffen worden“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN. 

Die Antwort zeigt aber auch, dass der Bundesregierung gar nicht klar ist, welches Ausmaß die AWBs inzwischen haben und worum es im Detail geht. Wiederholt finden sich in dem Schreiben Formulierungen wie: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Etwa dazu, wie viele der Scheinstudien in den einzelnen Bundesländern durchgeführt werden. Oder: Bei welchen Krankheiten sie besonders beliebt sind. Oder: Ob die Zuwendungen an die Ärzte zugenommen haben. 

CORRECTIV hatte berichtet, dass Ärzte für eine Anwendungsbeobachtung bis zu 7280 Euro pro Patient bekommen können. Auch darin sieht die Bundesregierung offenbar kein Problem. Sie schreibt, dass „Art und Höhe der Entschädigungen in der Regel im Verhältnis zum dargestellten Aufwand“ stehen. 

Insgesamt beharrt die Bundesregierung auf dem Nutzen der Studien: „Mit Hilfe der AWB können Erkenntnisse aus der Praxis über zugelassene oder registrierte Arzneimittel gewonnen werden“, schreibt sie. Dabei hatten wir berichtet, dass Scheinstudien nur selten veröffentlicht werden – und Wissenschaftler sie nicht ernst nehmen. 

Am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestags auf Antrag der Grünen über die neuen AWB-Veröffentlichungen debattiert und hörte dazu Experten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) und Bundesärztekammer. Konsens lautete nach Angaben von Teilnehmern darüber, dass Patienten künftig informiert werden sollen, wenn ein Arzt sie im Rahmen einer AWB beobachtet. Laut einer Auswertung der KBV finden Anwendungsbeobachtungen demnach vor allem für teure Präparate statt: Die Medikamente, die dabei untersucht werden, betreffen demnach zwar nur 2 Prozent aller Verschreibungen, verursachen aber 25 Prozent aller Kosten. Auf Anfrage wollte die KBV diese Zahlen weder bestätigen noch dementieren. Sie verwies darauf, dass die Expertengespräche im Gesundheitsausschuss nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. 

Am heutigen Donnerstag will das Parlament ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschieden. Erstmals sollen dann auch niedergelassene Ärzte, die Schmiergeld von der Pharmaindustrie kassieren, bestraft werden können. Auch solche Anwendungsbeobachtungen, bei denen es nur um ein Honorar geht, um den Umsatz der eigenen Medikamente zu fördern, können dann vom Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit erfasst werden. Staatsanwälte müssen künftig bei einem Verdacht auf Korruption handeln. 

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach geht davon aus, dass das neue Gesetz auch die Auswüchse der Anwendungsbeobachtungen korrigiere. Er habe sich das Gesetz im Einzelnen strenger gewünscht, aber insgesamt sei es ein „großer Wurf“. Nun liege der Ball bei den Gerichten. Die ersten Urteile gegen korrupte Ärzte hätten sicherlich einen Abschreckungseffekt. 

Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN, kann sich Lauterbachs Begeisterung für das neue Gesetz nicht anschließen. Sie bemängelt, dass es weiterhin keine systematische Überwachung bei den Scheinstudien geben wird. „Die Zahlen von CORRECTIV machen klar, dass hier eine korruptive Industrie entstanden ist.“ Die meisten Anwendungsbeobachtungen dienten dazu, „das Verbot von offener Ärzteschmierung durch Pharmakonzerne zu umgehen.“ Und weiter: „Es ist erschreckend, dass die Bundesregierung das große Problem der Pseudo-Studien kaum zur Kenntnis nimmt.“

Kordula Schulz-Asche, arzneimittelpolitische Sprecherin der Grünen, pflichtet ihr bei. Beim Antikorruptionsgesetz habe man es versäumt, die AWBs zu regeln. Sie will sich nun dafür einsetzen, die Scheinstudien im Arzneimittelgesetz zu kontrollieren, das demnächst neu verhandelt wird. Schulz-Asche: „Da muss was passieren.“