Auskunftsrechte, Klimawandel

Geheime Milliarden: Gericht entscheidet im Prozess zwischen CORRECTIV und katholischer Kirche

Die katholische Kirche in Deutschland könnte erstmals in ihrer Geschichte umfassenden Einblick in ihre Finanzen geben. Bislang weigern sich die Bistümer, ihre konkreten Anlagen und Geldgeschäfte offen zu legen. Am 13. Juni verhandelt das Verwaltungsgericht Köln eine Auskunftsklage von CORRECTIV gegen das Erzbistum Köln. Es ist die erste Klage dieser Art. Sie steht exemplarisch für den Transparenzanspruch von über einer Milliarde Kirchenmitgliedern. Das Urteil könnte zu einem Präzedenzfall werden.

von Annika Joeres

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Kölner Dom von Liane Metzler / unsplash.com

Seit Jahrhunderten hält die katholische Kirche ihr Vermögen weitestgehend geheim. Ihr Finanzkonstrukt ist undurchsichtig. Allein in Deutschland verteilt es sich über 27 Erzbistümer und bischöfliche Stühle. Das Geld steckt in Domkapitalen, Ordensgemeinschaften, Priesterseminaren, Tagungshäusern, Heimen und Klöstern, in Filmunternehmen, Weingütern und Grundstücken. Wirkliche Transparenz gibt es nicht.

Dabei haben Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht auf Einsicht, wie ihre Steuern investiert werden. Zumindest beim Staat. Der Staat treibt Steuern ein. Dafür ist er seinen Bürgern gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Anders versteht es die Kirche. Der Staat treibt für sie Steuern ein. Die Kirche sagt aber, sie sei nicht Teil des Staates und damit nicht zur Auskunft verpflichtet. Keiner der 23 Millionen deutschen Katholiken hat die Möglichkeit nachzuvollziehen, wo seine Kirchensteuern hinfließen. Und auch nicht, ob diese Anlagen im Einklang mit den hohen moralischen Ansprüchen stehen, die die Kirche nach außen hin predigt.  

2013 hatte die katholische Kirche nach dem Skandal um die millionenteure Wohnung des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst eine medienträchtige „Transparenzoffensive“ gestartet und erstmals Einblicke in ihre Geschäfte gewährt. Alle Bistümer veröffentlichen seitdem Geschäftsberichte, in denen sie die Höhe der Einnahmen aus der Kirchensteuer und die Höhe des Vermögens der Bistümer ausweisen. Diese Berichte sind jedoch lückenhaft und zeigen nicht, in welcher Form das Geld angelegt ist.

Über das Gesamtvermögen der Kirche gibt es nur grobe Vorstellungen. Das wird von vielen Seiten kritisiert.

Die perfekte Geschäftsidee

Der Kölner Dom wird in Bilanzen beispielsweise mit einem symbolischen Wert von 27 Euro angegeben – weil sich für ihn kaum ein Käufer finden ließe, heißt es beim kircheneigenen Domradio.

Eine 41,5-prozentige Beteiligung des Kölner Bistums an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgemeinschaft wirft ebenso Fragen auf. Sie ist mit einem Wert von rund 15 Millionen Euro ausgewiesen. Zu der Siedlungsgemeinschaft gehören rund 800.000 Quadratmeter Wohnungen in Berlin und Westdeutschland. Legt man einen durchschnittlichen Wert von 3.000 Euro pro Quadratmeter zugrunde – wie es in Berlin das Mittel ist – kommt man auf 2,4 Milliarden Euro. 40 Prozent davon sind fast eine Milliarde Euro.

„Die Kirche ist die beste Geschäftsidee aller Zeiten“, sagt der Politologe Carsten Frerk. „Ein Wirtschaftsunternehmen mit religiösem Etikett.” Sie rechne sich arm, um weiter Spenden zu erhalten. „Für Moral interessieren sie sich bei ihren Anlagen nicht.”

Die moralische Messlatte

CORRECTIV hatte im Herbst 2016 alle 27 Erzbistümer und Bistümer in Deutschland gefragt, wie sie ihr Finanzvermögen anlegen. Hintergrund war eine Recherche zum Klimawandel: Wir wollten wissen, ob die Kirche ihr Geld umweltfreundlich investiert oder Klimasünder unterstützt. Eine Organisation, die sich als Gottes Vertreter auf Erden versteht, sollte offenlegen, ob sie mit ihren Milliarden dafür sorgt, dass die Schöpfung erhalten bleibt – oder aber Firmen unterstützt, die Gottes Schöpfung in Gefahr bringen. Wie Öl- oder Gasfirmen, die das Klimachaos befeuern.

Wir wollen das wissen, weil die moralische Messlatte bei der katholischen Kirche naturgemäß hoch liegt. Papst Franziskus hat im Winter 2013 in seinem apostolischen Schreiben an alle Bischöfe und Gläubigen gesagt: Die Gier nach Macht und Besitz kenne keine Grenzen und alles Schwache wie die Umwelt sei wehrlos gegenüber den Interessen des vergötterten Marktes. Die eigenen Güter nicht mit den Armen zu teilen bedeute, diese zu bestehlen und ihnen das Leben zu entziehen. „Diese Wirtschaft tötet,” sagte Franziskus. Wer solche Vorwürfe äußert, der muss sich auch daran messen lassen.

Thomas Schüller, Experte für Vermögensrecht am Institut für kanonisches Recht, kritisiert: „Dass sie nicht immer nach eigener Lehre ethisch korrekt investiert, möchte die Kirche nicht einräumen müssen.“ Deswegen will CORRECTIV dieses Jahrtausende alte Geflecht beleuchten. Schließlich ist es der deutsche Staat, der Gelder für die Kirche einzieht. Alle Behörden, etwa Ministerien, müssen ebenso offenlegen, wo ihre Gelder hinfließen.

Im Februar 2017 strengten wir die Auskunftsklage gegen das Erzbistum Köln an – stellvertretend für die katholische Kirche in Deutschland. In welche Firmen und Fonds haben die Kölner ihre Milliarden angelegt? Investiert die Kirche in Einklang mit ihren moralischen Werten – oder womöglich auch in australische Kohlefirmen, afrikanische Bergwerke oder amerikanische Erdölkonzerne? Also in Unternehmen, die dem Geist der Klima-Enzyklika von Papst Franziskus widersprechen.

Zuletzt hatte das Bistum 2,8 Milliarden Euro am Finanzmarkt investiert. Eine gewaltige Summe, zu der das Bistum aber keine Details veröffentlicht, wie und wo sie angelegt wurde. Die rheinische Diözese ist mit zwei Millionen Mitgliedern die größte in Deutschland und eines der zehn reichsten Bistümern der Welt.

Ein undurchsichtiges Konstrukt

Wir sprechen hier von den Finanzanlagen eines Erzbistums. Das Vermögen der katholischen Kirche insgesamt ist noch schwerer zu fassen: Unterschieden werden muss zwischen dem Bistum, dem bischöflichen Stuhl mit dem ältesten Vermögen – zum Teil noch aus dem 8. und 9. Jahrhundert – und dem Domkapitel, also den Geistlichen einer Bischofskirche. Hinzu kommen die Pfarreien und die Orden als rechtlich eigenständige Vermögensträger.

Schüller schätzt das gesamte Vermögen auf einen höheren zweistelligen Milliardenbetrag. Bereits vor zwanzig Jahren hatte der Politologe Carsten Frerk das Vermögen in Deutschland 200 bis 400 Milliarden geschätzt. Eine Summe, die die Kirche bis heute weder bestreitet noch bestätigt.

„Da unser Vermögen auf verschiedene Manager aufgeteilt sind, ist eine zusammenfassende Übersicht über Branchen und Einzelwerte derzeit nicht möglich“, schrieb das Bistum Mainz auf Anfrage. Auch das Erzbistum Freiburg sagte, seine Gelder seien gemeinsam mit Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen angelegt. Eine Aufstellung über die Finanzanlagen des Erzbistums sei daher nicht möglich.

Wer von diesem Geld profitiert? Unbekannt. Welche Firmen und Fonds über den  Aktienmarkt kirchliches Geld erhalten? Ungewiss. Ein erster Schritt zur Aufklärung könnte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln an diesem Donnerstag (13.06.) sein.

Ein richtungsweisendes Urteil

„Von diesem Urteil wird ein wichtiges Signal ausgehen“, sagt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, der die Klage für CORRECTIV eingereicht hat. „Wenn wir gewinnen, stehen die Kirchen unter starkem Druck.“ Je nach Begründung des Urteils könnten die Bistümer auch zu mehr Transparenz bei weiteren Besitztümern verpflichtet werden, etwa zu den Immobilien oder Vermögen der Bischöflichen Stühle und Domkapitale. „Die Kirche müsste Strukturen schaffen, die Transparenz ermöglichen. Das wäre ein Kraftakt.“

Im Zuge der Recherche, in dem die aktuelle Klage gegen das Erzbistum Köln entstand, hatte CORRECTIV aufgedeckt, dass sieben von sechzehn Bundesländern Gelder aus den Pensionsfonds ihrer Beamten in Firmen fossiler Brennstoffe oder auch die Tabakindustrie investierten. Einige Bundesländer änderten nach der Recherche diese Praxis. Anders aber als die Bundesländer verweigern die Bistümer jegliche Auskunft. Eine öffentliche Kontrolle ist nicht möglich. Der Tenor aus den Antworten der Bistümer: Eine Offenlegung der Finanzen verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Kirche.

„Die interne Vermögensverwaltung (…)  unterfällt dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht“, argumentiert das Erzbistum. Dieses Selbstbestimmungsrecht stehe dem „presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegen.“ Das Erzbistum Köln sei „als Teilkirche der römisch-katholischen Kirche nicht in den Staat eingegliedert“ und müsse daher nicht wie andere Behörden Journalisten Auskunft erteilen. Unanbhängig davon, ob der Staat für die Kirche Steuern einziehe.

Das Bistum sagt, es gebe die jährlichen Kirchensteuern unmittelbar für kirchliche und soziale Zwecke aus. Das „seit Jahrhunderten gebildete Vermögen“ sei davon zu unterscheiden. Es räumt aber ein, nicht ausschließen zu können, dass sich „die eine oder andere „Kirchensteuermark“ im Anlagevermögen befindet.“

Klingt das nach einer Hintertür für Milliarden Euro?

Das Recht auf Transparenz

CORRECTIV argumentiert, dass anhand der Bilanzen des Bistums nicht zu überprüfen ist, ob die Kirchensteuern alleine in die laufenden Ausgaben oder auch in die Anlage am Finanzmarkt fließen und die Kirche weiter Vermögen anhäuft.

Entscheidet das Gericht im Sinne von CORRECTIV, wäre die Kirche grundsätzlich gezwungen, transparenter mit ihrem Vermögen umzugehen.

Denn auch kirchennahe Experten tappen im Dunkeln. „Die Kirche hat sich immer schon ungern in die Karten gucken lassen und pocht auf ihr Selbstbestimmungsrecht“, sagt Schüller. „Sie möchte nicht veröffentlichen, wie reich sie wirklich ist.“ Denn dies würde innerhalb und außerhalb der Kirche „Begehrlichkeiten“ wecken. Schüller beobachtet den Kölner Gerichtsprozess mit Spannung: „Die Kirche wäre gut beraten, nicht nur nackte Zahlen zu präsentieren, sondern auch zu zeigen, wohin das Geld fließt. Das wäre eine positive Botschaft.“

Ein heikles Thema

Offenbar ist der Reichtum der Kirche ein sehr heikles Thema. Die Bischofskonferenz und auch das Zentralkomitee deutscher Katholiken, ein Zusammenschluss von Vertretern der Diozesanräte und katholischer Verbände, wollten CORRECTIV gegenüber keine Meinung zum Prozess abgeben. Auch die CDU, immerhin eine selbsternannte christliche Partei, will sich zur Intransparenz der Kirche nicht äußern.

Der Beauftragte für Religion und Weltanschauungen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz, sagt: „Den Kirchen sollte schon aus eigenem Interesse daran gelegen sein, größtmögliche Transparenz bzgl. der Verwendung der Mittel herzustellen, die von den eigenen Mitgliedern und aus der öffentlichen Hand stammen. Dies ist auch eine Frage von Glaubwürdigkeit und Vertrauen.“

Viele Mitglieder der Kirche kämpfen seit langem für mehr Offenheit. „Transparenz für das Kirchenvolk ist sehr wichtig für unser Ziel einer geschwisterlichen Kirche,“ sagt Johannes Grabmeier, Sprecher des Themenkreises „Staat und Kirche“ der bundesweiten Initiative „Wir sind Kirche“. Sie setzt sich für eine offenere und weniger hierarchische Kirche ein.

Transparenz sei besonders bei den Finanzen der Kirche wichtig. Daher sagt Grabmeier: „Wir begrüßen die Aktivitäten von CORRECTIV.“ Die Forderungen der Initiative gehen noch weiter: nicht Kleriker, sondern gewählte Vertreter des Kirchenvolks sollen über die Verwendung des Kirchenvermögens entscheiden.

Update (13.06.2029): Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag, 13. Juni 2019, die Auskunftsklage von CORRECTIV gegen die katholische Kirche abgewiesen. Das Erzbistum Köln muss vorerst nicht offenlegen, in welche Firmen und Fonds es jährlich knapp drei Milliarden Euro investiert. Allerdings ließ das Gericht eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu.

Update (30.09.2019): Unser Anwalt Thorsten Feldmann hat die Begründung zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.