Justiz in Niedersachsen

Rheinmetall wollte Kriegsschiff in Embargoland Eritrea aufrüsten

Der Rüstungskonzern Rheinmetall tätigte nach Recherchen von CORRECTIV und Stern fragwürdige Millionenzahlungen nach Abu Dhabi und plante, sich über ein Waffenembargo hinwegzusetzen. Die niedersächsische Justiz zeigt wenig Interesse an diesen Vorgängen. Sie ermittelt stattdessen gegen einen Lobbyisten, mit dem sich der Konzern überworfen hat.

von Frederik Richter , Hans-Martin Tillack

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Ein Kriegsschiff der Vereinigten Arabischen Emirate. Die VAE setzten diesen Schifftstyp im Jemenkrieg ein. An Bord sind Geschütze von Rheinmetall. (Foto: JEAN-PAUL BARBIER / AFP)

Das noble Gästehaus von Rheinmetall im niedersächsischen Unterlüß dürfte schon viele illustre Besucher gesehen haben. An diesem Standort erprobt der Konzern Panzer und Geschütze und führt sie seinen Kunden vor. Das zweigeschossige Haus wurde vor einhundert Jahren als Offizierskasino erbaut, damit sich die auf Visite befindlichen Militärs von den Schießtests in der staubigen Lüneburger Heide erholen konnten. Schon der Name des Hauses soll ein Kontrastprogramm sein zu den kriegerischen Vorführungen: „Waldfrieden“.

Im August 2018 waren es niedersächsische Polizeibeamte, die das Gästehaus aufsuchten. Sie waren gekommen, um einige Manager des Rüstungskonzerns als Zeugen zu befragen, darunter auch Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Die Beamten stellten höflich einige Fragen rund um ein Konto bei einer Bank in Abu Dhabi, dann gingen sie wieder. Doch Unterlagen, die CORRECTIV und der Stern einsehen konnten, zeigen: Es hätte durchaus Anlass gegeben, dem Rüstungskonzern auch unangenehme Fragen zu stellen.

Zum Beispiel, aus welchem Grund der Konzern viele Millionen Euro auf das Konto eines Rüstungslobbyisten in Abu Dhabi überwiesen hatte – dazu später mehr. Oder auch: Warum der Konzern ein Kriegsschiff in Eritrea aufrüsten wollte, obwohl das Land unter einem UN-Embargo stand. Sollte Rheinmetall diesen Plan umgesetzt haben, wäre das laut einem Experten ein Verstoß gegen deutsche Gesetze gewesen.

Zu den Kunden des Rüstungskonzerns zählt im Nahen Osten auch die Marine der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). So lieferte Rheinmetall seit 2009 30 Geschütze vom Typ MLG 27 an die Marine. Doch die Marine war unzufrieden mit der Treffgenauigkeit der Kanonen. Und drohte, die vereinbarten 80 Millionen Euro für die Geschütze nicht zu bezahlen.

Um diesen Kunden wieder gewogen zu stimmen, überlegte sich Rheinmetall verschiedene Maßnahmen. Eine davon beschrieb der in Abu Dhabi ansässige Nahostchef von Rheinmetall in einer E-Mail vom 16. Februar 2017, die CORRECTIV einsehen konnte. Der Manager schrieb, „haben wir einer Bitte der Marine zugestimmt, ein zusätzliches Schiff (in Eritrea!) mit unserem Upgrade-Set umzurüsten, um ihnen in ihrer Mission zu helfen.“ Adressiert an einen langjährigen Geschäftspartner, mit dem sich heute die niedersächsische Justiz beschäftigt.

Das Ausrufezeichen hinter Eritrea – vielleicht kein Zufall. Eine solche Absprache zwischen Rheinmetall und der Marine der VAE, auf die diese E-Mail Bezug nimmt, wäre brisant. Denn Eritrea, gelegen auf der afrikanischen Seite des Roten Meers war von der UN von 2009 bis November 2018 mit einem Waffenembargo belegt, weil es Terroristen in seinen Nachbarländern Äthiopien und Dschibuti unterstützt haben soll.

Seit etwa 2015 unterhalten die VAE eine Marinebasis in Assab, ein Hafen im Süden von Eritrea. In einem Expertenbericht für den UN-Sicherheitsrat aus dem November 2017 heißt es, dass „die Einrichtung und der anhaltende Ausbau einer Militärbasis der VAE in der Nähe der Hafenstadt Assab, zu der der Transfer von Militärmaterial und der Austausch von Militärhilfe mit Eritrea gehört, eine Verletzung des Waffenembargos darstellt“.

An der Seite von Saudi-Arabien kämpften die Vereinigten Arabische Emirate lange im Jemen-Krieg. Dazu errichteten sie einen Stützpunkt in Eritrea (Basiskarte: Google Maps).

Deutschland setzt UN-Embargos in eigenes Recht um. Deswegen war bis Februar 2019 im Fall von Eritrea laut deutscher Außenwirtschaftsverordnung selbst die „Durchfuhr“ von Rüstungsgütern verboten. Das müsste auch Rheinmetall klar gewesen sein. In einer internen Anweisung aus dem Jahr 2014 heißt es, die deutschen Ausfuhrregeln seien unbedingt einzuhalten. „Die ordnungsgemäße Anwendung“ von Vorschriften wie der Außenwirtschaftsverordnung sei „sowohl für die Mitarbeiter“, als auch „für den Bestand des gesamten Unternehmens von größter Bedeutung“. Die Vorschriften seien daher zwingend zu befolgen.

„Bei Rheinmetall war bekannt, dass die Ausfuhr von Rüstungstechnologie in ein Embargoland wie Eritrea gegen geltendes Außenhandelsrecht verstieß“, sagt dazu Holger Rothbauer, ein Tübinger Anwalt, der der Rüstungsindustrie kritisch gegenüber steht. „Damit haben die Verantwortlichen offenbar mit Vorsatz gehandelt und somit möglicherweise eine Straftat begangen.“

Rheinmetall sagt dazu auf Anfrage, dass der Konzern streng auf die Einhaltung aller Exportkontrollen achte. „Wir haben keinen Anlass anzunehmen, dass sich Mitarbeiter im Zusammenhang mit den für die VAE bestimmten Marinegeschützen über Bestimmungen hinweggesetzt hätten“, heißt es in der Stellungnahme. „Unterstellungen in Bezug auf Embargoverstöße weisen wir daher in aller Deutlichkeit zurück.“

Während deutsche Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien immer wieder für Entrüstung sorgen, erfreuen sich die VAE mit ihren beliebten Metropolen Dubai und Abu Dhabi in Deutschland eines eher positiven Images. Das erstaunt, denn beide, Saudi-Arabien und die VAE, kämpften lange Zeit Seite an Seite im Jemen-Krieg. Sie gehen dort gegen die vom Iran unterstützten Huthi-Rebellen vor.

Der Krieg hat zu einer humanitären Katastrophe geführt. Im Oktober 2018 schätzten die UN, dass die Hälfte der jemenitischen Bevölkerung von einer Hungersnot bedroht sei. Der Grund: Neben Bombardements aus der Luft und dem Einsatz von Bodentruppen strangulierten Saudi-Arabien und die VAE das Land durch eine Seeblockade, ließen dringend benötigte Lebensmittel und Medikamente nur eingeschränkt durch. Eine wichtige Rolle für die Seeblockade spielt eben jene Militärbasis in Eritrea, nur 60 Kilometer von der jemenitischen Küste auf der anderen Seite des Roten Meers gelegen.

Ein unterernährtes Kleinkind in einer Klinik in der jemenitischen Hafenstadt Hudeidah im November 2019. (Foto Essa Ahmed /AFP)

Die „Mission“ der emiratischen Marine, auf die sich der Rheinmetall-Manager in seiner E-Mail bezog und für die der Rüstungskonzern in Eritrea ein Kriegsschiff aufrüsten wollte, dürfte also eben dieser Jemen-Krieg gewesen sein. Das Wirtschaftsministerium, das den Export deutscher Rüstungsindustrie genehmigen muss, wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Das passt ins Bild. Im Februar hatten der Stern und weitere Medien aufgedeckt, wie intensiv vor allem die VAE von deutschen Firmen geliefertes Kriegsgerät im Jemen-Krieg einsetzen. Die Bundesregierung wollte damals von nichts wissen.

Niedersächsische Justiz: Kein Interesse

Doch die E-Mail bringt auch die niedersächsische Justiz in Erklärungsnöte. Denn dortigen Ermittlern liegt die E-Mail nach Recherchen von CORRECTIV und seinen Partnern vor. Doch offenbar stieß der mögliche Gesetzesverstoß des Rüstungkonzerns bei ihr auf kein größeres Interesse. Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Celle äußerte sich auf Anfrage bisher nicht.

Vielleicht kümmerten sich die Ermittler auch deswegen nicht weiter um den möglichen Embargoverstoß, weil Rheinmetall sie in eine ganz andere Richtung geschickt hatte. Denn der Rüstungskonzern hatte nicht nur mit der Unzufriedenheit der VAE-Marine zu kämpfen. Er stritt sich obendrein auch noch mit dem Vermittler, der den Disput eigentlich lösen sollte, um mehrere Millionen Euro. Und zeigte diesen deswegen bei der niedersächsischen Justiz an.

Die Staatsanwaltschaft Celle folgte der Argumentation des Konzerns und hat den libanesischen Geschäftsmann Ahmad El Husseini, einen seiner Söhne sowie einen seiner Mitarbeiter wegen Betrugs angeklagt. Ein Anwalt von El Husseini bestreitet die Vorwürfe entschieden. Das Landgericht Lüneburg hat noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden.

Anfang 2015 hatte Rheinmetall El Husseini in den Streit mit der VAE-Marine eingeschaltet. Der Geschäftsmann führte nicht nur lange Zeit einen Baukonzern in Abu Dhabi, er half auch der deutschen Rüstungsindustrie immer wieder, im Nahen Osten mit den Mächtigen der Region ins Geschäft zu kommen. In Abu Dhabi verfügte er über beste Beziehungen zur dortigen Herrscherfamilie.

El Husseini sollte den Streit um die an die VAE-Marine gelieferten MLG 27-Geschütze lösen, indem er mithilfe seiner politischen Kontakte in Abu Dhabi die Marine dazu bewegte, es mit der Treffgenauigkeit der Geschütze ein bisschen weniger genau zu nehmen.

Rheinmetall: Alles in Ordnung

In Unterlagen, die CORRECTIV und seine Recherchepartner einsehen konnten, ist von „akrobatischer Unterstützung“ und der „vollen Mobilisierung aller Ressourcen“ die Rede. 15 Millionen Euro zahlte Rheinmetall als „Erfolgsprämie“ an den Geschäftsmann – und war also bereit, nicht weniger als knapp 20 Prozent der ursprünglichen Auftragssumme von 80 Millionen Euro dafür auszugeben.

Sollte El Husseini vielleicht auch einen Teil der Rheinmetall-Millionen in Abu Dhabi dafür verwenden, um seinen Gesprächspartnern über den Frust mit den deutschen Kanonen hinwegzuhelfen? Rheinmetall weist das zurück. Die Verträge, die Rheinmetall mit der Beratungsgesellschaft von El Husseini schloss, enthielten Anti-Korruptions-Passagen. Doch für den Strafverteidiger Gerhard Strate, der einen Sohn von El Husseini vertritt, sind diese Klauseln Camouflage.

Er argumentiert, dass Rheinmetall mit den Verträgen rund um die Zahlung auf das Sperrkonto in Abu Dhabi eine Papierspur legen wollte, damit die Zahlung legitim aussieht. Strate vergleicht das mit den abschreckenden Bildern, die die Tabakindustrie laut Gesetz auf Zigarettenschachteln drucken muss. Eine Warnung also, bei der alle Beteiligten wissen, dass sie auf der Packung zu sein hat, um dann geflissentlich ignoriert zu werden.

Rheinmetall sagt, dass man streng auf die Einhaltung der Gesetze achte. „Wir unterstreichen, dass Rheinmetall ein striktes Compliance-System hat, nach dem auch Dienstleister und Vertragspartner sich einer strengen Überprüfung in Bezug auf die Einhaltung entsprechender Regeln zu unterziehen haben“, so der Konzern.

Die 15 Millionen Euro, um die es in dem Rechtsstreit geht, zahlte Rheinmetall auf ein Konto einer Firma in Abu Dhabi, deren Geschäftsführer El Husseini damals war. Nach der Argumentation von Rheinmetall sollte das ein Sperrkonto sein. Demnach hätte El Husseini die Gelder nur mit dem OK von Rheinmetall von dem Konto entfernen dürfen. Der Geschäftsmann soll die Gelder jedoch ohne ein solches Einverständnis entfernt haben und ohne die vereinbarte Gegenleistung erbracht zu haben. Rheinmetall stellte deswegen im November 2017 die Strafanzeige. Begründung: El Husseini habe die für die Millionen erbrachten Leistungen nicht erbracht.

Doch die Version von Rheinmetall gegenüber der Justiz wirft Fragen auf. So ging die Finanzabteilung gar nicht erst davon aus, dass die 15 Millionen Euro auf dem vermeintlichen Sperrkonto lange bleiben würden. Ein Rheinmetall-Manager rechnete laut einer E-Mail vom 20.3.2015 damit, dass die El Husseini-Seite „in der nächsten Woche die Zahlung abruft“. Aus Unterlagen, die CORRECTIV und seine Recherchepartner einsehen konnten, geht auch hervor, dass El Husseini und seine Mitarbeiter dafür sorgten, dass es zu weiteren Schießtests kam. Dass sie also – anders als es Rheinmetall darstellt – durchaus eine Gegenleistung für die Millionen aus Deutschland erbrachten.

Audienz beim Rheinmetall-CEO

Wie auch immer es war – Anlass, Rheinmetall nach dem Hintergrund der Zahlung in Höhe von immerhin 15 Millionen Euro zu fragen, gibt es genug. Die niedersächsischen Ermittler waren jedoch überhaupt nicht misstrauisch und unterließen entsprechende Nachfragen bei Rheinmetall. Dem Konzern-Chef Papperger stellten die Beamten nach unseren Recherchen eine Handvoll Fragen. Er habe seit zehn Jahren mit Ahmad El Husseini zusammengearbeitet, sagte Papperger. Den Kontakt habe er schon von seinem Vorgänger an der Konzernspitze übernommen. Ansonsten sei er in den Streit rund um die Geschütze in Abu Dhabi nicht weiter involviert gewesen.

Auf eine frühere Anfrage teilten die Ermittler in Celle mit, dass die niedersächsische Korruptionsstaatsanwaltschaft in Verden den Streit um das Konto geprüft und keinen Anfangsverdacht für Korruption erkannt habe. Doch auch die dortigen Ermittler prüften nach eigener Auskunft lediglich die von ihren Kollegen in Celle zusammengetragenen Akten. Fragen bei Rheinmetall stellten also auch sie nicht.

Der niedersächsische Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel von den Grünen kritisiert das Verhalten der Ermittler. „Ohne das Verfahren vollständig zu kennen: Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Lüneburg dürfen sich nicht einfach nur auf die Strafanzeige von Rheinmetall beschränken, sie dürfen den Verdacht von Korruption bei Rheinmetall und weitere möglichen Straftaten nicht ausklammern.“

Die deutsche Justiz hat in den vergangenen Jahren mehrere Prozesse wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht geführt, insbesondere wegen Verstößen gegen die gegen den Iran verhängten Sanktionen. Anders sieht es jedoch bei Verdachtsfällen von Korruption in der Rüstungsindustrie aus. Der Export von Waffensystemen wie U-Booten und Kampfflugzeugen ist immer wieder von Zahlungen an fragwürdige Mittelsleute betroffen, wie auch CORRECTIV schon berichtet hat.

Es gibt nur wenige Fälle, in denen die deutsche Justiz Strafen gegen Rüstungskonzerne wegen Schmiergeldzahlungen verhängte. „Meine Erfahrung ist, dass deutsche Staatsanwälte bei Ermittlungen zu Rüstungsgeschäften außerhalb Deutschlands alles tun, was nötig ist, um deutschen Rüstungskonzernen keine Unannehmlichkeiten zu bereiten“, sagt der südafrikanische Korruptionsexperte Andrew Feinstein.

Die Risiken rund um die Ausstattung von Kriegsschiffen in einem Land unter UN-Embargo wollte Rheinmetall übrigens ganz umsonst auf sich nehmen. Um die Kundenbeziehung wieder zu glätten, so der Plan in besagter E-Mail, wolle man das Schiff der VAE in Eritrea „ohne unterschriebenen Vertrag“ und „pro bono“ umrüsten.

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