Auslandsbestechung

Exportmeister Deutschland: Die Korruptions-Akte

Bisher unveröffentlichte Akten geben neue Einblicke in die Auslandsbestechung der deutschen Wirtschaft – und wie selten die Justiz die Täter verurteilt. Die Unterlagen zeigen: Schmiergeld ist in der Rüstungsindustrie noch verbreiteter als bisher bekannt. Osteuropa und Russland zählen zu den am meisten betroffenen Regionen.

von Isabel Knippel , Christoph Pengel , Frederik Richter

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Die deutsche Justiz tut sich schwer mit der Aufklärung von Korruption im Ausland. (Illustration: Anwar/CORRECTIV)

Unfälle, Sabotage, Stromausfälle: Der südafrikanische Energiekonzern Eskom hat mit einigen Problemen zu kämpfen, und eines davon ist Korruption aus Deutschland.

Diesem Verdacht geht zumindest die Staatsanwaltschaft Mannheim nach. Sie ermittelt gegen acht Beschuldigte. Diese stehen im Verdacht, in Folge von Bestechungszahlungen an einen früheren Eskom-CEO Aufträge beim Bau des Kohlekraftwerks Kusile erhalten zu haben. Mehrere der Beschuldigten arbeiten bei der in Mannheim ansässigen Deutschland-Tochter des Schweizer Anlagenbauers ABB.

Das ist einer von zahlreichen bisher in der Öffentlichkeit unbekannten Verdachtsfällen von Auslandsbestechung in einem Konvolut von Justizakten, die CORRECTIV, Ippen Investigativ und die Zeitung Welt erstmalig ausgewertet haben. Die Akten enthalten über 80 Verfahren, die deutsche Staatsanwaltschaften in den sechs Jahren zwischen 2015 und 2021 führten. Die Akten machen deutlich, dass ein Großteil der Fälle in Deutschland nicht bekannt sind.

Rüstungsindustrie sehr anfällig für Korruption

Darunter sind unbedeutende Ermittlungen wie die gegen den Vertreter einer Möbelfirma aus Baden-Württemberg, der wie selbstverständlich „Schmiergeld für den russischen Zoll bei der Anmeldung von Messeprospekten“ auf einer internen Quittung über 441,26 Euro notierte. Er gab gegenüber den Ermittlern an, mangels Russisch-Kenntnissen gar nicht verstanden zu haben, worum es ging.

Und es finden sich größere Fällen mit millionenschweren Zahlungen vor allem in der Rüstungsindustrie, die bisher in der Öffentlichkeit unbekannt sind. In dieser ohnehin schmiergeldanfälligen Branche ist Bestechung offenbar noch weiter verbreitet als bisher bekannt, wie die Akten zeigen.

Deutschland unterzeichnete 1997 ein Abkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen Korruption, zwei Jahre später trat es in Kraft. Als Teil der Vereinbarung muss Deutschland jedes Jahr an die Organisation berichten, wie die eigene Justiz gegen Auslandsbestechung von deutschen Konzernen vorgeht.

CORRECTIV hat gemeinsam mit den Recherchepartnern mithilfe von Informationsfreiheitsgesetzen die Berichte der Bundesregierung sowie der für die Justiz zuständigen Bundesländer aus den vergangenen sechs Jahre erfragt, ausgewertet und zum Nachlesen veröffentlicht. Einige Bundesländer wie Thüringen oder Hamburg haben unsere Anfragen abgelehnt. Bayern, Niedersachsen und Sachsen haben keine Informationsfreiheitsgesetze.

Page 1 of 2019 OECD Bericht

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Hier können Sie alle über Informationsfreiheitsgesetze erfragten Dokumente nachlesen. Mithilfe von Tags wie „Hessen“, „Afrika“ oder „Rüstungsindustrie“ können Sie die Dokumente nach Ihren Interessen sortieren. Die zentralen Berichte der Bundesregierung an die OECD finden Sie unter „Bundesregierung“.

Zum Beispiel Berlin: Ein Geschäftsmann soll einen mongolischen Beamten bestochen haben. Er habe die staatliche Fluggesellschaft dazu zu bewegen wollen, ihre Passagiere mit seinem Catering zu versorgen. Die Staatsanwaltschaft verhängte letztlich eine Strafe wegen Geldwäsche. Zum Beispiel Brandenburg: Dort gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass eine Holzfirma Beamte in der Ukraine bestochen hat, um aus einem staatlichen Forst mehr Rohstoffe zu bekommen. Zum Beispiel Hessen: Hier prüften Staatsanwälte, ob ein Unternehmer einem in Deutschland stationierten Angehörigen einer ausländischen Armee schmieriges Geld zukommen ließ, um Aufträge zu erhalten.

Bundesregierung hält Namen der Firmen unter Verschluss

In ihren Berichten an die OECD nennt die Bundesregierung die betroffenen Firmen nicht, sondern schreibt nur von der Branche und der betroffenen Region. Einige Fälle sind daher nicht erkennbar, andere lassen sich leicht bereits bekannten Ermittlungen zuordnen – und wieder andere sind mit ein wenig Puzzlearbeit zu identifizieren.

Die OECD hat diese Geheimnistuerei der Bundesregierung bereits deutlich kritisiert. Nach ihrem letzten Besuch einer Arbeitsgruppe in Berlin schrieb die Organisation anschließend, man habe die Auslandsbestechung der deutschen Industrie deswegen nicht ausreichend diskutieren können. Seit dem vergangenen Jahr verlangt die Organisation explizit einen transparenten Umgang mit abgeschlossen Fällen.

Transparency Deutschland fordert bereits seit Jahren, dass die Bundesregierung in den Berichten Ross und Reiter nennt. „Es reicht nicht, die Namensnennung mit einem pauschalen Hinweis auf Datenschutz und Grundgesetz zu verweigern“, sagt Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland. Es sei wichtig, Einzelheiten der Fälle zu kennen. Zum Beispiel um zu überprüfen, ob von Medien berichtete Fälle von der Justiz auch aufgegriffen werden.

Die Bundesregierung begründet auf Anfrage die Geheimhaltung mit dem Schutz der Manager, die in einen Korruptionsfall verwickelt sind. Werde das Unternehmen genannt, seien die beteiligten Personen zu identifizieren.

Insgesamt zählt Deutschland zu denjenigen Ländern unter den 44 Unterzeichnern des Anti-Korruptions-Abkommens der OECD, die es aus Sicht der Organisation am besten umsetzen – allerdings vor allem mit Blick auf einzelne Beschuldigte, nicht Konzerne als solche. Der Bundesregierung ist es offenbar nicht recht, dass die schwarzen Schafe der großen deutschen Exportwirtschaft öffentlich bekannt werden. Dabei ist Auslandsbestechung eine Straftat, die für die betroffenen Länder schwere Folgen haben kann, wie besonders das Beispiel Südafrika zeigt.

Schwere Folgen von Korruption in anderen Ländern

Dort feierte die Regierungspartei ANC besonders unter Präsident Jacob Zuma eine regelrechte Schmiergeldsause. Immer wieder waren deutsche Firmen mit von der Partie. Die bis heute anhaltenden Versuche des ANC, die Aufklärung der Schmiergeldzahlungen von Rüstungsfirmen in den späten 1990er Jahren zu verhindern, beschädigten viele Institutionen des südafrikanischen Staates. Am Ende fiel er teilweise kriminellen Banden in die Hände.

Jetzt will das Land einiges Geld zurückholen. Der Schweizer Konzern ABB zahlte Ende 2020 bereits gut 100 Millionen US-Dollar an Eskom. Mit dieser Zahlung einigte sich ABB zugleich mit südafrikanischen Sonderermittlern. In Deutschland und in der Schweiz gehen die Ermittlungen jedoch weiter.

ABB war selber bei einer internen Untersuchung auf die Vorgänge gestoßen und hatte daraufhin Behörden in mehreren Ländern informiert. „Das Unternehmen arbeitet weiterhin vollumfänglich mit den Behörden bei deren Überprüfung des Kusile-Projekts zusammen und befindet sich in Gesprächen über eine abgestimmte Beilegung“, teilt ein Sprecher von ABB auf Anfrage mit. Die Staatsanwaltschaft Mannheim will sich auf Anfrage nicht äußern.

Die Auswertung der OECD-Akten zeigt, dass nicht nur ferne Regionen wie Südafrika, Südamerika oder Asien betroffen sind. Durchaus überraschend ist, wie viele Ermittlungen sich mit dubiosen Zahlungen nach Osteuropa beschäftigen. Dazu zählt in der Auswertung auch das besonders korruptionsanfällige Russland. In Hessen verurteilte ein Gericht zwei Personen wegen Bestechung im russischen Medizinsektor zu einer bei Auslandsbestechung sehr seltenen Gefängnisstrafe. Sie sollen nicht weniger als 55 Millionen Euro Schmiergeld gezahlt haben.

CORRECTIV recherchierte bereits 2015, wie Schmiergeld aus Deutschland für den Aufstieg und den Machterhalt des russischen Präsidenten Wladimir Putin mehrfach eine wichtige Rolle spielte und dabei auch den russischen Rechtsstaat beschädigte. Die OECD-Akten deuten daraufhin, dass es bis heute Schmiergeldzahlungen in Osteuropa und Russland gibt.

Die Justiz verhängt bei Auslandsbestechung milde Strafen

„Für die Staatsanwaltschaften sind Auslandsbestechungen unglaublich schwer zu ermitteln“, sagt Elisa Hoven, Professorin unter anderem für deutsches und ausländisches Strafrecht an der Universität Leipzig. Sie hat jahrelang zu Auslandsbestechung geforscht. „Das liegt daran, dass die Abläufe sehr komplex sind, dass sie sich im Ausland vollziehen, dass das immer weiter professionalisiert wird.“

Immer wenn deutsche Behörden eine Methode zur Abwicklung von Bestechung erkennen, fließt das Geld auf neuen Wegen. „Jetzt ist man mittlerweile beim Outsourcing: Also dass man komplett etwas in ein Tochterunternehmen im Ausland verlagert hat und dort alles hat ablaufen lassen. Da ist dann ganz schwer ranzukommen.“

Ohne Insider, die auspacken, ist das schwierig nachzuvollziehen. Und deutsche Staatsanwälte sind dabei auf internationale Zusammenarbeit angewiesen, die außerhalb der EU oft von vornherein aussichtslos ist oder sehr langsam vonstatten geht.

Bei diesen Schwierigkeiten wundert es nicht, dass ein großer Teil der Ermittlungen wegen Auslandsbestechung ergebnislos eingestellt werden. Bei den Verfahren, die mit einer Strafe enden, stehen 80 Geldauflagen 26 Bewährungsstrafen gegenüber. Seit 2014 kam es lediglich in zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe.

Die OECD kritisiert die deutsche Praxis, Auslandsbestechung im Wesentlichen mit Geldauflagen gegen die involvierten Manager zu ahnden. Geldauflagen werden zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt und von einem Gericht nur bestätigt. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es nicht, womit die meisten Fälle unbekannt bleiben.

Ein weiterer Grund für die Intransparenz: Der Widerstand der Wirtschaft verhindert bis heute die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Damit kann die Justiz nur Personen, nicht aber Firmen anklagen. Die Folge davon ist, dass auch bei großen Wirtschaftsskandale Geldauflagen ohne öffentliches Verfahren verhängt werden.

Angela Reitmaier von Transparency Deutschland sagt, dass nur öffentlich bekannte Strafen auch abschreckend seien. „Wenn in einem Verfahren wegen Auslandsbestechung eine Hauptverhandlung stattfindet, ist sie öffentlich und häufig berichtet auch die Presse darüber, vor allem die lokale. Aber in zunehmendem Maße werden Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.“

Auslandsbestechung: für die Justiz manchmal ein Kuriosum

Dabei wäre mehr Transparenz bei der Aufarbeitung von Auslandsbestechung durchaus angebracht. Denn ein Blick in die OECD-Akten fördert manch Kuriosum zutage, das nahelegt, dass Auslandsbestechung für manche Ermittler keine allzu ernstzunehmende Straftat ist.

So beschäftigte sich eine hessische Staatsanwaltschaft mit einem Verdachtsfall in Nigeria. Doch die Ermittler sorgten sich nicht nur um die Strafverfolgung, sondern auch um das Wohl der Beschuldigten. So wollten sich die Ermittler erst einmal beim Auswärtigen Amt in Berlin erkundigen, ob ihre Arbeit eine Gefährdung der in Nigeria lebenden Beschuldigten mit sich bringen könnte – der Schutz von deutschen mutmaßlichen Tätern im Ausland schien hier so wichtig zu sein wie die Umsetzung des deutschen Strafrechts.

In Niedersachsen folgten Ermittler einmal der von den Anwälten von Beschuldigten vorgetragenen Argumentation, dass „Beschleunigungszahlungen“ an ausländische Beamte nicht als Bestechung zu verstehen seien. Schließlich dienten sie dazu, die Beamten zur Erfüllung ihrer Pflicht zu bewegen und nicht, sie davon abzubringen. Das ist ein seltsames Verständnis von Korruption – denn was ist, wenn zum Beispiel Grenzbeamte Reisende absichtlich langsam abfertigen, damit man sie mit einem Geldumschlag davon überzeugt, ein normales Tempo einzuschlagen?

Auch die Recherche „Suisse Secrets“ beschrieb in der vergangenen Woche ein kurioses Denken der deutschen Justiz. Demnach erhielt eine Schlüsselfigur im Korruptionsskandal bei Siemens 2008 eine milde Strafe, weil sich der Manager nicht selber an dem von ihm verwalteten Schmiergeld bereichert habe.

Jetzt deckte die Recherche Suisse Secrets auf, dass es damals sehr wohl ein Schweizer Bankkonto mit 54 Millionen Franken im Namen des Siemens-Manager gab – der Justiz hatte er das einfach verschwiegen. Würde man es zum Beispiel einem Kokainhändler zugute halten, dass er alle Erlöse aus dem Drogenverkauf wie vereinbart bei seinen Bossen abgeliefert hat?

Strafverfolgung der Auslandsbestechung: Große Unterschiede zwischen Bundesländern

Dabei gelten Staatsanwälte und Gerichte in München eigentlich als Vorreiter bei der Aufarbeitung von Auslandsbestechung. Bei weitem nicht jedes Bundesland zeigt den gleichen Eifer bei der Verfolgung von Auslandskorruption, wie auch die OECD bereits kritisiert hat. In Bayern liefen in den vergangenen sechs Jahren 23 Verfahren, in Nordrhein-Westfalen hingegen nur vier – obwohl die dortige Exportwirtschaft etwas größer ist als die bayerische.

Die Staatsanwaltschaft Bremen führte zahlreiche Verfahren gegen Beschuldigte der Bremer Rüstungsindustrie – die Justiz des Bundeslands Niedersachsen taucht in den OECD-Akten nur zweimal auf. Dabei gibt es auch in Niedersachsen einen großen Rüstungsstandort – die dortige Justiz ließ sich jedoch eher vom Rüstungskonzern Rheinmetall in einem Streit mit einem früheren Geschäftspartner einspannen anstatt dem Bestechungsverdacht nachzugehen, wie CORRECTIV gemeinsam mit dem Stern 2020 aufdeckte.

Elisa Hoven von der Universität Leipzig hat das Gefälle zwischen den Bundesländern in einer Studie untersucht. Sie geht davon aus, dass das Ausmaß der Auslandsbestechung in der deutschen Wirtschaft auch gut zwei Jahrzehnte nach ihrem Verbot größer ist als gemeinhin angenommen. „Wir müssen davon ausgehen, dass das Dunkelfeld gerade im Bereich der Auslandsbestechung erheblich ist.“

Was sind die OECD-Akten?

Deutschland trat 1997 der OECD-Konvention gegen Korruption bei und verbot mit damit einhergehenden Änderungen im Strafgesetzbuch erstmals die in der deutschen Industrie seit dem zweiten Weltkrieg weit verbreitete Auslandsbestechung. Politik und Justiz kümmerten sich zunächst jedoch wenig die Umsetzung, so dass die schmierigen Gelder weiterflossen. Allerdings musste die Korruption fortan vor den deutschen Finanzämtern verborgen werden. Die Konzerne tarnten die Geldströme besser und reduzierten die Schmiergeldsätze.

Die deutsche Justiz widmete sich erst einige Jahre später ernsthaft der Auslandsbestechung. Staatsanwaltschaften unter anderem in Italien und der Schweiz waren den schwarzen Kassen bei Siemens auf die Spur gekommen. Auch Ermittler in den USA trieben anschließend die Aufklärung der deutschen Auslandsbestechung voran. In Deutschland gehen insbesondere Staatsanwaltschaften in München, Stuttgart und Frankfurt ab Mitte der 2000er Jahre Verdachtsfällen nach. Die Justiz anderer Bundesländer kümmert sich bis heute wenig um das Thema.

Als Unterzeichnerstaat der OECD-Konvention hat sich die Bundesregierung jedoch verpflichtet, die eigene Justiz auch tatsächlich gegen Auslandsbestechung vorgehen zu lassen. Daher berichtet sie jährlich an die Organisation über die laufenden Ermittlungsverfahren. Weil in Deutschland die Bundesländer für die Justiz zuständig sind, erstellt die Bundesregierung die jährlichen Berichte auf Grundlage von Meldungen der Landesjustizministerien.

CORRECTIV hat mithilfe von IFG-Anfragen die Berichte der Bundesregierung an die OECD sowie die Berichte der Bundesländer an die Bundesregierung die Unterlagen für die letzten sechs Jahre erhalten. Dieser Zeitraum ist nur ein Ausschnitt: Viele der Verfahren begannen bereits vor 2015 und viele davon laufen heute noch.

Die von CORRECTIV, Ippen Investigativ und Welt ausgewerteten Akten geben kein umfassendes Bild der Auslandsbestechung der deutschen Wirtschaft. Darunter finden sich viele Ermittlungen, bei denen sich der Verdacht letztlich nicht erhärtete.

Auslandsbestechung ist für deutsche Ermittler in vielen Fällen schwer nachzuweisen. Die Bestechung geht jedoch oft einher mit anderen Straftaten wie Steuerhinterziehung, Untreue oder Geldwäsche. Staatsanwaltschaften konzentrieren sich in vielen Fällen also auf diese Straftaten, um Verurteilungen zu erreichen. Über die Auslandsbestechung wird dann in den Akten nicht weiter berichtet.

Überhaupt finden sich in den Akten nur jene Fälle, die die Justiz auch erreichen. Die OECD kritisiert, dass es in Deutschland bis heute am ehesten die Finanzämter sind, die bei Konzernprüfungen auf Auslandsbestechung aufmerksam werden. Hinweisgebende stoßen in Deutschland vergleichsweise wenig Verfahren an, weil ihr Schutz in Deutschland weniger robust ist. Auch auf Presseberichterstattung reagieren deutsche Staatsanwaltschaften laut OECD seltener als in anderen Ländern.

Was ist Auslandsbestechung – und wie ermittelt die Justiz?

Wir beantworten hier die sechs wichtigsten Fragen und Antworten zu Auslandbestechung und wie die Justiz damit umgeht.

Was können wir gegen Auslandsbestechung tun?

Wenn deutsche Firmen im Ausland Schmiergeld zahlen, kann das den Rechtsstaat und die Demokratie in anderen Ländern schwer beschädigen. Unser Autor Frederik Richter hat bei den Recherchen für das CORRECTIV-Buch „Geheimsache Korruption“ zehn Vorschläge entwickelt, wie Auslandsbestechung bekämpft werden kann. Viele davon sind allgemein auf Wirtschaftskriminalität anwendbar. Dazu zählen: die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, mehr Frauen in Führungspositionen, eine Reform des Parteienrechts, die Stärkung von Journalismus, die Stärkung von Hinweisgebenden, die Einrichtung von Staatsanwaltschaften als von der Exekutive unabhängige Behörden, mehr Transparenz des Staates und ein stärkerer Kampf gegen Geldwäsche.

Wenn Sie weitere Ideen oder Hinweise haben, erreichen Sie die Redaktion unter hinweise@correctiv.org oder den anonymen Briefkasten.

Illustration: Anwar

Mitarbeit: Avi Bolotinsky

Bei unseren Partnern Ippen Investigativ und Welt recherchierten die Kollegen Marcus Engert bzw. Hans-Martin Tillack.

Aktualisierung vom 16.3.2022: Wir haben korrigiert, dass Deutschland 1997 und nicht 1999 das OECD-Abkommen unterzeichnete. 1999 trat es in Kraft.