Mafia

Der Kölner Vertraute des Mafia-Paten

In Köln hat die Polizei vergangene Woche zwei mutmaßliche Drogenhändler verhaftet. CORRECTIV hat zu dem Fall Ermittlungsunterlagen aus Italien ausgewertet. Sie zeigen, dass die Spitze der sizilianischen Mafia eine unmittelbare Präsenz in Deutschland hat.

von Giulio Rubino , Margherita Bettoni , Floriana Bulfon

Am 4. Oktober nehmen Ermittler in Deutschland und Italien mutmaßliche Mafiamitglieder fest. Hier eine Razzia in Sizilien.© Polizia di Stato

„Du weißt, dass wir den Käse 2,4 bezahlen, oder?“, fragt Ivano M. am Telefon.

Der 36-Jährige Italiener ahnt im Juni 2015 vermutlich nicht, dass er von Ermittlern abgehört wird, während er mit seinem 57-Jährigen Landsmann Paolo R. spricht. Die zwei Männer unterhalten sich über Parmesankäse, den sie in Italien für „2,4“ kaufen und für „3,3“ pro Kilo weiterverkaufen möchten. Dabei geht es in Wahrheit nicht um Käse, sondern um Kokain, das die zwei Italiener vermutlich für 24.000 Euro kaufen und für 33.000 Euro weiterverkaufen wollen.

Seit Anfang 2016 arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaften in Karlsruhe und Köln eng mit den italienischen Behörden zusammen. Anfang Oktober führten die deutschen Ermittler mehrere Verhaftungen und Razzien in Köln, Leverkusen und München durch. CORRECTIV liegen die Akten der italienischen Ermittler vor, sie zeigen das Ausmaß der mafiösen Netzwerke in Deutschland. Demnach steht Ivano M., der in Nordrhein-Westfalen lebt, einem wichtigen sizilianischen Mafiaboss sehr nahe. Die deutschen Gesetzgeber haben inzwischen reagiert: Seit Juli diesen Jahres sollen schärfere Gesetze die Strafverfolgung von Mitgliedern der Mafia in Deutschland ermöglichen.

Ivano M. und Paolo R. wurden am 4. Oktober im Rahmen einer Anti-Mafia Aktion in Köln festgenommen. Ermittler werfen ihnen Kokainhandel vor. Ivano M. beschuldigen sie zudem der Mitgliedschaft in einer mafiösen Vereinigung. Im Rahmen derselben Aktion nahmen italienische Ermittler weitere 35 Menschen in Italien fest, darunter auch ein Anwalt und zwei Polizisten. Im Zentrum der Ermittlungen stand der Clan Rinzivillo, aus dem Süden Siziliens.

Kontakte nach Deutschland

Der Clan gehört zur sizilianischen Mafia Cosa Nostra und verdient sein Geld mit Drogenhandel und krummen Deals mit Lebensmitteln. Der Clanchef Salvatore Rinzivillo lebt zur Zeit in Rom, doch er soll auch Geschäfte im Ausland betreiben: In den USA, in afrikanischen Ländern und in Deutschland. Rinzivillo saß bis 2013 in Haft, und soll nach seiner Freilassung auch Kontakt mit in Deutschland lebenden Sizilianern aufgenommen haben. Darunter Ivano M. und Paolo R.

In den Akten der italienischen Ermittler, die CORRECTIV vorliegen, wird Ivano M. als ein „extrem Vertrauter“ des Clanchefs Salvatore Rinzivillo dargestellt. Ivano M., der als Kind mit den Eltern aus Sizilien nach Deutschland auswanderte und in Nordrhein-Westfalen lebte, soll eine „Spitzenfigur für die Aktivitäten des Clans in Deutschland“ gewesen sein. Dabei sei es nicht nur um Drogenhandel gegangen, sondern auch um „legale Aktivitäten, zum Beispiel in der Immobilienbranche“.

M. sei gut ins „ökonomische und politische Leben in Deutschland integriert“. Er habe an wichtigen Treffen mit Rinzivillo und anderen Mafiosi auf Sizilien teilgenommen, und sogar mit Rinzivillo Urlaub gemacht. Schließlich soll er dem Rinzivillo-Boss so nah gekommen sein, dass dieser ihn zum Firmpaten seines Sohnes machte. In der Welt der Mafia ist das ein wichtiges Zeichen des Vertrauens. Ivano M. und Paolo R. sitzen derzeit in Auslieferungshaft. CORRECTIV konnte ihre Anwälte für eine Stellungnahme nicht erreichen.

Fehlende Beweise

Ein weiterer Mann mit Kontakten zu dieser Gruppe ist weiter auf freiem Fuß. Dieser Mann, nennen wir ihn Giovanni Zanetti, saß in den 1990er Jahren wegen Mitgliedschaft in der italienischen Mafia-Organisation Stidda im Gefängnis. CORRECTIV hat 2016 über dessen Immobiliengeschäfte berichtet. Die jetzt verhafteten Ivano M. und Paolo R. sollen laut den italienischen Justizunterlagen Zanetti Drogen beschafft haben.

Zanetti hatte telefonischen Kontakt zum Rinzivillo-Clanchef, sein Sohn soll diesen im Frühjahr 2015 in Italien getroffen haben. Aus abgehörten Telefonaten von Mai 2015 geht hervor, dass Giovanni Zanetti „durch die Mediation von Paolo R. und Ivano M. drei Kilo Kokain gekauft haben“ soll.

Die italienischen Ermittler konnten allerdings nicht beweisen, dass Zanetti die drei Kilos Kokain in Italien kaufte. Deswegen beantragten sie gegen Zanetti keinen EU-Haftbefehl. Auf die Frage, ob deutsche Behörden gegen den Mann ermitteln, wollte das Polizeipräsidium Karlsruhe keine Auskunft geben. CORRECTIV konnte Zanetti für eine Stellungnahme nicht erreichen.

Neue Gesetzgebung in Deutschland

Über 550 Mafiosi von allen fünf italienischen Mafia-Gruppierungen sind den deutschen Ermittlern bekannt. Dies sind allerdings nur die aktenkundigen Mafiosi. Um sie herum bewegen sich Komplizen und Kleinkriminelle. Und Personen wie Ivano M., die den Fahndern in Deutschland und Italien vor ihren Ermittlungen unbekannt waren. Sie haben in Deutschland zunehmend mit einer Mafia zu tun, die in allen gesellschaftlichen Schichten vertreten ist. Und deren Präsenz der deutschen Öffentlichkeit kaum bewusst ist.

Der Fall Zanetti mag in eine Lücke in der Kooperation deutscher und italienischer Ermittler geraten sein. Doch bei der Anti-Mafia-Gesetzgebung hat sich in diesem Jahr in Deutschland einiges getan. So trat am 1. Juli 2017 das reformierte Gesetz über die Vermögensabschöpfung in Kraft. Ein Kernaspekt der Neufassung ist die sogenannte Umkehr der Beweislast. Dadurch kann Vermögen von unklarer Herkunft eingezogen werden, auch ohne den Nachweis einer konkreten Straftat. Mutmaßliche Kriminelle müssen dann nachweisen, dass ihr Vermögen aus legalen Quellen stammt. Das Gesetz ist ein Fortschritt. Kriminalbeamte sagen jedoch, dass man die Anwendbarkeit in der Praxis abwarten muss.

Außerdem gibt es seit Juli 2017 im Strafgesetzbuch einen Paragrafen, der dem italienischen Mafia-Artikel 416bis ähnelt. Bislang mussten Ermittler den mutmaßlichen Mafiosi neben der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung weitere Straftaten nachweisen. Doch seit Juli 2017 ist laut Paragraf 129 bereits die reine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung strafbar.


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