Russland-Verbindung: Ex-AfD-Abgeordneter erhält keinen Bundestagsausweis
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme sollte für die AfD arbeiten. Nach einem Gerichtsbeschluss erhält er aber keinen Hausausweis für den Bundestag. Der Grund: Dubiose Verbindungen nach Russland.
Dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Oehme bleibt der Zugang zum Bundestag wegen seiner Russland-Kontakte verwehrt. Mitte September entschied die Bundestagsverwaltung, dass in vier Fällen AfD-Mitarbeitern kein Hausausweis ausgestellt wird – AfD-Mann Oehme war einer von ihnen. Der Grund für den Ausschluss: sie könnten den Zugang für „verfassungsfeindliche Zwecke missbrauchen“.
Wie das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte, hatte Oehme, der zwischen 2017 und 2021 Bundestagsabgeordneter war, gegen die Entscheidung geklagt: Er wollte seinen Hausausweis für den Bundestag erstreiten. Doch das Gericht entschied nun gegen den früheren Bundestagsabgeordneten, der nun Mitarbeiter bei einem AfD-Abgeordneten werden wollte. Alle Mitarbeitenden im Bundestag werden überprüft, bevor sie einen Hausausweis erhalten.
Ulrich Oehme: Ex-AfD-Abgeordneter wegen Russland-Kontakten gesperrt
Laut Berliner Verwaltungsgericht hatte die Bundestagsverwaltung Oehme keinen Hausausweis erteilt, weil er „Kontakte zu russischen staatlichen Stellen pflege“. Dies bestätigte das Gericht in einem Eilverfahren nun.
In der Begründung ist das Gericht deutlich: Oehme habe zu russischen Stellen und zu Personen, die mit russischen Stellen zusammenarbeiten, Kontakt. Es gibt laut Gericht demnach „begründete, greifbare und naheliegende Risiken für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages“.
Und das Gericht führt weiter aus, es geht wohl auch um Spionage: Oehme „weise enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen auf, der seinerseits aktiv mit russischen Geheimdienstangehörigen zusammengearbeitet habe.“
AfD-Mann Oehme gründete Firma mit russischem Agenten-Kontakt
Mit diesem Agenten-Kontakt, habe der AfD-Mann sogar eine gGmbH gegründet, heißt es in der Entscheidung des Gerichts weiter. Dabei handelt es sich offenbar um die mittlerweile aufgelöste „IfG – Institut für Gesellschaftsforschung gGmbH“, berichtet das Redaktions-Netzwerk Deutschland.
Dieser Agent und andere Personen hätten laut Gericht zum Ziel, „sich Zugang zum Deutschen Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“
Bereits in der Vergangenheit fiel Oehme mehrfach mit Russland-Nähe auf: 2018 fuhr der AfD-Mann auf die von Russland annektierte Krim und lobte den Ablauf der Wahl. Später stellte sich heraus, dass die Reise vom Kreml finanziert wurde, berichtete etwa die Tagesschau.
„Zugang verweigert: Ulrich Oehme (AfD) wird im Bundestag – seine Reaktion!“ pic.twitter.com/xNj72xMsZm
— Michel Michael Wittwer 2.0 (@MichelMichaelW1) October 26, 2025
Oehme hatte bereits bei einer Veranstaltung öffentlich gemacht, dass ihm aufgrund seiner Russland-Kontakte der Zugang zum Bundestag verwehrt wird – trotzdem klagte er. Aber Oheme kündigte an: „Auch wenn jetzt hier Kollegen stehen vom Bundesamt Verfassungsschutz, denen kann ich nur sagen: ich werde bald wieder nach Russland reisen, denn Gespräche sind wichtiger denn je.“
Die AfD kommentierte den Vorgang auf ihren Kanälen bis zum Freitagnachmittag nicht.
„Remigration“-Forderung künftig Grund für Ausschluss im Bundestag?
Die Mitteilung des Berliner Verwaltunsgerichts enthält aber noch ein weiteres spannendes Detail: Die Bundestagsverwaltung hatte Oehme auch deshalb keinen Hausausweis ausgestellt, weil er mehrfach „Remigration“ gefordert hatte. Diese stelle „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ dar.
Die Bundestagsverwaltung folgt demnach der Einordnung des Bundesverwaltungsgerichts. Dies hatte im Verfahren zum Magazin „Compact“ geurteilt, dass ein Konzept der „Remigration“ des Rechtsextremisten Martin Sellner verfassungswidrig ist.
Gegenüber CORRECTIV schilderte ein Pressesprecher des Berliner Gerichts, dass Oehmes Forderungen nach „Remigration“ nicht in den Beschluss eingeflossen seien. Demnach hätten seine Russland-Verbindungen schon ausgereicht, um ihm keinen Hausausweis auszustellen. Die Bundestagsverwaltung führte neben den Russland-Verbindungen aber auch Oehmes Forderungen nach „Remigration“ als Ausschlussgrund an.
Redaktion: Justus von Daniels, Isabel Knippel
Faktencheck: Isabel Knippel