Tierdiebe

Nach CORRECTIV-Bericht: Ministerium erstattet Strafanzeige gegen Wilderer

Viel Zuspruch erreichte uns nach der Veröffentlichung der Recherche über „Die Tierdiebe“. Auch die Justiz und Behörden haben inzwischen reagiert und im Fall des Vogelfängers aus Bottrop Strafanzeige erstattet.

von Bastian Schlange

Der Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel, twitterte am Donnerstag vormittag:

„Im Nachgang zum Bericht v ‪@ARDde-FAKT & ‪@correctiv_org über ‪#Tierdiebe haben wir jetzt Strafanzeige wegen Wilderei gestellt (ma) ‪@mdrde ‪#nrw“

Die Anzeige betrifft den bereits verurteilten Bottroper Vogeldieb Horst D., der im Verdacht steht, auch danach munter weiter gemacht zu haben. Bereits am 24. Juni stürmten aufgrund unserer Recherchen Polizisten und Vertreter des Veterinäramtes das Grundstück des überführten Wilderers (Foto). Insgesamt neun illegale Singvögel stellten die Beamten damals sicher, wie es nun in der Anzeige aus dem NRW-Umweltministerium heißt. Bei den Vögeln handelte es sich demnach um sechs unberingte Buchfinken und einen Gimpel, der in einem kleinen Käfig in der Gartenhecke des Bottropers versteckt saß. Vor der Hecke lagen zwei Bügelklappfallen im Gras bestückt mit Lockfutter. Eindeutiger hätten es die Behörden nicht vorfinden können.

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Die Ermittler finden Fallen Im Garten von Horst D.

CORRECTIV

„Die festgestellten Umstände charakterisieren das Verhalten des Beschuldigten als gewerbs- und gewohnheitsmäßiges Nachstellen“, schreibt das Umweltministerium in der Strafanzeige. Weiter: „Das Fangen von wildlebenden Vögeln der besonders geschützten Arten nimmt nach den vorliegenden Erkenntnissen stark zu. Bei diesem Sachverhalt handelt es sich von der Dimension her um einen herausragenden Verdachtsfall.“ Horst D. war erst im Frühjahr 2015 zu 100.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Sein damaliger Fall wurde als „bisher deutschlandweit größter bekannter Fall von planmäßig durchgeführten Naturentnahmen von europäischen Singvögeln“ bezeichnet. Auch jetzt sehen die Behörden wieder ein gewerbsmäßiges Vorgehen des Wilderers.

„Daher ist es zum einen aus artenschutzrechtlichen Gründen, nicht zuletzt aber auch aus spezial- und generalpräventiven Gründen ein besonderes öffentliches Anliegen, den konkret in Rede stehenden Sachverhalt zu verfolgen“, begründet Jürgen Hintzmann von der Stabsstelle für Umweltkriminalität in NRW die bei der Staatsanwaltschaft Essen eingereichte Strafanzeige. 

CORRECTIV hatte Horst D. vor der Veröffentlichung der Recherchen über „Die Tierdiebe“ ausführlich mit den Vorwürfen konfrontiert. Er hatte es vorgezogen, auf die an ihn gestellten Fragen nicht zu antworten.