Auskunftsrechte

Auskunft vom Landesrechnungshof

Welche Mängel fand der Landesrechnungshof bei seinen Prüfungen? Das versucht CORRECTIV-Publisher David Schraven seit drei Jahren zu recherchieren. Vor Gericht hat er gegen teure Anwälte gewonnen. Trotzdem verweigert der Landesrechnungshof bis heute einen Teil der Antworten.

von Tania Röttger

© Ivo Mayr

Anfrage und Widerspruch

Im Januar 2013 meldet sich David Schraven – einer der Gründer von CORRECTIV – beim Landesrechnungshof in Nordrhein-Westfalen. Er fragt nach, wann der WDR und die Landtagsfraktionen zuletzt geprüft wurden. Und ob das regelmäßig geschehe.

Ein paar Wochen später, Mitte Februar, kommt die Antwort vom Landesrechnungshof per Email: Der WDR sei 2011 und 2012 insgesamt dreimal geprüft worden, die Landtagsfraktionen 2004, 2009, 2012.

Am selben Tag fragt Schraven: Was stand in den Prüfberichten? Welche Bereiche genau wurden untersucht und welche Mängel gefunden?

Doch der Landesrechnungshof will nicht Antworten und verweigert schließlich am 15. März die Auskunft.

Ein Prozess mit mehreren Akten folgt. Der letzte ist immer noch nicht abgeschlossen.

Akt I: Der Eilantrag

Im Presserecht gibt es den „Antrag auf einstweilige Anordnung“. Damit können Journalisten langwierige Gerichtsprozesse abkürzen. Allerdings muss der Antrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das Wichtigste: der aktuelle Wert der Information. Es muss glaubhaft geschildert werden, dass die Nachricht ihre Bedeutung verliert, wenn die verlangte Auskunft nicht schnell gegeben wird. Damit Behörden wichtige Nachrichten nicht durch Auskunftsverweigerung verhindern können. Es ist gängig, zu diesem Zweck auf aktuelle Debatten hinzuweisen, um ein dringendes öffentliches Interesse zu begründen.

In unserem Fall: Für die Auskunft über den WDR passt, dass gerade der Rundfunkbeitrag eingeführt wurde. Daher soll die Öffentlichkeit wissen, welche Probleme es bisher mit der Verwendung von Geldern gab, argumentiert Schraven.

Im Fall der Fraktionen ist damals durch Peer Steinbrück die Debatte über Nebeneinkünfte in vollem Gange. Dort schlägt der Journalist den Bogen zum allgemeinen Interesse an der Finanzierung des Politiktreibens.

Bei beiden Themen – so Schraven – bestehe also Interesse daran, Informationen über die Prüfung der Finanzen unmittelbar zu erhalten. Daher sei die Eilbedürftigkeit gegeben.

Behörden und ihre Anwälte

Am 8. April werden Schraven 67 Seiten zugestellt, die Stellungnahme des Landesrechnungshofes, vertreten durch die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs. Es geschieht nicht selten, dass Behörden Top-Anwälte heranziehen, um Bürgerklagen abzuwehren. Und das ist ein Problem.

Aber dass ausgerechnet der Landesrechnungshof – der kontrollieren soll, ob andere Behörden wirtschaftlich haushalten – teure Staranwälte anheuert und Verfahren über Jahre hinweg zieht, ist mehr als erstaunlich.

Die Anwälte schreiben, die Aktualitätsbegründung sei mit „fadenscheinigen Behauptungen“ konstruiert worden. Dass die Information nicht dringend sei, zeige sich auch darin, dass der Fragesteller in einer Email offenbarte, dass er gerade aus dem Urlaub zurück sei. Die Anwälte spielen also darauf an, dass ein Journalist, der in den Urlaub fährt, keine dringlichen Recherchen bearbeitet.

Außerdem sei das Pressegesetz hier nicht anwendbar. Sie schreiben: „Der Kläger hat weder nach § 4 Abs. 1 PresseG NRW noch aus einem anderen Rechtsgrund Anspruch auf die streitgegenständlichen Auskünfte.“ Die Anwälte füllen mehrere Seiten mit Argumenten dafür, sie zitieren Urteile von Oberverwaltungsgerichten, und vom Bundesverfassungsgericht. „Es entspricht ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk – und damit auch der WDR – bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht dem presserechtlichen Auskunftsanspruch unterliegt.“ Sie schreiben, dass der Fragesteller „durch die Hintertür“ — also den Landesrechnungshof – versuche, das zu umgehen. Ebenso seien die Berichte über die Fraktionen nicht nach Pressegesetz abfragbar. Weil dies nach dem Fraktionsgesetz nicht erlaubt sei.

Die Anwälte argumentieren weiter, dass so eine Veröffentlichung die Arbeit des Landesrechnungshofes in Zukunft erschweren würde. Denn dadurch würde die Kooperationsbereitschaft von WDR und Fraktionen abnehmen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Schraven die Unterlagen übermittelt, fragt, ob er seinerseits Stellung dazu nehmen wolle. Er will: Seine Anfrage betreffe die Erkenntnisse des Landesrechnungshof, nicht den WDR oder die Fraktionen direkt. Außerdem weist er auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hin, in dem der WDR als auskunftspflichtige Stelle im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes festgelegt wurde.

Sein Eilantrag wird dennoch abgelehnt, im April 2013. Das Gericht hält die Dringlichkeit nicht für erwiesen und meint, dem Journalisten könne zugemutet werden, auf ein reguläres Verfahren zu warten.

Akt II: Der Schneckenweg

Die Klage nimmt ihren Lauf. Nachdem ein Termin im Januar 2014 verschoben wird, weil ein Anwalt des Landesrechnungshofes von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs verhindert war, findet im März 2014, über ein Jahr nach der ursprünglichen Anfrage, die Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt.

Im Urteil stellt das Gericht zuallererst klar, dass hier der Auskunftsanspruch der Presse gilt: „Hinsichtlich beider Themenkomplexe liegen die in § 4 Abs. 1 PresseG NRW genannten Voraussetzungen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs vor.“ Das Gericht widerspricht damit den Anwälten des Landesrechnungshofes in einem zentralen Punkt. Außerdem sei der Landesrechnungshof zur Auskunft verpflichtet. Das hatte dasselbe Gericht bereits 2012 geurteilt.

Etwaige Vorschriften über Rechnungsprüfungen im WDR-Gesetz bedeuteten nicht, dass die Presse keine Informationen über die Prüfungsberichte erhalten dürfe, so der Urteilstext weiter. Denn was die Anwälte zitierten, dass das Ergebnis nur dem WDR mitgeteilt werden soll, beziehe sich lediglich auf den Ablauf der Prüfung. Das gleiche gelte auch für die Fraktionen.

Schlechte Argumente

Beim WDR spräche nichts dagegen, die angeforderten Informationen herauszugeben. Das Gericht entkräftet alle Bedenken, die in den Schriftsätzen der Anwälte vorgebracht wurden. Denn nur was direkt mit dem Programm zusammenhängt, könne geschützt werden. Aber danach hatte Schraven nicht gefragt. Außerdem bestätigt das Gericht das besondere öffentliche Interesse: „Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass mit Blick auf die Gebühren-/Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein hohes öffentliches Informationsinteresse besteht.“

Lediglich bei den Fragen nach der Geldverschwendung in den Reihen der Fraktionen geben die Richter zu bedenken, dass es möglicherweise Informationen gäbe, die geschützt werden müssten. Nämlich wenn Rückschlüsse auf die politische Tätigkeit einzelner Abgeordneter ermöglicht würden. Allerdings – so das Gericht – habe der Landesrechnungshof bisher keine Argumente dafür geliefert, dass diese Gefahr drohe.

Beide Auskunftsersuchen werden an den Landesrechnungshof zurückgegeben und sollen neu – unter Beachtung der gerichtlichen Ausführungen – entschieden werden.

Ende April 2014 kommt dann eine Antwort. Allerdings nur in Bezug auf die Fraktionen. Der Landesrechnungshof teilt Schraven unter anderem mit, dass bestimmte Veranstaltungen für Fraktionsmitglieder bemängelt wurden: 13 Weihnachtsfeiern und 4 Betriebsausflüge. Die komplette Recherche zu den Fraktionen findet Ihr hier.

Die Fragen zum WDR wurden nicht beantwortet.

Akt III: Die Berufung

Der Landesrechnungshof will sich nicht geschlagen geben und die Transparenz über Geldverschwendung beim WDR weiter verschleiern. Er geht im Mai 2014 beim Oberverwaltungsgericht Münster in Berufung. Vor 22 Monaten, fast zwei Jahren. Der Verhandlungstermin wurde auf den 28. Juni 2016 festgelegt. Bis dahin hat der Landesrechnungshof erfolgreich Antworten auf unsere Anfrage hinausgezögert. Es ist unklar, ob die Anwälte der Behörde eine weitere Verschleppung beantragen werden. Eine Entscheidung steht aus.

Schon jetzt liegt die Dauer des Verfahrens weit über dem Durchschnitt für entsprechende Prozesse. Beim Oberverwaltungsgericht Münster dauern diese überlicherweise nur rund zehn Monate.

Doch wir bleiben dran.

Das Interesse an Mängeln beim WDR-Haushalt besteht weiter. Und wenn das Urteil schließlich kommt, wird es ein Wichtiges sein. Denn es geht um das Recht, über die Verschwendung von Geldern bei allen öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland zu erfahren.