Hintergrund

Seltsame Gedächtnislücke bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Für einen Faktencheck wollten wir eine einfache Bestätigung von Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin – hat es einen Missbrauchsfall durch einen Flüchtling gegeben, wie ein Blog gerade verbreitet? Die Behörden sagen zunächst, sie würden den Fall nicht kennen. Nach weiteren Recherchen stellt sich heraus: das kann eigentlich nicht sein.

von Tania Röttger , Caroline Schmüser

Das Gebäude der Berliner Staatsanwaltschaft.© Caroline Schmüser

Der Fall

Es ist eine schreckliche Geschichte: ein 13-jähriger afghanischer Flüchtling soll die vierjährige Tochter seiner Gastfamilie sexuell missbraucht haben – „und Staatsanwalt lässt Täter frei“ titelt die Webseite „Zukunft Europa“. Die Quelle ist ein Bericht in der Zeitung „Welt“ aus dem Januar. Die Zeitung bezieht sich wiederum auf die „Bild am Sonntag“ („BamS“).

Wir überprüfen oft Berichte über Vergewaltigungen durch Flüchtlinge, die in sozialen Medien kursieren. Das geht meist schnell: wir fragen bei Polizei und Staatsanwaltschaft nach. Viele dieser Berichte haben Fehler.

Hier ging es um eine Berliner Familie. Zunächst schreiben wir eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Berlin. Wir wollen wissen, ob es den Fall gegeben hat, und sprechen auch Vorwürfe an, die den Behörden gemacht wurden. Die „BamS“ hatte in ihrem Artikel geschrieben: „Durch Behördenversagen ist der Fall bis heute nicht aufgeklärt.“

Anrufe der Behörden

Auf unsere E-Mail folgt am nächsten Tag ein Anruf. Ein solcher Fall sei der Staatsanwaltschaft Berlin „nicht bekannt“, so Pressesprecher Martin Steltner.

Wir schreiben daraufhin eine ähnliche Mail an die Berliner Polizei. Auch sie rufen zurück: Einen solchen Fall kenne man nicht. Und: ob der Fall überhaupt in Berlin stattgefunden habe?

In einem zweiten Gespräch erläutern wir den Bezug zu Berlin. Polizeisprecher Michael Maaß bekräftigt jedoch, den Fall nicht zu kennen. Auch mit dem Landeskriminalamt sowie dem Fachkommissariat habe er gesprochen, dort sei die Tat ebenfalls nicht bekannt.

Unsere Arbeit

Behörden müssen Journalisten wahrhaft antworten. Das haben Gerichte in Urteilen festgelegt. Auch Staatsanwaltschaften sind gegenüber Journalisten grundsätzlich auskunftspflichtig.

Wenn Falschmeldungen und Desinformation bekämpft werden sollen, sind wir darauf angewiesen, dass Behörden diese Arbeit so gut sie können unterstützen. Denn oft geht es um Informationen, für die Behörden verlässliche Quellen sein sollten.

Würden nun als verlässliche Quellen nur Polizei und Justiz-Behörden zur Verfügung stehen, und diese uns falsche Aussagen zukommen lassen, stehen wir in der Gefahr, Fake-News zu verbreiten. Diese wollen wir eigentlich bekämpfen.

Andere Quellen

In diesem Fall gab es weitere Beteiligte, mit denen wir sprechen konnten.

Der Wohlfahrtsverband Caritas war eine solche zusätzliche Quelle. Einer seiner Mitarbeiter war Vormund des Flüchtlings. Sprecher Thomas Gleißner weiß sofort, wovon wir sprechen und bestätigt den Fall.

Außerdem die Helios-Klinik in Berlin-Buch, die laut „BamS“ das Mädchen untersucht und festgestellt hatte: „Dringender Tatverdacht auf sexuellen Missbrauch“. Dort recherchiert man und antwortete am nächsten Tag, dass es sich beim „BamS“-Artikel „nicht um eine Falschberichterstattung handelt“.

Die Senatsverwaltung für Jugend hatte der Familie laut „BamS“ psychologische Hilfe angeboten – auch sie bestätigt den Fall innerhalb von ein paar Stunden, mit dem Zusatz: Sie sei nicht zuständig gewesen.

Warum Unkenntnis?

Nur Polizei und Staatsanwaltschaft wollen nichts wissen über den vorgeworfenen sexuellen Missbrauch an einem 4-jährigen Mädchen.

Die „BamS“ hatte den Behörden Fehler vorgeworfen. So soll die Staatsanwaltschaft einen Alterstest des angeblich unmündigen, weil 13-jährigen, Jugendlichen abgelehnt haben. Die Staatsanwaltschaft hielt das Verfahren für ungenau.

Laut „BamS“ hat der Junge nach Einstellung des Verfahrens Deutschland verlassen und ist in die schwedische Stadt Malmö gezogen. Dort soll er nun unter einer anderen Identität leben.

Weitere Nachfragen

All dies geschah zwischen Juli 2017 und Januar 2018, als der Artikel der „BamS“ erschien.

Auch andere Medien griffen den Fall auf. Laut „Berliner Zeitung“ bestätigte die Polizei damals das Ermittlungsverfahren, und Staatsanwalt Steltner sagte der Zeitung, „dass der Fall geprüft werde“.

Dass er sich nun, knapp drei Monate später, nicht an diesen Fall erinnern können will, scheint komisch.

Nicht richtig recherchiert

Wir schreiben erneut an Staatsanwaltschaft und Polizei. Wir verweisen auf die Informationen von „Berliner Zeitung“ und „BamS“, und bitten um eine schriftliche Bestätigung, dass deren Berichte falsch sind.

Diese erhalten wir jedoch nie. Stattdessen folgen mehrere fruchtlose Telefonate mit beiden Behörden. In einem erneuten Gespräch mit der Polizei sagt uns eine Pressesprecherin, Maaß habe uns doch bereits mitgeteilt, dass der Fall nicht bekannt sei. Nach längerem Hin und Her heißt es dann: Pressesprecher Maaß habe wohl doch „irgendwie herausbekommen, dass es einen Fall gibt, der dem ähnelt“.

Für die Staatsanwaltschaft erklärt Staatsanwalt Steltner schließlich ausführlich, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Auf die Frage, warum es vorher hieß, der Fall sei nicht bekannt, sagte er, es sei wohl zunächst nicht richtig recherchiert worden.

Keiner will zuständig sein

Auf die Frage, warum sie sich nicht an den Fall erinnern können, schieben sich Polizei und Staatsanwaltschaft ein Stück weit gegenseitig die Verantwortung zu. Letztlich fühlte sich keiner verantwortlich, Auskunft zu erteilen.