Nein – die Regierung erfand keine islamfeindlichen Straftaten
Laut „Anonymousnews“ erfand das Innenministerium hunderte islamfeindliche Straftaten, um sie Deutschen „in die Schuhe zu schieben“. Klingt absurd – ist es auch.
Am 06. März 2018 veröffentlichte „Anonymousnews“ einen Artikel mit folgender Schlagzeile: „Gewalt gegen Muslime: Merkel-Regime schiebt Deutschen Hunderte erfundene Taten in die Schuhe“.
„Anonymousnews“ schreibt, laut Bundesinnenministerium seien im letzten Jahr mindestens 950 islamfeindliche Straftaten registriert worden. Diese seien, so „Anonymousnews“, jedoch vom Innenministerium erfunden worden.
Hat das Innenministerium tatsächlich Straftaten erfunden? Unsere Recherche macht deutlich: „Anonymousnews“ hat Aussagen aus dem Kontext gerissen.
Aussagen von „Compact“ aus dem Kontext gerissen
„Anonymousnews“ übernahm weite Teile des eigenen Beitrags aus einem Artikel, welchen das Magazin „Compact“ bereits am 04. März 2018 auf seiner Webseite veröffentlichte.
„Compact“ berichtete, das Innenministerium habe einen neuen Straftatbestand „erfunden“. Seit dem 1. Januar 2017 gebe es demnach den Straftatbestand der „islambezogenen Hasskriminalität“.
Diese Aussage griff „Anonymousnews“ wohl auf – und wandelte den „erfundenen Straftatbestand“ einfach in erfundene Straftaten um.
Kein Straftatbestand „Islambezogene Hasskriminalität“
Tatsächlich ist jedoch nicht einmal die Aussage von „Compact“ richtig. Auf Anfrage teilte uns das Bundesjustizministerium mit: „Das Strafgesetzbuch enthält keinen Straftatbestand ‘islambezogene Hasskriminalität’.“
Richtig ist jedoch: Seit Anfang 2017 ist die Kategorie „Hasskriminalität“ bei politisch motivierten Straftaten um die Unterkategorie „islamfeindlich“ erweitert. Dies ist somit eine Kategorie für die statistische Auswertung von politisch motivierten Straftaten.
Mehr als 950 islamfeindliche Straftaten in 2017
Die Zahlen, auf die sich „Compact“ sowie „Anonymousnews“ beziehen, gehen aus den Antworten des Bundesinnenministeriums auf mehrere Kleine Anfragen der Linken-Fraktion im Bundestag hervor.
Wir haben diese ausgewertet und festgestellt: Im Jahr 2017 gab es insgesamt 952 registrierte islamfeindliche Übergriffe, davon 57 auf religiöse Einrichtungen. Dabei wurden 37 Personen verletzt.
Bei den registrierten Straftaten handelte es sich hauptsächlich um Volksverhetzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.
Großteil von Straftaten rechter Orientierung zuzuordnen
Ein Großteil der islamfeindlichen Straftaten wurde dem rechten Spektrum zugeordnet. Das bedeutet, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Taten einer rechten politischen Orientierung zuzurechnen sind.
Im Jahr 2017 wurden keine Ermittlungsverfahren wegen islamfeindlicher Straftaten eingeleitet.