Faktencheck

Dänemark: Syrische Großfamilie erhält keine 214.000 Kronen Kindergeld

Laut einem Beitrag von „Zukunft Europa” erhalten ein syrischer Mann und seine drei Frauen und 20 Kinder 214.000 DKK Sozialleistungen. Als Quelle wird eine dänische Boulevardzeitung genannt. Was „Zukunft Europa” falsch wiedergibt, lest ihr hier.

von Caroline Schmüser

Eine syrische Großfamilie könnte in Dänemark umgerechnet bis zu 28.748 Euro Kindergeld erhalten.© Pixabay / Filip Filipovic

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Teilweise falsch
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Bei dem Geldbetrag handelt es sich um Dänische Kronen - diese hatten der Mann und seine Familie damals noch nicht erhalten, zumal sich ein Teil der Familie noch in Syrien aufhielt.

Am 24. April 2018 veröffentlichte „Zukunft Europa“ einen Beitrag mit der Schlagzeile: „Syrischer Mann mit 3 Frauen und 20 Kindern bekommt 214.000 an Sozialleistungen“.

Als Quelle nennt „Zukunft Europa“ einen Artikel der dänischen Boulevardzeitung „Ekstrabladet“ vom 25. Mai 2016. „Zukunft Europa“ gab diesen jedoch in einigen Punkten falsch wider.

Bei Währung handelt es sich um Dänische Kronen

Laut Überschrift des Beitrags von „Zukunft Europa“ erhalten der syrische Daham Al Hasan und seine Familie „214.000“ — ja, was eigentlich? Euro, US-Dollar, Japanische Yen? Nein. Es soll sich, wie später auch im Beitrag klar wird, um Dänische Kronen (DKK) handeln.

214.000 DKK sind 28.748 Euro. Weshalb „Zukunft Europa“ den Betrag für eine deutsche Leserschaft in US-Dollar umrechnet, erschließt sich CORRECTIV nicht.

Beachten sollte man bei der Umrechnung außerdem: Dänemark ist europaweit eines der teuersten Länder. Dort lag laut Statistischem Bundesamt das Preisniveau für Waren und Dienstleistungen im Jahr 2016 um 40,6 % über dem europäischen Durchschnitt, knapp hinter der Schweiz und Island. Zum Vergleich: Deutschland lag nur 3,3 % darüber.

Anspruch auf Kindergeld erst nach Familienzusammenführung

Die Überschrift suggeriert außerdem, dass der Syrer die Sozialleistungen bereits erhält – und zwar für 20 Kinder. Hier wurde der Artikel von „Ekstrabladet“ jedoch falsch wiedergegeben.

Laut „Ekstrabladet“ hat der Mann tatsächlich drei Frauen und 20 Kinder. Nur 17 Kindern wurde jedoch die Erlaubnis zur Familienzusammenführung erlaubt.

Während eine der Ehefrauen und acht Kinder bereits in Dänemark leben, befinden sich die weiteren zwei Ehefrauen und 12 Kinder noch in Syrien. Diese müssten erst einreisen – erst wenn alle 17 Kinder in Dänemark wären, hätte die Familie Anspruch auf die 214.128 DKK pro Jahr. Bei diesem Geldbetrag soll es sich laut „Ekstrabladet“ ausschließlich um Kindergeld handeln.

Im Jahr 2016 erhielt die Familie laut „Ekstrabladet“ für die in Dänemark lebenden acht Kinder 101.850 DKK Kindergeld – umgerechnet 13.676 Euro.

Debatte über Festlegung eines Maximalbetrags

Daham Al Hasan sage selbst, so „Ekstrabladet“, dass er im Moment wegen psychischer Probleme weder arbeiten noch Dänisch lernen könne.

Der Fall entfachte eine Debatte unter den Parteien, einen Maximalbetrag an Kindergeld festzulegen.

Update 30.04.2018: Das dänische Steuerministerium teilte uns auf Anfrage mit, dass kein Maximalbetrag für Kindergeld eingeführt wurde. Jedoch gilt seit Januar 2018: Migranten erhalten erst nach eineinhalb Jahren Aufenthalt in Dänemark Kindergeld – und vorerst auch nur 25% Prozent des Regelsatzes. Der Betrag steigt dann stetig an. Erst nach 6 Jahren Aufenthalt wird Migranten der volle Betrag an Kindergeld ausgezahlt.