Faktencheck

Messerattacke in Lübeck: Staatsanwaltschaft geht nicht von terroristischen Akt aus

In einem Lübecker Linienbus hat ein 34-Jähriger am vergangenen Freitag mehrere Menschen mit einem Messer verletzt. Die Website „Schweizer Morgenpost“ behauptet, die Tat sei ein „terroristischer Akt". Das stimmt nicht.

von Caroline Schmüser

Die Buslinie 30 startet am ZOB des Lübecker Hauptbahnhofs. In einem der Busse kam es am Freitag den 20. Juli zu einer Messerattacke mit Brandanschlag.© pixabay / ptra

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Das ist falsch. Für eine religiöse Radikalisierung des Tatverdächtigen gibt es laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte.

Am 20. Juli kam es in einem Lübecker Linienbus in Kücknitz zu einer Vorfall, bei dem ein 34-Jähriger mehrere Businsassen mit einem Messer angegriffen und einige von ihnen verletzt haben soll, drei davon schwer. Es soll außerdem versucht haben, den Bus durch einen mit Brandbeschleuniger gefüllten Rucksack in Brand zu setzen.

Einen Tag danach veröffentlichte die Website „Schweizer Morgenpost“ einen Beitrag mit der Schlagzeile: „Gemetzel in Lübeck: Nicht jammern, ihr wolltet es so!“ Und suggeriert: Der Tatverdächtige könnte aus islamistischen Motiven gehandelt haben. Laut „Schweizer Morgenpost“ soll es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Muslim handeln, die Tat ein „terrorristischer Akt gegen Zivilisten in Deutschland“ mit dem Tatmotiv religiösen Hasses.

Das stimmt nicht. CORRECTIV hat mit der Lübecker Staatsanwaltschaft zu den Hintergründen der Tag gesprochen.

Das Tatmotiv

Die zuständige Staatsanwältin Dr. Ulla Hingst teilte uns mit: „Wir haben nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte sich politisch, religiös oder in anderer Weise radikalisiert hätte oder dass die Tat ein terroristischer Akt gewesen wäre.“

Da die Hintergründe der Tat noch nicht geklärt seien, können und dürfe die Staatsanwaltschaft jedoch nichts ausschließen und ermittle in alle Richtungen. Der Beschuldigte habe sich auf die Tatvorwürfe nicht eingelassen. „Wir werden daher die Hintergründe auf anderem Wege, unter anderem Ermittlungen zur Person des Beschuldigten und seinem Umfeld, aufhellen“, so Staatsanwältin Hingst.

Im Interview mit RTL hatte der Strafverteidiger des Verdächtigen Oliver Dedow gesagt: „Leider habe ich festgestellt, dass eine psychische Störung da ist, vielleicht eine paranoide Schizophrenie. Das ist aber auf jeden Fall der Grund für die begangenen Straftaten, kein politischer Hintergrund.“

Der Tatverdächtige

Die „Schweizer Morgenpost“ behauptet, bei dem Tatverdächtigen handle es sich um einen Muslim. Als Anhaltspunkt dafür will die Website anführen, dass der Mann ursprünglich aus dem Iran stammen soll. Allein aus der Herkunft eines Menschen lässt sich jedoch nicht dessen Glaube und Religionszugehörigkeit ableiten.

Zur Identität des Tatverdächtigen teilte uns Hingst mit, es stehe fest, dass der 34-Jährige im Iran geboren sei und die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Ob er darüber hinaus iranischer Staatsangehöriger sei, würde aktuell geklärt.