Faktencheck

Was hinter der WHO-Beratung über eine Änderung der „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ steckt

Im Netz heißt es, die WHO solle auf ihrer diesjährigen Versammlung in Genf in eine „Weltregierung“ verwandelt werden. Zukünftig könne die Organisation die Souveränität von Nationalstaaten in Gesundheitsfragen stark einschränken und für diese Entscheidungen treffen. Wir haben zu den Vorwürfen recherchiert.

von Caroline Lindekamp , Matthias Bau

WHO
Tedros Adhanom Ghebreyesus, der Direktor der WHO am 20. Dezember 2021 (Quelle: Picture Alliance/ Keystone / Salvatore de Nolfi)
Behauptung
Ein Änderungsvorschlag der USA zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften führe dazu, dass die Weltgesundheitsorganisation Ländern Maßnahmen diktieren und Expertenteams in diese schicken könne. Dadurch würden die einzelnen Länder „entmachtet“ und ihre Souveränität eingeschränkt.
Bewertung
Falsch. Die Änderungsvorschläge der USA für die Internationalen Gesundheitsvorschriften würden die Befugnisse der Weltgesundheitsorganisation in einigen Bereichen zwar ausweiten, Mitgliedstaaten müssten diesen jedoch zunächst zustimmen. Zudem können sie Empfehlungen der WHO ablehnen, so etwa die Hilfe und Entsendung von Expertenteams. Einigkeit über die Vorschläge wurde zudem nicht erzielt.

Sowohl auf deutschsprachigen Webseiten (hier, hier und hier) als auch im englischsprachigen Ausland verbreitet sich die Behauptung, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wolle bei ihrer Versammlung vom 22. bis zum 28 Mai 2022 in Genf die Souveränität aller Mitgliedstaaten einschränken. Eine von den USA vorgeschlagene Änderung an den „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ habe zur Folge, dass die WHO ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten Experten-Teams in Länder entsenden und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auferlegen könne. Damit werde die WHO zur „globalistischen Weltmacht“, schreibt etwa der Blog TKP.

Dass die Staaten „entmachtet“ und so ihre Souveränität verlieren könnten, ist irreführend. Denn: Die nationalen Verfassungen – in Deutschland das Grundgesetz – haben Vorrang vor Entscheidungen der WHO. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb uns auf Anfrage, die Behauptungen entbehrten jeglicher Grundlage. „Die Aussage, der Vorschlag der USA sei eine Entmachtung der Regierungen und Parlamente, ist meines Erachtens sehr übertrieben“, schrieb uns auch Pedro A. Villarreal, Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht

Unser Mitteleuropa (links) und der Blog TKP (rechts) machen Stimmung gegen einen Vorschlag zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Unser Mitteleuropa (links) und der Blog TKP (rechts) machen Stimmung gegen einen Vorschlag zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Quelle: Unser Mitteleuropa und TKP; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Worum es bei der Versammlung der WHO geht

Noch bis zum 28. Mai findet die 75. Weltgesundheitsversammlung der WHO in Genf statt. Dort wird unter anderem über einen Änderungsvorschlag der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, auf Englisch: International Health Regulations oder IHR) beraten, den die USA vorgelegt haben. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bewertete den Vorschlag der USA uns gegenüber als Beginn eines längeren Reformprozesses der IGV. Zwar seien Deutschland und zahlreiche andere Staaten „mit der Grundrichtung der Vorschläge einverstanden“, aber bezüglich der meisten Punkte bestehe kein Konsens. Der Sprecher rechnet mit einem unabhängigen mehrjährigen Diskussionsprozess“. 

Diese Einschätzung bestätigte sich vergangenen Dienstag (24. Mai) in Genf. Villarreal vom Max-Planck-Institut verfolgt die dortige WHO-Versammlung und teilte uns auf Anfrage mit, dass die Verhandlungsteilnehmer zu keiner Entscheidung bezüglich des Änderungsvorschlags der USA gekommen seien. Stattdessen legten die EU, die USA, Japan und weitere Staaten nach der Sitzung einen angepassten Reformvorschlag vor. „Es kann sein, dass die Reformen der IGV bei einem Sonderforum der WHO verhandelt werden“, so Villarreal. 

Was sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften?

Die IGV gehen auf das Jahr 1969 zurück und regeln, wie Länder auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit reagieren sollen. Solche Gefahren können zum Beispiel Krankheiten sein, die eine Pandemie auslösen können, wie das Coronavirus SARS-CoV-2, das die Covid-19-Pandemie verursachte. 

Der ursprüngliche Änderungsvorschlag der USA sollte Staaten unter anderem verpflichten, Gefahren für die öffentliche Gesundheit schneller an die WHO zu melden. So heißt es beispielsweise in den vorgeschlagenen Änderungen zu Artikel 6: „Jeder Vertragsstaat bewertet die in seinem Hoheitsgebiet eingetretenen Ereignisse […] innerhalb von 48 Stunden, nachdem die nationale IGV-Anlaufstelle die entsprechenden Informationen erhalten hat.“

Ein weiteres Beispiel: Artikel 9 erlaubt es aktuell der WHO, sich unabhängig von Informationen der jeweils betroffenen Staaten über die Vorfälle zu informieren, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Anschließend kann sie die betroffenen Staaten über ihre Einschätzung des Vorfalls informieren. Die USA schlagen nun vor, dass die WHO zukünftig auch ohne die entsprechenden Staaten zu konsultieren, Informationen über Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit an andere Mitgliedstaaten weitergeben können soll. 

Der Hintergrund für diese Änderungsvorschläge sind Erfahrungen während der Corona-Pandemie. China hatte erste Fälle von Covid-19 nur mit Verzögerung an die WHO gemeldet und anschließend Experten-Teams nicht ins Land gelassen, die den Ursprung der Pandemie erforschen wollten. 

Nationale Regierungen und Parlamente werden nicht „entmachtet“

Nun löste der Änderungsvorschlag der USA eine Reihe von Behauptungen zur zukünftigen Rolle der WHO im Fall von Gesundheitsvorfällen aus. Etwa bei Unser Mitteleuropa und TKP hieß es, dass die WHO im Ernstfall über nationale Regierungen oder Parlamente hinweg entscheiden könne. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums schrieb uns dazu auf Anfrage: „Die Behauptung, die WHO solle künftig ihren Mitgliedstaaten ‚diktieren‘ können, was im Falle künftiger Pandemien zu tun ist, und damit die Befugnisse der Nationalstaaten und der nationalen Parlamente außer Kraft setzen, ist falsch und entbehrt jeglicher Grundlage.“ Vielmehr sei es so, dass „in parlamentarischen Demokratien, wie Deutschland, das Parlament einem Vertrag explizit zustimmen“ müsse. Das erklärte uns auch Martin Will, Professor für Staats- und Völkerrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden, für einen Faktencheck vom 11. März.

Zudem verwies der Sprecher auf Artikel 22 der WHO-Verfassung. Diesem zufolge hat jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit des Opt-out, also die Möglichkeit, WHO-Beschlüsse nicht umzusetzen. Das bedeutet, dass Verordnungen für alle Mitgliedsländer in Kraft treten, außer sie teilen dem Generaldirektor ihre Ablehnung oder Vorbehalte mit.

WHO kann keine Expertenteams in Mitgliedsstaaten entsenden, ohne dass diese zustimmen 

Auch bei konkreten Maßnahmen wie der Entsendung von Expertenteams können Mitgliedstaaten Empfehlungen der WHO ablehnen – anders als es besagte Artikel suggerieren. Beispielsweise der Autor Norbert Häring behauptete, der Änderungsvorschlag der WHO führe dazu, dass Länder sich „kaum noch dagegen wehren“ könnten, „dass ihnen fremde Expertenteams ins Land geschickt werden“. Das ist falsch und geht aus dem Vorschlag der USA nicht hervor. 

In den Änderungsvorschlägen zu Artikel 13 heißt es lediglich, die WHO solle Staaten bei Gesundheitsvorfällen Unterstützung anbieten – zum Beispiel durch Expertenteams. Allerdings heißt es im Text ganz klar: „Der Mitgliedstaat kann dieses Angebot innerhalb von 48 Stunden annehmen oder ablehnen.“ Lehnt er das Angebot ab, soll er der WHO die Gründe für die Ablehnung mitteilen. Diese Angaben teilt die WHO mit anderen Mitgliedsstaaten. 

Auch Pedro A. Villarreal vom Max-Planck-Institut schrieb uns, er verstehe nicht, wie Häring zu seiner Einschätzung komme und „solche Empfehlungen als Verpflichtungen“ interpretiere.

Narrativ über Entmachtung von Nationalregierungen zirkuliert auch in den USA

Auch international verbreitet sich das Narrativ von der vermeintlichen Entmachtung von Nationalstaaten durch den Änderungsvorschlag der USA. So berichteten sowohl die US-Faktencheck-Organisationen Snopes, Politifact und die Nachrichtenagentur AP über die Behauptung mit Blick auf Vorschläge, die die Befugnisse des WHO-Generaldirektors, aktuell Tedros Ghebreyesus, ausweiten würden

Lawrence Gostin, Juraprofessor an der US-amerikanischen Georgetown University, kommentierte die Behauptungen gegenüber AP. Der Generaldirektor sei lediglich befugt, Empfehlungen auszusprechen, nicht aber Gesetze zu erlassen oder auf andere Weise nationale politische Beschlüsse zu diktieren. Auch David Freedman, der ehemalige Präsident der Amerikanischen Gesellschaft für Tropenmedizin und Hygiene, betonte gegenüber AP, dass die WHO keinerlei Durchsetzungsbefugnisse habe. Sie könne kein Land sanktionieren, sondern lediglich an seine vertraglichen Verpflichtungen erinnern.

Tedros Ghebreyesus ging am 17. Mai selbst auf die international kursierenden Falschinformationen ein. Es gebe eine Minderheit von Gruppen, die „irreführende Aussagen und verdrehte Tatsachen“ über die kommende Sitzung der WHO verbreiteten, so Ghebreyesus. Er wolle betonen, dass die WHO für starke individuelle Rechte stehe und die Organisation der Ausdruck der Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten sei. „Die WHO ist genau das, was die 194 Mitgliedstaaten wollen, das sie ist.“ Die Mitgliedstaaten wählten Ghebreyesus auf der Versammlung zu einer zweiten Amtszeit von fünf Jahren. 

 Redigatur: Steffen Kutzner, Alice Echtermann, Sophie Timmermann 

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Dritte Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften: Link
  • Änderungsvorschlag der USA für die Internationalen Gesundheitsvorschriften: Link