Faktencheck

EU-Wahl: Eine Unterschrift auf dem Stimmzettel macht die Stimme ungültig

Am 9. Juni sind die EU-Wahlen – doch Vorsicht vor Falschmeldungen, die dazu kursieren. Beiträge rufen Wählerinnen und Wähler aktuell dazu auf, den Stimmzettel zu unterschreiben. Das macht die Stimme jedoch ungültig.

von Sophie Timmermann

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Vor den EU-Wahlen kursieren verschiedene Falschmeldungen (Symbolbild: Oliver Baumgart / Foto2Press / Picture Alliance)
Behauptung
Wer bei der EU-Wahl den Stimmzettel unterschreibt, verhindere Wahlbetrug.
Bewertung
Falsch. Wer seinen Stimmzettel unterschreibt, macht die Stimme ungültig.

In wenigen Wochen findet die EU-Wahl statt. Erstmals können in Deutschland auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Passend dazu tauchen in Sozialen Netzwerken Tipps zur Wahl auf – aber Vorsicht, nicht alle davon stimmen.

„Bitte dran denken: Wahlzettel unterschreiben“, heißt es in Kommentaren auf X. Darunter ein Sharepic mit den Worten „Wahlbetrug verhindern“ und das AfD-Logo. Ähnliche Beiträge kursieren auf Facebook.

Das stimmt nicht. Wer auf seinem Wahl- beziehungsweise Stimmzettel unterschreibt, macht damit seine Wahl ungültig.

Vor der EU-Wahl kursieren irreführende Behauptungen zum „richtigen“ Wahlvorgang. Vor allem AfD-Wählerinnen und -wähler werden dazu aufgefordert, den Stimmzettel zu unterschreiben – das würde die Stimme jedoch ungültig machen. (Quelle: X; Screenshot und Unkenntlichmachung: CORRECTIV.Faktencheck)

Unterschrift auf Stimmzettel macht Stimme ungültig

Allgemein gilt: Jeder Stimmzettel, der „einen Zusatz oder Vorbehalt enthält“, ist ungültig. So steht es im Bundeswahlgesetz § 39. Die Bundeswahlleiterin führt auf der Webseite aus: „Rechtlich relevant sind in jedem Fall solche Beifügungen, die das Wahlgeheimnis gefährden oder den ordnungsgemäßen Wahlablauf stören können. […] neben der Kennzeichnung, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl, Hinweise auf die Wählerin oder den Wähler.“

Das Büro der Bundeswahlleiterin bestätigt auf Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck: „Der Stimmzettel darf nicht unterschrieben werden. Durch das Unterschreiben des Stimmzettels durch die Wählerin oder den Wähler wird das Wahlgeheimnis gefährdet. Dies führt zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels.“

Davon zu unterscheiden ist der Wahlschein, der Berechtigungsnachweis zum Wählen. Darauf befindet sich bei der Briefwahl eine eidesstattliche Erklärung, die tatsächlich unterschrieben werden muss – das gilt auch bei der EU-Wahl. „Mit dieser Unterschrift versichert man, den Stimmzettel persönlich ausgefüllt zu haben“, erklärt Jeanette Reusch-Mlynarik, Referentin bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf Nachfrage.

Zur Unterschrift wird auf dem Wahlschein auch explizit aufgerufen (siehe in dem Musterbeispiel einer anderen Wahl rechts) – anders als auf dem Stimmzettel.

Ausschnitt eines Muster-Stimmzettels für die EU-Wahl 2024 (links) und eines Muster-Wahlscheins (rechts) für die Landtagswahl von Baden-Württemberg im März 2021. Oben rechts auf dem Muster-Wahlschein ist der Hinweis zu sehen, dass eine Unterschrift geleistet werden muss. (Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg; Screenshots: CORRECTIV.Faktencheck)

Der angebliche „Wahltipp“ zur Unterschrift auf den Wahlzetteln kursiert häufig vor Wahlen – oft richtete er sich an AfD-Wählerinnen und -wähler, wohl um sie in die Irre zu führen. Die URL auf einem der Sharepics mit dem AfD-Logo führt auch gar nicht zur offiziellen Webseite. Es finden sich keine Hinweise, dass die AfD ein solches Sharepic auf einem ihrer offiziellen Kanäle veröffentlicht hat. Auf eine Anfrage antwortete die AfD bis zur Veröffentlichung nicht.

Schon bei der Europawahl 2019 kursierten Fakes zum Wahlvorgang. So hieß es, ein zu großes Kreuz mache die Stimme ungültig oder dass die Grünen dazu aufgerufen hätten, den Namen auf dem Stimmzettel zu notieren.

Redigatur: Steffen Kutzner, Kimberly Nicolaus

Alle Faktenchecks zur Europawahl 2024 finden Sie hier. 

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Die Bundeswahlleiterin „Ungültiger Stimmzettel“ (abgerufen am 15. Mai 2024): Link