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Politik

Nein, Annalena Baerbock wurde nicht „aus der UN geworfen“

Online kursiert die Behauptung, Annalena Baerbock habe ihr Amt als Präsidentin der UN-Generalversammlung verloren. Das ist falsch – und ein Beispiel dafür, wie oft die Politikerin ins Visier von Desinformation gerät.

von Matthias Bau

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Annalena Baerbock leitet als Präsidentin der UN-Generalversammlung deren Sitzungen (Quelle: Michael Kappeler / DPA / Picture Alliance)
Behauptung
Annalena Baerbock habe wegen Betrugs ihren Posten als Präsidentin der UN-Generalversammlung verloren.
Bewertung
Falsch. Baerbock ist weiterhin Präsidentin der UN-Generalversammlung. Ihre Amtszeit ist auf ein Jahr begrenzt und endet im September 2026.

Auf Youtube und Tiktok verbreitet sich im Juni 2026 die Falschbehauptung, Annalena Baerbock sei wegen Betrugs von den Vereinten Nationen (UN) „rausgeworfen“ worden. Dort hat die ehemalige Außenministerin das Amt der Präsidentin der Generalversammlung inne. 

Korrekt ist aber: Baerbock wurde am 2. Juni 2025 für ein Jahr in dieses Amt gewählt, das sie von September 2025 bis September 2026 ausübt. In ihrer Funktion als Präsidentin der Generalversammlung leitet sie deren Sitzungen. Dieser Posten ist nicht mit dem des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu verwechseln, den aktuell António Guterres bekleidet.

Anfang Juni 2026 wurde Baerbocks Nachfolger gewählt: Khalilur Rahman, ehemals Außenminister von Bangladesch.

Auf Tiktok erreichte ein Video mit der Falschbehauptung über Baerbock rund 7.000 „Gefällt mir“-Angaben
Auf Tiktok erreichte ein Video mit der Falschbehauptung über Baerbock rund 7.000 „Gefällt mir“-Angaben (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Baerbock musste in der Vergangenheit Lebenslauf mehrfach anpassen

In den Beiträgen ist außerdem von „Betrug“ die Rede – die Sprecherstimme in den Videos sagt, Baerbock habe die UN vor allem wegen ihres „gefälschten Lebenslaufs“ verlassen müssen. Zeitweise habe sie auch falsche Mitgliedschaften angegeben. 

Ein Verbreiter der Falschbehauptung ist der Youtube-Kanal „AdenauerDE“. In seinem Video verweist er auf den Bundestagswahlkampf 2021, währenddessen Baerbock mehrfach wegen ihres Lebenslaufs kritisiert wurde. 

Unser Faktencheck fasste damals zusammen: Ihr Lebenslauf wurde mehrfach verändert. Es hieß anfangs etwa, sie habe einen Bachelor, obwohl sie nur ein Vordiplom besaß, wie die Taz berichtete. Baerbocks Masterabschluss in Rechtswissenschaften steht – unabhängig davon – nicht infrage.

Auf der Webseite der UN ist es aktuell korrekt angegeben (PDF-Download). Nirgendwo finden sich Medienberichte, dass bei der UN daraus Betrugsvorwürfe gegen Baerbock abgeleitet werden. 

Annalena Baerbock war bereits in der Vergangenheit Ziel von Desinformation

Über Baerbock werden seit Jahren falsche Behauptungen verbreitet – mehrfach war sie Ziel von größeren Desinformationskampagnen. Etwa zwischen 2021 und 2025 in ihrer Rolle als Kanzlerkandidatin und spätere Außenministerin. 

CORRECTIV.Faktencheck stellte damals Falschbehauptungen richtig wie: Baerbock wolle die Witwenrente abschaffen, Migranten per Quote als Führungskräfte bevorzugen oder habe sich geweigert, sich mit dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz fotografieren zu lassen.

Was ist Desinformation? Allgemein versteht man darunter die absichtliche Verbreitung falscher oder irreführender Information mit dem Ziel der Manipulation oder Täuschung (etwa aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen).

Seit sie als Präsidentin der UN-Generalversammlung angetreten ist, kamen weitere Falschbehauptungen dazu: Online hieß es noch vor ihrer Ernennung, sie sei als „UN-Chefin“ abgelehnt worden. Diese alte Behauptung war ebenso falsch wie aktuellere Behauptungen über einen angeblichen Rauswurf. 

Baerbocks Amtszeit als Präsidentin der UN-Generalversammlung war bereits bei ihrer Wahl auf ein Jahr begrenzt. Anders als online behauptet, schied sie nicht vorzeitig aus dem Amt aus, wie uns eine Sprecherin von Baerbock auf Anfrage mitteilte. Die Behauptung könne schon durch die Informationen auf den Webseiten der UN eindeutig widerlegt werden. 

Dass die Behauptung falsch ist, lässt sich zum Beispiel daran erkennen, dass Baerbock noch am 24. Juni 2026 eine Sitzung der UN-Generalversammlung leitete, obwohl Behauptungen über eine angebliche Entlassung nachweislich schon seit ihrem Amtsantritt im Herbst 2025 kursieren.

Die Falschbehauptung verbreitet ein Youtube-Kanal, der Künstliche Intelligenz nutzt

Die Falschbehauptung wird in Form von KI-generierten Videos verbreitet. Sie zeigen einen Sprecher, der offenbar nicht existiert. Denn: In dem Video des Youtube-Kanals „AdenauerDE“ ist ein KI-Hinweis zu sehen.

Unter diesem Video steht der KI-Hinweis (gelbe Markierung): „Audioinhalte oder visuelle Inhalte wurden verändert oder vollständig mithilfe von KI generiert“
Unter diesem Video steht der KI-Hinweis (gelbe Markierung): „Audioinhalte oder visuelle Inhalte wurden verändert oder vollständig mithilfe von KI generiert“ (Quelle: Youtube; Screenshot und Markierung: CORRECTIV.Faktencheck)

Die Sprecherstimme und die Vorgehensweise des Kanals erinnern an den ehemaligen Youtube-Kanal „Michael Goldmann“ (CORRECTIV.Faktencheck berichtete). Dessen Videos waren später nur noch für Mitglieder abrufbar, so ist es auch im aktuellen Fall. 

Youtube-Kanalbetreiber löscht Falschbehauptung nach Presseanfrage 

Wir haben den Youtube-Kanal dazu kontaktiert, auf unsere Anfrage schreibt der mutmaßliche Betreiber, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass das Video falsche Informationen enthält. Deren Verbreitung sei nicht seine Absicht gewesen. Er verdiene mit Youtube Geld und wolle künftig sorgfältiger mit der Prüfung von Informationen umgehen. 

Das Video zu Baerbock sowie alle weiteren Videos des Kanals „AdenauerDE“ sind inzwischen nicht mehr abrufbar. Der Kanalbetreiber hat sie offenbar gelöscht. In seinem neuesten Video geht es nicht mehr um politische Inhalte, sondern um das Computerspiel „Fortnite“.

Indes verbreiten Tiktok-Profile Auszüge des Video mit Baerbock weiter, wodurch die Falschbehauptung ohne KI-Hinweis viral gegangen ist. So erreichten die Tiktok-Beiträge im aktuellen Fall mehr als 316.000 Ansichten – weitaus mehr als das Youtube-Video mit KI-Hinweis.

Redigatur: Sarah Thust, Kimberly Nicolaus