„Das sind die ‚Minderjährigen‘, die nun in die EU geholt werden. Natürlich ohne medizinischen Alterscheck.“, schreibt Maximilian Krah (AfD) auf X. Dazu teilt er ein Video, das zeigt, wie das spanische Rote Kreuz in Ceuta Lebensmittel an Menschen verteilt.
In der Nacht vom 30. auf den 31. Juli kamen laut Medienberichten und Angaben der spanischen Regierung 50.000 Menschen von Marokko in die spanische Exklave Ceuta. Seitdem verbreiten sich online Videos, mit denen offenbar Stimmung gegen Migrantinnen und Migranten gemacht werden soll. Am 31. August sagte die spanische Ministerin für Jugend und Kinder, Sira Rego, laut Medienberichten, dass sich etwa 1.500 Minderjährige in Ceuta befänden.
Video Teil eines Berichts über den Umgang mit Minderjährigen in Ceuta
Das Video und die Behauptung, es handele sich bei den Geflüchteten um Minderjährige, hat Krah offenbar von einem X-Account namens „Remix News & Views“ übernommen, der immer wieder migrationsfeindliche Beiträge veröffentlicht. Dieser schrieb, die Personen würden auf das spanische Festland gebracht. In anderen Beiträgen wird zu dem Video behauptet, die Menschen kämen nach Deutschland.
Das Videomaterial ist auch in seriösen Nachrichtenbeiträgen zu sehen, etwa in einem Video des spanischen Lokalsenders Onda Capital Sevilla (ab Minute 0:50), und stammt demnach tatsächlich aus Ceuta von Anfang August. Laut der Untertitel geht es im Video darum, wie Spanien mit Minderjährigen umgeht, die in Ceuta ankamen. Im Video sind Menschen zu sehen, die das Logo des Roten Kreuzes tragen – auf unsere Fragen an das spanische Rote Kreuz, was in dem Video genau zu sehen ist, erhielten wir keine Antwort.
Wir haben auch Krah gefragt, wie er darauf kommt, dass in dem Video Minderjährige zu sehen seien, oder darauf, dass eine medizinische Feststellung des Alters der Menschen nicht durchgeführt werde. Wir erhielten jedoch keine Antwort.
Minderjährigen sollen laut spanischer Ministerin von Ceuta auf die spanische Halbinsel gebracht werden, um sie zu versorgen
Migrationsexpertin Myriam Cherti von der Universität Oxford erklärt, Ceutas Jugenschutzeinrichtung sei eigentlich für 29 Personen angelegt. Nach den Ereignissen von August müssten dort nach Angaben der spanischen Ministerin für Jugend und Kinder, Sira Rego, jetzt rund 1.500 Minderjährige versorgt werden.
Wie genau es für die Minderjährigen weitergeht, ist noch unklar. Am 31. August sagte Rego im spanischen Parlament, der beste Weg, um die Rechte und das Wohlergehen der Minderjährigen zu schützen und „Spannungen“ in Ceuta abzubauen, sei sie auf die spanische Halbinsel zu bringen. Zur Unterstützung Ceutas stellte die spanische Regierung zuvor 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Unbegleitete Minderjährige kämen zunächst in die Obhut des Jugendamtes in Ceuta, erklärt uns das spanische Innenministerium per E-Mail. In Spanien liegt die Verantwortung für den Schutz von Minderjährigen bei den 17 autonomen Regionen sowie den Exklaven Ceuta und Melilla. Um sie auf die spanische Halbinsel zu bringen, braucht es laut der staatlichen Rundfunkanstalt RTVE die Zustimmung der in Ceuta regierenden Partei, dem spanischen Partido Popular.
Ein „nationaler Verteilmechanismus“ erlaubt es den Regionen sowie Ceuta und Melilla, den Schutz Minderjähriger an andere Regionen zu übergeben, falls es zu einer Überlastung kommt, erklärt Migrationsexpertin Cherti. Weitere Optionen, um die Minderjährigen außerhalb Ceutas unterzubringen, sind laut Ministerin Rego Abkommen zwischen den Autonomen Regionen Spaniens und die Unterbringung in Pflegefamilien.
Eine Aufnahme der Minderjährigen in Deutschland ist laut einem Sprecher des Bundesinnenministeriums zwar rechtlich möglich, aber nicht vorgesehen. In der EU, auf die Krah Bezug nimmt, sind die Personen bereits – die spanische Exklave Ceuta ist Teil der Europäischen Union. Wegen Sonderregeln gibt es jedoch weitere Kontrollen für Menschen, die von Ceuta aus in andere Gebiete des Schengen-Raums reisen wollen.
Was ist der medizinische Alters-Check?
Im spanischen Gesetz zum Rechtsschutz Minderjähriger, auf das RTVE verweist, ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft eine medizinische Alterskontrolle anordnen kann, wenn unklar ist, ob eine Person volljährig ist.
Diese Kontrollen funktionieren etwa mit Röntgenuntersuchungen des Gebisses oder der Handwurzelknochen – zumindest in der Theorie. Ermitteln lassen sich so aber eher Näherungswerte, wie etwa der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht schreibt: Es handele sich „bei der Ermittlung des Alters bzw. der Frage, ob jemand minderjährig ist, immer – auch in medizinischen Verfahren – um eine reine Schätzung“. Bei Zweifeln müsse daher von einer Minderjährigkeit ausgegangen werden, so der Verband. So hält es auch das spanische Rechtssystem: Bis das Alter der Person feststeht, gilt die Person als minderjährig.
Redigatur: Gabriele Scherndl, Sara Pichireddu
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