In mehreren Videos, die wie Nachrichtenbeiträge wirken sollen, wird behauptet, dass beim Fahren ohne Fahrschein künftig 220 statt 60 Euro fällig würden. Das habe angeblich der Bundestag beschlossen. Zu Beginn des Videos ist eine vermeintliche Nachrichtensprecherin im Studio zu sehen, anschließend folgen Aufnahmen von Fahrscheinkontrollen in einer Bahn. Allein ein Tiktok-Video mit dieser Behauptung hat rund 610.000 Aufrufe.
Bundestag hat keine Erhöhung der Strafe beschlossen
In der Dokumentendatenbank des Bundestags finden sich zwar einige Einträge zur sogenannten Beförderungserschleichung. Aber keiner davon weist auf die behauptete Erhöhung hin. Wer ohne gültigen Fahrschein fährt, muss bei einer Kontrolle in der Regel 60 Euro zahlen. Dabei handelt es sich nicht um eine Geldstrafe, sondern um das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt, das Verkehrsunternehmen erheben können. Es liegt seit 2015 bei 60 Euro.
Das ist auch gesetzlich festgehalten in der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“. Dort heißt es in Paragraf 9, falls ein Fahrgast kein Ticket vorzeigen könne, „kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60 Euro erheben“ oder den doppelten Fahrpreis verlangen, falls dieser Betrag über 60 Euro liegt. Das gilt auch für die Deutsche Bahn.
Ein Deutsche-Bahn-Sprecher erklärte uns, die Behauptungen im Video seien falsch: „Im Nah- und Fernverkehr beträgt das ‚Erhöhte Beförderungsentgelt‘ das Doppelte des regulären Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. An dieser Regelung hat sich nichts geändert.“ Die Geldstrafe nach dem Strafgesetzbuch ist ein anderer Vorgang, der sich gewöhnlich nach Tagessätzen richtet und im Ermessen des Gerichts liegt.
perma.cc/Suche-in-Dokumentendatenbank
avv.de/Erhöhung-Schwarzfahren-2015
gesetze-im-internet.de/Verordnung-über-Beförderungsbedingungen
juraforum.de/anzeige-schwarzfahren
Hamburger Hochbahn: Nationalität von Schwarzfahrern wird nicht erhoben
Im Video sind mehrfach Mitarbeitende der Hamburger Hochbahn anhand ihrer Uniformen zu erkennen. Wir haben die dortige Pressestelle gefragt, ob sie etwas von der angeblichen Erhöhung gehört haben. Hat man nicht; eine Pressesprecherin verwies stattdessen auf den Umstand, dass das erhöhte Beförderungsentgelt weiterhin in der Regel bei 60 Euro liege.
Im Video heißt es auch, dass die meisten Schwarzfahrer Menschen aus Osteuropa seien. Auch das dementiert die Hochbahn-Sprecherin. Es finden sich keine Belege, denen zufolge die meisten Schwarzfahrer in Deutschland aus Osteuropa kämen. „Beim Fahren ohne gültigen Fahrschein werden zur Erhebung der Vertragsstrafe die Personalien erfasst, nicht aber die Herkunft.“
Wir haben uns die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 angeschaut. Nicht-deutsche waren im Jahr 2025 knapp 48.000 Mal der Beförderungserschleichung verdächtig. Die konkrete Herkunft wird dabei nicht erfasst; wie viele von ihnen aus Osteuropa kamen, ist also nicht bekannt. Deutsche wurden knapp 38.000 Mal verdächtigt. Es stimmt also, dass Nicht-deutsche öfter Schwarzfahren als Deutsche, aber dass sie angeblich besonders oft aus Osteuropa kämen, lässt sich nicht belegen.
bka.de/polizeiliche-kriminalstatistik-2025
Diesen Faktencheck haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redigatur: Caroline Lindekamp, Viktor Marinov