Joggen im Sperrgebiet
Nach der Vergewaltigung einer Joggerin hat die Polizei in Leipzig Frauen vor wenigen Tagen dazu aufgerufen, möglichst nicht alleine laufen zu gehen. Die Alternative für Deutschland (AfD) nimmt den Vorfall zum Anlass, bei Facebook Tipps für Joggerinnen in „Merkel-Deutschland“ zu veröffentlichen. Darin ist unter anderem die Rede von (Park-)Anlagen in einigen Gemeinden, die nach Übergriffen und Gewalttaten von „Merkels Gästen“ zu verschiedenen Zeiten gesperrt seien.
Einer der Fälle betrifft angeblich die Stadt Bad Kreuznach. In mehreren Online-Portalen heißt es, nach Überfällen von afghanischen Banden gebe es dort Sperrgebiete. Tatsächlich herrscht in diesem Sommer für die Kirschsteinanlage, den Fischerplatz und den Schlosspark nachts zwischen 22 und 6 Uhr ein sogenanntes Aufenthaltsverbot. Ordnungsdezernent Udo Bausch wird in einer Pressemitteilung der Stadt zitiert: „Die Verfügung gibt uns die Möglichkeit, die in den Grünanlagen festgestellten Ruhestörungen und Aggressivität einzelner Personen und Personengruppen in der Nachtzeit umgehend zu unterbinden.“ Die Parks waren in der Vergangenheit Treffpunkte zum Trinken und offenbar beschwerten sich Anwohner und Passanten über die Ruhestörung.
„Dieses Jahr ist das vermehrt vorgekommen. Unsere Kontrollen stießen bei den Betroffenen auf wenig Verständnis, bis hin zu Widerstand“, sagt Christian Kirchner, Leiter der Polizeiinspektion Bad Kreuznach.
Da es sich um öffentliche Parks handelt und Platzverweise der Polizei nur bei konkreter Gefahr ausgesprochen werden können, habe man mit dem Ordnungsamt schon im Juli das Aufenthaltsverbot für die Nachtstunden ausgesprochen. „Das ist unsere Handhabe, um vor Ort durchgreifen zu können“, sagt Kirchner. „Es gab seitdem keine alkoholbedingten Störungen im Stadtgebiet.“ Überhaupt seien die Störungen immer nur in Verbindung mit Alkohol aufgetreten – unabhängig von der Nationalität oder Herkunft der Menschen.
Joggen ist in Bad Kreuznach trotz des Aufenthaltsverbots in den betreffenden Park noch möglich. „Das ist kein Durchgangsverbot. Außerdem haben wir bei Kontrollen ein Augenmaß und verhindern keine Stretching-Übungen eines Joggers“, so der Polizeichef.
Auch zum Mitführen von Pfefferspray, wie es die AfD nach dem Leipziger Überfall empfiehlt, äußert sich die Polizei. „Führen Sie keine Waffen oder Abwehrgeräte mit, da der Täter in einer solchen Situation seine Gewaltbereitschaft bzw. Aggressivität noch weiter steigern könnte“, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.