Hintergrund

Supermärkte betonen: Es ist keine 2G-Regel geplant

Eine Änderung der Corona-Regeln in Hessen führt zu Spekulationen, ob Supermärkte nach der 2G-Regel nur noch Geimpften und Genesenen den Zutritt erlauben. In den meisten Bundesländern gibt es diese Option jedoch gar nicht – und die Unternehmen selbst wollen auch keine solche Regel einführen. 

von Alice Echtermann

Supermärkte 2G
Dafür, dass bald nur noch gegen Covid-19 Geimpfte oder Genesene Lebensmittel im Supermarkt kaufen können, gibt es aktuell keine Hinweise (Symbolbild: Elastic Compute Farm / Pixabay) 

In verschiedenen Medienberichten wird aktuell spekuliert, ob Supermärkte in Zukunft eine 2G-Regel einführen. Dann könnten dort nur noch Menschen einkaufen, die gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Anlass für die Debatte ist eine Änderung der Corona-Verordnung in Hessen. Dort wurde die Erlaubnis, eine 2G-Regel einzuführen, auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet, somit auch auf Supermärkte. 

Überschriften von Medienberichten wie „2G-Regel im Supermarkt? Länder preschen vor“, „2G für Supermärkte: Hessen macht den Vorreiter“, „2G-Regel im Supermarkt: Heikle Möglichkeit jetzt schon in zwei Bundesländern Realität“ oder auch „2G im Supermarkt – das planen Aldi und Lidl“ suggerieren, eine Beschränkung für Lebensmitteleinkäufe stehe bevor oder weitere Bundesländer könnten der Entscheidung folgen. 

Umfrage unter Bundesländern und Supermärkten

CORRECTIV.Faktencheck hat recherchiert, wie begründet diese Sorge ist. Wir haben alle 16 Bundesländer und die großen Supermarktketten am 18. Oktober per E-Mail kontaktiert. Die Umfrage ergibt: In fast allen Bundesländern ist eine 2G-Option für Supermärkte explizit nicht vorgesehen. Manche Bundesländer haben sogar bisher überhaupt keine 2G-Option für den Einzelhandel, zum Beispiel Sachsen und Rheinland-Pfalz. 

Zum Hintergrund: Die sogenannte 3G-Regel wurde bundesweit ab 23. August zum Beispiel für Besuche im Krankenhaus oder Innengastronomien eingeführt, sie galt aber nie für Supermärkte. 3G steht für geimpft, genesen oder getestet. Manche Bundesländer haben inzwischen für bestimmte Bereiche eine 2G-Option geschaffen (geimpft oder genesen), zum Beispiel für Restaurants. Sie können die 2G-Regel individuell beschließen und sind dann von anderen Corona-Maßnahmen wie der Maskenpflicht befreit. Für Supermärkte war aber auch diese Regelung bisher nicht vorgesehen.

Daran hat sich nicht viel geändert. Nach unseren Recherchen können lediglich in Niedersachsen und Hessen Supermärkte theoretisch eine 2G-Regel einführen. Keine der großen Supermarkt- und Discounter-Ketten gibt jedoch an, diese Option nutzen zu wollen: Es gebe keine Pläne für 2G-Regeln in Supermärkten, teilten uns Netto, Real, Edeka, Kaufland, Rewe, Lidl und Aldi mit.

Änderung der 2G-Option in Hessen erfolgte aufgrund eines Gerichtsurteils

Auch auf Facebook wird das Thema hitzig diskutiert. So heißt es zum Beispiel in einem Beitrag: „In Hessen wurde jetzt auch die 2G-Regelung für den Einzelhandel und Supermärkte zugelassen. […] Wer jetzt noch glaubt, dass der Staat keine indirekte Impfpflicht einführt, der muss schon ganz schön blind sein.“ In einem Beitrag des rechten Youtubers „Neverforgetniki“ wird zum Boykott von Supermärkten aufgerufen, für den Fall, dass diese die 2G-Regel einführen. Dabei wird der Kontext der Entscheidung in Hessen jedoch weggelassen.

Eine Sprecherin der Hessischen Landesregierung teilte uns auf Anfrage mit, die Ausweitung der 2G-Option auf den gesamten Einzelhandel sei die Reaktion auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main. In dem Urteil vom 29. September ging es nicht um Supermärkte, sondern um ein Geschäft für Grillartikel. Dessen Betreiberin hatte geklagt, weil sie von der 2G-Option Gebrauch machen wollte, dies aber zunächst nicht durfte. 

„Das Urteil hatte unsere bisherige Regelung zur 2G-Option am Beispiel eines Einzelhändlers aus Gleichbehandlungsgründen als unzureichend eingestuft“, schreibt uns die Sprecherin der Hessischen Landesregierung. Deshalb dürfen nun alle Einzelhändler in Hessen die 2G-Option nutzen. Da dies rein freiwillig sei, erwarte man aber „keine umfassende Umsetzung in der Praxis“, insbesondere nicht bei Lebensmittelgeschäften oder Geschäften des täglichen Bedarfs. „Das sieht auch der Handelsverband so, mit dem wir laufend im Austausch sind.“

Ein Pressesprecher des Ministeriums für Soziales und Gesundheit in Niedersachsen, Oliver Grimm, sagte uns am Telefon, es sei zwar mit der aktuellen Corona-Verordnung dort möglich, dass auch Supermärkte auf ein 2G-Modell umstellen. Es gebe aber keine Anzeichen dafür, dass Supermärkte das planten. 

Das antworten die anderen Bundesländer auf die Frage nach einer 2G-Option im Supermarkt

Hamburg: „Eine solche Regelung gibt es in Hamburg nicht und es ist nicht geplant, so eine Regelung einzuführen.“ 

Bremen: „Die Bremer Corona-Verordnung sieht keine 2G-Option für Lebensmitteleinzelhändler etc. vor. Eine solche Option ist aktuell auch nicht in Planung.“

Berlin: „Eine 2G-Option für den Einzelhandel ist derzeit in der in Berlin geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht vorgesehen und derzeit auch nicht geplant.“

Brandenburg: „Supermärkte sind im Paragraph 12 ‘Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, Kaufhäuser, Outlet-Center, Einkaufszentren’ der Umgangsverordnung enthalten, und können das 2G-Modell […] nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung nicht anwenden.“

Thüringen: Auf unsere Frage, ob es in Thüringen möglich sei, dass Supermärkte 2G-Regeln einführen, antwortete das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit: „Nein.“ Und weiter: „Für die kommende Verordnung, welche am 30. Oktober in Kraft treten soll, bestehen keine Planungen in diese Richtung.“

Sachsen: „Die Sächsische Corona-Schutzverordnung sieht keinerlei 2G-Regelung für Läden oder Einzelhandelshandelsgeschäfte vor und eine Einführung ist derzeit nicht vorgesehen.“

Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gilt derzeit für verschiedene Angebote eine verpflichtende 3G-Regelung. […] Eine Einführung einer 2G-Option ist derzeit weder für den Einzelhandel noch für andere Bereiche vorgesehen. Allerdings können z.B. Gastronomen im Rahmen ihrer Privatautonomie entscheiden, nur geimpfte oder genesene Menschen einzulassen.“

Bayern: „In Einrichtungen der Grundversorgung, zu denen auch der Einzelhandel zählt, gilt keine 2G-Regel, weil ansonsten Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, keinen Zugang mehr zu lebenswichtigen Einrichtungen hätten. Dies käme einer faktischen Impfpflicht gleich, die die Staatsregierung stets abgelehnt hat. Daher wurde auch die Möglichkeit einer freiwilligen 2G-Regel nur für Bereiche eingeführt, die nicht zur Grundversorgung gehören.“

Sachsen-Anhalt: „Das 2G-Modell ist eine freiwillige Option, die nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. […] Entscheidend ist, dass das 2G-Zugangsmodell nur für bestimmte ausdrücklich in der Verordnung vorgesehene Bereiche genutzt werden darf. Ladengeschäfte und ähnliche Einrichtungen wie Supermärkte und Discounter, die einen wichtigen Versorgungsauftrag erfüllen, sind von dieser Option ausgenommen. Für diese Einrichtungen ist das 2G-Modell nicht möglich und auch nicht geplant.“

Rheinland-Pfalz: „Im Einzelhandel besteht in Rheinland-Pfalz keine Verpflichtung, einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen; der Zugang ist uneingeschränkt für alle Bürgerinnen und Bürger möglich. Es gelten jedoch die immer noch gebotenen Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung. Für die Beschäftigten kann die Maskenpflicht entfallen, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen können. In RLP ist es nicht beabsichtigt, für den Einzelhandel ein 2G-Modell einzuführen.“

Schleswig-Holstein: „In der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein sind für den Einzelhandel keine spezifischen Zugangsbeschränkungen (außer Maskenpflicht) festgelegt. […] Für bestimmte Bereiche (z.B. Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie) sind in Schleswig-Holstein in der aktuellen Verordnung 3G-Regelungen vorgesehen. 2G-Regelungen gibt es in der aktuellen Verordnung nicht.“ Eine solche Regelung sei auch nicht geplant. 

Saarland: „Die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sieht in Supermärkten lediglich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. In der Verordnung sind keine Maßnahmen bezüglich einer 2G-Regelung für Supermarktbetreiber vorgesehen. Dies können die Marktbetreiber im Rahmen des Hausrechts selber regeln, z.B. indem sie Zutritt nur noch für Kunden im Rahmen von 3G gewähren.“

Supermarkt-Konzerne: Keine 2G-Regel geplant 

Wir haben außerdem die Unternehmen Netto, Real, Edeka, Kaufland, Rewe, Lidl und Aldi angeschrieben und dokumentieren im Folgenden ihre Antworten: 

Rewe: „Die Märkte der Rewe Group (Rewe, Penny, Toom Baumarkt) werden die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells nicht nutzen.“  

Aldi Nord und Aldi Süd (fast wortgleich): „Zutrittsbeschränkungen zu den Märkten [von Aldi Nord / Aldi Süd] im Sinne einer 2G- oder 3G-Regelung sind derzeit nicht geplant. […] Einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen, würde grundsätzlich unserem Selbstverständnis des zuverlässigen Grundversorgers widersprechen. Unser Anspruch ist es, weiterhin alle Kundinnen und Kunden jederzeit mit all dem zu versorgen, was sie für ihren täglichen Einkauf benötigen. Wir beobachten aber selbstverständlich die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland sehr genau, um die Maßnahmen wo nötig weiter anzupassen. Dazu stehen wir weiter im regelmäßigen und konstruktiven Austausch mit der Politik und den zuständigen Behörden und setzen deren Empfehlungen und Vorgaben schnellstmöglich um.“ Aldi Nord ergänzte hierzu noch: „Grundsätzlich vereinbaren wir einheitliche Regelungen für unsere Märkte, sind hierbei jedoch natürlich auch abhängig von den zum teil regional/bundeslandspezifisch geltenden Vorschriften der Behörden.“

Lidl: „Wir werden keine 2G-Regelung in unseren Filialen einführen.“

Kaufland: „Als Lebensmitteleinzelhändler, der dazu beiträgt, die Grundversorgung sicherzustellen, sind wir von der 2G-Regelung nicht betroffen. Wir werden diese daher weder in noch außerhalb Hessens umsetzen. In unseren Filialen gelten nach wie vor die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht.“

Netto: „Die 2G-Regelung ist für uns keine Option, da wir allen Menschen den Einkauf in unseren Netto-Filialen ermöglichen wollen. Beim Einkauf in unseren Filialen gilt wie bisher entsprechend der jeweiligen regionalen Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben, unser umfassendes und bewährtes Hygienekonzept, zu dem u.a. die allgemeine AHA-Regel (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltag mit Maske) gehört.“ 

Real: „Wir teilen Ihnen dazu mit, dass wir nicht planen, von der Option in einzelnen Bundesländern (unserer Kenntnis nach bislang nur Hessen) Gebrauch zu machen, die 2G-Regel anzuwenden. Derartige Entscheidungen werden bei uns zentral getroffen und gelten ausnahmslos für alle Standorte.“

Edeka: „Wir wollen auch weiterhin allen Menschen den Einkauf bei Edeka ermöglichen. Daher ist die 2G-Regelung für uns keine Option. […] Generell gilt: Edeka ist ein genossenschaftlicher Verbund, der von rund 3.600 selbstständigen Kaufleuten und sieben regionalen Großhandlungen getragen wird. Die selbständigen Kaufleute entscheiden eigenverantwortlich, immer in Einklang mit den jeweiligen regionalen Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben, über wichtige Maßnahmen in ihren Märkten.“ 

Antworten aus den Bundesländern Saarland und Mecklenburg-Vorpommern standen bei Redaktionsschluss (18. Oktober, 18 Uhr) noch aus. Wir ergänzen sie in diesem Text, sobald sie vorliegen.

Redigatur: Matthias Bau, Sarah Thust

Update, 19. Oktober 2021: Wir haben die Antwort aus dem Saarland ergänzt.