AfD-Spendenskandal: In Folge der CORRECTIV-Recherchen drohen Meuthen jetzt Ermittlungen
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin habe die Aufhebung der Immunität von AfD-Chef Meuthen beantragt. Das bestätigen Quellen aus dem Europäischen Parlament gegenüber CORRECTIV. Grund für das staatsanwaltliche Verfahren ist offenbar eine Recherche von CORRECTIV und Frontal21.
Update 05.07.21: Das Europaparlament hat von der Staatsanwaltschaft Berlin nun offiziell einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Jörg Meuthen erhalten. Dies gab der Präsident des Parlaments in Brüssel am 5. Juli 2021 im Plenum bekannt. Damit bestätigen sich Angaben, über die CORRECTIV berichtet hatte.
AfD-Co-Chef Jörg Meuthen droht offenbar juristischer Ärger: Wie der Spiegel berichtet, beantragte die die Generalstaatsanwaltschaft Berlin beim Präsidenten des Europäischen Parlaments die Aufhebung der Immunität des Politikers, der für die AfD im EU-Parlament sitzt.
Die Generalstaatsanwaltschaft will sich dazu gegenüber CORRECTIV nicht äußern. Quellen aus Kreisen des Europäischen Parlaments aber bestätigen CORRECTIV gegenüber, dass die Anfrage der Generalstaatsanwaltschaft dort eingegangen sei. Die Sprecherin des Parlamentspräsidenten kommentierte das nicht. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität müsse erst dem Parlament mitgeteilt werden.
Meuthen sagte gegenüber dem Spiegel, dass er eine Aufhebung der Immunität nicht fürchte.
Medienberichte gaben Anlass zur Prüfung
2019 hatte die Bundestagsverwaltung der AfD ein Bußgeld in Höhe von 269.000 Euro auferlegt, weil Jörg Meuthen eine illegale Spende angenommen habe. Zuvor hatten Recherchen von CORRECTIV und Frontal21 den Vorgang um anonyme Spenden an den AfD-Chef aufgedeckt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft äußerte dem Spiegel gegenüber nun, dass die Ermittlungsbehörde bereits seit längerer Zeit einen „medial bekannt gewordenen Sachverhalt betreffend den Bundessprecher der AfD Jörg Meuthen“ juristisch geprüft habe.
Dies bestätigt auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber CORRECTIV und sagte, dass sich die Prüfung vor allem auf die Unterlagen der Bundestagsverwaltung beziehe. Nach Informationen von CORRECTIV nimmt das Verfahren der Bundestagsverwaltung maßgeblich auf die Recherche von CORRECTIV und Frontal21 Bezug.
Spendenskandal um Wahlwerbung und falsche Spendernamen
Im August 2017 hatte die Recherche von CORRECTIV und Frontal21 über anonym finanzierte Wahlwerbung für Jörg Meuthen den Vorgang erstmals aufgedeckt.
Unterlagen belegten damals, dass Meuthen entgegen seiner vorherigen Darstellungen aktiv in Wahlkampfunterstützung aus der Schweiz eingebunden war.
Die Recherche löste daraufhin die Ermittlungen der Bundestagsverwaltung aus, in deren Folge die AfD Listen mit angeblichen Spendern an die Bundestagsverwaltung schickte, die aber gar nicht an die Partei gespendet hatten. Über die falschen Spenderlisten berichteten der Spiegel sowie der Rechercheverbund von WDR, NDR und SZ als auch CORRECTIV und Frontal21. Die Bundestagsverwaltung verhängte eine Strafzahlung gegen Meuthen in Höhe von 269.000 Euro, dagegen klagte die AfD und verlor im Januar 2020. Danach akzeptierte die AfD den Bescheid der Bundestagsverwaltung.
Nun könnte die Spendenaffäre offenbar auch strafrechtlich aufgearbeitet werden.
Weitere Recherchen belasten Meuthen
Weitere Recherchen von CORRECTIV und Frontal21 belasten den Parteichef Meuthen. In einem Interview hatte die ehemalige Parteichefin Frauke Petry gesagt, sie habe im Dezember 2015 zusammen mit Jörg Meuthen den Milliardär aus Duisburg, Henning Conle, getroffen haben, der der Partei nach Aussagen von Petry illegale Spenden angeboten haben soll.
Zudem soll Meuthen im Mai 2017 für die Ausweitung der Reichweite auf Facebook „Geld und Manpower“ bei einem „potentiellen Unterstützer“ gesucht haben. Nach Aussagen von Petry soll dieses Geld tatsächlich geflossen sein, ohne dass es als Spende verbucht worden sei. Sollten sich die Angaben bestätigen, stünde die AfD vor einer weiteren Spendenaffäre.
Die neuen Vorwürfe von Frauke Petry würden nun ebenfalls geprüft, sagt der Behördensprecher.