Alte Apotheke: „Die Herrscherin des Kellers“
Mehrere Zeugen haben im Prozess um die gepanschten Krebsmittel ausgesagt, dass die Mutter des Angeklagten Peter Stadtmann von Missständen innerhalb der Alten Apotheke wusste. Zudem liegen uns Fotos vor, die abgelaufene Medikamente im Keller der Mutter zeigen. Dies sind Hinweise darauf, dass die Mutter entweder die Missstände nicht abstellen konnte oder wollte. Ist die Mutter damit überhaupt zuverlässig genug, eine Apotheke zu führen? Die Frage ist entscheidend. Ist sie nicht zuverlässig, muss ihr die Stadt Bottrop die Betriebsgenehmigung entziehen. Wir haben nachgefragt. Die Stadt drückt sich schwammig aus.
Die Stadt Bottrop denkt offenbar darüber nach, wie sie mit neuen Erkenntnissen zur Rolle der Mutter von Peter Stadtmann* im Skandal um die gepanschten Krebsmittel umgehen soll. Im Extremfall kann es dazu kommen, dass die Stadt der Alten Apotheke die Betriebserlaubnis entzieht. Wir haben nachgefragt, ob das passieren kann. Die Antworten des Sprechers der Stadtverwaltung deuten darauf hin.
Vor dem Landgericht Essen haben Mitarbeiter der Alten Apotheke berichtet, dass die Mutter der Angeklagten Peter Stadtmann im Tatzeitraum eine dominierende Rolle in der Apotheke gespielt hat. Sie sagten aus, dass Peter Stadtmann ohne die vorgeschriebene Schutzkleidung im Zyto-Labor tätig gewesen sei und die Eltern davon Kenntnis gehabt hätten. Sie berichten davon, dass im Privatkeller der Mutter abgelaufene Krebsmedikamente gelagert worden seien und und die Mutter davon Kenntnis gehabt hätte. Fotos, die CORRECTIV vorliegen, zeigen die abgelaufenen Krebsmittel in dem Privatkeller der Mutter im Gebäude der Alten Apotheke. Am 24. Januar sagte Birgit K. vor Gericht aus, es habe eine „Doppel-Hierarchie in der Alten Apotheke“ im Tatzeitraum gegeben. Sie nannte die Mutter die „Herrscherin des Kellers“, den sie morgens immer als erstes betreten und dort fast den ganzen Tag verbracht hätte. Birgit K. hat im Jahr 2014 als Assistentin von Peter Stadtmanns in der Alten Apotheke gearbeitet. Sie sagt, sie und Peter Stadtmann wären „gute Freunde“.
Diese Hinweise stellen die Zuverlässigkeit der Mutter in Frage. Als Apothekerin hat sie gewusst, dass Peter Stadtmann nicht in Straßenkleidung im Labor arbeiten durfte. Außerdem wusste sie um die Anforderungen an die sensible Lagerhaltung. Auf Basis ihres Wissens hätte sie die Missstände erkennen – und eventuell auch abstellen können.
Die Stadt Bottrop denkt nun offenbar darüber nach, was sie machen soll. Spricht sie der Mutter die Zuverlässigkeit zur Führung einer Apotheke ab, muss sie ihr die Betriebsgenehmigung für die Alte Apotheke entziehen. Sie kann aber auch über die Hinweise hinweg gehen und der Mutter weiter zutrauen, die Apotheke ordentlich zu führen.
Wir haben nachgefragt und die Antworten des Sprechers der Stadtverwaltung deuten darauf hin, dass eine Entscheidung bevor steht.
Auf CORRECTIV-Anfrage, wie die Stadt als zuständige Behörde mit den Erkenntnissen aus dem Prozess umgeht, schrieb uns der Stadtsprecher in einer Email: Es gebe derzeit „verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse“. Sie seien „in wenigen Tagen abgeschlossen“ und könnten deswegen heute noch nicht kommuniziert werden. Auffällig ist ein Ausrufezeichen am Ende des Satzes.
Hier die Antworten der Stadt Bottrop in der Übersicht:
Andreas Pläsken, Sprecher der Stadt Bottrop: „Zu der in Ihren Fragen aufgeworfenen Thematik sind wir gerade in verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen.
Ich antworte umgehend auf Ihre Fragen, sobald die Klärungen in wenigen Tagen abgeschlossen sind!“
CORRECTIV: „Ich lese das so, dass ein Verfahren der Stadt Bottrop läuft, die die Betriebsgenehmigung für die Alte Apotheke prüft. Ist dieses korrekt?“
Pläsken: „nein, wir klaeren derzeit wie wir mit der Sachlage eventuell umgehen!“
CORRECTIV: „Was meinen sie eigentlich mit „Sachlage“, betrifft die Sachlage Alte Apotheke?“
Pläsken: „Natuerlich ist die Sachlage Alte Apotheke gemeint. Darueber reden wir doch seit Monaten, oder?“
Neue Erkenntnisse, neue Vorwürfe
Die „Sachlage“ hat sich tatsächlich im Pansch-Prozess gegen Peter Stadtmann verändert. Fotos, die CORRECTIV vorliegen, zeigen abgelaufene Krebsmedikamente im Privatkeller der Mutter. Ein Patient hat sich bei uns gemeldet und behauptet, er habe noch nach Inhaftierung des Sohnes Anfang Dezember ein Krebsmedikament in der Apotheke erhalten, das abgelaufen sei. Er habe die Mitarbeiterin darauf aufmerksam gemacht, schreibt der Mann, da sei Panik ausgebrochen. Die Mitarbeiterin hätte das Medikament zurückgenommen und ein Fahrer habe dem Patienten nach einigen Stunden ein Medikament mit gültiger Haltbarkeit gebracht. Der Mann möchte nicht, dass wir seinen Namen nennen, aber er hat den Fall der Staatsanwaltschaft geschildert.
Nach Aussage einer die Mutter beratenden Person habe der Patient das Medikament im Oktober 2016 bestellt. Die Packung sei daraufhin bestellt und eingelagert worden. Der Patient habe die Arznei aber erst im Dezember des Jahres abgeholt – nachdem die Haltbarkeit abgelaufen sei. Außerdem hätte der Patient das Medikament noch nicht in Besitz genommen. Dem widerspricht der Patient. Er hätte im Oktober das Medikament für den Tag im Dezember bestellt. Er sei dafür aus dem Ausland angereist. Auch schreibt der Patient, dass ihm die Packung ausgehändigt worden sei. Anschließend habe er selbst und nicht die Mitarbeiterin der Apotheke festgestellt, dass das Präparat bereits abgelaufen gewesen wäre. Die Person, die die Mutter berät – und die wir auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch dieser Person nicht nennen dürfen – sagt es sei völlig egal, wem aufgefallen sei, dass das Medikament abgelaufen war. Es sei innerhalb weniger Stunden ausgetauscht worden. Zudem sei es noch nicht in den Besitz des Patienten übergegangen und bei einer Endkontrolle wäre sicher aufgefallen, dass es nicht mehr haltbar war.
Im Dezember 2016 war die Mutter von Peter Stadtmann noch nicht Inhaberin der Betriebserlaubnis der Alten Apotheke. Stattdessen war damals der Vater von Peter Stadtmann als Vertreter seines Sohnes für den Betrieb der Apotheke verantwortlich.
Immer wieder tauchen während des Prozesses die Eltern von Peter Stadtmann als zentrale Akteure in den Aussagen ehemaliger Mitarbeiter auf. Auch als Peter Stadtmann längst die Alte Apotheke übernommen hatte. Übereinstimmend mit mehreren anderen Mitarbeitern berichtete der Whistleblower Martin Porwoll von einer Doppelherrschaft im Betrieb. „Die Eltern haben intensiv zusammen mit ihrem Sohn in der Geschäftsführung gearbeitet.“ Über alle Vorgänge sei insbesondere die Mutter immer „sehr gut informiert“ gewesen.
Beide Eltern wussten laut den Aussagen mehrerer Zeugen, dass Peter Stadtmann ohne Schutzkleidung in dem Zyto-Labor gearbeitet habe. So soll Stadtmanns Vater am Tag der Verhaftung geäußert haben: „Ich hab doch immer gesagt, dass Peter nicht mit seinem Anzug ins Labor gehen soll.“ Das erklärte Martin Porwoll in seiner Aussage vor Gericht. Auch die langjährige Mitarbeiterin Teresa K. sagte im Zeugenstand, dass sie die Eltern mehrfach darauf hingewiesen hätte, dass Peter Stadtmann ohne Schutzkleidung im Labor arbeitete. Die hätten lediglich „Ja, ja“ geantwortet.
Abgelaufen? Trotzdem verkauft.
Mehrere Mitarbeiter sagten außerdem aus, Stadtmanns Mutter habe gewusst, dass abgelaufene Krebsmittel im Privatkeller der Mutter in der Alten Apotheke gelagert wurden.
Die Mutter als neue Betreiberin der Alten Apotheke
Vor längerer Zeit haben wir die Mutter von Peter Stadtmann gefragt, ob sie von dem Altmedizin-Lager wusste. Sie selbst äußerte sich nicht dazu. Ihr Anwalt teilte mit, dass seine Mandantin keine Kenntnisse von irgendwelchen Missständen in ihrer Apotheke gehabt habe. Als „Dame in fortgeschrittenem Alter“ sei es ihr auch unmöglich gewesen, eventuelle Fehler ihres Sohnes zu erkennen.
Die Antwort ist brisant. Denn nach der Razzia in der Apotheke und der Verhaftung von Peter Stadtmann, bemühte sich die Mutter darum, die Betriebsgenehmigung für die Alte Apotheke zu erhalten.
Die Bezirksregierung Münster hatte damals Bedenken. In einem CORRECTIV vorliegenden Schreiben vom 21. Februar 2017 an die Stadt Bottrop heißt es:
„Es mag (…) verwundern, dass einer pharmazeutisch ausgebildeten Person, die sich regelmäßig mit den Belangen der Apotheke umfänglich auseinandergesetzt haben will, derart schwerwiegende und zwischenzeitlich nachgewiesene Mängel in der Herstellung über einen so langen Zeitraum verborgen geblieben sind. Hier wäre bei geringster Kenntnis ein Einwirken im Sinne der Patientensicherheit geboten gewesen. Ein Unterbleiben wiederum dürfte die Frage der Zuverlässigkeit fundamental berühren.“
Ohne Zuverlässigkeit kann es keine Genehmigung für den Betrieb einer Apotheke geben.
Zum Zeitpunkt des Schreibens der Bezirksregierung versuchte die Mutter aber genau diese Erlaubnis zu bekommen. Am 13. Februar 2017 wurde eine amtliche Besichtigung der Alten Apotheke durchgeführt – als Teil des Verfahrens, der Mutter die Betriebsgenehmigung zu erteilen. Der Privatkeller der Mutter war dabei nicht Teil der Begehung. Die Anwälte der Mutter drohten damals mit Klage, falls der Mutter die Genehmigung verweigert würde. Es gebe keine „Sippenhaft“, schrieben die Anwälte. Die Stadt Bottrop gab schließlich nach. Die Bedenken der Bezirksregierung wurden beiseite geschoben. Und Ende März erhielt die Mutter von Peter Stadtmann die Betriebsgenehmigung für die Alte Apotheke.
Nach den neuen Erkenntnissen könnte sich die Lage ändern. „Sollten sich die entsprechenden Hinweise bewahrheiten, könnten diese grundsätzlich Einfluss auf die Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis haben“, schreibt eine Sprecherin der Bezirksregierung Münster – verweist aber auf „die zuständige untere Gesundheitsbehörde der Stadt Bottrop“. Die habe „eigene Schritte zur weiteren Sachverhaltsklärung aufgenommen, die wir zunächst abzuwarten müssen“, schreibt die Sprecherin der Bezirksregierung Münster.
Der Anwalt der Mutter
Die Mutter von Peter Stadtmann und momentane Betreiberin der Alten Apotheke antwortet nicht selbst auf eine Anfrage zum Thema. Stattdessen schreibt uns ihr Presserechts-Anwalt eine lange Email. Er unterstreicht viele Worte und druckt ganze Passagen fett.
Der Anwalt schreibt, dass wir nicht aus seiner langen Email zitieren sollen. Wir sollen seine Aussagen auch nicht umschreiben. Stattdessen sollen wir unseren Text auszugsweise zur Genehmigung vorlegen, sollten wir den Anwalt zitieren wollen.
Er sagt weiter, das wir der Mutter nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hätten und deswegen unsere Berichterstattung unzulässig sei. Zur Einordnung: Auf unsere erste Anfrage hatte wir eine Antwort-Frist von anderthalb Tagen gegeben. Auf eine Nachfrage hatten wir eine Stunde Zeit gegeben.
Im Kern hatten wir nämlich nur eine Frage, die sehr leicht zu beantworten ist: Wir wollten wissen, ob die Mutter von Peter Stadtmann wusste, dass es Missstände in der Alten Apotheke gab, dass in ihrem privaten Keller abgelaufene Medikamente lagerten, von denen mehrere Zeugen vor Gericht berichteten.
Der Anwalt spricht von „Gerüchten, Spekulationen und Eindrücken“, die nicht Grundlage einer Berichterstattung sein dürften. Er spricht von Vorwürfen, die nicht präzise genug seien, um darauf zu antworten. Er spricht von Problemen, auf Grund der kurzen Zeit Nachforschungen anzustellen, um die Fragen zu beantworten.
Wie gesagt: Bei den „Gerüchten, Spekulationen und Eindrücken“ geht es um Dokumente und Zeugenaussagen vor Gericht.
Der Anwalt schreibt, wir dürften grundsätzlich nicht über die Mutter von Peter Stadtmann berichten.
Wir sehen das anders.
Und wir legen unsere Texte auch nicht auszugsweise zur Genehmigung vor.
*Aus juristischen Erwägungen nennen wir den Namen der Mutter von Peter Stadtmann hier nicht.