Der Prozess

Der Prozess, Tag 18

Der Richter könnte schon im März sein Urteil fällen. Das würde bedeuten, Onkologen und Betroffene würden nicht mehr als Zeugen geladen. Die Nebenklage beantragt einen Informanten von CORRECTIV als Zeugen zu hören. Zyto-Reste werden zu einem Dilemma für Peter Stadtmanns Verteidigung.

von Cristina Helberg

© correctiv.ruhr

Am heutigen Verhandlungstag geht es sehr ins Detail. Der Saal ist relativ leer. Neun Zuschauer und drei Journalisten verfolgen den Prozess. Zwei Krankenkassen-Mitarbeiter sagen als Zeugen aus. Die Informationen sind für Laien oft schwer zu verstehen. CORRECTIV berichtet aus dem Gerichtssaal.

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Am Anfang wirkt Peter Stadtmann wie immer ruhig. Doch im Laufe der Zeugenvernehmung unterhält er sich oft und viel mit seinen Anwälten. Vor allem als der Mitarbeiter der AOK berichtet, spricht Peter Stadtmann ausführlich mit einem seiner Anwälte. Zusammen mit ihm liest er in einer Pause Gesetzestexte durch.  

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Heute sind weniger Nebenkläger anwesend als am Vortag. Gesprächsthema unter den Betroffenen ist noch immer der Auftritt der Amtsapothekerin, die vergeblich versuchte, die Aussage zu verweigern.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Urteil schon im März? Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding drückt aufs Tempo. Am 8. Februar will er den letzten Zeugen hören, ab dem 14. Februar sollen die Anwälte Plädoyers einplanen. Damit könnte der Prozess gegen Peter Stadtmann schon im März enden. Viel Zeit um neue Beweisanträge einzubringen, bleibt nicht. Der Richter erklärt, das Gericht plane, keinem der bisher eingereichten Beweisanträge nachzugehen. Das hieße im Klartext: Onkologen und Betroffenen würden nicht als Zeugen vor Gericht geladen. Die Einschätzung des Gerichts könne sich aber noch ändern, die heutigen Beweisanträge würde er noch prüfen, sagt Hidding. Geplante Beweisanträge sollen die Anwälte zeitnah einbringen, nur dann könnten sie berücksichtigt werden.

  • Verteidigung will Befragung der Krankenkassenmitarbeiter durch Nebenklage verhindern. Als Zeugen sind am heutigen Verhandlungstag zwei Mitarbeiter von Krankenkassen geladen. Stephanie W. von der Techniker Krankenkasse und Andreas H. von der AOK Nordwest. Stadtmanns Verteidiger versuchen die Befragung der Krankenkassenmitarbeiter durch die Nebenklage zu verhindern. „Es gibt nichts, was die Zeugin zur Aufklärung des Vorwurfes der Körperverletzung beitragen könnte“, sagt einer von Stadtmanns Anwälten. Im Zusammenhang mit den Krankenkassen gehe es ausschließlich um den Tatvorwurf des Betruges. Dafür sei die Nebenklage nicht zugelassen. Der Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz argumentiert dagegen: „Für eine vollständige Beweiskette im Sinne einer Körperverletzung sind auch die Abrechnungen wichtig“. Sein Kollege Markus Goldbach fügt hinzu: „Es geht ja auch um das Motiv Habgier und Gewinnsucht des Angeklagten.“ Dafür seien die Abrechnungen wichtig. Der Staatsanwalt sieht ebenfalls keinen Grund für eine Einschränkung des Fragerechts. Der Richter räumt der Nebenklage schließlich ein Fragerecht ein. Das nutzt die Nebenklage für zahlreiche detaillierte Fragen.

  • Panschte Peter Stadtmann in größerem Umfang als bisher bekannt? Zentrales Thema in der Befragung der Krankenkassenmitarbeiter sind die sogenannten Verwürfe in der Krebsmittel-Herstellung. Braucht der Apotheker für eine Zubereitung nur 100 mg, und öffnet eine 150mg Packung, bleiben 50mg als Anbruch übrig. Diese Restmenge kann der Apotheker zeitnah für weitere Zubereitungen verwenden. Hat er für die Restmenge innerhalb von 24 Stunden keine Verwendung, kann er die Restmenge mit der Krankenkasse abrechnen. Das ist dann ein Verwurf, ein Rest also, der nicht weiter verwendet werden kann. Um das Verfahren der Erstattung solcher Verwürfe geht es im Gericht im Detail. Beide Zeugen berichten, dass die Krankenkassen regelmäßig Fälle bearbeiten, in denen sie bezweifeln, dass die gemeldeten und abgerechneten Restmengen nicht doch für andere Herstellungen genutzt wurden. Ist das der Fall kassiert der Apotheker doppelt, einmal für die Zubereitung, die er mit der Restmenge herstellt und einmal für die vermeintlich entsorgte Restmenge, die er in Wahrheit nutzte. Der AOK Mitarbeiter Andreas H. berichtet, die Alte Apotheke habe „gerne mal Verwürfe abgerechnet.“ Besonders auffällig sei die Apotheke aber nicht gewesen. Beide Krankenkassenmitarbeiter bestätigen auf Nachfrage, dass Dokumente über Verwürfe bei den Krankenkassen aufbewahrt werden. Die Nebenklage regt an, diese Dokumente in das Verfahren aufzunehmen. Das macht Sinn, denn schon am 6. Prozesstag hatte eine Ermittlungsbeamtin darauf hingewiesen, dass die Verwürfe nicht geeignet seien, die fehlenden Wirkstoffmengen zu erklären. Im November befragte der Richter die Kommissarin Gesing vor Gericht zu Verwürfen. Stadtmanns Anwälte hatten behauptet, dass der Apotheker mit den Resten angebrochener Wirkstoffpackungen die fehlende Einkaufsquote ausgeglichen hätte. Gesing widerlegt diese Theorie mit wenigen Sätzen. Der Verwurf sei bereits Teil der Einkaufsmenge. Sollte Peter Stadtmann dennoch Verwürfe mit der Krankenkasse abgerechnet haben, weil er sie tatsächlich nicht für andere Herstellungen nutzen konnte, würde die Differenz zwischen verabreichten und gekauften Wirkstoffen nach der Logik von Gesing noch größer. Die Konsequenz: Peter Stadtmann könnte mehr gepanscht haben, als bisher bekannt. Für die Verteidigung ein Dilemma. Denn es gibt nur zwei Erklärungen. Entweder betrog Stadtmann die Krankenkassen oder er panschte mehr. Beide Erklärungen retten ihn nicht.

  • AOK Mitarbeiter kennt Peter Stadtmann. Der Mitarbeiter der AOK und  Peter Stadtmann kennen sich. Die AOK habe bei einem Treffen mit vier Apothekern, darunter auch Peter Stadtmann, über Rabatte für Verträge verhandelt. Zu einem Vertrag sei es nach dem einmaligen Treffen aber nicht gekommen, sagt der Zeuge Andreas H. vor Gericht aus.

  • CORRECTIV-Informant soll als Zeuge gehört werden. Der Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz beantragt, einen Informanten von CORRECTIV als Zeugen vor Gericht zu hören. Er beruft sich auf einen Artikel, in dem wir von einem Informanten berichten, der die Amtsapothekerin belastet. Der Mann sagt, er habe die Amtsapothekerin im April 2016 über die Verarbeitung von abgelaufenen Wirkstoffen in der Alten Apotheke informiert.

  • Nebenklage will CORRECTIV TV-Reportage als Beweis. Die Nebenklage beantragt die Fernsehreportage „Panorama Die Reporter — Der Krebsapotheker“ von NDR und CORRECTIV als Beweis in das Verfahren einzubringen. In der Reportage kommen unter anderem die Whistleblower Marie Klein und Martin Porwoll zu Wort. Anhand der Filmaufnahmen könne man die Glaubwürdigkeit der Zeugen überprüfen. Diese Aussagen seien „konstant und glaubhaft“ seien.

  • Nebenklage erhält Akteneinsicht. Die Nebenklage erhält nach einem Beschluss des Richters Akteneinsicht in Grundbuch- und Arrestakten. Finanzakten werden jedoch nicht zur Einsicht freigegeben. Das hatte die Nebenklage gefordert.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag:

Der nächste Verhandlungstag ist am 05.02.2018. Dann sollen ein Finanzermittler der Kripo und zwei ehemalige Mitarbeiter der Alten Apotheke aussagen.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 05.02., 08.02., 14.02., 16.02., 20.02., 22.02.