Der Prozess

Das Urteil

von Cristina Helberg , Marcus Bensmann

Nebenklägerinnen und Betroffene umarmen sich vor dem Gerichtssaal im Essener Landgericht.© correctiv.ruhr

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Die Verteidiger schirmen den Apotheker von der Presse ab. Mehrere Fernsehteams und zahlreiche Journalisten sind vor Ort. Die Urteilsverkündung verfolgt er ungerührt mit farblosem Gesicht.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Die Reihen der Nebenklage und Zuschauer sind bis auf den letzten Platz besetzt. Mehrere Anwälte und Betroffene müssen auf zusätzliche Stühle ausweichen. Viele Nebenklägerinnen tragen weiße Rosen und schwarze Oberteile, um an verstorbene Angehörige und Betroffene zu erinnern. Im Laufes des Verfahrens waren einige Nebenkläger und regelmäßige Zuschauer verstorben oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage, die Verhandlungstage vor Ort zu verfolgen. Als der Richter das Urteil verkündet, brechen viele Betroffene in Tränen aus.

 

Das Urteil:

  • 12 Jahre Haft und Berufsverbot. Wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in knapp 14.500 Fällen und Betrug in 59 Fällen wird Peter Stadtmann zu zwölf Jahren Strafe verurteilt. Er wird aber nicht wegen Mordes, Körperverletzung oder dem jeweiligen Versuch verurteilt. Der Richter weicht damit von den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage ab. Statt in den angeklagten rund 62.000 Fällen wird der Apotheker in etwa 14.500 Fällen für den Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt. Der Grund: Das Gericht hat bei seiner Berechnung den eingekauften und vermeintlich verkauften Wirkstoff in der Apotheke zwischen 2012 und 2016 gegenübergestellt und dabei höhere Toleranzgrenzen angesetzt als in der Anklage. Auch den entstandenen Schaden schätzt das Gericht geringer als in der Anklage ein. Statt wie in der Anklage formuliert, 56 Millionen Euro, berechnet das Gericht 17 Millionen Euro Schaden, die Stadtmann zahlen muss. Der Richter Johannes Hidding verhängt zudem ein lebenslanges Berufsverbot als Apotheker.

  • Organisationsdelikt und einzelne Verstöße. Da Stadtmann alle Arbeitsabläufe in der Apotheke kontrolliert habe, wird er wegen eines Organisationsdeliktes verurteilt. Es müsse nicht nachgewiesen werden, welche Therapien genau von ihm angefertigt wurden. Konkret ist Stadtmann zudem für  27 unterdosierte Infusionen verantwortlich. Diese hatten Ermittler bei der Razzia beschlagnahmt und auf den Beuteln stand der Name Stadtmann als Hersteller. Das Arzneimittelgesetz bezeichnet der Richter als ein „scharfes Schwert“, es sei in diesem Fall ein „Rettungsanker“, der eine gerechte Strafe ermögliche, da Körperverletzung oder Mord in diesem Fall nicht nachweisbar sei. Peter Stadtmann muss für einige Nebenkläger die Prozesskosten tragen.

  • Zwei Wahrheiten. Richter Hidding geht ausführlich darauf ein, warum die 14.500 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz nicht als versuchter Mord zu bewerten sind. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von vor einem Jahr. Es hatte den Freispruch eines Arztes aus Göttingen bestätigt, der die Warteliste für Transplantationen zu Gunsten seiner Patienten verändert hatte. Mit dieser Manipulation habe er den Tod anderer Patienten in Kauf genommen  und sei somit des versuchten Totschlages zu verurteilen, war die Forderung der Staatsanwaltschaft. Aber die Richter am Bundesgerichtshof folgten dieser Argumentation nicht, sie sagten, es könne dem Arzt, nicht nachgewiesen werden, dass er den Tod der durch die Manipulationen benachteiligten Menschen bewusst einkalkuliert habe. Der Richter Johannes Hidding macht deutlich, dass er dieses Urteil des Bundesgerichtshofes für fraglich hält, aber er müsse sich daran halten. Dann spricht Hidding von dem Recht auf zwei Wahrheiten. Der Betroffene, der einen Angehörigen verloren hat, könne Stadtmann dafür verantwortlich machen, auch wenn dies juristisch vom Gericht nicht fassbar sei.

  • Habgier als Tatmotiv. Aus welchem Motiv handelte Peter Stadtmann? „Schlicht aus Habgier“, sagt Richter Hidding. Luxusgüter hätten eine große Rolle für Peter Stadtmann gespielt. Er ist nach Einschätzung des Gerichts „voll schuldfähig“, „geistig gesund“ und habe ohne Zweifel vorsätzlich gehandelt. Hidding sagt, Stadtmann habe einen Hang zum Luxus, so hätte er ein Haus mit Rutsche vom Schlafzimmer in den Pool gebaut.  Das Gericht müsse nicht die Gründe für diese Habgier und Sucht nach Anerkennung suchen. Habgier reicht als Tatmotiv. Die Verteidigung hatte auf Schuldunfähigkeit in Folge einer Hirnstörung plädiert.

  • Fehler der Staatsanwaltschaft. Weil Staatsanwaltschaft und Polizei am Morgen der Razzia in der Alten Apotheke im November 2016 zu früh zuschlugen, ist in 27 konkreten Fällen keine Verurteilung wegen Körperverletzung möglich. Die Ermittler hatten an dem Morgen nicht gewartet, bis die Zubereitungen in die Auslieferfahrzeuge geladen waren, sondern sie im Labor vor der Ausgabe an die Fahrer beschlagnahmt. Der Richter erklärt, deshalb sei eine Verurteilung wegen Körperverletzung in diesen Fällen nicht möglich. Damit folgt der Richter der Argumentation der Verteidigung. Sie hatte argumentiert, die Zubereitungen seien noch nicht von Peter Stadtmann freigegeben gewesen. Trotzdem ist in diesen Fällen eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz möglich, weil die Medikamente schon zubereitet wurden.

  • Zentrale Behauptungen der Verteidigung widerlegt. Das Gericht widerspricht zwei zentralen Argumenten der Verteidigung: Die Unverwertbarkeit  der Wirkstoffanalysen und angebliche Schwarzkäufe von Wirkstoffen. Die Proben des Paul-Ehrlich Instituts und des Landeszentrum Gesundheit NRW stuft das Gericht als verwertbar ein. Fehler seien lediglich im Bereich der Dokumentation gemacht worden und auch dort eher im Randbereich. Die gemachten Fehler seien für die Ergebnisse irrelevant. Außerdem sei jede Zubereitung mehrfach untersucht worden. Die Verteidigung hatte behauptet, es habe keine B-Proben gegeben. Das ist laut Richter falsch. Das Gericht glaubt auch nicht, „dass geheimnisvolle Unbekannte Peter Stadtmann auf Parkplätzen“ Wirkstoffe verkauft haben. Dafür gebe es nicht den „leisesten Anhaltspunkt“, so Richter Hidding.

  • Kriminelle Einrichtung mit makelloser Fassade. Der Richter sagt, Peter Stadtmann habe für sein Leben eine makellose Fassade geschaffen. „Nur wer sehr genau hinsah, dem konnten die feinen Risse auffallen“. Ausführlich geht  er auf die Whistleblower Martin Porwoll und Marie Klein ein. Sie hätten die Aufklärung des Verbrechens erst ermöglicht. Der Richter spricht auch über die anderen Mitarbeiter der Apotheke. Fast alle hatten im Prozess die Aussage verweigert. „Es spricht einiges dafür, dass auch Mitarbeiter einbezogen waren“, sagt Richter Johannes Hidding. Diese hätten offenbar ihr Gewissen mit Geld beruhigt. Für Richter Hidding ist der Fall der Alten Apotheke auch die Geschichte eines Behördenversagens. Peter Stadtmann hätte nicht so handeln können, wenn es eine wirksame Apothekenaufsicht gegeben hätte, sagt Richter Hidding.

  • Die Ungewissheit bleibt, Richter appelliert an Angeklagten. Noch immer leben rund 4.000 Betroffene in Ungewissheit, ob ihre Medikamente unterdosiert waren, sagt Richter Hidding am Ende seiner Urteilsbegründung. Er appelliert an den Angeklagten, in seiner Rolle als Apotheker habe er eine Verantwortung für seine Patienten. „Die Betroffenen wollen die Wahrheit hören und wollen keinen weiteren Prozesstag. Stellen Sie die Interessen ihrer Patienten endlich über ihr eigenes Interesse“, spricht der Richter den Angeklagten zum Schluss ganz direkt an. Peter Stadtmann hatte während des Prozesses geschwiegen und auch das ihm zustehende Schlusswort nicht genutzt. Die Verteidigung wollte sich heute nicht dazu äußern, ob sie in Revision geht.

Nach 44 Verhandlungstagen endete hiermit das CORRECTIV Gerichtstagebuch zum Prozess um gepanschte Krebsmittel aus der Alten Apotheke.