Kommt jetzt das Verbotsverfahren?

Ein neues Rechtsgutachten – lange erwartet – sieht hinreichende Anzeichen für die Verfassungswidrigkeit der AfD.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters

Seit dieser Woche können Sie hier unseren neuen Podcast „Was zählt“ finden, der das Wichtigste des Tages für Sie zum Hören aufbereitet. Er ist auch auf  Spotify, Amazon MusicDeezer und Apple Podcasts abrufbar.

Autor Bild Anette Dowideit

Liebe Leserinnen und Leser, 

kann man die AfD verbieten? Das wird jetzt wahrscheinlicher – denn ein neues, lange erwartetes Gutachten zeigt hinreichende Anzeichen für eine Verfassungswidrigkeit der Partei. Im Thema des Tages steht, was dazu wissenswert ist.

Und sonst? Es ist heiß in Deutschland – und darüber liest man dieser Tage natürlich viel in den Medien. Das Problem ist bloß: WIE wird denn genau darüber berichtet, dass wir mitten im Klimawandel stecken? Darüber regt sich unsere Klimareporterin Katarina Huth heute in der Rubrik „Ganz persönlich“ auf.

Katarina ist auch eine der Kolleginnen, die Sie in unserem neuen Podcast mit dem Namen „CORRECTIV – Was zählt?“ hören können. Das geht per Klick auf den Link oben im Newsletter. Oder auch direkt bei Streamingplattformen wie Spotify. Wenn Sie den neuen Podcast genauso mögen wie ich, können Sie ihn dort auch abonnieren. 

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend! Schreiben Sie mir gern, was Sie gerade besonders umtreibt: anette.dowideit@correctiv.org.

Thema des Tages: Kommt jetzt das Verbotsverfahren?

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Von Taliban bis Pommes

Leserfrage der Woche: Was hat eigentlich das abgesagte Rüstungs-Projekt FCAS schon gekostet?

CORRECTIV.Faktenforum: Gelbe Karten und Biotonnen: Regionale Kampagne wird als bundesweite Regel mit Strafen dargestellt

Gute Sache(n): Aufgeschlüsselt: Welche Länder in der WM benachteiligt werden • Neuer Weltrekord für Solarpanels aus Freiburg • Immer weniger Hochschulen haben Zulassungsbeschränkungen

CORRECTIV ganz persönlich: Schluss mit Schwimmbadbildern – warum Medien andere Fotos für Hitze nutzen müssen

Grafik des Tages: Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gestiegen

Dieser Verein setzt sich für die Bewahrung der Werte des Grundgesetzes ein. Dort arbeiten Juristinnen und Juristen – und diese initiieren Klagen vor Gerichten zu grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Themen. Klar also, dass das wichtigste Thema der GFF seit Jahren die Frage nach der Verfassungsfeindlichkeit der AfD ist.

Jetzt also die mit Spannung erwartete Veröffentlichung:
Hier geht es zum Gutachten, falls Sie es selbst nachlesen möchten. Darin steht: Es gibt hinreichende Anzeichen für eine Verfassungswidrigkeit der AfD.

„Die Partei geht nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen.“

Das zeige sich in den Zielen der Partei – und dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger, die sich teilweise gegen das Demokratieprinzip sowie gegen die Menschenwürde richten.

Die Details …
… haben unsere AfD-Reporterin Lena Köpsell und unser Team vom Wahl-Kandidaten-Check zusammengetragen. Sie können es in unserem heute veröffentlichten Text nachlesen.

Zwei Personen halten ein sehr dickes Gutachten in Papierform zur Verfassungswidrigkeit der AfD. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte wurde in der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Bijan Moini, Legal Director der Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. (GFF), und GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner präsentieren ihr Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD in der Bundespressekonferenz. Foto: Picture Alliance / photothek.de | Florian Gaertner

Was ist der Unterschied zu anderen Gutachten?
Vielleicht erinnern Sie sich, dass vor gut einem Jahr ein – ebenfalls lange und mit Spannung erwartetes – Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz erschienen war. Wir hatten darüber hier berichtet.

Damit hatte es aber diverse Probleme gegeben: Das Verfassungsschutz-Gutachten hatte überhaupt keine geheimen Erkenntnisse enthalten – obwohl Verfassungsschützer diese doch seit Jahren zusammentragen. Stattdessen listete es nur öffentlich Bekanntes auf. Es wurden zudem viele aussagekräftige Dinge nicht berücksichtig: Was machte die Partei in den Landesparlamenten konkret? Wie steht es um politische Einstellungen wie Transfeindlichkeit? Wie werden politische Gegnerinnen und Gegner eingeschüchtert?

Wenn Sie das genauer interessiert, empfehle ich Ihnen, diese Einschätzung auf dem Portal Verfassungsblog zu lesen. 

Zurück zum aktuellen Gutachten:
Es stammt nun nicht von einer offiziellen Stelle, sondern aus der Zivilgesellschaft – aber von DEM Verein, der sich mit der Thematik am besten auskennt. Und dieser hat nun einen riesigen Datenberg ausgewertet: 

  • fast drei Millionen Social Media-Beiträge, 
  • 77.000 Parlamentsdokumente,
  • 55.000 Pressemitteilungen.

Auf dieser Grundlage hat er die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht. Und kommt zu dem Schluss, dass die Partei nicht nur teilweise, sondern auch in Gänze verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Und nun?
Nun könnte ein Verbotsverfahren neuen Schwung bekommen. Zuletzt gab es dafür keine Mehrheiten im Bundestag.

Viele in der Politik waren ja zurückhaltend, weil sie meinten: Man habe bei einem solchen Verfahren nur „einen Schuss“. Das heißt: Schon bevor Bundesregierung, Bundesrat oder der Bundestag einen solchen Prüf-Antrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sollten sie sich sehr sicher sein, dass der Antrag auch Erfolg haben kann. Denn sonst – also wenn das Bundesverfassungsgericht zum Schluss käme, ein Parteienverbot sei nicht angemessen – hätte die AfD ja für alle Zeiten das Prüf-Siegel: vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich sauber eingestuft.

Bundeswehr zieht positive Bilanz zum neuen Wehrdienst 
Knapp fünf Monate nach Einführung des neuen Wehrdienstes zieht die Bundeswehr eine positive Bilanz. Von den rund 300.000 verschickten Fragebögen, die das Interesse am Wehrdienst abfragten, kamen 96 Prozent zurück. Jeder fünfte Rückläufer zeigte demnach Interesse. Allerdings hat sie bislang lediglich 530 Freiwillige im laufenden Jahr rekrutiert.  
spiegel.de

Tausende Tote nach Erdbeben in Venezuela befürchtet
In Venezuela erschütterte Mittwochabend (Ortszeit) ein Doppelerdbeben das Land. Besonders betroffen ist der Bundesstaat La Guaira. Mindestens Hunderte Menschen starben. Die US-Erdbebenwarte schätzt die Zahl der Todesopfer auf bis zu 10.000. Mehrere Staaten entsenden Rettungskräfte und Hilfsgüter.
taz.de

Symbolbild Leserfrage der Woche

Das milliardenschwere deutsch-französische Kampfjet-Projekt FCAS ist gescheitert. Die beteiligten Unternehmen fanden bei der Entwicklung auch nach Jahren keinen gemeinsamen Nenner. 

Welche Kosten Deutschland durch das Projekt entstanden sind, war bisher jedoch nicht ganz klar. Deshalb haben wir das Bundesverteidigungsministerium angefragt. Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums schickte uns einen Link zu einem Dokument des Bundestags. Dort werden Fragen von Abgeordneten gesammelt, die dann von der Bundesregierung beantwortet werden. 

Am 19. Juni klärte Nils Schmid, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, die Frage. Er schrieb: „Für Forschung und Technologiearbeiten sind Haushaltsmittel in Höhe von rund 300 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer abgeflossen.“ 

Biotonnen werden in einigen Kommunen auf Fremdstoffe wie Plastik untersucht (Foto: Michael Bihlmayer / Chromorange / Picture Alliance)

So geht’s auch
Ein Forscherteam des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg hat zwei Solarmodule entwickelt, die neue Bestmarken setzen. Das erste Modul aus dem seltenen Material Germanium wandelt etwa 34 Prozent des Sonnenlichts in Strom um. Das zweite Modul aus dem massentauglichen Silizium erreicht eine Umwandlung von rund 31 Prozent. Bisher schafften herkömmliche Solarpanels nur etwa 20 bis 24 Prozent. Ursprünglich für Satelliten gedacht, eignet sich die Technologie nun auch für die Erde. 
utopia.de

Fundstück
Der Abi-Schnitt verliert bei der Studienvergabe an Bedeutung. Laut dem Zentrum für Hochschulentwicklung haben im kommenden Wintersemester weniger als ein Drittel der Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung, vor sechs Jahren waren es noch 40 Prozent. Besonders gute Chancen auf das Wunschstudium hat man in Thüringen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. 
wdr.de


Dabei ist diese Hitzewelle kein Anlass für Eiscreme-Werbung, sondern eine handfeste Gesundheitsgefahr: 2025 starben laut RKI bis zu 3.700 Menschen hitzebedingt, die meisten über 85. Hinzu kommen 76.500 Fehltage durch Erkrankungen und Unfälle. Die Folgen treffen auch die Wirtschaft: Jeder einzelne Hitzetag kostet die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro – vor allem durch Produktivitätsverluste. Und während Strandbilder gute Sommerstimmung verbreiten, bleibt der Kontext, nämlich die Klimakrise, oft außen vor. Als wären die Hitzewellen reiner Zufall. Das sind sie nicht. Sie sind die Quittung für jahrzehntelange fossile Investitionen – nur zahlen wir sie nicht mit Geld, sondern mit Fieberkurven, Fehltagen und Toten. 

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Karolin Arnold, Tristan Devigne, Sebastian Haupt und Elena Müller.