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Landesverrat: Viele Fragen, wenig Antworten

Auf dutzende Fragen zur Affäre um den angeblichen Landesverrat der netzpolitik.org-Kollegen Markus Beckedahl und Andre Meister gibt es erschreckend wenige offizielle Antworten von Ministerien und Behörden, auf die man sich verlassen kann.

von David Schraven

Demo Landesverrat Berlin 1. August 2015© Stefanie Wermter

Zum Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat gegen netzpolitik.org haben wir viele Fragen. Etliche von Euch haben geholfen, diese Fragen an die zuständigen Behörden zu stellen. Allerdings haben wir bisher wenige konkrete Antworten bekommen. Wir dokumentieren an dieser Stelle die offiziellen Antworten von Behördenvertretern. Wir geben keine anonymen Quellen wieder, keine anonymen Papiere. Nur Auszüge aus Dokumenten und Protokollen, die jeder nachvollziehen kann.

Wir zeigen auf diese Weise, wie viel noch unbeantwortet ist.

Wir befinden uns in einer Art Live-Recherche. Wir zeigen hier keine fertigen Rechercheergebnisse, sondern präsentieren eine Materialsammlung, aus der später Geschichten entstehen. Jeder von Euch kann helfen, zum Gelingen der Recherche beizutragen. Wir brauchen verlässliche Informationen, um dem Skandal auf den Grund zu gehen. Infos gerne an: landesverrat@correctiv.org

Unser erster Eindruck: Es wird gemauert. Die Regierung möchte uns allen – der Öffentlichkeit – eigentlich gar nichts sagen. Schon gar nicht schriftlich. Die einzigen nennenswerten Antworten gab es vor der Bundespressekonferenz.

Uns geht es an dieser Stelle weniger um die politischen Folgen der Affäre, als um die Frage, was tatsächlich passiert ist und wer was wann wusste. Und wie er dann jeweils reagiert hat. Wir hoffen, dass die Aufklärung nicht mit ein paar symbolischen Personalentscheidungen beerdigt wird, wie der Entlassung des Generalbundesanwaltes Harald Range. Wir glauben, es muss noch viel passieren, um den Angriff auf die Pressefreiheit abzuwehren. Vor allem muss die Regierung lernen, dass Transparenz wichtig ist.

Wir bleiben dran, warten auf Whistleblower und machen uns auf eine lange Recherche gefasst.

Unsere Selbstanzeige zeigt übrigens Wirkung. Nach Auskunft der Generalbundesanwaltschaft liegen dort etliche Selbstanzeigen vor. Wieviele – das will uns die Pressestelle des Generalbundesanwaltes bald mitteilen. Wir hoffen, weitere Leute machen mit. Je mehr Leute zeigen, dass sie sich in Wort und Tat mit netzpolitik.org solidarisieren, umso schwieriger wird es, die Kollegen zu verfolgen.

Eine gute Chronologie der Affäre hat der metronaut veröffentlicht.
 


Diese Fragen haben wir, diese Antworten gibt es:

Fragen an den Verfassungsschutz

Antworten des Verfassungschutzes

Fragen an den Generalbundesanwalt

Antworten des Generalbundesanwaltes

Fragen an das Bundeskriminalamt

Antworten des Bundeskriminalamtes

Fragen an das Bundeskanzleramt

Antworten des Bundeskanzleramtes

Fragen an das Innenministerium

Antworten des Innenministeriums

Fragen an das Justizministerium

Antworten des Justizministeriums

Fragen an das Landeskriminalamt Berlin

Antworten des Landeskriminalamtes Berlin

Fragen zu Hintergründen an weitere Bundesbehörden

Antworten zu den Hintergründen

Anschlussfragen

Antworten auf Anschlussfragen

Quellen

Je mehr von uns allen die Fragen stellen, desto größer ist die Chance, dass wir Antworten jenseits von durchgestochenen Halbwahrheiten bekommen.


Fragen an den Verfassungsschutz:

I. Fragen auf Basis der für den Verfassungsschutz gültigen Pressegesetze, beziehungsweise des Grundgesetzes Artikel 5

  1. Anzeige des Verfassungsschutzes:

  •  a) Initiative zur Anzeige
    • Wann wurde im Verfassungsschutz die Entscheidung gefällt, Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu stellen?
    • Wann wurden die Artikel ausgewählt, gegen die Anzeige erstattet werden sollte?
    • Wer ist auf die Idee gekommen, Anzeige wegen Landesverrats zu stellen?
    • Wer war an der Idee beteiligt, Anzeige wegen Landesverrats zu stellen?
    • Wann wurde der Chef des Verfassungsschutzes über die Absicht eine Anzeige zu erstatten zum ersten Mal unterrichtet? Oder ging die Initiative zur Anzeige vom Chef des Verfassungsschutzes aus?
    • Wann wurde das Innenministerium über die Absicht eine Anzeige zu erstatten zum ersten Mal unterrichtet? Oder ging die Initiative zur Anzeige vom Innenministerium aus und wurde an den Verfassungsschutz herangetragen?
  • b) Gestaltung der Anzeige
    •  Welche anderen Delikte wurden diskutiert, wegen derer Anzeige gestellt werden sollte?
    • Wer hat die Anzeige vorbereitet?
    • In welcher Abteilung wurde die Anzeige vorbereitet?
    • Wann wurde mit dem Schreiben der Anzeige begonnen?
    • In welcher Abteilung wurde der erste Entwurf der Anzeige geschrieben?
    • Wer hat an der Anzeige mitgeschrieben?
    • Wann wurde der erste Entwurf dem Innenministerium übersandt?
    • An welche Stelle im Innenministerium wurde die Anzeige übersandt?
    • Wann kam eine Rückmeldung zu der Anzeige aus dem Innenministerium?
    • Hatte das Innenministerium Änderungswünsche an der Anzeige?
    • Was waren die Änderungswünsche des Innenministeriums im Detail?
    • Wurden die  Änderungswünsche des Innenministeriums umgesetzt?
    • Wann wurde die fertige Fassung der Anzeige dem Chef des Verfassungsschutzes übergeben?
    • Wurde die fertige Fassung der Anzeige dem Innenministerium übersandt?
      •  Wenn ja, wann? 
    • Wer hat die Anzeige unterschrieben?
    • Wer hat die Erstattung der Anzeige genehmigt?
    • Hat das Innenministerium die Anzeige genehmigt?
    • Hat das Innenministerium die Anzeige gebilligt?
  • c) Erstattung der Anzeige
    • Wann wurde die Anzeige an den Generalbundesanwalt übersendet?
    • Gab es Rückfragen des Generalbundesanwaltes?
    • Wurde der Generalbundesanwalt telefonisch vor Erstattung der Anzeige kontaktiert?
      • Wenn ja, wann?
      • Wenn ja, von wem?
      • Wenn ja, was wurde besprochen?
    • Gab es nach Erstattung der Anzeige Aufträge des Generalbundesanwaltes an den Verfassungsschutz? Etwa Ermittlungsaufträge?
  1. Ermittlungen durch Verfassungsschutz:

  • a) Informationsbeschaffung
    • Hat der Verfassungsschutz Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, seit wann hat der Verfassungsschutz Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, wer hat die Sammlung der Informationen beauftragt?
      • Wenn ja, wer hat die Sammlung der Informationen genehmigt?
      • Wenn ja, wie teuer war bisher die Sammlung der Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister)?
      • Wenn ja, mit welchen Methoden hat der Verfassungsschutz Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, hat der Verfassungsschutz elektronisch Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat der Verfassungsschutz Informationen über netzpolitik.org über soziale Medien (beispielsweise Twitter oder Facebook) über die Accounts von netzpolitik.org, oder die privaten Accpounts von Markus Beckedahl und Andre Meister gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat der Verfassungsschutz Emails oder Telefonate oder Telefonverbindungen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, wie viele Telefonverbindungen, Telefonate und Emails?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat der Verfassungsschutz mit Hilfe von Informanten oder V-Leuten Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, wie viele Informanten oder V-Leuten wurden abgeschöpft?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, wurde den Informanten oder V-Leuten Geld für die Informationen gezahlt?
      • Wenn ja, hat sich der Verfassungsschutz Zugang zu den Räumen von netzpolitik.org oder den privaten Räumen von Markus Beckedahl oder Andre Meister verschafft, mit dem Ziel Informationen zu sammeln?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, wie oft hat sich der Verfassungsschutz Zugang zu den Räumen verschafft?
        • Wenn ja, wurden die Räume mit Abhöranlagen ausgestattet?
          •  Wenn ja, von wann bis wann waren die Abhöranlagen in Betrieb?
          • Wenn ja, wurden Informationen mit Hilfe der Abhöranlagen gewonnen?
  • b) Informationsauswertung
    • Wenn Informationen beschafft wurden, hat der Verfassungsschutz elektronisch Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn Informationen beschafft wurden, hat der Verfassungsschutz Emails oder Telefonate oder Telefonverbindungen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn ja, hat der Verfassungsschutz die mit Hilfe von Informanten oder V-Leuten gewonnenen Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn ja, hat sich der Verfassungsschutz Zugang zu den Räumen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) verschafft, und dort gewonnene Informationen ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
  • c) Informationsweitergabe:
    • Hat der Verfassungschutz eine Akte zum Komplex Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) angelegt?
      • Falls ja, wer hat Zugang zu der Akte erhalten?
      • Falls ja, wann wurde Zugang zu der Akte gewährt?
      • Falls ja, hat insbesondere das Bundeskriminalamt, das Innenministerium, oder das Justizministerium Zugang zu der Akte erhalten?
      • Falls ja, wurde außerdem irgendeinem Dienst oder einer Behörde oder einer Partei oder einer Person Zugang zu der Akte gewährt?

II. Antrag auf Auskunft auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes:

– entfällt, da der Verfassungsschutz als Ganzes vom IFG nach § 3 „Schutz von besonderen öffentlichen Belangen“ von der Pflicht zur Informationsweitergabe ausgenommen ist.

III.  So könnt Ihr mitmachen:

a) Fragen:

– Kopiert unsere Fragen und sendet sie per Email sie an den Verfassungsschutz. pressesprecher@bfv.bund.de

– Setzt uns bitte in Kopie, damit wir sehen, wer die Fragen alle gestellt hat. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

– Wenn Ihr Antworten bekommt, schickt uns diese bitte zu, damit wir die Auskünfte in die Recherche einpflegen können.

b) Helft mit:

– Fallen Euch weitere Fragen auf, die beantwortet werden sollten, die wir vergessen haben, schickt uns eine Email. Wir prüfen den Vorgang und nehmen die Fragen auf. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

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Antworten des Verfassungschutzes:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz möchte der Öffentlichkeit gar nichts sagen. In der Email-Antwort auf die oben gestellten Fragen, die von etlichen Leuten geteilt wurden, heißt es schlicht: 

„Leider sind wir als Inlandsnachrichtendienst nur der Bundesregierung gegenüber zum Bericht verpflichtet und ermächtigt, so dass ich bedaure, Ihnen auf Ihre konkreten Fragen zu den Vorgängen um „netzpolitik.org“ keine detaillierte und individuelle Auskunft geben zu können.“

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Fragen an den Generalbundesanwalt:

I. Fragen auf Basis der für den Generalbundesanwalt gültigen Pressegesetze, beziehungsweise des Grundgesetzes Artikel 5

  • Anzeige des Verfassungsschutzes:

    • Wann wurde der Generalbundesanwalt über die Absicht des Verfassungsschutzes, eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
    • Wer hat den Generalbundesanwalt über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
    • Wann wurde die Anzeige erstattet?
    • Wann ist die Anzeige beim Generalbundesanwalt eingegangen?
  • Informationsweitergabe

    • Wen hat der Generalbundesanwalt über die Absicht des Verfassungsschutzes eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
      • Falls der Generalbundesanwalt jemanden informiert hat, wann hat er informiert?
    • Wen hat der Generalbundesanwalt über die Anzeige des Verfassungsschutzes informiert?
      • Falls der Generalbundesanwalt jemanden informiert hat, wann hat er informiert?
  • Kontakt Justizministerium
    • Hat der Generalbundesanwalt das Justizministerium über die Anzeige des Verfassungsschutzes informiert?
      • Falls ja, wann hat der Generalbundesanwalt das Justizministerium über die Anzeige des Verfassungsschutzes informiert?
      • Falls ja, wen hat der Generalbundesanwalt im Justizministerium über die Anzeige des Verfassungsschutzes informiert?
      • Falls ja, welche Reaktion kam aus dem Justizministerium zur Anzeige des Verfassungsschutzes?
      • Falls ja, welche Person aus dem Justizministerium hat zur Anzeige des Verfassungsschutzes reagiert?
      • Falls ja, wann kamen jeweils auf welche Art Reaktionen aus dem Justizministerium zur Anzeige des Verfassungsschutzes?
      • Falls ja, hat Justizminister Heiko Maas persönlich mit dem Generalbundesanwalt gesprochen?
      • Falls ja, hat ein Staatssekretär von Justizminister Heiko Maas persönlich mit dem Generalbundesanwalt gesprochen?
      • Falls ja, wurde die Reaktion des Justizministeriums zur Anzeige des Verfassungsschutzes beim weiteren Vorgehen des Generalbundesanwaltes berücksichtigt?
  • Weiteres Vorgehen

    • Wann wurde beschlossen, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Landesverrat einzuleiten?
    • Wer wurde über den Beschluss informiert?
    • Hat der Generalbundesanwalt Ermittlungsaufträge erteilt?
      • Falls ja, an den Verfassungsschutz?
        • Falls ja, wann?
        • Falls ja, welche Ermittlungsaufträge?
      • Falls ja, an das Bundeskriminalamt?
        • Falls ja, wann?
        • Falls ja, welche Ermittlungsaufträge?
      • Falls ja, hat der Generalbundesanwalt Einblick in Ermittlungsakten bekommen?
        • Falls ja, wann?
        • Falls ja, hat er Teile oder Informationen aus den Ermittlungsakten an andere Personen, Dienststellen oder Behörden weitergeleitet?
        • Falls ja, hat er insbesondere dem Verfassungsschutz, dem Innenministerium, dem Bundeskanzleramt oder dem Justizministerium Zugang zu der Ermittlungsakte gewährt?
        • Falls ja, wurde außerdem irgendeinem Dienst oder einer Behörde oder einer Partei oder einer Person Zugang zu der Ermittlungsakte gewährt?

II. Antrag auf Auskunft auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes:

– entfällt, da der Vorgang nicht dem IFG zugängig ist.

III.  So könnt Ihr mitmachen:

a) Fragen

– Kopiert unsere Fragen und sendet sie per Email sie an den Generalbundesanwalt. presse@generalbundesanwalt.de

– Setzt uns bitte in Kopie, damit wir sehen, wer die Fragen alle gestellt hat. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

– Wenn Ihr Antworten bekommt, schickt uns diese bitte zu, damit wir die Auskünfte in die Recherche einpflegen können.

b) Weitere Hilfe

– Fallen Euch weitere Fragen auf, die beantwortet werden sollten, die wir vergessen haben? Schickt uns eine Email. Wir prüfen den Vorgang und nehmen die Fragen auf. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

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Antworten des Generalbundesanwaltes:

Der Generalbundesanwalt hat auf die detaillierten, schriftlichen Fragen noch nicht geantwortet. In einer Pressemitteilung gab es einige, wenige Antworten:

– Wann wurde beschlossen, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Landesverrat einzuleiten?

  • Am 13. Mai 2015

– Hat der Generalbundesanwalt Ermittlungsaufträge erteilt?

  • Generalbundesanwalt Range hat angewiesen, dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV namentlich genannten Journalisten ergriffen werden.
  • Ein externes Gutachten zur Beurteilung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses soll eingeholt werden. Ein solches Gutachten wurde am 19. Juni 2015 in Auftrag gegeben.

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Fragen an das Bundeskriminalamt:

I. Fragen auf Basis der für das Bundeskriminalamt gültigen Pressegesetze, beziehungsweise des Grundgesetzes Artikel 5

  • Anzeige:

    • Wurde das Bundeskriminalamt (BKA) über die Absicht des Verfassungsschutzes, eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
      • Falls ja, wer hat das BKA über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
      • Falls ja, wer beim BKA wurde über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
    • Wurde dem Bundeskriminalamt (BKA) die Anzeige des Verfassungsschutzes gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) übersandt?
      • Falls ja, wer hat dem BKA die Anzeige übersandt?
      • Falls ja, wann wurde dem BKA die Anzeige übersandt?
      • Falls ja, wer hat beim BKA die Anzeige bekommen?
      • Falls ja, wer wurde beim BKA über die Anzeige informiert?
  • Kontakt Generalbundesanwalt BKA

    • Hat der Generalbundesanwalt das BKA über die Absicht des Verfassungsschutzes eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
      • Falls der Generalbundesanwalt das BKA informiert hat, wann hat er das BKA informiert?
    • Hat der Generalbundesanwalt das BKA über die erstattete Anzeige des Verfassungsschutzes informiert?
      •  Falls ja, wen beim BKA hat der Generalbundesanwalt über die Anzeige informiert?
      • Falls ja, hat der Generalbundesanwalt mit dem BKA über mögliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, mit wem hat der Generalbundesanwalt beim BKA über mögliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, wann hat der Generalbundesanwalt mit dem BKA über mögliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, welchen Rat hat das BKA dem Generalbundesanwalt gegeben?
  • Ermittlungen des BKA

    • a) Informationsbeschaffung
    • Hat der Generalbundesanwalt das BKA mit Ermittlungen in Sachen möglicher Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) beauftragt?
      • Falls ja, wann hat der Generalbundesanwalt das BKA mit  Ermittlungen beauftragt?
      • Falls ja, hat das BKA Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, seit wann hat das BKA Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, welche Abteilung sammelt Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister)?
      • Wenn ja, wer hat die Sammlung der Informationen genehmigt?
      • Wenn ja, wie teuer war bisher die Sammlung der Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister)?
      • Wenn ja, mit welchen Methoden hat das BKA Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, hat das BKA elektronisch Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat das BKA Informationen über netzpolitik.org über soziale Medien (beispielsweise Twitter oder Facebook) über die Accounts von netzpolitik.org, oder die privaten Accpounts von Markus Beckedahl und Andre Meister gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat das BKA Emails oder Telefonate oder Telefonverbindungen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, wie viele Telefonverbindungen, Telefonate und Emails?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat das BKA mit Hilfe von Informanten oder V-Leuten Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, wie viele Informanten oder V-Leuten wurden abgeschöpft?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, wurde den Informanten oder V-Leuten Geld für die Informationen gezahlt?
      • Wenn ja, hat sich das BKA Zugang zu den Räumen von netzpolitik.org oder den privaten Räumen von Markus Beckedahl oder Andre Meister verschafft, mit dem Ziel Informationen zu sammeln?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, wie oft hat sich das BKA Zugang zu den Räumen verschafft?
        • Wenn ja, wurden die Räume mit Abhöranlagen ausgestattet?
          • Wenn ja, von wann bis wann waren die Abhöranlagen in Betrieb?
          • Wenn ja, wurden Informationen mit Hilfe der Abhöranlagen gewonnen?
    • b) Informationsauswertung
    • Falls Informationen gesammelt wurden, hat das BKA elektronische Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn Informationen ausgewertet wurden, hat das BKA Emails oder Telefonate oder Telefonverbindungen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn Informationen ausgewertet wurden, hat das BKA die mit Hilfe von Informanten oder V-Leuten gewonnenen Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn Informationen ausgewertet wurden, hat sich das BKA Zugang zu den Räumen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) verschafft, und dort gewonnene Informationen ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
  • Weiteres Vorgehen

    • Hat das BKA eine Ermittlungsakte zum Komplex Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) angelegt?
      • Falls ja, wer hat Zugang zu der Ermittlungsakte erhalten?
      • Falls ja, wann wurde Zugang zu der Ermittlungsakte gewährt?
      • Falls ja, hat insbesondere der Verfassungsschutz, das Innenministerium, oder das Justizministerium Zugang zu der Ermittlungsakte erhalten?
      • Falls ja, wurde außerdem irgendeinem Dienst oder einer Behörde oder einer Partei oder einer Person Zugang zu der Ermittlungsakte gewährt?
    • Falls das BKA ermittelt – dauern die Ermittlungen an?

II. Antrag auf Auskunft auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes:

– entfallen, da der Vorgang nicht dem IFG zugängig ist.

III.  So könnt Ihr mitmachen:

a) Fragen:

– Kopiert unsere Fragen und sendet sie per Email sie an das Bundeskriminalamt. pressestelle@bka.bund.de

– Setzt uns bitte in Kopie, damit wir sehen, wer die Fragen alle gestellt hat. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

– Wenn Ihr Antworten bekommt, schickt uns diese bitte zu, damit wir die Auskünfte in die Recherche einpflegen können.

b) Weitere Hilfe:

– Fallen Euch weitere Fragen auf, die beantwortet werden sollten, die wir vergessen haben, schickt uns eine Email. Wir prüfen den Vorgang und nehmen die Fragen auf. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

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Antworten des Bundeskriminalamtes:

Das Bundeskriminalamt hat auf die detaillierten und schriftlichen Fragen noch nicht geantwortet.

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Fragen an das Bundeskanzleramt:

I. Fragen auf Basis der für das Bundeskanzleramt gültigen Pressegesetze, beziehungsweise des Grundgesetzes Artikel 5

  • Anzeige:

    • Wurde das Bundeskanzleramt über die Absicht des Verfassungsschutzes, eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
      • Falls ja, wer hat das Bundeskanzleramt über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
      • Falls ja, wann wurde das Bundeskanzleramt über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
      • Falls ja, wer im Kanzleramt war über den möglichen Landesverrat informiert?
      • Falls ja, wann wurden die informierten Personen jeweils über den möglichen Landesverrat informiert?
      • Falls ja, hat das Bundeskanzleramt sich irgendwem gegenüber zu der Absicht eine Anzeige zu erstatten geäußert?
        • Falls ja, wem gegenüber?
    • Wurde das Bundeskanzleramt über die Anzeige des Verfassungsschutzes gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) informiert?
      • Falls ja, wer hat das Bundeskanzleramt über die Anzeige informiert?
      • Falls ja, wann wurde das Bundeskanzleramt über die Anzeige informiert?
  • Informationsweitergabe

    • Hat das Bundeskanzleramt mit einer Behörde, zum Beispiel dem Innenministerium, dem Justizministerium, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt über die Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, wann?
      • Falls ja, wer im Bundeskanzleramt hat mit wem in den jeweiligen Behörden diskutiert?
      • Falls ja, was hat das Bundeskanzleramt in den Diskussionen geraten?
    • Hat das Bundeskanzleramt Akteneinsicht beim Verfassungsschutz oder beim Bundeskriminalamt in der Sache Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) genommen?
      • Falls ja, wann wurde die Akteneinsicht genommen?
      • Falls ja, durch wenn wurde die Akteneinsicht gewährt?
    • Hat sich das Bundeskanzleramt über den Vorgang Landesverrat Berichte oder Gutachten anfertigen lassen?
      • Falls ja, durch wen?
      • Falls ja, wann wurden die Berichte oder Gutachten erstellt?
      • Falls ja, was ist die Kernaussage der Berichte oder Gutachten?

II. Antrag auf Auskunft auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach dem IFG in allen Schriftverkehr und alle Akten in Ihrem Haus mit Bezug zum Vorgang: „Anzeige wegen Landesverrat durch den Verfassungsschutz gegen Netzpolitik.org (M.Beckedahl/A.Meister) beim Generalbundesanwalt.“ Besonders eventuell vorliegende Gutachten und Anordnungen der politischen Ebene in der Causa bitte ich zeitnah zu übersenden.

Gezeichnet:

III.  So könnt Ihr mitmachen:

a) Fragen

– Kopiert unsere Fragen und sendet sie per Email sie an das Bundeskanzleramt. cvd@bpa.bund.de

– Setzt uns bitte in Kopie, damit wir sehen, wer die Fragen alle gestellt hat. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

– Wenn Ihr Antworten bekommt, schickt uns diese bitte zu, damit wir die Auskünfte in die Recherche einpflegen können.

b) IFG-Antrag

– kopiert unseren IFG-Antrag und schickt ihn an: ifg@bk.bund.de // Achtung: eine Anfrage nach dem IFG kann Kosten auslösen. Es kann sein, dass das Bundeskanzleramt von Euch Geld will, wenn es den Antrag bearbeitet hat.

– Bitte schickt uns eine Kopie Eures Antrages.

c) Weitere Hilfe

– Fallen Euch weitere Fragen auf, die beantwortet werden sollten, die wir vergessen haben, schickt uns eine Email. Wir prüfen den Vorgang und nehmen die Fragen auf. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

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Antworten des Bundeskanzleramtes:

Der Chef vom Dienst der Pressestelle der Bundesregierung hat auf die detaillierten und schriftlichen Fragen nicht geantwortet. Stattdessen hat er auf die Stellungnahmen vor der Bundespressekonferenz verwiesen.

Wir haben aus diesem Wust alle Antworten auf unsere Fragen zusammengeklaubt.

– Wurde das Bundeskanzleramt über die Absicht des Verfassungsschutzes, eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?

  • Aussage der Christiane Wirtz, Stellvertretende Chefin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung: „Das Kanzleramt hat von den Ermittlungen durch die Medien erfahren.“ Sie nennt auch auf Nachfrage kein genaues Datum. Es ist offen, ob das Bundeskanzleramt schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Deutschlandsfunks am 4. Juli 2015 von den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Landesverrat erfuhr oder später mit Veröffentlichung des Vorgangs durch netzpolitik.org am 30. Juli 2015. Oder zu einem anderen Zeitpunkt.

– Hat das Bundeskanzleramt mit einer Behörde, zum Beispiel dem Innenministerium, dem Justizministerium, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt über die Anzeige diskutiert?

  • Aussage der Christiane Wirtz, Stellvertretende Chefin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Die Bundeskanzlerin unterstützt das Vorgehen des Bundesjustizministers ausdrücklich und der Justizminister hat in dieser Frage die volle Unterstützung der Bundeskanzlerin. Der Justizminister hat am Freitag bekannt gegeben, dass verschiedene Rechtsfragen, die sich rund um die einschlägigen Paragrafen drehen, nun auch noch einmal mit einem Gutachten geklärt werden. Bis zum Klären dieser offenen Rechtsfragen ruht das Verfahren beim GBA. Das hat der GBA ja auch selbst in einer Pressemitteilung noch einmal zum Ausdruck gebracht. Dieses Vorgehen unterstützt die Bundeskanzlerin ausdrücklich.“

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Fragen an das Innenministerium:

I. Fragen auf Basis der für das Innenministerium gültigen Pressegesetze, beziehungsweise des Grundgesetzes Artikel 5

  • Planung der Anzeige:

    • Wann wurde das Innenministerium über die Absicht des Verfassungsschutzes, eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
    • Wer hat das Innenministerium über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
    • Wer wurde im Innenministerium über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
    • Wann wurden die informierten Personen jeweils über den möglichen Landesverrat informiert?
    • Wurde Innenminister Dr. Thomas de Maizière über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
      • Falls ja, wann?
      • Falls ja, von wem?
    • Hat das Innenministerium sich zu der geplanten Anzeige dem Verfassungsschutz gegenüber geäußert?
      • Falls ja, wann?
      • Falls ja, was hat das Innenministerium dem Verfassungsschutz geraten?
      • Falls ja, wurden die Ratschläge vom Verfassungsschutz berücksichtigt?
    • Wann wurde das Innenministerium darüber informiert, dass die Anzeige tatsächlich gestellt wurde?
    • Durch wen wurde das Innenministerium darüber informiert, dass die Anzeige tatsächlich gestellt wurde?
    • Wer wurde genau zu welchem Zeitpunkt darüber informiert, dass die Anzeige tatsächlich gestellt wurde?
    • Wurde Innenminister Dr. Thomas de Maizière über die erstattete Anzeige informiert?
      • Falls ja, wann?
  • II) Informationsweitergabe

    • Hat das Innenministerium mit einer Behörde, zum Beispiel dem Bundeskanzleramt, dem Justizministerium, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt über die Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, wann?
      • Falls ja, wer im Innenministerium hat mit wem in den jeweiligen Behörden diskutiert?
      • Falls ja, was hat das Innenministerium in den Diskussionen geraten?
    • Hat das Innenministerium Einsicht in eventuell vorliegende Akten des Verfassungsschutzes in der Sache Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) genommen?
      • Falls ja, wer hat die Akteneinsicht gewährt?
    • Hat das Innenministerium Einsicht in eventuell vorliegende Akten des Bundeskriminalamtes in der Sache Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) genommen?
      • Falls ja, wer hat die Akteneinsicht gewährt?
      • Falls ja, wann wurde die Akteneinsicht genommen?
    • Hat das Innenministerium mit einer Behörde, etwa dem Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt, dem Justizministerium, dem Generalbundesanwalt oder dem Bundeskanzleramt über den Vorgang beraten?
      • Falls ja, wann?
      • Falls ja, was hat das Innenministerium jeweils geraten?
      • Falls ja, wurden die Ratschläge von den anderen Behörden berücksichtigt?
    • Hat sich das Innenministerium über den Vorgang Landesverrat Berichte oder Gutachten anfertigen lassen?
      • Falls ja, durch wen?
      • Falls ja, wann wurden die Berichte oder Gutachten erstellt?
      • Falls ja, was ist die Kernaussage der Berichte oder Gutachten?

II. Antrag auf Auskunft auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach dem IFG in allen Schriftverkehr und alle Akten in Ihrem Haus mit Bezug zum Vorgang: „Anzeige wegen Landesverrat durch den Verfassungsschutz gegen Netzpolitik.org (M.Beckedahl/A.Meister) beim Generalbundesanwalt.“ Besonders eventuell vorliegende Gutachten und Anordnungen der politischen Ebene in der Causa bitte ich zeitnah zu übersenden.

Gezeichnet:

III.  So könnt Ihr mitmachen:

a) Fragen

– Kopiert unsere Fragen und sendet sie per Email sie an das Innenministerium. presse@bmi.bund.de

– Setzt uns bitte in Kopie, damit wir sehen, wer die Fragen alle gestellt hat. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

– Wenn Ihr Antworten bekommt, schickt uns diese bitte zu, damit wir die Auskünfte in die Recherche einpflegen können.

b) IFG-Antrag

– kopiert unseren IFG-Antrag und schickt ihn an: ZI4@bmi.bund.de // Achtung: eine Anfrage nach dem IFG kann Kosten auslösen. Es kann sein, dass das Innenministerium von Euch Geld will, wenn es den Antrag bearbeitet hat.

– Bitte schickt uns eine Kopie Eures Antrages. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

c) Weitere Hilfe

– Fallen Euch weitere Fragen auf, die beantwortet werden sollten, die wir vergessen haben, schickt uns eine Email. Wir prüfen den Vorgang und nehmen die Fragen auf. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

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Antworten des Innenministeriums:

Das Innenministerium hat auf die detaillierten und schriftlichen Fragen noch nicht geantwortet.

Aus den Antworten vor der Bundespressekonferenz gehen folgende Bruchstückhaften Antworten hervor, die wir Dokumentieren:

– Wurde Innenminister Dr. Thomas de Maizière über die erstattete Anzeige informiert? / Falls ja, wann?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Die Staatssekretärin (Haber) war vorher informiert und der Minister sieht auch im Nachhinein keine Einwände gegen das grundsätzliche Vorgehen, eine Strafanzeige gegen unbekannt zu erheben.“
  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 5. August: „Von dem Ermittlungsverfahren gegen die beiden genannten Herren (Beckedahl/Meister), das hier im Raum steht, hat der Minister am 30. oder 31. aus der Zeitung erfahren.“

– Hat das Innenministerium sich zu der geplanten Anzeige dem Verfassungsschutz gegenüber geäußert?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Vor dem erläuterten Hintergrund war das BMI mit dem Stellen von Strafanzeigen einverstanden. Auch Herr Minister de Maizière sieht keinen Grund, diese Vorgehensweise zu beanstanden.“
  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 5. August: „Das BMI teilt die Zweifel des Justizministers, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen.“

– Wer wurde im Innenministerium über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Teile des BMI sind bis auf Staatssekretärsebene vom Präsidenten des BfV vor der Anzeigeerstattung über die Absicht, dies zu tun, unterrichtet worden. Diese Unterrichtung ging aber nicht so sehr ins Detail, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder sein Amt insgesamt den Text der Anzeige vor deren Erstattung vorgelegt hätten. Der Text der Anzeige war also vor dem Zeitpunkt, zu dem sie gestellt worden ist, im BMI nicht bekannt.“
  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Herr Maaßen ist mitnichten zu einem gesonderten Termin gekommen, um der Staatssekretärin nur diesen Sachverhalt vorzutragen, sondern er hat das anlässlich eines anderen Termins am Rande erwähnt.“
  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der ARD am 6. August: Das dem BMI unterstehende Bundeskriminalamt habe die zuständige Fachabteilung schon im Juni informiert, dass es vom Generalbundesanwalt mit den konkreten Ermittlungen wegen Landesverrats beauftragt worden sei.

– Hat das Innenministerium mit einer Behörde, zum Beispiel dem Bundeskanzleramt, dem Justizministerium, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt über die Anzeige diskutiert?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Minister de Maizière hat überhaupt keine Einwände dagegen, eine Strafanzeige zu erstatten, wenn es im Beritt einer Behörde mutmaßlich zu einer Straftat gekommen ist.“

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Fragen an das Justizministerium:

I. Fragen auf Basis der für das Justizministerium gültigen Pressegesetze, beziehungsweise des Grundgesetzes Artikel 5

  • Planung der Anzeige:

    • Wann wurde das Justizministerium über die Absicht des Verfassungsschutzes, eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
    • Wer hat das Justizministerium über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
    • Wer wurde im Justizministerium über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
    • Wann wurden die informierten Personen jeweils über den möglichen Landesverrat informiert?
    • Wann wurde Justizminister Heiko Maas  über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
    • Von wem wurde Justizminister Heiko Maas  über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert??
    • Hat das Justizministerium sich zu der geplanten Anzeige dem Verfassungsschutz gegenüber geäußert?
      • Falls ja, wann?
      • Falls ja, was hat das Justizministerium dem Verfassungsschutz geraten?
      • Falls ja, wurden die Ratschläge vom Verfassungsschutz berücksichtigt?
    • Wann wurde das Justizministerium darüber informiert, dass die Anzeige tatsächlich gestellt wurde?
    • Durch wen wurde das Justizministerium darüber informiert, dass die Anzeige tatsächlich gestellt wurde?
    • Wer wurde genau zu welchem Zeitpunkt darüber informiert, dass die Anzeige tatsächlich gestellt wurde?
  • Informationsweitergabe
    • Hat das Justizministerium mit einer Behörde, zum Beispiel dem Innenministerium, dem Bundeskanzleramt, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt über die Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, wann?
      • Falls ja, wer im Justizministerium hat mit wem in den jeweiligen Behörden diskutiert?
      • Falls ja, was hat das Justizministerium in den Diskussionen geraten?
    • Hat das Justizministerium Einsicht in eventuell vorliegende Akten des Verfassungsschutzes in der Sache Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) genommen?
      • Falls ja, wer hat die Akteneinsicht gewährt?
      • Falls ja, wann wurde Akteneinsicht genommen?
    • Hat das Justizministerium Einsicht in eventuell vorliegende Akten des Bundeskriminalamtes in der Sache Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) genommen?
      • Falls ja, wer hat die Akteneinsicht gewährt?
      • Falls ja, wann wurde die Akteneinsicht genommen?
    • Hat das Justizministerium mit einer Behörde, etwa dem Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesinnenministerium, dem Generalbundesanwalt oder dem Bundeskanzleramt über den Vorgang beraten?
      • Falls ja, wann?
      • Falls ja, was hat das Justizministerium jeweils geraten?
      • Falls ja, wurden die Ratschläge von den anderen Behörden berücksichtigt?
    • Hat sich das Justizministerium über den Vorgang Landesverrat Berichte oder Gutachten anfertigen lassen?
      • Falls ja, durch wen?
      • Falls ja, wann wurden die Berichte oder Gutachten erstellt?
      • Falls ja, was ist die Kernaussage der Berichte oder Gutachten?

II. Antrag auf Auskunft auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach dem IFG in allen Schriftverkehr und alle Akten in Ihrem Haus mit Bezug zum Vorgang: „Anzeige wegen Landesverrat durch den Verfassungsschutz gegen Netzpolitik.org (M.Beckedahl/A.Meister) beim Generalbundesanwalt.“ Besonders eventuell vorliegende Gutachten und Anordnungen der politischen Ebene in der Causa bitte ich zeitnah zu übersenden.

Gezeichnet:

III.  So könnt Ihr mitmachen:

a) Fragen

– Kopiert unsere Fragen und sendet sie per Email sie an das Justizministerium. presse@bmj.bund.de und presse@bmjv.bund.de

– Setzt uns bitte in Kopie, damit wir sehen, wer die Fragen alle gestellt hat. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

– Wenn Ihr Antworten bekommt, schickt uns diese bitte zu, damit wir die Auskünfte in die Recherche einpflegen können.

b) IFG-Antrag

– kopiert unseren IFG-Antrag und schickt ihn an: poststelle@bmjv.bund.de // Achtung: eine Anfrage nach dem IFG kann Kosten auslösen. Es kann sein, dass das Justizministerium von Euch Geld will, wenn es den Antrag bearbeitet hat.

– Bitte schickt uns eine Kopie Eures Antrages. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

c) Weitere Hilfe

– Fallen Euch weitere Fragen auf, die beantwortet werden sollten, die wir vergessen haben, schickt uns eine Email. Wir prüfen den Vorgang und nehmen die Fragen auf. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

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Antworten des Justizministeriums:

Das Justizministerium hat auf die detaillierten und schriftlichen Fragen noch nicht geantwortet.

Vor der Bundespressekonferenz gab es folgende Antworten:

– Hat das Justizministerium mit einer Behörde, etwa dem Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesinnenministerium, dem Generalbundesanwalt oder dem Bundeskanzleramt über den Vorgang beraten? / Falls ja, wann? / Falls ja, was hat das Justizministerium jeweils geraten? / Falls ja, wurden die Ratschläge von den anderen Behörden berücksichtigt?

  • Aussage des Sprechers des Justizministers Philip Scholz in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Das BMJV hat mit Posteingang vom 27. Mai durch die Generalbundesanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche von Netzpolitik sowie gegen unbekannt Kenntnis erlangt.“
  • Aussage des Sprechers des Justizministers Philip Scholz in der Bundespressekonferenz am 3. August: „In der Folge des 27. Mais hat das BMJV gegenüber dem GBA bereits seine Vorbehalte gegen ein solches Verfahren deutlich gemacht. Der Minister hatte ja Zweifel geäußert, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgen, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.“
  • Aussage des Sprechers des Justizministers Philip Scholz in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Es besteht und bestand auch kein Raum für die Erteilung einer Weisung durch das BMJV im Hinblick auf die Einleitung oder Einstellung eines Ermittlungsverfahrens.“

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Fragen an das Landeskriminalamt Berlin:

I. Fragen auf Basis der für das Landeskriminalamt Berlin gültigen Pressegesetze, beziehungsweise des Grundgesetzes Artikel 5

  • Anzeige:

    • Wurde das Landeskriminalamt Berlin(LKA) über die Absicht des Verfassungsschutzes, eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
      • Falls ja, wer hat das LKA über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
      • Falls ja, wer beim LKA wurde über die Absicht eine Anzeige zu erstatten informiert?
    • Wurde dem Landeskriminalamt (LKA) die Anzeige des Verfassungsschutzes gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) übersandt?
      • Falls ja, wer hat dem LKA die Anzeige übersandt?
      • Falls ja, wann wurde dem LKA die Anzeige übersandt?
      • Falls ja, wer hat beim LKA die Anzeige bekommen?
      • Falls ja, wer wurde beim LKA über die Anzeige informiert?
  • Kontakt Generalbundesanwalt LKA

    • Hat das LKA den Generalbundesanwalt über die Absicht des Verfassungsschutzes eine Anzeige gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) zu erstatten, informiert?
      • Falls das LKA den Generalbundesanwalt informiert hat, wann hat das Amt den Generalbundesanwalt informiert?
      • Falls ja, wer hat den Generalbundesanwalt informiert?
    • Hat das LKA den Generalbundesanwalt über die erstattete Anzeige des Verfassungsschutzes informiert?
      • Falls ja, wen beim Generalbundesanwalt hat das über die Anzeige informiert?
      • Falls ja, hat das LKA mit dem Generalbundesanwalt über mögliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, mit wem hat das LKA beim Generalbundesanwalt über mögliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, wann hat das LKA mti dem Generalbundesanwalt über mögliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Anzeige diskutiert?
      • Falls ja, welchen Rat hat das LKA dem Generalbundesanwalt gegeben?
  • Ermittlungen des LKA

    • a) Informationsbeschaffung
    • Hat der Generalbundesanwalt das LKA mit Ermittlungen in Sachen möglicher Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) beauftragt?
      • Falls ja, wann hat der Generalbundesanwalt das LKA mit  Ermittlungen beauftragt?
      • Falls ja, hat das LKA Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, seit wann hat das LKA Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, welche Abteilung sammelt Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister)?
      • Wenn ja, wer hat die Sammlung der Informationen genehmigt?
      • Wenn ja, wie teuer war bisher die Sammlung der Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister)?
      • Wenn ja, mit welchen Methoden hat das LKA Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
      • Wenn ja, hat das LKA elektronisch Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat das LKA Informationen über netzpolitik.org über soziale Medien (beispielsweise Twitter oder Facebook) über die Accounts von netzpolitik.org, oder die privaten Accpounts von Markus Beckedahl und Andre Meister gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat das LKA Emails oder Telefonate oder Telefonverbindungen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, wie viele Telefonverbindungen, Telefonate und Emails?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, hat das LKA mit Hilfe von Informanten oder V-Leuten Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) gesammelt?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, wie viele Informanten oder V-Leuten wurden abgeschöpft?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, wurde den Informanten oder V-Leuten Geld für die Informationen gezahlt?
      • Wenn ja, hat sich das LKA Zugang zu den Räumen von netzpolitik.org oder den privaten Räumen von Markus Beckedahl oder Andre Meister verschafft, mit dem Ziel Informationen zu sammeln?
        • Wenn ja, von wann bis wann?
        • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
        • Wenn ja, wie oft hat sich das LKA Zugang zu den Räumen verschafft?
        • Wenn ja, wurden die Räume mit Abhöranlagen ausgestattet?
          • Wenn ja, von wann bis wann waren die Abhöranlagen in Betrieb?
          • Wenn ja, wurden Informationen mit Hilfe der Abhöranlagen gewonnen?
    • b) Informationsauswertung
    • Falls Informationen gesammelt wurden, hat das LKA elektronische Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn Informationen ausgewertet wurden, hat das LKA Emails oder Telefonate oder Telefonverbindungen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn Informationen ausgewertet wurden, hat das LKA die mit Hilfe von Informanten oder V-Leuten gewonnenen Informationen über netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
    • Wenn Informationen ausgewertet wurden, hat sich das LKA Zugang zu den Räumen von netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) verschafft, und dort gewonnene Informationen ausgewertet?
      • Wenn ja, von wann bis wann?
      • Wenn ja, vor der Anzeigenerstattung?
      • Wenn ja, nach der Anzeigenerstattung?
  • Weiteres Vorgehen

    • Hat das LKA eine Ermittlungsakte zum Komplex Landesverrat durch netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) angelegt?
      • Falls ja, wer hat Zugang zu der Ermittlungsakte erhalten?
      • Falls ja, wann wurde Zugang zu der Ermittlungsakte gewährt?
      • Falls ja, hat insbesondere der Verfassungsschutz, das Innenministerium, oder das Justizministerium Zugang zu der Ermittlungsakte erhalten?
      • Falls ja, wurde außerdem irgendeinem Dienst oder einer Behörde oder einer Partei oder einer Person Zugang zu der Ermittlungsakte gewährt?
    • Falls das LKA ermittelt – dauern die Ermittlungen an?

II. Antrag auf Auskunft auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes:

– entfallen, da der Vorgang nicht dem IFG zugängig ist.

III.  So könnt Ihr mitmachen:

a) Fragen:

– Kopiert unsere Fragen und sendet sie per Email sie an das Landeskriminalamt: pressedienst@polizei.berlin.de

– Setzt uns bitte in Kopie, damit wir sehen, wer die Fragen alle gestellt hat. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

– Wenn Ihr Antworten bekommt, schickt uns diese bitte zu, damit wir die Auskünfte in die Recherche einpflegen können.

b) Weitere Hilfe:

– Fallen Euch weitere Fragen auf, die beantwortet werden sollten, die wir vergessen haben, schickt uns eine Email. Wir prüfen den Vorgang und nehmen die Fragen auf. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

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Antworten des Landeskriminalamtes Berlin:

Das Landeskriminalamt hat auf die detaillierten und schriftlichen Fragen nicht geantwortet. Telefonisch wurde auf die Generalstaatsanwaltschaft verwiesen. Diese würden gegebenenfalls antworten.

Auf der Bundespressekonferenz äußerte sich der Sprecher des Innenministeriums zu einiger Fragen, die das LKA Berlin betraf.

– Wurde dem Landeskriminalamt (LKA) die Anzeige des Verfassungsschutzes gegen netzpolitik.org (Markus Beckedahl und Andre Meister) übersandt? 

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Es ist richtig, dass das LKA Berlin zunächst einmal beim BfV nach einer Stellungnahme in Bezug darauf gefragt hat, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handele oder nicht.“

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Fragen zu Hintergründen an weitere Bundesbehörden:

I. Fragen

  • Ähnliche Fälle
    • Welche ähnlichen Fälle gab es, in denen Bundesbehörden in den vergangenen 5 Jahren gegen Presseveröffentlichungen vorgegangen sind? 
    • Wer war bei den ähnlichen Fällen in den Bundesbehörden in die Entscheidungen involviert?
    • Welche Anwälte haben die Bundesbehörden in diesen Fällen beschäftigt?
    • Wieviel Geld haben die Bundesbehörden ausgegeben, um jeweils gegen die Presseveröffentlichungen vorzugehen?
  • Politische Hintergründe
    • Gibt es politische Hintergründe der Ermittlungen?
    • Hat eine der Verfassungsschutz, das BKA, das Innenministerium, das Bundeskanzleramt, das Justizministerium oder ein Parlamentarier einen politischen Streit mit Netzpolitik – etwa im Rahmen der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung?
      • Falls ja, welche Art hat der Streit?
      • Falls ja, wann ist der Streit ausgebrochen?
      • Falls ja, welche Höhepunkte hatte der Streit?
      • Falls ja, wann waren die jeweiligen Höhepunkte?
  • Kann es persönliche Hintergründe geben?
    • Hat eine der beteiligten und entscheidenden Personen einen persönlichen Bezug zu netzpolitik.org, Markus Beckedahl oder Andre Meister?
      • Wenn ja, welchen?

II. Hilfen

– Habt Ihr Antworten auf die Fragen? Schickt sie uns. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

– Fallen Euch weitere Fragen auf, die beantwortet werden sollten, die wir vergessen haben, schickt uns eine Email. Wir prüfen den Vorgang und nehmen die Fragen auf. Unsere Email: landesverrat@correctiv.org

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Antworten zu den Hintergründen:

Wir sammeln die Antworten und bauen sie hier ein.

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Anschlussfragen:

  • Warum wurde das Delikt „Landesverrat“ angezeigt?
    • Gibt es einen Zusammenhang mit dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes?
  • Behördengutachten durch den Verfassungsschutz zum Thema „Landesverrat“
    • Wer hat das Behördengutachten angeregt? Warum wurde es verfasst?
    • Was war die Frage, die durch das Behördengutachten geklärt werden sollte?
    • Wer hat das Gutachten bekommen, nachdem es der Generalbundesanwalt bekommen hat?
    • Wer hat das Gutachten zeitgleich mit dem Generalbundesanwalt bekommen?
    • Wie viele Fassungen des Gutachtens gibt es?
    • Wer hat das Gutachten bekommen, bevor es an den Generalstaatsanwalt geschickt wurde?
    • Mit wem wurde der Inhalt des Gutachtens abgestimmt?
    • Wer wurde über das Gutachten wann informiert?
    • Wer hat das Behördengutachten verfasst, nachdem netzpolitik.org ein Staatsgeheimnis nach Paragraph 93 des Strafgesetzbuches veröffentlicht hat?
    • Wer hat dieses Gutachten beauftragt?
    • Wann wurde das Behördengutachten durch den Verfassungsschutz zur Frage beauftragt, ob ein Landesverrat in den Veröffentlichungen von netzpolitik.org vorliegt?
  • Anzeige gegen wen?
    • Gegen wen war die erste Anzeige gerichtet?
    • Gegen wen war die zweite Anzeige gerichtet?
  • Welche Dokumente wurden zusammen mit der Strafanzeige an den Generalstaatsanwalt durch den Verfassungschutz übermittelt?
  • Wer sieht hier eine Straftat?
  • Warum wurde beim LKA Berlin Anzeige erstattet?
  • Seit wann wurde über die Erstattung von Anzeigen gegen Reporter im Zusammenhang von Veröffentlichung von Dokumenten in der Bundesregierung diskutiert? Angeblich soll die Bundeskanzlerin im Oktober 2014 abgeraten haben, Anzeigen wegen des Verdachtes auf Geheimnisverrat zu stellen, wenn Dienstgeheimnisse ausgebplaudert worden sind.
    • Wer war involviert?
    • Wer hat was geraten?
  • Wurden Überwachungsmaßnahmen gegen netzpolitik.org, Markus Beckedahl oder Andre Meister eingeleitet?

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Antworten auf Anschlussfragen:

– Warum wurde das Delikt „Landesverrat“ angezeigt? / Gibt es einen Zusammenhang mit dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Ich kann zu den einzelnen Gründen, die in diesem Gutachten angeführt worden sind, um ein bestimmtes objektives Tatbestandsmerkmal zu begründen, hier in öffentlicher Sitzung im Einzelnen nicht Stellung nehmen. Das ist als vertraulich eingestuft.“

– Wer hat das Behördengutachten angeregt? Warum wurde es verfasst?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Es ist richtig, dass das LKA Berlin zunächst einmal beim BfV nach einer Stellungnahme in Bezug darauf gefragt hat, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handele oder nicht. Hiernach hat es auch vom GBA eine Anfrage ähnlichen Ansinnens an das BfV gegeben.“

– Was war die Frage, die durch das Behördengutachten geklärt werden sollte?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 5. August: „Die Behördeneinschätzung, die das BfV auf Bitten des LKA Berlin und des GBA Berlin abgegeben hat, verhält sich überhaupt nicht zu der Frage, ob der Straftatbestand des Landesverrats erfüllt ist, sondern ausschließlich zum Vorliegen des Staatsgeheimnisses.“

– Wer hat das Gutachten bekommen, bevor es an den Generalstaatsanwalt geschickt wurde?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Zu irgendeinem Zeitpunkt war dieses Gutachten bekannt. Jetzt ist es auf jeden Fall bekannt. Ich kenne es selbst auch. Dazu, ob es gegebenenfalls schon vor dessen Versendung bekannt geworden ist oder nicht, liegen mir keine Erkenntnisse vor.“

– Gegen wen war die erste Anzeige gerichtet?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 5. August: „Es handelt sich um zwei verschiedene Anzeigen gegen unbekannt.“ Und in der Bundespressekonferenz am 3. August auf Nachfrage: „Die Namen (Beckedahl und Meister) stehen in der Tat in der Strafanzeige drin.“ Aber nicht als Anzeige gegen Beckedahl und Meister sondern, die beiden Namen würden da einfach so drin stehen. „Die beiden Namen sind genannt worden, um einerseits sozusagen potenzielle Zeugen zu benennen.“ Gegen wen ermittelt würde, das sei Sache der Justiz. Wörtlich sagt Plate: „Alles andere ist sozusagen durch die Justiz zu ermitteln.“
  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Es handelt sich natürlich mitnichten nur um zwei weitere mögliche Personen, sondern um einen dreistelligen Kreis möglicher Personen, die Dokumente auch in Besitz gehabt haben. Das Dokument haben einzelne Personen sowohl im Bundesamt für Verfassungsschutz als selbstverständlich auch im Bundesinnenministerium gehabt. Weiter möchte ich aber nicht ins Detail gehen.“

– Welche Dokumente wurden zusammen mit der Strafanzeige an den Generalstaatsanwalt durch den Verfassungschutz übermittelt?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Dazu wurde in der Tat ein umfangreicheres Schriftstück an den Generalbundesanwalt übermittelt, in dem Hinweise darauf enthalten waren, wie viele Personen und in der Tendenz welche Personen denn im Besitz der fraglichen Schriftstücke gewesen sind. Ob zusätzlich Quittungsbücher oder Bucheinträge übermittelt worden sein mögen, ist mir, ehrlich gesagt, nicht bekannt.“

– Wer sieht hier eine Straftat?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Es steht aber fest, dass es sich jedenfalls bei der Frage des Staatsgeheimnisses um ein Element des sogenannten objektiven Tatbestandes, wie es bei den Juristen heißt — das ist § 94 StGB -, handelt. Um eine Strafbarkeit insbesondere von Journalisten nach einer solchen Vorschrift bejahen zu können, bedarf es eben einer Erfüllung des objektiven und des subjektiven Tatbestandes. Dass das Bundesinnenministerium Zweifel am Vorliegen dieses subjektiven Tatbestandes hat, habe ich Ihnen ja bereits mitgeteilt.“

– Warum wurde beim LKA Berlin Anzeige erstattet?

  • Aussage von Tobias Plate, Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Grundsätzlich ist jede Polizeidienststelle dazu befugt und hat die Zuständigkeit, Strafanzeigen entgegenzunehmen, auch das LKA Berlin.“

– Seit wann wurde über die Erstattung von Anzeigen gegen Reporter im Zusammenhang von Veröffentlichung von Dokumenten in der Bundesregierung diskutiert?

  • Aussage der Christiane Wirtz, Stellvertretende Chefin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz am 3. August: „Ich möchte zu einzelnen Abläufen im Bundeskanzleramt keine Stellung nehmen.“

– Wurden Überwachungsmaßnahmen gegen netzpolitik.org, Markus Beckedahl oder Andre Meister eingeleitet?

  • Aussage des Sprechers des Justizministers Philip Scholz in der Bundespressekonferenz am 3. August: „ Ich kann nur auf die gestrige Pressemitteilung des GBA verweisen. Dort wird ausgeführt, dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV namentlich genannten Journalisten ergriffen werden sollen.“

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Quellen:

Bundespressekonferenz vom 5. August 2015

Bundespressekonferenz vom 3. August 2015

Pressemitteilung Generalbundesanwalt 2. August 2015



Pressemitteilung ARD vom 6. August 2015 (169,2 KB)



Email Verfassungschutz am 5 August.pdf (541,2 KB)

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