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Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen
Missbrauch in der katholischen Kirche

Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

Das Landgericht Essen bestätigte den Missbrauch an Kläger Wilfried Fesselmann. Es verpflichtete das Bistum, für den daraus entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Forderung nach mehr Schmerzensgeld wies das Gericht zurück.
Klerikaler Missbrauchsprozess: Die Widersprüche des Essener Bistums
Missbrauch in der katholischen Kirche

Klerikaler Missbrauchsprozess: Die Widersprüche des Essener Bistums

Am Landgericht Essen kämpft ein Betroffener von klerikalem Missbrauch um Gerechtigkeit. Dabei hat er jetzt schon ein Stück weit gewonnen: Ihm gehe es vor allem darum, dass vor Gericht festgehalten wird, was der Serientäter Peter H. ihm und anderen Betroffenen angetan hat. Währenddessen verstrickt sich das Bistum in seiner Verteidigung in Widersprüchen.
Ehemaliger Pfarrer H. wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht in Essen, doch der Täter kam als Zeuge
Missbrauch in der katholischen Kirche

Ehemaliger Pfarrer H. wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht in Essen, doch der Täter kam als Zeuge

Peter H. zählt zu den bekanntesten Missbrauchstätern im Priestergewand. Unter dem Schutz der Bischöfe missbrauchte er Dutzende Jungen. Er blieb lange im Verborgenen, nun sagte er als Zeuge in einem Schmerzensgeld-Prozess vor dem Landgericht Essen aus.
Rücktritt eines katholischen Pfarrers: „Bislang nicht bekannte Vorwürfe“ und ein brisantes Gutachten
Missbrauch in der katholischen Kirche

Rücktritt eines katholischen Pfarrers: „Bislang nicht bekannte Vorwürfe“ und ein brisantes Gutachten

Ein kirchliches Gutachten im Bistum Passau zeigt gravierende Grenzüberschreitungen eines Pfarrers. Nach einer Anfrage von CORRECTIV trat der Pfarrer zurück. Die Gründe, so das Bistum, seien aber „bislang nicht bekannte Vorwürfe“.
Opferanwälte fordern, Schadensansprüche bei Missbrauch leichter anzuerkennen
Missbrauch in der katholischen Kirche

Opferanwälte fordern, Schadensansprüche bei Missbrauch leichter anzuerkennen

Vor dem Landgericht Traunstein kämpft ein Opfer von sexuellem Missbrauch durch einen Priester um Schadensersatz. Die Kirche blockiert. Seine Anwälte fordern nun eine Beweiserleichterung.
Missbrauchsopfer verkünden Erzbischof Georg Gänswein den Streit
Missbrauch in der katholischen Kirche

Missbrauchsopfer verkünden Erzbischof Georg Gänswein den Streit

Nach dem Tod des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. fiel dessen Privatsekretär Georg Gänswein im Vatikan in Ungnade. Vor der möglichen Ernennung als Botschafter des Papstes im Baltikum holt Gänswein die Vertuschung im klerikalen Missbrauch zur Verantwortung Benedikts XVI. für den Wiedereinsatz eines Missbrauchspriesters ein. In zwei Verfahren wird Gänswein nun in Deutschland „der Streit verkündet”.

FAQ

Berichte über massenhaften Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche weltweit begannen mit der Recherche des Boston Globe in den USA 2002. Der systematische Missbrauch in Irland, Frankreich und Australien wurde öffentlich, 2010 erreichte die Missbrauchsdebatte auch Deutschland. Immer war die zentrale Frage: was wussten der Vatikan und der Papst über den Missbrauch.

Die New York Times-Recherche legte damals die direkte Mitverantwortung des deutschen Papstes für die Wiedereinsetzung des Priesters H. offen, der vorher Kinder missbraucht hatte, was der Kirche bekannt war. In Studien und Untersuchungen versuchen die Bistümer und die deutsche Bischofskonferenz seither das Ausmaß und die Gründe für den Missbrauch aufzuklären. Am 20. Januar veröffentlicht die Münchner Anwaltskanzlei Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl die Untersuchung zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum München und Freising, die die Kirche in Auftrag gegeben hatte. Der Fall H. wird in dieser Studie eine zentrale Rolle einnehmen. Bis heute ist nicht über Entschädigungszahlungen für die tausenden Opfer des Missbrauchs in Deutschland entschieden.

Das Erzbistum München und Freising hatte die Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) beauftragt, die Dimension des sexuellen Missbrauchs im Bistum seit 1949 sowie den Umgang mit den Fällen innerhalb der Kirche zu untersuchen. Für das Gutachten wurden Opfer und Zeugen befragt. Die Anwälte gehen von mindestens 497 Geschädigten aus, in 42 Fällen wurden Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Den Gutachtern zufolge tragen Vorgesetzte der katholischen Kirche eine Mitverantwortung. Ein eigener Teil des Gutachtens beschäftigt sich mit dem Fall des Priesters H., der in Bayern über Jahrzehnte eingesetzt wurde, obwohl der Kirchenleitung sein pädokriminelles Verhalten bekannt war. Ein neuer Zeuge, der sich im Vorfeld gegenüber CORRECTIV und dem BR geäußert hat, berichtet dort von Missbrauch durch H. bis in die 1990er Jahre. 

Das Gutachten wurde am 20. Januar 2022 vorgestellt und veröffentlicht.

Auch dem ehemaligen Papst Benedikt XVI. wird Fehlverhalten in vier Fällen im Zusammenhang mit sexuellen Missbrauch durch Priester vorgeworfen. Kardinal Joseph Ratzinger war ab 1977 mehrere Jahre Erzbischof in München und Freising. In dieser Position sei er mitverantwortlich gewesen, sein Verhalten muss nach Ansicht der Gutachter neu bewertet werden. In diese Zeit fällt auch der Fall des Priesters H., von dem der ehemalige Papst gewusst haben soll. Dieser bestreitet, Kenntnis von dem Verhalten des Priesters gehabt zu haben. Ratzinger hat in einem 82-seitigen Schreiben ausführlich auf Fragen der Anwälte geantwortet, das auch Teil des Gutachtens ist.

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