von Nina Bender, Max Donheiser, Salih Kusini, André Ricci, Jonathan Sachse, Simon Wörpel
15. Februar 2023
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl konnte vergangenes Jahr aufatmen. Er hatte ein internes Anwaltsschreiben an einen Journalisten weitergeleitet. Dieser zitierte in einem Bericht ausführlich aus dem amtlichen Dokument. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Strobl, ob er den Journalisten dazu angestiftet hatte.
Doch dann bot die Staatsanwaltschaft Strobl im November 2022 an, das Verfahren zu beenden: Der Politiker soll 15.000 Euro zahlen. Dafür wird er das lästige Verfahren los. Er überwies je 7.500 Euro an Weißer Ring und die Bewährungshilfe Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein.
Der CDU-Politiker ist nur ein Beispiel von unzähligen Fällen, in denen wöchentlich Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Das kann sowohl bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen passieren, als auch im Strafverfahren vor Gericht. Allein in den vergangenen Wochen wurden auf diesem Weg an deutschen Gerichten Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht und Bestechung eingestellt.
Die Justiz in Deutschland entscheidet, wohin das Geld fließt. Ein Teil geht in die Staatskasse. Den anderen Teil erhalten gemeinnützige Vereine und Einrichtungen.
Neue Datenbank: Dahin verteilte die Justiz das Bußgeld aus eingestellten Strafverfahren
In den Jahren 2007 bis 2021 zahlten Beschuldigte mehr als eine Milliarde Euro. CORRECTIV.Lokal hat exklusiv die Geldströme von rund 50.000 Organisationen zusammengetragen. Das gezahlte Bußgeld ist in der neuen Spendengerichte-Datenbank frei durchsuchbar. Denn es gibt keine Behörde, die bundesweit erhebt oder gar kontrolliert, wer davon profitiert.
Der Datenbestand zeigt ein ungleiches Bild: Manche Profiteure erhalten jedes Jahr Geld. Sie bekommen Millionenbeträge von Gerichten aus ganz Deutschland zugewiesen. Andere erhalten einmalig hunderte Euro.