Pharmariese Hexal widerspricht Verteidigung
Kofferraumkäufe sollten das Missverhältnis in der Buchhaltung der Alten Apotheke erklären. Ermittler wie auch das benannte Pharmaunternehmen Hexal widersprechen der Schilderung von Peter Stadtmanns Verteidigern.
Um kurz vor 12 ruft der vorsitzende Richter Johannes Hidding Kriminalhauptkommissar Ulrich Herold in den Zeugenstand. Herold hatte die Ermittlungen gegen Peter Stadtmann geleitet, war bei der Razzia Ende November 2016 im Zyto-Labor des Bottroper Apothekers, führte Vernehmungen durch. Im Essener Landsgericht wird der Beamte am zweiten Prozesstag gegen Stadtmann, der sich seit Montag wegen gepanschter Krebsmedikamente verantworten muss, selbst befragt. Mehrere Stunden lang.
Besonders spannend wird es, als Richter Hidding den Polizeibeamten nach möglichen Schwarzmarktkäufen des Apothekers fragt. Er bezieht sich dabei auf ein Schreiben der Verteidigung. Die Schwarzkäufe sollen das Missverhältnis zwischen den eingekauften und verkauften Wirkstoffmengen in der Buchhaltung der Alten Apotheke erklären. Ein zentraler Punkt in der Verteidigung des Bottroper Apothekers.
Käufe aus dem Kofferraum
Die Buchhaltung der Alten Apotheke und die der Lieferanten hätten nach Ansicht von Peter Stadtmanns Anwälten nicht gestimmt, weil der tatsächliche Warenbestand an Krebsmitteln gar nicht erfasst gewesen sei. Ein Grund hierfür seien Schwarzmarktkäufe gewesen. Peter Stadtmann habe fast jeden Monat mit Privatentnahmen aus der Kasse der Alten Apotheke von einem Hexal-Pharmavertreter Zytostatika billig eingekauft, so die Argumentation der Verteidiger. Und das aus einem Kofferraum heraus, in einem Parkhaus.
Dieser Schwarzhandel sei natürlich nicht verbucht worden. 2014 soll Stadtmann für diese Geschäfte über 200.000 Euro aus der Kasse der Apotheke genommen haben.
Weitere Gründe für die zu niedrigen Einkaufsquoten seien laut Verteidigung Überfüllungen der Medikamente und Rabattlieferungen gewesen. Außerdem sei der in der Apotheke vorhandene Anfangsbestand an Medikamenten nie einkalkuliert worden.
Keine Erkenntnisse darüber
Richter Hidding spricht die geschilderten Vorgänge gegenüber Herold direkt an. Der Kriminalhauptkommissar kann das nicht bestätigen. Zwar habe man den genannten Pharmavertreter Wilfried H. noch nicht direkt vernommen, aber sein Wohnort sei ermittelt. Es gebe bislang keine Hinweise oder Erkenntnisse zu Schwarzkäufen im Umfeld der Alten Apotheke.
Wir haben Hexal und Wilfried H. direkt gefragt. Der Pharmavertreter hat nicht geantwortet. Dafür der Sprecher von Hexal – auch in Namen des Vertreters. Hexal widerspricht klar der Behauptung der Verteidigung. Ein solcher Verkauf sei gar nicht möglich.
Hier die Antwort im Wortlaut:
„Zytostatika werden im Werk Salutas Pharma (Tochtergesellschaft von Hexal) in Barleben (bei Magdeburg) von einem spezialisierten Logistikunternehmen abgeholt und von dort direkt in die Apotheken (oder zu Großhändlern) gebracht, die die Ware bestellt haben. Das heißt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst kommen mit Ware nicht in Kontakt und können demnach Ware auch nicht selbst – wie von Ihnen geschildert — verkaufen. Wir hatten und haben keinerlei Hinweise darauf, dass sich außerhalb des geschilderten Vertriebswegs Ware von Hexal im Markt befand oder befindet. Selbstverständlich haben wir mit Herrn H. direkt über Ihre Anfrage gesprochen. Er selbst hatte uns auch über die Anfrage informiert, die Sie an ihn gestellt hatten. Im Gespräch mit uns hat Herr H. klargestellt, dass es die von Ihnen geschilderten Verkäufe nicht gegeben hat.“
Ein deutliches Dementi.
Verteidigung behauptet Unsinn
Darüber hinaus kritisierte die Verteidigung in ihrer Erklärung am heutigen Morgen weitere Punkte der Anklage. Die Analysen des Wirkstoffgehaltes der bei der Razzia beschlagnahmten Therapien seien unbrauchbar. Es gebe aktuell keine zuverlässigen Analyseverfahren.
Wir haben beim Paul-Ehrlich-Institut, das für die Analyse der beschlagnahmten Medikamente aus der Alten Apotheke zuständig war, nachgefragt. Eine Vertreterin sagte: Im Europäischen Arzneibuch seien die Methoden beschrieben, mit denen es möglich sei, „monoklonale Antikörper zweifelsfrei in den Infusionsbeuteln nachzuweisen.“ Anders ausgedrückt: Die Anwälte behaupten Unsinn.
Massive Vorverurteilung
Ein „entscheidendes, entlastendes Indiz“ zur Entlastung des Apothekers seien die Behandlungserfolge mehrerer Praxen gewesen, die von der Alten Apotheke beliefert wurden. Als „überdurchschnittlich“ bezeichneten sie die Anwälte. Die Überlebensrate der Patienten in diesen Praxen liege zum Teil deutlich höher als bei internationalen Studien. Die Krebsmedikamente hätte demnach gar nicht gepanscht sein können.
Auch in Herolds Befragung durch die Verteidigung versuchten die Anwälte mit hartnäckigem Nachhaken dem Zeugen Positives über den Bottroper Apotheker zu entlocken. Schließlich habe sich Stadtmann noch am Tage der Razzia und seiner Verhaftung vorbildlich um die Versorgung seiner Krebspatienten durch einen anderen Zyto-Apotheker gekümmert. Die Ermittler hätten das Schicksal dieser Patienten überhaupt nicht im Sinn gehabt, so die Verteidiger. Die Versorgung war jedoch keine rühmliche Sonderleistung Stadtmanns. Jeder Zyto-Apotheker hat einen Notfallplan. Wie der Apotheker, der am Tag der Razzia eingesprungen war, uns gegenüber erklärte, gab es eine vertraglich festgehaltene Vereinbarung zwischen ihm und Stadtmann für „den Fall eines unvorhersehbaren Ausfalls der Produktionsstätten“.
Das beharrliche Schweigen des Apothekers erklärte die Verteidigung übrigens als Reaktion auf „die massiven Vorverurteilungen in den Medien“.
Laut Kriminalhauptkommissar Ulrich Herold liegen aktuell 146 Strafanzeigen gegen Stadtmann vor.