Transparenz

Gerhard Schröder und der Verdacht auf Aktenklau

Der Ex-Kanzler ließ offenbar 178 Aktenordner aus dem Kanzleramt in die Friedrich-Ebert-Stiftung schaffen – darunter womöglich Dokumente zum Austausch mit Wladimir Putin über die Nord-Stream-Pipeline. Ein Experte spricht von möglichem „Diebstahl“.

von Hans-Martin Tillack

Altkanzler Schröder uns der russische Präsident Putin
Sie verstanden sich prächtig: Gerhard Schröder, von 1998 bis 2005 Bundeskanzler, und der russische Präsident Wladimir Putin. Das Foto wurde 2009 aufgenommen. Quelle: picture alliance / dpa | Mudrats Alexandra

Wenn man im vierten Stock eines Bürogebäudes des Bundestages in Berlin einem langen Flur folgt, gelangt man am Ende zu vier verschlossenen Türen. Statt wie üblich mit Namensschildern von Abgeordneten sind diese nur mit handgeschriebenen Nummern markiert, von 4011 bis 4017. Es ist der Tatort eines möglichen Gesetzesbruchs.

Hier – mit Blick auf die russische Botschaft auf der anderen Seite des Boulevards Unter den Linden – arbeitete bis Frühjahr 2022 das vom Steuerzahler finanzierte Büro von Ex-Kanzler Gerhard Schröder, in Räumen der SPD-Fraktion. Hier lagerten bis in dieses Jahr auch 178 Aktenordner mit amtlichen Unterlagen aus Schröders Amtszeit als Regierungschef – darunter 86 Terminakten des Kanzlers: Gesprächsvermerke etwa zur Vertrauensfrage 2004 und Notizen zur Entstehung der Regierungserklärung zur Agenda 2010.

Material zu Schröders Verhältnis zu Putin

Die Dokumente, könnten auch Auskunft über das Verhältnis zwischen Schröder und Russlands Präsidenten Wladimir Putin geben – und zu der Frage, wie sich die Bundesrepublik in eine gefährliche energiepolitische Abhängigkeit von Russland begab, deren Folgen die deutsche Wirtschaft und die deutsche Politik wohl noch viele Jahre beschäftigen werden.

Doch mittlerweile sind die Akten verschwunden. Wie ein Regierungssprecher des Bundespresseamts jetzt überraschend eingestand, ließ Schröder die Ordner in die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung verfrachten – offenbar im Juni, als die SPD-Fraktion Schröders Büro im Bundestag auflösen ließ. „Den uns vorliegenden Informationen zufolge wurden die Aufzeichnungen aus dem Büro des ehemaligen Bundeskanzlers mit der Auflösung der Räumlichkeiten im Deutschen Bundestag bei der Friedrich-Ebert-Stiftung untergebracht“, teilte das Bundespresseamt auf Anfrage von CORRECTIV fest.

Der Berliner Anwalt Christoph Partsch, der auch Herausgeber eines juristischen Kommentars zum Bundesarchivgesetz ist, findet das empörend. Er sieht sogar eine mögliche Straftat: „Soweit es sich bei den entwendeten Unterlagen um öffentlich gewidmete Schreiben handelt, liegt ein Fall von Diebstahl vor“, sagte er CORRECTIV.

Friedrich-Ebert-Stiftung erhielt bereits zuvor Akten von Schröder

Die SPD-nahe Stiftung weist den Vorwurf eines möglichen Diebstahls zurück; es gebe dafür „keinen Anhaltspunkt“. Man habe in der Tat im Juni 2025 – wie schon in den Jahren zuvor – Aktenbestände aus dem Schröder-Büro erhalten. Es entspreche aber „der archivüblichen Praxis“, solche Unterlagen zunächst zu akzeptieren und „zu sichern“, damit sie überhaupt archiviert würden. Sollte das Kanzleramt später „bei einer nachträglichen Prüfung zu dem Schluss gelangen, dass es sich bei übergebenen Akten um amtliche Unterlagen handelt, wird das Archiv diese Akten dem Bundeskanzleramt übergeben“, versicherte ein Sprecher.

Doch was auch zur Wahrheit gehört: Diese Prüfung hatte für die 178 an die Stiftung übergebenen Aktenbände aus Schröders Kanzlerzeit bereits stattgefunden; die Regierungszentrale hatte sie im Juni 2022 – als die Dokumente noch im Altkanzler-Büro in den Räumen des Bundestages lagerten – in aller Form zurückgefordert. Unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) folgte man damit Aufforderungen von Haushaltsausschuss und Bundesrechnungshof. Doch nach Recherchen von CORRECTIV wich das Kanzleramt dann zurück – und verzichtete darauf, Schröder mit rechtlichen Mitteln auf die Herausgabe zu verpflichten.

Parallelen zu Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl

Der Fall wirft damit erneut die Frage auf, ob ehemalige deutsche Regierungschefs straflos Akten aus ihrer Regierungszeit mitgehen lassen dürfen. Ähnlich wie zuvor bei einem jahrelangen Streit um die Akten des 1998 ausgeschiedenen Schröder-Vorgängers Helmut Kohl (CDU) kann der Verdacht aufkommen, dass ehemals mächtige Politiker das Gesetz umgehen können. Dessen Wortlaut ist eigentlich eindeutig. Die Bundesbehörden haben „alle Unterlagen, die bei ihnen vorhanden sind“ und die nicht mehr benötigt werden, dem Bundesarchiv „zur Übernahme anzubieten“ – nicht den ehemals Regierenden oder parteinahen Stiftungen.

Schröder hatte die betroffenen Aktenbände offenbar bei seinem Abschied aus dem Kanzleramt mitgenommen, zunächst in sein Büro im Bundestag. Zwei Mitarbeitern, die er in das neue Büro mitbrachte, sei es gelungen, „das eine oder andere im Kanzlerbüro zu archivieren und beim Auszug aus dem Amt zu sichern“, schrieb der Historiker Gregor Schöllgen im Jahr 2015.

Jetzt sind die Ordner weitergewandert, in die Parteistiftung – entgegen dem, was das Kanzleramt ursprünglich wollte. Noch mit Schreiben vom 10. Juni 2022 hatte die zuständige Abteilungsleiterin im Kanzleramt das Ex-Kanzler-Büro aufgefordert, für die 178 Aktenordner aus Schröders Kanzlerzeit, die dort gelagerten „amtlichen Unterlagen“ an das Bundeskanzleramt „zu übergeben“.
Im Anhang listete die Beamtin auf zehn Seiten die 178 Einzelordner aus Schröders Regierungsjahren von 1998 bis 2005 im Detail auf, darunter auch 24 Bände mit persönlicher Korrespondenz des damaligen Kanzlers und seines Büro.

Nach Russlands Angriff auf die Ukraine verlor Schröder sein Altkanzler-Büro

Bereits im Mai 2022 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, Schröder die Gelder für das Büro zu entziehen und es „ruhend“ zu stellen. Nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine wollten die Parlamentarier ein Zeichen gegen den Politpensionär setzen, der an seiner Freundschaft mit Putin festhielt.

Zugleich forderten die Abgeordneten im Mai 2022 vom Kanzleramt, sich um die Akten im Büro des Ex-Kanzlers zu kümmern. Die „Regelungen zur Aufbewahrung“ und die „Anbietungspflicht gegenüber dem Bundesarchiv“ müssten eingehalten werden.

In ähnlichen Worten hatte der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2018 verlangt, es sei „sicherzustellen“, dass bei der Auflösung von Büros von Ex-Kanzlern „Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes den Verbleib des Archivgutes überwachen“. Das Bundesarchiv müsse „alle Unterlagen rechtzeitig sichten können“.

Kanzleramt überwachte Verbleib der Akten offenbar weder unter Olaf Scholz noch Friedrich Merz

Die Aufforderungen verhallten offenkundig. Unter der Führung von Olaf Scholz wie von Nachfolger Friedrich Merz (CDU) scheint das Kanzleramt den Verbleib der Akten nicht überwacht zu haben. Und während die Regierungsbehörde laut eines Vermerks im Jahr 2021 noch plante, betreffend die Schröder-Akten „zeitnah“ das Bundesarchiv einzuschalten, ist auch das nie geschehen. Die „Einbeziehung“ des Bundesarchivs sei aus heutiger Sicht „nicht geboten“, teilte das Bundespresseamt jetzt lapidar mit.

Als die Räume des Schröder-Büros offenbar im Juni 2025 aufgelöst und die Akten abtransportiert wurden, bekam das Kanzleramt das zunächst gar nicht mit. Die „Auflösung der Räumlichkeiten“, so die Regierungssprecherin, sei „eine Entscheidung der SPD-Fraktion“ gewesen. „Der genaue Zeitpunkt“ sei dem Kanzleramt „nicht bekannt“. Im April 2025 hatte Schröder vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Klage verloren, mit der er die Büros zurückerhalten wollte.

Linke und Grüne kritisieren das Kanzleramt

Scharfe Kritik kommt jetzt von der Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner, die als Mitglied des Haushaltsausschusses auch für den Etat des Kanzleramtes zuständig ist. „Dass Akten und amtliche Korrespondenzen – offenbar auch mit dem Kreml – bis heute nicht formgerecht übergeben wurden, ist ein Alarmsignal für Transparenz und Aufarbeitung“, sagte Schwerdtner auf Anfrage von CORRECTIV. „Es muss dem Verdacht nachgegangen werden, ob hier wichtige Dokumente bewusst im Hinterzimmer verschwinden sollten.“

Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Sebastian Schäfer, erinnerte daran, dass die SPD im Mai 2022 die Forderung mitgetragen hatte, die Schröder-Akten zu sichern: „Wer solche Beschlüsse mitträgt, darf sich später nicht in die Büsche schlagen oder einfach die Augen zu machen.“

Wie sich das Kanzleramt von Schröder regelrecht vorführen ließ, zeigen interne Unterlagen, die CORRECTIV vorliegen. Aus ihnen ergibt sich, dass das Kanzleramt nach dem Schreiben der Abteilungsleiterin vom 10. Juni 2022 zweimal Post von Schröders Anwälten bekam – im Juni und im November 2022. Danach und bis zumindest Februar 2025 unternahm das Kanzleramt laut Aktenlage nichts mehr, um die Unterlagen aus dem Schröder-Büro zurückzuerhalten. Auch danach – unter Friedrich Merz – blieb die Regierungszentrale offenbar weitgehend tatenlos.

Kanzleramt spricht von „Abstimmungsprozess“

Heute spricht das Bundespresseamt von einem weiter laufenden „Abstimmungsprozess“. Eine Übergabe habe bisher nicht stattgefunden, „da noch keine abschließende Feststellung getroffen werden konnte, ob sich amtliche Unterlagen in den aufgeführten Akten befinden“.

Die internen Unterlagen, die CORRECTIV vorliegen, sprechen eine andere Sprache. Demnach hatten Bedienstete des Kanzleramts bereits bei Sichtungen im Schröder-Büro in den Jahren 2019 bis 2021 Akten aus dem Kanzleramt identifiziert.

Drei Mitarbeiter des Kanzleramts besuchten am 6. November 2019 Schröders Altkanzler-Büro in dem Bundestagsbau gegenüber der russischen Botschaft. Sie hielten fest, so ein Vermerk über die Visite, dass „dort auch originales amtliches Schriftgut vorhanden“ war, „das im Bundeskanzleramt erstellt wurde“. Also um Dokumente, die behördlichen Zwecken dienen, nicht der Privatperson Gerhard Schröder.

Weitere drei Monate später, im Februar 2020, sichteten Archivare des Kanzleramts die Dokumente im Schröder-Büro im Detail – und notierten, dass circa 180 Aktenordner aus der Amtszeit des damaligen Kanzlers stammten. Man habe mit dessen Mitarbeitern eine „Einigung“ erzielt, vermerkte ein Amtsrat des Kanzleramts im Oktober 2021. Das amtliche Schriftgut in den Räumlichkeiten des Ex-Kanzler-Büros gelte weiter als Aktenbestand des Kanzleramts, „da das Büro organisatorisch“ zum Kanzleramt gehöre.

Recht auf Zugang für Historiker, Journalisten und andere Bürger

Die Regeln sind eigentlich klar. Amtliche Akten müssen in der Verfügungsgewalt der Behörden bleiben. Sowohl solche Akten wie alle weiteren Unterlagen der Bundesbehörden müssen am Ende dem Bundesarchiv angeboten werden. Nur so können Historiker, Journalisten und andere Bürger ihr Recht wahrnehmen, Zugang zu den Dokumenten zu beantragen.

Doch auf die Akten, die jetzt in der Ebert-Stiftung lagern, können Außenstehende nun nur noch eingeschränkt Zugang beantragen. Sollten sie dort verbleiben, stünden „auch sie unter bestimmten Regelungen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung“, versichert die Stiftung zwar. Sie räumt aber auch ein, dass für einen Zugang zu diesen Akten die „Zustimmung des Hinterlegers“ erforderlich wäre – also die Genehmigung des Ex-Kanzlers selbst.

Selbst das Kanzleramt hat auf Schröders Akten keinen Zugriff

Gegenwärtig hat selbst das Kanzleramt auf die Dokumente der nun weitergewanderten 178 amtlichen Kanzler-Akten offenkundig keinen Zugriff. Das ergibt sich aus einem Bescheid, den das Kanzleramt Ende Juli verschickte – zu einem für diese Recherche gestellten Antrag, in dem Zugang zu Schröders Austausch mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Schröders letztem Regierungsjahr 2005 erbeten worden war. Obwohl in dem Antrag ausdrücklich auch Informationen aus den Terminakten aus Schröders früherem Büro angefordert wurden, ging die Behörde auf diese Bitte nicht ein.

Die Antwort des Kanzleramts listete stattdessen lediglich die in der eigenen Behörde vorrätigen Unterlagen auf – etwa eine Vorlage des Wirtschaftsministeriums für ein Treffen zwischen Schröder und Putin im April 2005, sowie den Vermerk über ein Telefonat im August 2005. Die Liste zeigte aber auch, welche Dokumente dort nach fünf Monaten interner Suche offenkundig nicht aufgefunden wurden – darunter Informationen zu den beiden letzten offiziellen Begegnungen der beiden Amtsträger im Jahr 2005.

Treffen mit Putin und Schröder zu Nord Stream

So war Putin am 8. September 2005 in Berlin, als Vertreter der beteiligten Unternehmen – in Anwesenheit auch von Kanzler Schröder – die Absichtserklärung für die geplante Gaspipeline durch die Ostsee unterzeichneten – also die später Nord Stream genannte Röhre, vor der Kritiker vor allem in Osteuropa schon damals warnten. Auch die Bundesrepublik werde mit der Pipeline „viel verwundbarer“, prognostizierte bereits Anfang 2006 der deutsche Energieexperte Frank Umbach.

Doch zu dem Pipeline-Termin im September 2005 liegen dem Kanzleramt offenbar keine Unterlagen vor – obwohl es in der Behörde üblich ist, über die Inhalte solcher Begegnungen Gesprächsvermerke zu erstellen.

Keine solchen Unterlagen verzeichnet das Kanzleramt auch für Schröders letzte offizielle Begegnung mit Putin. Am 14. Oktober 2005 besuchte der SPD-Mann den Freund in St. Petersburg zu dessen Geburtstag. Wenige Tage darauf vermeldete ein Moskauer Radiosender, dass der deutsche Politiker nach seinem Abschied einen Job bei Gazprom annehmen werde. Die SPD dementierte die Meldung damals als „übles Gerücht“ – bis im Dezember 2005 dann offiziell wurde, dass Schröder in der Tat einen bezahlten Führungsposten bei der später Nord Stream genannten Gazprom-Tochter übernehmen werde.

Historiker nannte Akten „einzigartige Quelle“

Glaubt man dem, was vor zehn Jahren der Historiker Gregor Schöllgen festhielt, dann müsste es zu diesen Treffen Informationen in den Terminakten geben, die Schröder aus dem Kanzleramt mitgenommen hatte. Für jeden Tag habe die Sekretärin des Kanzlers solche Akten geführt, schrieb der Geschichtswissenschaftler in einer 2015 erschienenen Biografie des Politikers. Für sie hatte Schöllgen von Schöder Zugang zu diesen Terminakten erhalten – die eben nicht im Kanzleramt lagerten, sondern nur in Schröders Büro im Bundestag. Schöllgen nannte sie „eine einzigartige Quelle“.
Seine mit Schröders Hilfe verfasste Biografie fiel für den Sozialdemokraten sehr freundlich aus. Selbst Schröders Engagement für die Gazprom-Pipeline bewertete Schöllgen in seinem Werk als „goldrichtig“.

Sicher ist: Wenn heutige und künftige Historiker ihre eigenen unabhängigen Archivrecherchen zu Schröders Russlandpolitik anstellen wollen, bräuchten sie ebenfalls Zugang zu den Akten aus Schröders Büro, die er in die Parteistiftung verbringen ließ.

Bereits 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass für Behörden womöglich eine Wiederbeschaffungspflicht gelte, wenn ehemalige Amtsträger Unterlagen hatten mitgehen lassen. In der damaligen Entscheidung befassten sich die Richter mit Dokumentenbeständen, die Helmut Kohl im Jahr 1998 nach seinem Abschied aus dem Kanzleramt hatte abtransportieren lassen – in seinem Fall zunächst in die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung.

Kritik auch in der Amtszeit von Kanzlerin Angela Merkel

Bereits in diesem Fall war das Kanzleramt – noch unter Angela Merkel – wiederholt kritisiert worden, weil es wenig zu unternehmen schien, um Regierungspapiere zurückzuholen.

Erst jüngst beklagte der Archivrechtsexperte Partsch die Folgen solcher Privatisierungen amtlicher Akten. Sie gäben ehemaligen Kanzlern „die Möglichkeit, die Geschichtsschreibung über sich selbst zu monopolisieren und handverlesenen und eng geführten Ghostwritern zu überlassen oder die fundierte Geschichtsschreibung über lange Zeit ganz zu verhindern“.

Die Linken-Politikerin Schwerdtner will die Sache nicht auf sich beruhen lassen. „Es braucht jetzt eine sofortige Freigabe und Übergabe aller relevanten Unterlagen an das Bundesarchiv“, sagte sie CORRECTIV: „Ich erwarte eine öffentliche Prüfung, wie es zum Zugriffsstopp kam und wer dafür verantwortlich war.“

SPD verweist bei Anfragen auf Gerhard Schröder

Die SPD-Fraktion verwies auf Fragen zu den Akten an Schröder. Dessen Anwaltskanzlei reagierte nicht auf wiederholte Fragen, die CORRECTIV seit dem 14.November übermittelt hatte.

Hybride Attacken, politische Morde, Propaganda und Schmiergelder – das alles im neuen CORRECTIV-Buch „Europas Brandstifter: Putins Krieg gegen den Westen“

Glaubt man Archivrechtler Partsch, dann könnte das Kanzleramt nun zivilrechtlich gegen Schröder oder die Stiftung vorgehen. Die Bundesregierung selbst schreckt vor solchen Schritten offenbar weiter zurück. Das Kanzleramt, so eine Sprecherin, sei „weiterhin auf verschiedenen Kanälen im Abstimmungsprozess“ mit Ex-Kanzler Schröder.

CORRECTIV erwägt nun eine Klage gegen das Bundeskanzleramt, um nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der Informationen zu erzwingen.

Recherche und Text: Hans-Martin Tillack
Redaktion und Faktencheck: Ulrich Kraetzer

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