Nein, Vergewaltigungen durch Ausländer sind nicht straffrei
Das Internetportal „MZWNews.de“ veröffentlichte einen Text mit der Überschrift „Riesenskandal: Gericht bestätigt: Vergewaltigungen durch Ausländer sind nicht strafbar“. Das Portal bezieht sich auf ein Urteil des Amtsgerichtes Dresden, das einen 21-jährigen Syrer Anfang April vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen hatte.
Vergewaltigungen durch Ausländer sind, anders als die Überschrift des Artikels behauptet, strafbar. Ausländer werden nach denselben Maßstäben des deutschen Strafrechts behandelt wie deutsche Staatsbürger. Und verurteilt, wenn eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Ein Artikel mit demselben Wortlaut erschien Ende April bereits auf „news-for-friends.de“, der ihn von dem Portal „krisenfrei.com“ übernommen hatte, das sich auf eine Nachricht der „Jungen Freiheit“ bezieht, die über den Freispruch berichtet hatte.
Zweifel an der Tat
Laut Auskunft des Amtsgerichts Dresden gegenüber CORRECTIV wurde der Angeklagte „aus tatsächlichen Gründen“ freigesprochen. Dem Syrer wurde zur Last gelegt, eine Sozialarbeiterin vergewaltigt zu haben. Das Gericht sah es am Ende des Prozesses nicht als erwiesen an, den Angeklagten zweifelsfrei zu verurteilen.
Da das Verfahren des Jugendschöffengerichts unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sind die genauen Gründe des Freispruches in diesem Fall nicht bekannt.
Nach übereinstimmenden Medienberichten hatte die Sozialarbeiterin im November 2017 im Rahmen ihres Dienstes die Wohnung des Syrers in Dresden aufgesucht. Nach dem Besuch hatte die Sozialarbeiterin Anzeige bei der Polizei wegen einer Vergewaltigung erstattet.
„Ein rechtsstaatliches Urteil“
Gegenüber den „Dresdner Neuen Nachrichten“ sagte der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) mit Blick auf Reaktionen in den Sozialen Medien: „Auch wenn das Urteil für das Opfer schwer nachzuvollziehen ist, ist es ein rechtsstaatliches Urteil“.
Der Syrer wurde vom Amtsgericht Dresden in anderen Fällen wegen Diebstahls und Drogenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
In dem Artikel von „MZWNews“ wird detailliert über den Fall berichtet, bevor die generalisierende Aussage der Überschrift im Text ausgeführt wird. Dort heißt es, „ausländische Sex-Straftäter dürfen sich offensichtlich vielfach ungestraft an einheimischen Frauen und Kindern vergehen und freuen sich über Freispruch, lächerliche Bewährungsstrafen oder laxe Arbeitsstunden, sollten sie überhaupt einen Gerichtssaal von innen sehen.“
Und weiter: „Sich als BRD-Personaler an ein deutsches Gericht zu wenden, ist somit als zwecklos zu erachten, denn sie arbeiten zugunsten der kriminellen Ausländer.“ Deutsche müssten „stets mit der Höchststrafe rechnen, „vor allem wenn sie in Gewaltdelikte gegen Ausländer verwickelt waren.“