Was die Polizeiliche Kriminalstatistik aussagt – und was nicht
Die Polizeiliche Kriminalstatistik liefert einen Überblick über die Arbeit der Polizei. Zahlen daraus, insbesondere zur sogenannten Ausländerkriminalität, werden jedoch immer wieder aus dem Kontext gerissen. CORRECTIV.Faktencheck ordnet ein.
Hinweis: In diesem Text werden unter anderem Fallzahlen zu sexualisierter Gewalt genannt. Es werden aber keine Einzelfälle oder grafische Details geschildert.
Das Bundeskriminalamt will Mitte April 2026 die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das vorherige Jahr veröffentlichen. Hier listet die Polizei gemeldete mögliche Straftaten auf, die an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Sie erfasst die Anzahl von Fällen, Opfern und (auch minderjährigen) Tatverdächtigen.
Die Statistik führt jedoch oft zu Missverständnissen, denn sie ist in erster Linie ein Arbeitsnachweis für die Polizei und lässt nur begrenzt Rückschlüsse auf die reelle Entwicklung von Kriminalität in Deutschland zu: Einerseits, weil nicht bei jedem in der PKS gelisteten Fall ein Gerichtsprozess folgt. Andererseits, weil sie nur den Teil der Straftatbestände darstellt, der in der Zuständigkeit der Polizei liegt. Fälle von Steuerhinterziehung oder Staatsschutzdelikte gehören nicht dazu. Dazu kommt außerdem: Gesetzesänderungen können dazu führen, dass Fälle in der PKS anders erfasst werden – nicht alle Daten sind also im Rückblick vergleichbar.
Faktencheck im Überblick
- Fakt 1: Die PKS zeigt nicht, wie viele Menschen in Deutschland kriminell sind
- Fakt 2: Mehr Tatverdächtige in der PKS heißen nicht, dass es mehr Kriminalität in Deutschland gibt
- Fakt 3: Die Statistik zeigt nicht mehr Sexualstraftaten, weil mehr davon verübt werden
- Fakt 4: Die PKS zeigt nicht, ob „Migranten“ krimineller sind
- Fakt 5: Die PKS zeigt nicht, dass die Zahl der Messerangriffe seit 2015 steigt
Wie mehrere Faktenchecks zeigen, wird die Statistik oder Zahlen daraus immer wieder herangezogen, um Desinformation oder Falschbehauptungen zu verbreiten. So kursierte im Dezember 2019 online die Behauptung, die meisten Mörder in Deutschland seien Menschen mit Migrationshintergrund – dabei wird dies in der PKS nicht erfasst. Oder: Im November 2025 behauptete einige AfD-Bundestagsabgeordnete, ein Anstieg der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sei auf Migranten zurückzuführen – dabei ließen sie aus, dass Änderungen im Strafrecht die Zahlen verzerrten.
CORRECTIV.Faktencheck ordnet gängige irreführende oder falsche Behauptungen zur PKS ein.
Fakt 1: Die PKS zeigt nicht, wie viele Menschen in Deutschland kriminell sind
Einordnung: Die PKS bildet Kriminalität in Deutschland nur teilweise ab. Sie führt Fälle, die die Polizei der Staatsanwaltschaft übergeben hat – werden Ermittlungen eingestellt, tauchen sie trotzdem in der PKS auf.
Die wichtigste Einschränkung, die bei der Betrachtung und Berichterstattung über die Statistik klar sein muss, ist, dass sie keine Aussage über Straftäter machen kann. Benennt die Polizei einen Tatverdächtigen, der dann auch in die PKS einfließt, liegt es erstmal bei der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen einzuleiten. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt hat noch kein Gericht über die Schuld oder Unschuld der tatverdächtigen Person entschieden.
Tatsächlich ist es auch abwegig anzunehmen, dass alle Tatverdächtigen verurteilt würden: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 rund 60 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt. Das heißt: In sechs von zehn Fällen kommt es gar nicht erst zu einem Prozess.
Erst wenn Untersuchungen der Staatsanwaltschaft den Tatverdacht der Polizei bestätigen, kann Anklage erhoben und der Fall vor Gericht verhandelt werden. Der Statistische Bericht der Staatsanwaltschaften gibt Aufschluss darüber, wie häufig das passiert und wie viele Ermittlungen eingestellt wurden. Auch eine Anklage-Erhebung kommt noch keinem Beweis der Schuld gleich – ob diese vorliegt, entscheidet ein Gericht am Ende des Prozesses.

PKS zwar wichtige Informationsquelle, aber nur eingeschränktes „Abbild der Wirklichkeit“
Vorab zum Verständnis: Es gibt keine Statistik, die die einzelnen Fälle von der Polizeiwache bis in den Gerichtssaal verfolgt. Laut Fachleuten fehlen zuverlässige Daten, die Auskunft darüber geben, wie viele Fälle aus der PKS eingestellt werden oder zu einer Verurteilung führen, doch dazu gleich mehr.
Am Beispiel zeigt sich der Flickenteppich der existierenden Statistiken: Wird etwa ein Diebstahl bei der Polizei angezeigt, die einen Tatverdächtigen ermittelt, fließt der Fall in die PKS ein. Sieht die Staatsanwaltschaft den Verdacht als begründet leitet sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen ein – der taucht dann nicht nur in der PKS auf, sondern auch im Statistischen Bericht der Staatsanwaltschaften. Es kann sein, dass das Ermittlungsverfahren mangels Beweisen eingestellt wird – oder der Fall endet in einer Anklage. Erst vor Gericht entscheidet sich dann, ob der Tatverdächtige als Täter gezählt wird: Muss er schließlich ins Gefängnis, landet der Fall zusätzlich in der Statistik zum Strafvollzug.
Niklas Harder, Co-Leiter der Abteilung Integration vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung kritisierte in einem Kommentar von 2025 die fehlende Verknüpfung der PKS mit den Statistiken von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten – sie führe dazu, dass es in Deutschland keine geeignete Grundlage für seriöse, datenbasierte kriminologische Forschung gebe. Öffentliche Spekulationen zu kriminologischen Fragen würden zeigen, dass in der Gesellschaft ein großer Informationsbedarf insbesondere für die Frage nach dem Zusammenhang von Migration und Kriminalität bestehe, schreibt er. Und weiter: „Diesen auf Grundlage der PKS herzustellen, ist angesichts der eingeschränkten Datenlage bestenfalls spekulativ und schlimmstenfalls bewusst irreführend.“ Harder riet schon damals, dass die Bundesregierung und das Bundeskriminalamt die gesondert hervorgehobene Präsentation der PKS-Daten hinterfragen sollten.
Auch Dietrich Oberwittler, Gruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, sagt: „Die PKS darf nicht als reales Abbild der Wirklichkeit gesehen werden“. Aber auch: „Die PKS ist grundsätzlich eine wichtige Informationsquelle zur Kriminalitätslage.“ Seiner Meinung nach gebe es durchaus verfälschende Aspekte, wie höhere Anzeigebereitschaft, die unter anderem zu einer Überrepräsentation von Personen mit Migrationshintergrund in der Statistik führe. Mit ihm sprach CORRECTIV.Faktencheck im Juli 2025 über die Entwicklung von Gewaltkriminalität und Migration.
Fakt 2: Mehr Tatverdächtige in der PKS heißen nicht, dass es mehr Kriminalität in Deutschland gibt
Einordnung: Häufig wird die Tatverdächtigenzahl für pauschale Aussagen über die Entwicklung von Kriminalität herangezogen. Sie sollte aber im Verhältnis betrachtet werden, um zu berücksichtigen, dass die Zahlen allein aufgrund des Bevölkerungswachstums steigen.
Steigt die Zahl der Tatverdächtigen in der PKS, bedeutet das nicht unbedingt, dass bestimmte Personengruppen krimineller werden. Die Statistik existiert nicht in einem Vakuum: Mehr Tatverdächtige von einem Jahr auf das andere heißt nicht notwendigerweise, dass ein größerer Anteil der Menschen kriminell wird – etwa kann die absolute Tatverdächtigenzahl schon allein durch das jährliche Bevölkerungswachstum leicht ansteigen.
Übrigens: Die Anzahl der Tatverdächtigen in der PKS ging trotz des Bevölkerungswachstums von 0,12 Prozent zwischen 2023 und 2024 um 2,76 Prozent zurück.
Um den Faktor der wachsenden Bevölkerung mit einzubeziehen, wird in der PKS zusätzlich die „Tatverdächtigenbelastungszahl“ (kurz: TVBZ) aufgeführt. Sie gibt an, wie viele Personen aus einer Gruppe von 100.000 mit genau diesen Merkmalen von der Polizei verdächtigt werden. Die Zahl wird immer anhand einer Gruppe mit den gleichen Merkmalen berechnet – es gibt also beispielsweise eine TVBZ für die Gruppe deutscher Männer unter 21 Jahren, eine für Kinder zwischen 8 und 14 Jahren oder für Nicht-Deutsche (dazu hier mehr).
Das folgende Diagramm zeigt, dass die TVBZ zwischen 2009 und 2024 zusammen mit der absoluten Tatverdächtigenzahl steigt und fällt. Es werden aber auch Unterschiede klar: So erreichte die absolute Zahl der Tatverdächtigen insgesamt 2024 fast das gleiche Niveau wie 2009 (2.184.834 Personen 2024, 2.187.217 2009, ein Unterschied von etwa 0,1 Prozent). Die TVBZ über alle Altersgruppen und Geschlechter hinweg, also für die gesamte Bevölkerung, lag 2024 aber deutlich niedriger als 2009 – sie sank um 11,3 Prozent.
Das bedeutet, obwohl die absolute Zahl der Tatverdächtigen in den vergangenen Jahren zwischendurch gestiegen ist (etwa zwischen 2013 und 2015 oder zwischen 2021 und 2023): Der Anteil der Menschen in der Gesellschaft, die von der Polizei eines Verbrechens verdächtigt wurden, ist seit 2009 insgesamt gesunken.
Fakt 3: Die Statistik zeigt nicht unbedingt deshalb mehr Sexualstraftaten, weil mehr davon verübt werden
Einordnung: Die absoluten Zahlen zur Entwicklung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unterliegen verzerrenden Faktoren, etwa weil sich Gesetze verändert haben.
Wenn wir von der PKS sprechen, beziehen wir uns zwar auf eine umfassende Statistik, publiziert wird diese allerdings in verschiedenen Tabellen, sortiert und aufgeteilt nach bestimmten Betrachtungskriterien. Das Bundeskriminalamt stellt auch immer Zeitreihen zur Verfügung, die teilweise bis 1987 zurückgehen. Solche Übersichten sind wichtige Anhaltspunkte, um übergreifende Entwicklungen zu beobachten. Aber: Auch hier gibt es Einschränkungen.
Betrachtet man beispielsweise die Entwicklung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – so heißt die Oberkategorie, unter die die meisten Sexualstraftaten fallen – steigt deren Anzahl von 1987 auf 2024 sehr stark: von 34.200 auf 127.775 Fälle, also um etwa 274 Prozent. Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass es 2024 mehr sexuelle Übergriffe gab, als im Jahr 1987. Wer das untersuchen will, muss eine Reihe von Faktoren berücksichtigen – allein der zeitliche Vergleich der PKS-Daten ist unsinnig.
Absolute Zahlen unterliegen verzerrenden Faktoren – Häufigkeitszahl nutzen
Zunächst: Die Fallzahlen von 1987 beziehen sich nur auf die westdeutschen Bundesländer. Erst die Zahlen ab 1993 bilden auch die ostdeutschen Bundesländer nach der Wende mit ab. Durch die Wiedervereinigung wuchs Deutschlands Bevölkerungszahl sprunghaft um etwa 16,5 Millionen Menschen. Bei so einem Anstieg ist auch bei gleichbleibender Kriminalitätsrate eine höhere Fallzahl zu erwarten. Die Statistik bietet dafür die sogenannte Häufigkeitszahl, kurz HZ, als Größe an. Damit wird die Häufigkeit einer Straftat pro 100.000 Einwohnende angegeben.
Die Häufigkeitszahl wird nicht so schnell von Schwankungen in der Bevölkerungszahl beeinflusst: Wird in einer Gruppe von 200.000 Personen eine Straftat 50 Mal, in einer Gruppe von 150.000 Personen die gleiche Tat 37,5 Mal und in einer Gruppe von 375.642 Personen 93,9 Mal begangen, ist die Häufigkeitszahl immer die gleiche: 25.
Zurück zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Für 1987 lag die Häufigkeitszahl hier bei 55,9, für 2024 bei 150,9. Aus dem Anstieg von 274 Prozent in den absoluten Zahlen wird so ein deutlich geringerer Anstieg um knapp 170 Prozent. Weniger, aber immer noch mehr als eine Verdopplung der Fälle pro 100.000 Einwohnende. Wir erklären, wie es dazu kommt.
Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung steigen deutlich – Grund dafür sind auch neue Gesetze
Wir haben die Entwicklung der Häufigkeitszahlen von 1987 bis 2024 grafisch abgebildet. Wie deutlich wird, blieb die Entwicklung für diese Art von Straftaten nach der Wiedervereinigung zunächst zunächst weitestgehend stabil – der Einfluss durch die steigende Bevölkerungszahl ist bereinigt.
Im Diagramm ist erst ab 2017 ein starker Anstieg zu sehen (rosa Kurve) – ein Hinweis, dass bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch externe Faktoren eine Rolle spielen, die in der PKS nicht direkt erfasst werden.
Ab dem Jahreswechsel 2016/2017 stieg die Häufigkeitszahl von 58 auf 68 Fälle pro 100.000 Einwohnende. Was aus der PKS nicht hervorgeht: 2016 verschärfte der Bundestag das Sexualstrafrecht und änderte Paragraf 177 im Strafgesetzbuch. Er nahm damit den Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf – seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen der anderen Person begangen wird.
Außerdem wurde unter anderem mit Paragraf 184i der Straftatbestand der sexuellen Belästigung neu eingeführt: 2017 waren von den 56.047 Fällen allein 9.619 diesem Paragrafen zuzurechnen (17 Prozent). Dies deckt sich fast vollständig mit dem Anstieg in der Häufigkeitszahl (etwa 19 Prozent). Ganz konkret: Greift jemand einer Person an die Brust ohne deren Einverständnis, kann das als Fall sexueller Belästigung strafbar sein.
Unabhängig von den Gesetzesänderungen, macht Dietrich Oberwittler vom Max-Planck-Institut auch auf einen weiteren Faktor aufmerksam: Etwa erkläre sich der Anstieg der Sexualstraftaten in der Statistik auch durch eine „deutlich gestiegene Sensibilität […] von jungen Frauen“ für Übergriffe, so der Experte. Heißt konkret: Ob Betroffene einen Übergriff anzeigen, wird auch davon beeinflusst, dass Gesetze mehr Klarheit schaffen und die Gesellschaft sensibler damit umgeht.
Fakt 4: Die PKS zeigt nicht, ob Menschen mit Migrationshintergrund krimineller sind
Einordnung: In der PKS wird Migrationshintergrund nicht aufgeführt. Aufgeführt werden Zahlen zu Nicht-Deutschen – darunter fallen alle Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, etwa Touristen oder Geflüchtete.
Mitunter sind es nicht die Zahlen der PKS, sondern die darin genannten Kategorien, die zu falschen Schlüssen verleiten. Das BKA unterscheidet in der Statistik zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. In einer Übersicht zur PKS 2024 schreibt das Bundesinnenministerium: Die PKS differenziere zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) – Kriterium dafür sei die Staatsangehörigkeit einer Person. Ein eventueller Migrationshintergrund werde nicht erfasst.
Aussagen, wie diese beiden Behauptungen von 2019, die über einen Migrationshintergrund von Tätern spekulieren, können sich also nicht auf die PKS beziehen, denn darin wird der Migrationshintergrund nicht erfasst (und ohnehin werden nur Tatverdächtige benannt). Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wird als Deutscher geführt, unabhängig von Herkunft, Geburtsland oder weiteren Staatsbürgerschaften.
Gruppe der Nicht-Deutschen in der PKS umfasst nicht nur Geflüchtete, sondern auch Touristen
Außerdem zu beachten: Die Gruppe der Nicht-Deutschen umfasst alle Personen, die keinen deutschen Pass haben: Darunter fallen neben Geflüchteten oder Asylbewerberinnen auch Touristen oder Grenzpendler.
Konkrete Zahlen zu Geflüchteten als Tatverdächtige oder Opfer stellt das Bundeskriminalamt in gesonderten Lagebildern dar. In diesen begleitenden Veröffentlichungen werden bestimmte Daten aus der PKS herausgegriffen. Die Lagebilder bieten neben blanken Zahlen auch etwas mehr Einordnung als die PKS. So wies das BKA etwa 2017 auf die veränderte Gesetzeslage zur sexualisierten Gewalt und auf eine geänderte Definition des Begriffs „Zuwanderer“ hin.
Kriminalität im Kontext von Zuwanderung wird im Bundeslagebild seit 2015 erfasst. Auch hier geht es aber nicht um den Migrationshintergrund einzelner Personen, sondern um Kriminalität in und an der Gruppe der Zuwanderer, die keinen deutschen Pass haben. 2017 änderte sich die Definition dieser Gruppe – das „führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den PKS-Zahlen der Vorjahre“, heißt es im Lagebild von 2017.
Denn: Aufgrund der Änderung wurde die Gruppe der Menschen, die als Zuwanderer in der Statistik aufgeführt werden, zwischen den Berichtsjahren 2016 und 2017 größer. Vergleiche, die über diese Jahre hinausgehen, sind also nicht sinnvoll.
Fakt 5: Die PKS zeigt nicht, dass seit 2015 die Zahl der Messerangriffe, besonders durch Ausländer, steigt
Einordnung: Messerangriffe werden in der PKS erst seit 2024 vollständig erfasst – Vergleiche mit den Jahren davor sind nicht sinnvoll. Nicht-Deutsche sind in der Kategorie zwar überrepräsentiert, doch laut Fachleuten spielt dabei auch eine Rolle, dass sie häufiger angezeigt werden.
Eine Falschbehauptung, die uns häufig im Kontext von Kriminalitätsstatistiken begegnet, ist die Aussage, Messerkriminalität sei in den vergangenen Jahren in Deutschland „explodiert“. Entsprechend äußerten sich etwa die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel oder der österreichische Verschwörungssender Auf1.
Wir zeigten schon im September 2024, dass die Auf1-Behauptung falsch war: In der PKS für das Jahr 2023, um die es damals ging, waren zwar gegenüber dem Vorjahr mehr Messerangriffe gelistet – definiert als „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird“. Allerdings wird diese Kategorie erst seit dem 1. Januar 2024 überhaupt vollständig erfasst. Ein Vergleich mit den Jahren davor ergibt also keinen Sinn.
Auch bei der Veröffentlichung der PKS 2025, die Mitte April ansteht, ist damit zu rechnen, dass solche Behauptungen wieder auftauchen. Während dann Aussagen über ein „Rekordhoch“ oder „Rekordtief“ von Messerangriffen je nach Datenlage formal korrekt sein könnten, sollten sich diese nicht auf einen Vergleich zwischen etwa 2015 und 2024 stützen. Langfristige Trends und Entwicklungen lassen sich nicht an nur zwei Vergleichsjahren in der PKS festmachen. Dafür braucht es mehr Daten und differenzierte Studien.
Kriminologin ordnet ein: Nicht-Deutsche sind überrepräsentiert, aber Studien liefern umfassenderes Bild
Immer wieder warnen zivilgesellschaftliche Organisationen, dass Begriffe wie „Ausländerkriminalität“ oder „Messermigrant“ gezielt eingesetzt werden, um rechtspopulistische Narrative zu normalisieren und ausländerfeindliche Stimmung zu verbreiten. Dafür wird häufig auf die PKS verwiesen, die solche Behauptungen allein jedoch nicht stützen kann.
Der Mediendienst Integration hat die Zahlen aus der PKS eingeordnet: Tatverdächtige bei Messerangriffen seien in „knapp 90 Prozent der Fälle“ deutsche und nicht-deutsche Männer beziehungsweise Erwachsene älter als 21 Jahre. Der Anteil der nicht-deutschen Tatverdächtigen insgesamt lag 2023 – je nach Bundesland – bei einem Drittel bis der Hälfte, obwohl Nicht-Deutsche im Gesamtvergleich nur etwa 15 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Es ist also korrekt, bezogen nur auf das Kriterium der Staatsangehörigkeit, von einer Überrepräsentation zu sprechen.
Doch warum ist das so? Kriminologin Gina Wollinger ordnet dies gegenüber dem Mediendienst Integration ein – sie verweist auf mehrere Faktoren:
- Erstens, das Anzeigeverhalten. Studien hätten gezeigt, dass migrantisch gelesene Personen häufiger angezeigt werden und bestimmte Tatkontexte, also etwa ein Vorfall in einer Geflüchtetenunterkunft, häufiger angezeigt werden als etwa in einer Privatwohnung.
- Zweitens, die Definition der Kategorien in der PKS. Die Kategorien Deutsch und Nicht-Deutsch suggerieren demnach homogene Gruppen, die so aber nicht existierten: Nicht-Deutsch kann eine Person sein, die in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ohne die Staatsbürgerschaft zu haben, während ein Deutscher im Sinne der PKS auch erst vor verhältnismäßig kurzer Zeit eingewandert sein kann. „Es gibt für das Konstrukt ‚Ausländer‘ kein gemeinsames Merkmal, das relevant wäre für die Kriminalität“, so die Expertin.
- Und schließlich drittens, der Blick auf die Ursachen: „Kriminalitätsfördernde Umstände liegen – da ist sich die Forschung einig – in den jeweiligen Lebensumständen begründet: Vor allem Armut und Bildungsteilhabe sind zentrale Faktoren“, so Wollinger. Auch zum Beispiel rigidere Männlichkeitsnormen oder eigene Gewalterfahrungen seien unter Menschen mit bestimmten Migrationsgeschichten weiter verbreitet. Pauschale Aussagen greifen also zu kurz.
Fazit: Vorsicht bei reißerischen Behauptungen über die PKS
Die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt als umfangreiche Statistik Aufschluss über die Arbeit der Polizei in Deutschland. Dietrich Oberwittler vom Max-Planck-Institut beschreibt sie so: „Die PKS […] ist das Ergebnis vieler Definitions- und Selektionsprozesse, angefangen mit der Wahrnehmung der Opfer, […] ob eine Straftat stattgefunden hat, und dann der Entscheidung einen Fall anzuzeigen (meistens durch das Opfer) und zu registrieren (von der Polizei).“ Man „schütte das Kind mit dem Bade aus“, wenn man ihr jede Validität abspreche. Beides sei zutreffend: „Die PKS ist […] konkurrenzlos als flächendeckende, systematische Vollerhebung“, es gebe aber eben auch große Einschränkungen.
In den Tagen und Wochen nach Veröffentlichung der neuen PKS sollte man skeptisch werden bei Aussagen, die diese Einschränkungen ignorieren. Absolute Aussagen über „Täter“, „Ausländerkriminalität“ und „Überrepräsentation“ oder „explodierende“ Zahlen bestimmter Delikte sind erste Warnzeichen.
Lässt sich die Behauptung nicht schon von vornherein als falsch identifizieren – zum Beispiel weil von „Migrantenkriminalität“ die Rede ist – sollte man Aussagen dazu zumindest hinterfragen und einen Blick auf den Kontext der Zahlen werfen.
Redigatur: Steffen Kutzner, Sarah Thust
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Text:
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Bundeskriminalamt, 2025: Link
- Statistischer Bericht der Staatsanwaltschaften, Statistisches Bundesamt: Link
- Statistischer Bericht des Strafvollzugs, Statistisches Bundesamt: Link
- Bundeslagebilder „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“, Bundeskriminalamt: Link
- „Die wichtigsten Fragen zur Ausländerkriminalität“, Mediendienst Integration, 2. April 2025: Link (archiviert)
- „Falscher Verdacht? Die Kriminalstatistik der Polizei lässt viele Fehlschlüsse zu”, Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung, 2. April 2025: Link (archiviert)
- „950 900 offene staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren am Jahresende 2024”, Statistisches Bundesamt, 6. Oktober 2025: Link (archiviert)