Werden Alleinerziehende noch ärmer?

Die Bundesregierung will die staatliche Unterstützung kürzen. Wir haben nachgefragt – unter anderem bei der SPD, wie sie als Sozialpartei dazu steht.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters

vielleicht haben Sie noch im Kopf, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband kürzlich ein „Vorschlagsbuch“ veröffentlicht hat, in dem Bund, Länder und Kommunen Ideen gesammelt hatten, wo der Staat denn künftig sparen könnte – und zwar im Sozialhilfe-, Kinder-, Jugend- und Bildungsbereich. In der vergangenen Woche haben wir uns bereits das Thema Ganztagsbetreuung angeschaut.

Heute lesen Sie in unserem Thema des Tages, wie die vorgeschlagenen Kürzungen eine der verletzlichsten Gruppen betreffen würden: die Alleinerziehenden. In acht von zehn Fällen sind das Frauen. Spotlight-Reporterin Pamela Kaethner und ich haben bei der SPD nachgefragt, ob die Sozialdemokraten die Forderungen aus dem Arbeitskreis mittragen. Doch der Junior-Regierungspartner gibt sich schmallippig. 

Außerdem erfahren Sie heute bei uns, wie Sie sich vor Phishing-Angriffen beim Messenger Signal schützen können – nicht, dass es Ihnen am Ende so geht wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner!

Eine Analyse beleuchtet die Möglichkeit, ob einzelne Landesverbände der AfD, die bereits als „gesichert rechtsextremistisch“ gelten, verboten werden können. Diesen Text finden Sie auch auf unserer neuen Themenseite zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.

Und wir beantworten die Leserfrage der Woche: „Warum gibt es eigentlich so viele Krankenkassen in Deutschland?“

Wenn bei Ihnen noch Fragen offen sind oder Sie uns Feedback geben wollen, schreiben Sie mir gerne: elena.mueller@correctiv.org.

Thema des Tages: Werden Alleinerziehende noch ärmer?

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Neueste CORRECTIV-Recherchen: Rechtsexperten halten ein Teil-Verbot der AfD für denkbar • Was über die Phishing-Kampagne bekannt ist – und wie Sie sich schützen können…

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Wie KI uns überwacht

Leserfrage der Woche: Warum existieren 93 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland?

CORRECTIV Events: Unsere Veranstaltungstipps

Faktencheck: Irreführende Rechnung: AfD-Politiker Bystron vergleicht Ukraine-Kredit mit Renten

Gute Sache(n): Donbass: Was Interviews mit Kriegsgefangenen über Identität und russische Kriegsnarrative verraten • Solarboom in Indien und China • Wissenswertes zum 1. Mai

CORRECTIV ganz persönlich: Krebserregende chemische Stoffe sollen länger als bisher auf dem Markt bleiben dürfen

Grafik des Tages: Rangliste der Pressefreiheit: Deutschland rutscht ab

Was ist der Unterhaltsvorschuss? 
In etwa jeder fünften Familie in Deutschland lebt ein minderjähriges Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil. Zahlt der andere Elternteil zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt, springt der Staat ein. Er leistet dann Unterhalt für Kinder unter 18 Jahren an den alleinerziehenden Elternteil. 

Aktuell beziehen mehr als 850.000 Kinder staatliche Unterhaltsleistungen, das ist etwa ein Drittel aller Kinder in alleinerziehenden Familien. Im Jahr 2025 zahlte der Staat insgesamt 3,27 Milliarden Euro an Unterhaltsleistungen. Dabei gibt es zwei Formen:

  • Unterhaltsvorschuss: Der Staat zahlt vor und fordert Geld vom zahlungspflichtigen Elternteil zurück, wenn dieser eigentlich zahlen könnte, es aber nicht tut.
  • Unterhaltsausfallleistungen: Hier fehlt die Zahlungsfähigkeit – das Geld kann nicht zurückgeholt werden.

Wo soll gekürzt werden? 
Hinter verschlossenen Türen haben kommunale Spitzenverbände wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen Vorschlag ins Spiel gebracht: Der Unterhaltsvorschuss soll zurückgefahren werden.

Konkret würde eine Reform von 2017 rückgängig gemacht. Die Folge: Die Altersgrenze fiele wieder auf zwölf Jahre – Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren würden komplett aus der Leistung herausfallen.

Was wären die Folgen? 
Das Einsparpotenzial würde rund eine Milliarde Euro betragen. Doch diese Rechnung hat eine Kehrseite: Wenn weniger Unterhalt gezahlt wird, geraten mehr Familien in finanzielle Schwierigkeiten. Schon heute gelten 41 Prozent der alleinerziehenden Familien als armutsgefährdet. Das trifft vor allem alleinerziehende Frauen – oft auch dann, wenn sie arbeiten. 

Die Kürzung könnte nicht nur Haushaltslöcher schließen, sondern neue öffnen: bei Kinderarmut, Bildungsungleichheit und sozialer Teilhabe. Es wäre also ein großer Einschnitt in der Sozialpolitik, der von der SPD erstaunlich unwidersprochen bleibt. 

Was sagt die SPD dazu?
CORRECTIV hat bei Fachpolitikerinnen der Sozialdemokraten nachgefragt, wie die Haltung der Partei mit diesen Plänen zusammenpasst. Die Reaktionen waren schmallippig, es wurde auf die offiziellen Statements der Bundestagsfraktion verwiesen. 

Der Kinderbeauftragte der SPD, Truels Reichardt, will lieber mehr Geld von den Schuldnern zurückholen, als an Hilfen zu sparen: 

„Wer zahlen kann und sich seiner Verantwortung entzieht, muss künftig wirksamer in die Pflicht genommen werden. Effizienzsteigerungen ja – Leistungskürzungen nein. 

Nicht zuletzt ist das auch so im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Benachteiligung durch die Hintertür: 
Die familienpolitische Sprecherin, Janina Hostert, bezeichnete vergangene Woche gegenüber der Süddeutschen Zeitung die geplante Rücknahme der Unterhaltsvorschuss-Reform von 2017 immerhin als „rote Linie“. 

Bundesbildungsministerin Karin Prien im Gespräch mit CORRECTIV-Chefredakteur Justus von Daniels und Publix-Intendantin Maria Exner.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) war am 28. April für ein Spitzengespräch mit CORRECTIV-Chefredakteur Justus von Daniels und Publix-Intendatin Maria Exner zu Gast im Berliner Publix. Foto: Marcus Glahn

Doch ob die SPD diese wirklich wird halten können, bleibt offen: Im Interview mit CORRECTIV am Dienstag sagte CDU-Familienministerin Karin Prien: Der Spardruck sei derart hoch, dass man eher über die Einsparung der gesetzlichen Leistungen reden müsse statt über deren Ausweitung. Das heiße zwar nicht, dass man nicht dennoch etwas zugunsten der Alleinerziehenden verändern könne, so Prien. 

„Aber ich wäre unredlich, wenn ich heute Abend die Ausweitung von Sozialleistungen in den nächsten zwei Jahren in Aussicht stellen würde.“

Prien machte zudem keinen Hehl daraus, dass es ihr lieber gewesen wäre, die Kürzungsvorschläge hätten zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden können. Beim CORRECTIV-Interview sagte sie, man müsse „den ersten großen gemeinsamen Wurf (einer Reform, Anm. d. Red.) machen, bevor er in der Öffentlichkeit zerfetzt wird“. So könne man ein System nicht reformieren. 

„Heizungsreform“: Kostenbremse für Mieter soll kommen 
Die Bundesregierung hat sich auf eine Kostenbremse für Mieter bei der „Heizungsreform“ geeinigt. Vorgesehen ist, dass Vermieter und Mieter sich die Kosten nun teilen. Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, wenn Vermieter sich an Netzentgelt und Brennstoffkosten beteiligen. Umweltverbände kritisieren den Rückschritt im Klimaschutz für Gebäude.
n-tv.de

Belgien stoppt Rückbau von Atomkraftwerken 
Belgien stoppt den Rückbau der Atomkraftwerke. Betreiber und Regierung verhandeln über eine mögliche Übernahme. Man wolle „sicherstellen, dass dem belgischen Staat alle Optionen offenstehen“, heißt es in einer Erklärung. In Belgien sind zurzeit zwei Reaktoren in Betrieb, fünf weitere stillgelegt. Darunter befindet sich auch der umstrittene Reaktor Tihange 2, der 2023 vom Netz genommen wurde. Deutsche Politiker und Atomkraftgegner hatten dessen Abschaltung gefordert, nachdem tausende Risse im Reaktordruckbehälter entdeckt wurden. 
spiegel.de

Rechtsexperten halten ein Teil-Verbot der AfD für denkbar
Rechtswissenschaftler halten es für möglich, einzelne, besonders radikale Landesverbände der AfD zu verbieten. Doch die Innenminister der betroffenen Bundesländer sind skeptisch – mit einer Ausnahme.
correctiv.org

Symbolbild Leserfrage der Woche

Tatsächlich ist die Zahl der Krankenkassen in den vergangenen Jahren bereits stark gesunken. In den 1990ern gab es noch 1.200. Lohnt es sich dann, die Zahl der Krankenkassen weiter zu senken? Wir haben für Sie das Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) befragt. Das sind die Ergebnisse. 

Der GKV-Spitzenverband betont, die Verwaltungskosten für die gesetzlichen Krankenkassen seien „wirklich günstig“. 2015 lag der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben der Krankenkassen bei 4,88 Prozent, dieses Jahr liegt er bei 3,86 Prozent. Die Einsparungen an Verwaltungskosten, indem Krankenkassen reduziert oder zusammengelegt werden, fallen laut dem GKV-Spitzenverband sehr marginal aus.  

Das Gesundheitsministerium ordnet das etwas anders ein. Generell zeigte sich die Bundesregierung offen dafür, die Zahl der Krankenkassen zu reduzieren. Wie groß das langfristige Einsparpotenzial wäre, kann das Ministerium allerdings nicht beziffern – dafür fehlen die nötigen Daten. Hinzu kommt: Wenn man die Krankenkassen zusammenlegen würde, komme es kurzfristig zu einmaligen Umstellungskosten, etwa für IT oder Organisation.

Der AfD-Politiker Petr Bystron im Europaparlament.
Der AfD-Politiker Petr Bystron im Europaparlament. Bystron stellt auf X einen irreführenden Vergleich zwischen einem Ukrainekredit und deutschen Renten an. (Foto: Philipp von Ditfurth / DPA / Picture Alliance)

So geht’s auch
Trotz Backlash in Deutschland und weiteren westlichen Ländern gibt es in der Klimapolitik auch gute Nachrichten: Durch den Ausbau der Solarenergie haben China und Indien den CO2-Anstieg der Industriestaaten fast kompensiert, berichtet der neue Global Energy Review der Internationalen Energieagentur IEA.
swr.de 


Gestern gab es zu diesem Thema eine Abstimmung im EU-Parlament. Zur Debatte stand ein Vorschlag der EU-Kommission zur „Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte“.

Dieser sieht unter anderem vor, dass nachweislich krebserregende Stoffe länger als bisher auf dem Markt bleiben dürfen. Also insgesamt mehr als zwei Jahre. Pelle Moos von der Europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC hatte diesen Vorstoß der EU-Kommission gegenüber CORRECTIV scharf kritisiert: „Dies kann zu inakzeptablen Gesundheitsrisiken für europäische Verbraucher führen“, so der Experte.

Das EU-Parlament hat sich nun auf kürzere Fristen bis zu 15 Monaten geeinigt – immerhin. Was ebenfalls gestrichen wurde: Ausnahmen für krebserregende Stoffe in Kosmetik, die eingeatmet oder verschluckt werden. Die EU-Kommission wollte diese Stoffe zulassen, wenn sie „nur“ verschluckt oder eingeatmet werden. Wie zum Beispiel über Deosprays oder Zahnpasta. 

Noch offen ist der Umgang mit Stoffen natürlichen Ursprungs, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen, etwa ätherische Öle. Die EU-Kommission setzt dabei auf die Bewertung einzelner Inhaltsstoffe: Potenziell krebserregende Stoffe werden einzeln geprüft, das gesamte Produkt bleibt aber zunächst erlaubt, solange es nicht selbst als gefährlich eingestuft ist.

Das Parlament will hier zwar strenger vorgehen und schneller prüfen lassen, aber das Grundproblem bleibt: Potenziell krebserregende Stoffe können auch weiterhin genutzt werden. 

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Tristan Devigne, Anette Dowideit, Till Eckert, Sebastian Haupt und Pamela Kaethner.