Nach dem CSD-Anschlag: Was hinter der Debatte über Staatsangehörigkeit steckt
Sowohl AfD als auch Union nutzen den Anschlag auf den Berliner CSD, um erneut über die deutsche Staatsangehörigkeit zu debattieren. Und das, obwohl der mutmaßliche Täter deutscher Staatsbürger war.
Das Wichtigste in Kürze
- AfD-Mitglieder haben seit dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hunderte Posts verfasst, die die vermeintliche Herkunft des Täters instrumentalisieren – und „millionenfache Remigration“ fordern.
- Vertreter der AfD fordern zudem eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts: Nach ihrer Vorstellung sollen Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, nicht mehr automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
- Die Union überlegt hingegen, sogenannten Gefährdern die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen.
- Rechtswissenschaftler bewerten, inwiefern die Vorschläge umsetzbar wären.
Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) am Samstagabend ist eine neue Debatte über die deutsche Staatsbürgerschaft entbrannt. Der mutmaßliche Täter, Abdul B., hatte im Berliner Tiergarten mit einem Auto mehrere Menschen verletzt und eine Frau getötet. Abdul B., der einen Tag später durch den Einsatz der Polizei starb, hatte die deutsche Staatsbürgerschaft. Er wurde 2005 in Berlin geboren und wuchs dort auf, seine Eltern stammen aus dem Libanon. Die Mutter war 2002 in Deutschland eingebürgert worden.
Die AfD nutzt den Migrationshintergrund der Familie, um alte Forderungen nach „Remigration“ und einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wieder hervorzuholen. Auch in der Union wird plötzlich wieder über die Staatsangehörigkeit gesprochen. Während die AfD grundsätzlich infrage stellt, wer überhaupt Deutscher werden kann, geht es der Union vor allem darum, wem die Staatsbürgerschaft im Zweifel wieder entzogen werden könnte.
Die AfD, selbst nicht für ihre Aufgeschlossenheit gegenüber queeren Menschen bekannt, nutzt das Attentat auf den CSD für sich. Das zeigen hunderte Posts, die AfD-Bundestagsabgeordnete seitdem in Sozialen Netzwerken verbreitet haben.
So schreibt beispielsweise der Chef des AfD-Landesverbands in Sachsen-Anhalt, Martin Reichardt, auf Facebook von einem „Zusammenhang von Einwanderung aus rückständigen Kulturen und Terror“. Der Bundestagsabgeordnete Lars Haise behauptet auf der Plattform X, dass die „Monster massenhaft und zumeist illegal ins Land gelassen“ worden seien.
Experte: AfD nutzt Extremsituationen aus
Laut Kommunikations- und Politikberater Johannes Hillje sucht die AfD solche „Extremsituationen“ wie Terroranschläge oder Attentate, weil sie darauf setze, „dass die Bereitschaft für eine radikale Agenda“ wachse. „Trauer, Wut, Entsetzen – diese Stimmungslage will man ausnutzen, um die Menschen für eine rechtsradikale Agenda zu gewinnen“, so Hillje.
Mehrere Parteifunktionäre fordern im Zusammenhang mit dem Anschlag „Remigration“. Diese rette Leben, schreibt der Bundestagsabgeordnete Ruben Rupp auf X, deshalb sei die AfD die „Lösung“. Und der Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich fragte am vergangenen Sonntag auf X: „Wann beginnen wir endlich mit ‚millionenfacher Remigration’?“
Der Begriff „Remigration“ wurde von dem Rechtsextremisten Martin Sellner geprägt. Sein „Remigrationskonzept“ zielt auch auf „nicht-assimilierte“ Staatsbürger ab und ist damit klar verfassungsfeindlich. Offiziell betont die AfD stets, mit dem Begriff nur Ausreisepflichtige zu meinen. Doch wenn Abgeordnete „Remigration“ explizit als Reaktion auf ein Attentat fordern, das mutmaßlich Abdul B. als deutscher Staatsbürger begangen hat, wirkt diese Unterscheidung vorgeschoben.
Unterscheidung von Staatsbürgern anhand ethnischer Kategorien und Sellners Konzept der „Remigration“
Die Unterscheidung von Staatsbürgern nach ethnischen Kategorien ist dann verfassungsfeindlich, wenn daraus eine politische Zielsetzung erwächst, die die rechtliche Gleichheit der Staatsangehörigen infrage stellt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2024 klar definiert. Ebenfalls eine verfassungsfeindliche Zielsetzung hat laut Bundesverwaltungsgericht Martin Sellners Konzept der „Remigration“ auch für Staatsbürger. Dieses wird von der rechten Bewegung als vermeintliche Lösung für den angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ beworben, um die „ethnische Wahl“, Tarnbegriff für Überfremdung, zu verhindern. Diese Verschwörungserzählung behauptet, die einheimische Bevölkerung werde gezielt durch Einwanderer ersetzt.
Der Kampfbegriff „Remigration“ auch für Staatsbürger fußt auf völkischer Ideologie und ist im rechtsextremen Vorfeld der AfD maßgeblich vom österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner geprägt. Sellner markiert in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen den Schutz der „ethnokulturellen Identität“ als zentrales Ziel der rechten Bewegung. Da Sellners Forderung nach „Remigration“ auch auf Staatsbürger zielt, ordnet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch diese als „menschenwürdewidrig“ und verfassungsfeindlich ein. CORRECTIV hatte in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ Anfang Januar 2024 gezeigt, wie Sellner vor hochrangigen AfD-Funktionären und Teilnehmern über die „Remigration“ referierte, die sich offenbar selbst als bürgerlich-konservativ beschreiben. Im Zuge der Gespräche erklärte er „nicht-assimilierte Staatsbürger“ zum größten Problem, dem man aber mit „Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderten Gesetzen“ zur Abwehr der „ethnischen Wahl“ begegnen könne.
Seit dem Treffen in Potsdam macht die AfD „Remigration“ immer wieder zum Thema. Die Partei verwendet den Begriff auch im Bundeswahlprogramm 2025, gibt ihm jedoch einen harmloseren Inhalt. Im Programm bezieht sich das Wort nicht auf Staatsbürger, sondern ist ein Synonym für die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel. Gleichzeitig gibt es viele AfD-Mandatsträger und Funktionäre, die offen eine Nähe zu Sellner und seinem Konzept zeigen.
Auch gibt es unzählige Posts in den sozialen Medien von Vertretern des völkischen Lagers der Partei, die „millionenfache Remigration“ fordern. Der Staatsrechtler Markus Ogorek sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch mache.
Im Zuge des Anschlags auf den CSD ist eine weitere Debatte aufgekommen: „Ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz muss her“, schrieb der stellvertretende Vorsitzender der AfD in Nordrhein-Westfalen, Kay Gottschalk, am Sonntag im Messengerdienst Telegram.
Derzeit gilt: Ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Seit 2000 gilt daneben das Geburtsortsprinzip: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sind seitdem automatisch deutsche Staatsangehörige, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt.
AfD fordert Reform der Staatsbürgerschaft
Die Forderung Gottschalks nach einem anderen Staatsangehörigkeitsrecht konkretisieren seine Kollegen, darunter der Bundestagsabgeordnete Maximilian Kneller. Auf der Plattform X teilte er einen Beitrag mit der Frage, ob der Anschlag auf den CSD auch „mit dem Staatsangehörigkeitsrecht von 2000“ passiert wäre. Faktisch möchte Kneller damit das Geburtsortsprinzip wieder abschaffen.
Dieser Forderung liegt die völkische Ideologie der Nationalsozialisten zugrunde, die Staatsbürger in „Eigene“ und „Fremde“ teilt und darauf abzielt, Letztere zu vertreiben – im Glauben an ein homogenes Volk, das es so nie gegeben hat. In der AfD wird auch häufig der Begriff der „Passdeutschen“ verwendet, der deutschen Staatsangehörigen mit Migrationsgeschichte das „Deutschsein“ abspricht.
Das Geburtsortsprinzip ließe sich zwar laut Rechtswissenschaftler Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin nicht rückwirkend streichen: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit auf diesem Weg erworben habe, sei „gleichberechtigter Deutscher wie alle anderen“. Die Staatsangehörigkeit abzuerkennen, wäre im Sinne des Grundgesetzes ein verfassungswidriger Entzug. Dies sei eine Reaktion auf die Nazi-Herrschaft, unter der zahlreichen Jüdinnen und Juden, sowie anderen politisch Verfolgten die Staatsangehörigkeit entzogen wurde.
Jedoch könnte das Geburtsortprinzip per Gesetz gestrichen werden. Diese Änderung würde dann für zukünftig verliehene Staatsbürgerschaften gelten. Ob das vor Gerichten Bestand hätte, ist unklar. Laut Tabbara gibt es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in der Rechtswissenschaft inzwischen Ansätze, wonach es gegen das Grundgesetz verstoßen würde, Menschen dauerhaft von einer realistischen Chance auszuschließen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. „Denn ohne deutsche Staatsangehörigkeit bleibt man in Deutschland von der demokratischen Teilhabe durch Wahlen ausgeschlossen“, erklärt Tabbara.
Union will Gefährdern Staatsbürgerschaft entziehen
Auch in der Union diskutiert man nach dem Anschlag in Berlin Änderungen bei der Staatsangehörigkeit. Anders als die AfD will die Union jedoch nicht am Geburtsortprinzip rütteln – ihr geht es um die doppelte Staatsbürgerschaft.
So sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze in einem Deutschlandfunk-Interview mit Bezug auf den mutmaßlichen Täter, dass er Menschen, „die unsere Kultur nicht akzeptieren“, nicht in Deutschland haben wolle. Was das bedeuten könnte, führte Schulze am Montagabend in der RND-Wahlarena aus: Er wolle nicht mehr, dass „Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft, die deutsche und ihre eigene, dann haben, wenn sie hier als Gefährder leben.“
So sieht das auch CSU-Chef Markus Söder: „Die Einstufung zum Gefährder müsste der Anlass sein, zu überlegen, ob da nicht schon die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird und damit automatisch ein Gefährder mit zwei Staatsbürgerschaften dann am Ende sofort ausgewiesen werden kann“, sagte er.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies darauf, dass das Grundgesetz zu Doppelstaatlern schweige. Die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, könne ihm zufolge auch ohne eine Änderung des Grundgesetzes zulässig sein. Bereits in der Vergangenheit gab es Vorschläge der Union, die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Beteiligung an terroristischen und extremistischen Straftaten zu entziehen.
Keiner der Vorschläge hätte wohl das Attentat verhindert
Das Gesetz sieht bisher vor, dass Doppelstaatler ihre deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen verlieren können: Etwa, wenn sie sich im Ausland an terroristischen Kämpfen beteiligt haben oder sich der Armee eines anderen Staats anschließen. Das geht allerdings nur bei Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, denn nach dem deutschen Grundgesetz dürfen Menschen nicht staatenlos werden, wenn sie eine Staatsbürgerschaft aufgeben müssen.
Die Rechtswissenschaftlerin Victoria Kautzner sagte CORRECTIV, beide Forderungen zeigen, dass „die AfD und im Zweifel auch die konservativeren Kräfte der CDU und CSU deutsch als etwas wahrnehmen, das jenseits der Staatsangehörigkeit liegt“. Das sei aber „rechtlich gesprochen schlichtweg falsch“. Diese Vorstellung einer „Zweiklassenstaatsangehörigkeit“ – also die Unterscheidung zwischen „echten“ und gewissermaßen nur „formal-deutschen“ Staatsbürgern existiere vor dem Gesetz nicht.
Den Anschlag auf den CSD in Berlin hätten wahrscheinlich weder Gesetzesänderungen, die die AfD vorschlägt, noch die der Union verhindern können. Der mutmaßliche Täter Abdul B. hatte, soweit bekannt, nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Redigatur: Anna Kassin
Faktencheck: Silvia Stöber