AfD-Leak

Eine brisante E-Mail aus dem Datenleak zur AfD-Spendenaffäre

Im AfD-Leak findet sich eine brisante E-Mail eines ehemaligen AfD-Mitglieds über die Verteilung des Extrablatts im NRW-Wahlkampf 2017. Die Ermittlungen der Behörden stocken dazu seit Jahren, und Ende 2027 wären die Vorgänge dazu verjährt.

von Marcus Bensmann, Justus von Daniels

Foto: picture alliance / dts-Agentur

2017 war ein entscheidendes Jahr für die AfD: Sie zog erstmals in den Landtag von Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, und später erstmals in den Bundestag ein. Doch bei den Wahlen gab es eine Besonderheit. Die AfD wurde seit 2016 von einer millionenschweren externen Werbekampagnen von Plakaten und Gratiszeitungen unterstützt. Ein in Deutschland registrierter Verein gab an, diese Werbekampagne zu verantworten. Recherchen zeigten später, dass der Verein offenbar nur ein „Pappkamerad“ war und die Kampagne  aus der Schweiz von der Goal AG organisiert wurde. Die AfD steht bis heute auf dem Standpunkt, dass diese Unterstützung keine Parteispende sei, denn sie sei über die externen Werbekampagnen, seien es Plakate oder Gratiszeitungen, nicht vorab informiert oder eingebunden gewesen.

Recherchen von CORRECTIV mit ZDF-Frontal, Spiegel, aber auch ARD, Süddeutsche Zeitung und Zeit brachten über die Jahre immer wieder Dokumente mit Unterschriften, Kontoauszüge und Aussagen von AfD-Funktionären ans Licht, die eine Einbindung der Partei nahe legten. Die Partei streitet das bis heute ab.

Nun nährt eine E-Mail aus dem AfD-Leak erneut den damaligen Verdacht. Sie stammt aus dem Jahre 2021 von einem damaligen Mitglied der AfD in NRW, Andreas Handt, und ist an die Mitglieder des AfD-Bundes- und Landesvorstands aus NRW gerichtet. Das ehemalige AfD-Mitglied schreibt über den Kenntnisstand von Mitgliedern des damaligen AfD- Landesvorstands über die Verteilung des Extrablatt, sie hätten sogar damit geprahlt. 

Mit mehr als 280 Gigabyte an Daten und etwa 420.000 E-Mails ist das Leak umfangreich. Ein Team von CORRECTIV wertet das Material aus und ordnet es nach den Prinzipien der journalistischen Sorgfaltspflicht ein.

Die Hacker haben das Leak über eine Homepage veröffentlicht. Das Hacker-Team bot das Leak auf zwei Ebenen an. Auf der ersten Ebene, die direkt auf der Homepage einsehbar ist, wurden die E-Mails und Dokumente mithilfe von KI bewertet, kategorisiert und zusammengefasst. Einsehbar sind auf dieser Ebene nur die Zusammenfassungen, nicht aber die Original-Dateien.

Auf einer zweiten Ebene gibt es das Archiv mit 281 Gigabyte als Torrent, also über ein Netzwerk, in dem die Nutzer die Daten direkt untereinander tauschen. Im Datenleck sind sogenannte DKIM-Signaturen (DomainKeys Identified Mail) mit veröffentlicht, das ist ein Verfahren zur E-Mail-Verifikation. Die DKIM ist aber nicht für alle Daten im Leck verfügbar, was die Verifikation erschwert.

CORRECTIV prüft die Echtheit der Daten und verifiziert sie auch selbst. Dass ein Dokument vorliegt, heißt nicht, dass es stimmt. Jede Information, auf die CORRECTIV eine Veröffentlichung stützt, wird vom Team geprüft. Dazu werden Metadaten untersucht, Dokumente und zeitliche Übereinstimmungen verglichen und Angaben aus öffentlich zugänglichen Registern verwendet.

Der Schutz der Daten hat hohe Priorität. CORRECTIV bewahrt das Material gesichert auf und stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass Unbefugte keinen Zugriff erhalten.

Die AfD hat das Datenleak in Mitteilungen bestätigt. Die Partei erklärte, keine Anfragen zu dem Leak zu beantworten.

Das Extrablatt war eines der externen Werbemaßnahmen zugunsten der AfD, für die ein Verein in Deutschland verantwortlich zeichnet, es wurde später durch den Deutschlandkurier ersetzt. Das Extrablatt wurde in Baden-Württemberg 2016 und dann auch großflächig 2017 in NRW kostenlos an Haushalte verteilt. Lobbycontrol schätzte die Kosten bei geschätzten vier Millionen Exemplaren im NRW-Wahlkampf 2017 auf 600.000 Euro. Die AfD behauptete, nichts mit der Werbeaktion zu tun gehabt zu haben. Eine mögliche Koordinierung wäre als Parteispende einzustufen.

E-Mail: „Mitglieder des damaligen Landesvorstandes prahlten in mehreren Zwiegesprächen“

Die Passagen aus der E-Mail vom 30. November 2021:

 „Im Namen von uns Dreien möchte ich Ihnen unsere Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass Herr Bensmann – wie seiner E-Mail zu entnehmen ist – Kenntnis darüber hat, dass wir wissen, so wie viele andere auch, dass der Landesvorstand NRW über die Verteilung des Extrablattes zur Landtagswahl 2017 in NRW im Ruhrgebiet nicht nur oberflächliche Kenntnisse hatte, obgleich dies mindestens gegenüber der Presse so behauptet wurde. Mitglieder des damaligen Landesvorstandes prahlten in mehreren Zwiegesprächen, unter anderem am Rande der Landeswahlversammlung zur Bundestagswahl 2017 in NRW, mit geplanten konzentrierten Aktionen im Ruhrgebiet nach dem Vorbild der Aktionen zur Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg. Selbstverständlich kann es nur ein Zufall gewesen sein, dass eine vermeintliche Wichtigtuerei von entscheidungsbefugten Personen unter recht konkreter Benennung von Anzahl und Umkreis der Verteilung eines Extrablattes sich dann einige Wochen später im Zuge des Wahlkampfes exakt so zugetragen hat.“

Handt bezog sich in der E-Mail auf eine Anfrage von CORRECTIV aus dem November 2021. CORRECTIV hatte damals drei AfD-Mitglieder gefragt, ob sie Kenntnis davon hätten, ob Mitglieder des AfD-Landesvorstandes in NRW 2017 vorab von der Verteilung des „Extrablatts“ wussten und ob die Partei ihre örtlichen Strukturen in die Aktion einbezogen hatte.

Der Sprecher des AfD-Bundesvorstands schreibt gegenüber CORRECTIV, dass die AfD sich prinzipiell zu keinem Sachverhalt aus den geleakten E-Mails äußere. Handt, der heute kein AfD-Mitglied mehr ist, bestätigt gegenüber CORRECTIV die Echtheit der E-Mail. Eine Antwort habe er aber nicht erhalten. Ein von Handt genannter Zeuge, der immer noch Parteimitglied ist, da ein Ausschlussverfahren gegen ihn scheiterte, bestätigt auf Nachfrage, dass die E-Mail in seinem Namen verfasst wurde. Das zweite von Handt genannte AfD-Mitglied gab jedoch an, sich nicht mehr an den Vorgang erinnern zu können, und auf die Frage, ob der Text in seinem Namen verfasst worden wäre, antwortete er mit einem „Nein“.

Diese E-Mail könnte für die AfD brisant sein

Die Bundestagsverwaltung prüft die Vorgänge aus dem Jahr 2017 seit Jahren, bisher allerdings ohne Ergebnis. Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sagt gegenüber CORRECTIV, dass die E-Mail von 2021 für das Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung „inhaltlich interessant“ sein könnte.

Für die Prüfung hat sie allerdings nicht mehr viel Zeit. Ende 2027 wäre es unerheblich, ob die AfD für dieses Jahre einen richtigen oder falschen Rechenschaftsbericht abgegeben hat, denn dann sind die Vorgänge aus diesem Jahr verjährt. 

Auf Anfrage von CORRECTIV erklärte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung: „Vorgänge aus dem Rechenschaftsjahr 2017 verjähren nach Ablauf von zehn Jahren nach Ende dieses Rechenschaftsjahrs, d. h. zum Ende des Jahres 2027.“ Die Tatsache, dass die Bundestagsverwaltung den Vorgang untersucht, ändere daran nichts. Ein Prüfverfahren hemme die Verjährung nicht. Diese Auslegung von Verjährungsregelungen sei allerdings „noch nicht gerichtlich überprüft“.

Für die Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien ist die Bundestagsverwaltung zuständig. Parteien müssen darin ihre Spenden aufführen. Spender müssen sie namentlich nennen, wenn deren Zuwendungen die gesetzliche Schwelle von 10.000 Euro überschreiten. Falsche Angaben können Zahlungen in Höhe des Zwei- bis Dreifachen des nicht korrekt ausgewiesenen Betrags nach sich ziehen. Sollten sich bei der externen Wahlhilfe für die AfD aus dem Jahre 2017 belegen lassen, dass die AfD sie hätte angeben müssen, dann drohen hohe Strafzahlungen.

Wegen fehlerhafter Angabe in Rechechenschaftberichten musste die AfD schon über eine Million Euro Strafe zahlen

Wegen fehlerhafter Angaben in ihren Rechenschaftsberichten im Zusammenhang mit dem Wahlkampf 2016 und 2017 musste die AfD bereits in vier Einzelfällen Zahlungen leisten. Insgesamt beliefen sie sich auf mehr als eine Million Euro.

Dabei ging es um die Anmietung einer Kongresshalle in Düsseldorf durch die Goal AG im Jahr 2016, um Wahlkampfhilfe für Jörg Meuthen in Baden-Württemberg 2016 und für Guido Reil in NRW 2017 ebenfalls durch die Goal AG, sowie um Spenden an Alice Weidel von dem Milliardär Henning Conle aus der Schweiz. Diese Entscheidungen sind alle rechtskräftig.

Die AfD hatte auch diese Wahlkampfhilfen zunächst nicht als Spenden eingestuft. Später nannte sie Spender, die sich nach Prüfungen als Strohleute erwiesen. 

2025 erhielt die AfD wieder eine millionenschwere Plakatkampagne, diesmal aus Österreich und wieder soll der Milliardär Henning Conle dahintersteckt haben. Die Bundestagsverwaltung zog die Spende jedoch ein, und die AfD klagte dagegen.

CORRECTIV und Frontal21 hatten 2021 in einer Recherche aufgezeigt, wie der Milliardär, der aus Duisburg stammt, aber nun in der Schweiz ansässig ist, 2015 die damalige Parteivorsitzenden Frauke Petry und Jörg Meuten traf, und anonym Spenden anbot

Auch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen die damaligen  AfD-Funktionäre wegen des Verdachts auf falsche Angaben in Rechenschaftsberichten. Im Jahr 2022 ließ sie Objekte in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin durchsuchen. Ermittler durchsuchten auch die AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Die Durchsuchungen folgten dabei an Orten, die auch CORRECTIV in den Recherchen aufgezeigt hatte.

Auch die strafrechtlichen Ermittlungen zur externen Wahlhilfe könnte bald verjähren

Das Unternehmen, das die Werbeflächen für die Plakataktion 2017 vermietet hatte, musste ebenfalls Unterlagen der Berliner Staatsanwaltschaft übergeben.

Denn eine gemeinsame Recherche von CORRECTIV, dem Spiegel und dem ZDF-Magazin Frontal zeigte im September 2021: Allein bei dem Außenwerber fielen für Plakatflächen mehr als 3,5 Millionen Euro an. Die AfD wurde in den Unterlagen als „Direktkunde” geführt.

Die AfD bezeichnete die Kampagnen stattdessen als unabhängige Parallelaktionen. Die Zuordnung der Spende bei dem Außenwerber sei ein Fehler des Werkunternehmers gewesen, für die die AfD keine Verantwortung trage. Die Ermittlungen dauern an.

Die Frage, ob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bereits Einsicht in den E-Mailverkehr der AfD aufgrund der Durchsuchungen von 2022 hat, beantwortet deren Sprecher mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Sie teilte aber mit, neue Erkenntnisse würden in die Ermittlungen aufgenommen. Auf telefonische Nachfrage zur Verjährung verwies der Sprecher auf die allgemeine Gesetzeslage. Da wird eine Verjährung zum Beispiel bei einer vom Gericht verfügten Durchsuchung unterbrochen, sodass sie dann neu beginnen würde. Die Verjährung bei falscher Abgabe eines Rechenschaftsberichts wären 5 Jahre. Die Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft fand 2022 statt, demnach würde die Verjährung ebenfalls 2027 einsetzen, wenn bis dahin keine zusätzlichen Maßnahmen angeordnet würden.

Redaktion und Faktencheck: Sebastian Haupt

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