Auskunftsrechte

Erstes Urteil zur Prosoz-Auskunftsklage

Das Amtsgericht Recklinghausen hat am Donnerstag unsere Auskunftsklage in Sachen PROSOZ zurückgewiesen. Wir wollten wissen, wie viele Mitarbeiter von PROSOZ-Kunden gleichzeitig Geld von PROSOZ bekommen, dafür dass sie die Software des Hertener Unternehmens unterrichten. Eine Richterin des Amtsgerichtes in Recklinghausen urteilte nun, die Softwarefirma PROSOZ müsse uns nichts sagen, weil das städtische Unternehmen keine Behörde sei. Erstaunlich.

von Benedict Wermter

Hand zeigt Stopp. Symbolbild für abgewiesene Klage / Mangel an Auskunft© Ivo Mayr

Um als Behörde zu gelten, muss eine kommunale Firma nach Urteil des Bundesgerichtshofes unter Kontrolle der Gemeinde stehen – und gleichzeitig Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen. Zumindest letzteres sei nach Ansicht der Richterin im Fall PROSOZ nicht gegeben.

PROSOZ stellt Software her, die in kommunalen Verwaltungen genutzt werden. Die Richterin denkt, dass Software nicht der Daseinsvorsorge dient. Wir sehen das anders. Denn gerade die Software von PROSOZ ist entscheidend für alle Prozesse der Daseinsvorsorge. Sie steuert etwa die Vergabe von Baugenehmigungen, die Auszahlungen von HARTZ IV-Mitteln, die Hilfsleistungen an Jugendliche und sonst alles, was in einem Rathaus gemacht wird.

Unsere Einwände ließ die Richterin leider nicht gelten. Noch bevor wir unsere Sicht der Dinge schildern konnten, hatte sich die Richterin auf den Aspekt der Daseinsvorsorge gestürzt. Sie sagte, die gebe es nicht, weil PROSOZ sich nicht um Daseinsvorsorge kümmert. Sie wollte nicht diskutieren, nichts hören. Dabei machte sie den Eindruck, sie habe die Klage nicht verstanden: Sie sprach von Mitarbeitern der Stadt Herten, die gleichzeitig bei PROSOZ arbeiteten. Davon war nie die Rede. Stattdessen haben wir gesagt, dass PROSOZ Mitarbeiter von Kunden bezahlt.

Das ganze Verfahren am Gericht in Recklinghausen war absurd. Der Verhandlung ging ein Ringen zwischen dem Amtsgericht Recklinghausen und Verwaltungsgericht Gelsenkirchen voraus. Beide Gerichte schoben sich monatelang die Zuständigkeit für unsere Klage hin und her. Klageschriften gingen verloren und Briefe konnten nicht zugestellt werden. Ein grauenhaftes Ämter-Pingpong.

Wir haben das Softwareunternehmen PROSOZ Ende letzten Jahres auf Auskunft nach Presserecht verklagt, weil die Geschäftsleitung nicht auf unsere Fragen antworten wollte. Nach unseren Recherchen hat PROSOZ in der Vergangenheit mehr als hundert Mitarbeiter von Kommunen in ganz Deutschland beschäftigt. Die Verwalter bekamen Geld für Schulungen der PROSOZ-Software. Pikant: Die Kommunen der Verwalter sind gleichzeitig Kunden von PROSOZ. Kritiker sprechen von Korruption bei diesem Millionengeschäft mit der öffentlichen Auftragsvergabe von Softwarelizenzen.

Das Urteil werden wir anfechten. In der nächsten Runde hoffen wir auf die Möglichkeit, unser Anliegen vollständig begründen zu können. Bis dahin freuen wir uns über jede Unterstützung. Auf die nächste Verhandlung bereiten wir uns unter anderem mit unserem E-Book „Behörden zur Auskunft zwingen“ vor.