Auskunftsrechte

Erfolg: Prosoz muss antworten

Die städtische Firma Prosoz Herten will nun doch nicht in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen. Das bedeutet: Das Unternehmen ist nach unserer Auskunftsklage zur Antwort verpflichtet und muss jetzt reden. Antwortet Prosoz auf unsere Fragen nicht, könnten wir den Gerichtsvollzieher schicken.

von Benedict Wermter

© Benedict Wermter

Vier Fragen, zwei Jahre, ein Sieg vor Gericht. Manchmal lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben. Wir wollten von der Software-Firma Prosoz wissen, wie viele Mitarbeiter von Kommunen sie beschäftigt. Prosoz steht in Verdacht, die Vergabe von Aufträgen zu korrumpieren. Das Unternehmen beschäftigt Angestellte in Behörden, die Kunden von Prosoz sind, als freie Mitarbeiter.

Unsere Fragen wollte Prosoz nicht beantworten, obwohl die Firma zu 100 Prozent der Stadt Herten gehört und deshalb zur Auskunft verpflichtet ist. Wir haben deshalb auf Auskunft nach dem Presserecht geklagt. Vor dem Amtsgericht Herten hatte Prosoz in erster Instanz gewonnen, das Landgericht in Bochum aber gab uns in zweiter Instanz recht. Prosoz wollte in Revision gehen, vor den Bundesgerichtshof ziehen – doch jetzt ist das Unternehmen eingeknickt.

Revision zurückgezogen

Am Dienstag gab das Unternehmen in einer Stellungnahme bekannt, nicht in Revision vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen. Prosoz ist überzeugt, „dass die lange Dauer dieses schwebenden Verfahrens dem Unternehmen und auch dem Kundenkreis mehr schaden als nutzen wird.“ Zudem seien die durch das Verfahren gebundenen Ressourcen zu groß.

Das Unternehmen will nun Transparenz und Offenheit demonstrieren und die Revision zurückziehen. Reichlich spät, aber besser als nie. Wir hatten immer wieder an das städtische Unternehmens appelliert, seiner Verpflichtung nachzukommen und die Fragen zu beantworten.

Vor fast zwei Jahren hatten wir Prosoz vier Fragen gestellt. Offenbar pikante Fragen, denn das Unternehmen mauerte. Wir wollten wissen, wie viele freie Mitarbeiter die Firma in Behörden, die ihre Kunden sind, beschäftigt. 

Verdacht auf korrumpierte Aufträge

Folgende Fragen richteten wir im Herbst 2014 an die Firma:

  1. Wie viele Mitarbeiter von Kunden, die Prosoz Programmanwendungen einsetzen, wurden von der Prosoz als freie Mitarbeiter in den Jahren 2011 bis 2015 beschäftigt? Bitte listen sie die Anzahl freier Mitarbeiter bei Kunden nach Jahren auf.
  2. Wie viele freie Mitarbeiter waren gleichzeitig Beschäftigte öffentlicher Behörden? Bitte listen sie die Anzahl freier Mitarbeiter bei Behörden nach Jahren für 2011 bis 2015 auf.
  3. In welchen Kommunen wurden freie Mitarbeiter, die gleichzeitig Beschäftigte der Kommunalverwaltung waren, von der Prosoz beschäftigt? Bitte senden Sie mir dazu eine detaillierte Auflistung zu. Bitte listen sie die Anzahl freier Mitarbeiter in den aufgelisteten Behörden nach Jahren für 2011 bis 2015 auf.
  4. Welche Summen wurden für die freie Mitarbeit von Beschäftigten von Behörden für Prosoz jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 aufgewendet? Bitte listen Sie diese Summen detailliert nach Jahren auf.

Prosoz steht in Verdacht, die Vergabe von Aufträgen zu korrumpieren. Das Unternehmen hat an Hunderte Mitarbeiter in Kommunen Beraterverträge verteilt. Und zwar dafür, dass diese Mitarbeiter die Software den Kollegen beibringen. Doch mit Hilfe der Beraterverträge könnte Prosoz IT-Verantwortliche bei Kunden an sich gebunden haben. So könnten Auftragsvergaben beeinflusst worden sein.

Urteil für alle Journalisten

Unsere Fragen wollte Prosoz nicht beantworten, obwohl die Firma zu 100 Prozent der Stadt Herten gehört und deshalb zur Auskunft verpflichtet ist. Das Unternehmen muss nun doch auf unsere Fragen antworten. Prosoz hat angekündigt, dies bis Anfang kommender Woche zu tun. Antwortet Prosoz nicht, können wir das Urteil vollstrecken und Zwangsmittel anordnen. Dann könnten wir sogar den Gerichtsvollzieher schicken.

Mit den Antworten können wir die vor fast zwei Jahren begonnene Recherche endlich zu Ende führen. Wir werden überprüfen, in welchen Kommunen Aufträge vergeben worden sind und welche Rolle die Verwalter mit Nebenjob dabei gespielt haben.

Noch besser: Das Urteil wirkt über unsere konkreten vier Fragen hinaus. Da der Auskunftsanspruch nun geklärt ist, können wir Prosoz weitere Fragen stellen. Damit können wir in Herten, aber auch in anderen Städten Transparenz schaffen. Das Urteil des Landgericht Bochum kann anderen Journalisten dabei helfen, in ähnlichen Fällen städtische GmbHs zur Auskunft zu zwingen.