Auskunftsrechte

Wir kämpfen gegen die Bundesregierung um Transparenz. Und Ihr könnt dabei sein.

15.000 Euro haben ein Kollege und ich für eine Anfrage beim Bundesinnenministerium zahlen müssen. Dagegen haben wir geklagt – und zwei Mal Recht bekommen. Die Regierung will das nicht akzeptieren. Donnerstag, nach mehr als fünf Jahren, stehen wir uns nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber.

von Daniel Drepper

© Ivo Mayr

Wer Dokumente bei Behörden anfragt, darf nicht mit hohen Gebühren bestraft werden. So steht es im Gesetz. Und das haben auch das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Wir hatten gegen zu hohe Gebühren des Bundesministerium des Innern geklagt. Doch dem Ministerium reicht das nicht. Mit teuren Anwälten hat es deshalb Revision eingelegt. Am Donnerstagmorgen um 10 Uhr wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig endgültig entscheiden: Darf eine Anfrage bei einer Behörde 15.000 Euro kosten?

Mehr als fünf Jahre streiten wir uns jetzt schon mit dem Ministerium. Vor den Olympischen Spielen 2012 in London hatten der freie Journalist Niklas Schenck und ich Einsicht in Akten der deutschen Sportförderung beantragt. Darunter die berühmt-berüchtigen Zielvereinbarungen der Sportverbände. Wir konnten mit unserer Recherche damals zeigen, wie die etwa eine Milliarde Euro Steuergeld pro Olympiazyklus im deutschen Spitzensport verteilt wird. Dass die damals erstmals vereinbarten Zielvereinbarungen für die Verbände völlig überhöht waren. Und dass der Deutsche Olympische Sportbund nicht nur die Steuern intransparent verteilte, sondern die Sportverbände auch unter Druck setzte.

15.000 Euro für einen Antrag?

Für diese Recherche hatten wir einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Wir wollten die Originaldokumente einsehen, um zeigen zu können, wer die vielen Hundert Millionen Euro im Sport unter welchen Bedingungen an wen verteilt. Eigentlich darf ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Bürger maximal 500 Euro kosten. Das Ministerium hatte unseren Antrag jedoch auf 66 Einzelanträge gestückelt. Und uns insgesamt rund 15.000 Euro in Rechnung gestellt. Niklas Schenck und ich waren damals beide freie Journalisten und mussten das Geld aus eigener Tasche zahlen. 

Im Sommer 2014 hatte das Verwaltungsgericht Berlin diese willkürliche Stückelung als rechtswidrig verurteilt. Das Ministerium ging in Berufung. Und verlor erneut. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz. Das Gericht entschied, dass bei Informationsanträgen, die ein bestimmtes Thema – einen „Lebenssachverhalt“ – erfassen, der Antrag nicht gestückelt werden darf. Die Obergrenze der Gebühren für einen einzelnen Bescheid – also 500 Euro – dürfe nicht überschritten werden. Jetzt also geht es in die letzte Instanz, in die Revision.

In letzter Instanz gegen teure Anwälte

Wir streiten dafür, dass andere Bürger und Journalisten in  Zukunft nicht davon abgehalten werden, Anfragen zu stellen. Wenn wir in Zukunft Angst haben müssen, Tausende Euro für eine Anfrage zu zahlen, wäre das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis nichts mehr wert. Die Bundesregierung hat sich – wie so oft – für die dritte und letzte Instanz die Dienste der teuren Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs gesichert. Wir werden vom Deutschen Journalisten Verband und dem Anwalt Wilhelm Mecklenburg unterstützt.

Am Donnerstag um 10 Uhr entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abschließend über unseren Fall. Und darüber, ob wir unsere 15.000 Euro zurück bekommen. Wer dabei sein möchte, kann sich hier anmelden.


Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr unserem Senior Reporter Daniel Drepper eine E-Mail schreiben. Auf unserer Webseite, aber auch auf Twitter und Facebook werden wir am Donnerstag über die Entscheidung berichten. Eine ausführliche Dokumentation der Recherche – und des Widerstandes des Ministeriums – findet sich auf den Seiten des Wächterpreises.