Die Besucherränge sind noch gut gefüllt, als Hape Kerkeling am Mittwochabend kurz vor 21 Uhr vorne im Plenarsaal des Thüringer Landtags Platz nimmt. „Wer nicht verantwortungsvoll mit der Geschichte umgeht, darf niemals Verantwortung für die Zukunft Deutschlands übernehmen“, warnte der Schauspieler und Autor und bat die Abgeordneten, sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzusetzen.
Beantragt hat die Anhörung die Linksfraktion. Sie fordert von der CDU-geführten Landesregierung, „sich zügig gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat aktiv für die Einleitung eines Verbotsverfahrens“ einzusetzen“. Mehrere Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, haben bereits ähnliche Anträge verabschiedet. Beantragen können die Landesparlamente ein solches Verfahren jedoch nicht – das können nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat.
Kerkelings Einladung in den Justizausschuss hatte manche irritiert. Doch schon in seinem Eingangsstatement wurde klar, dass er den oft trockenen juristischen Argumenten etwas hinzufügte, das bis dahin häufig fehlte: Gefühl. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, wie es im Grundgesetz heißt, nannte er ein „zärtliches Wort“ und er träume von einem Tag, an dem alle Angehörigen von Minderheiten im Land gleichberechtigt nebeneinander leben können, „ohne dass einer von ihnen Angst haben muss, nur weil er lebt“.
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Kerkeling erhält Applaus von der Besuchertribüne
Für sein Eingangsstatement bekam er Applaus von der Besuchertribüne – sehr unüblich in Ausschusssitzungen und eigentlich nicht erlaubt. Die Linksfraktion hatte Kerkeling bewusst als nicht-juristischen Experten eingeladen. „Uns war wichtig, dass nicht nur Verfassungsrechtler*innen angehört werden, sondern auch eine Stimme aus der Zivilgesellschaft“, sagte die Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss.
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Ich stelle mir einen Tag vor, an dem Angehörige aller Minderheiten in diesem Land gleichberechtigt nebeneinander leben können, ohne dass einer von ihnen Angst haben muss, nur weil er lebt.
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Und so appellierte Kerkeling, dessen eigener Großvater KZ-Häftling war, auch an die Abgeordneten, nicht nur juristische Argumente abzuwägen, sondern auch ihr Gefühl und ihre Emotionalität nicht außen vor zu lassen.
Vor Hape Kerkelings Auftritt haben bereits sechs Rechtswissenschaftlerinnen und – wissenschaftler aus juristischer Sicht über das Für und Wider eines solchen Verfahrens debattiert und die Gründe ausgelotet, die für ein Verbot der AfD sprechen könnten. Aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass eine Partei verboten werden kann, wenn sie gegen drei Prinzipien verstößt: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip.
Viele der Experten betonten die Bedeutung der Menschenwürde, gerade mit Blick auf die AfD-Forderung nach der „Remigration“. Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun sieht bei der AfD eine „zweistufige Strategie“: Agitation und Andeutungen gegenüber den eigenen Anhängern, nach außen ein „sauberbereinigtes Programm“ und „halbherzige Dementis“. Entscheidend seien aber die Anhänger, denn sie seien der Spiegel einer Partei, wie mehrere Gerichte klargestellt hätten. Jun forderte die AfD auf, sich klar von radikalen Positionen und Personen wie dem rechtsextremen Aktivistin Martin Sellner zu distanzieren. Erst im Januar war der Aktivist von AfD-Abgeordneten in den Thüringer Landtag eingeladen worden. Sellners „Remigrationskonzept“ gilt laut Gerichten als verfassungswidrig (siehe Infobox).
Die Unterscheidung von Staatsbürgern in ethnischen Kategorien ist dann verfassungsfeindlich, wenn daraus eine politische Zielsetzung erwächst, die die rechtliche Gleichheit der Staatsangehörigen infrage stellt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2024 klar definiert.
Ebenfalls eine verfassungsfeindliche Zielsetzung hat laut Bundesverwaltungsgericht Martin Sellners Konzept der „Remigration“ auch für Staatsbürger. Dieses wird von der rechten Bewegung als vermeintliche Lösung für den angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ beworben, um die „ethnische Wahl“, Tarnbegriff für Überfremdung, zu verhindern. Diese Verschwörungserzählung behauptet, die einheimische Bevölkerung werde gezielt durch Einwanderer ersetzt.
Der Kampfbegriff „Remigration“ auch für Staatsbürger fußt auf völkischer Ideologie und ist im rechtsextremen Vorfeld der AfD maßgeblich vom österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner geprägt. Sellner markiert in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen den Schutz der „ethnokulturellen Identität“ als zentrales Ziel der rechten Bewegung.
Da Sellners Forderung nach „Remigration“ auch auf Staatsbürger zielt, ordnet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch diese als „menschenwürdewidrig“ und verfassungsfeindlich ein.
CORRECTIV hatte in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ Anfang Januar 2024 gezeigt, wie Sellner vor hochrangigen AfD-Funktionären und Teilnehmern über die „Remigration“ referierte, die sich offenbar selbst als bürgerlich-konservativ beschreiben. Im Zuge der Gespräche erklärte er „nicht-assimilierte Staatsbürger“ zum größten Problem, dem man aber mit „Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderten Gesetzen“ zur Abwehr der „ethnischen Wahl“ begegnen könne.
Seit dem Treffen in Potsdam macht die AfD „Remigration“ immer wieder zum Thema. Die Partei verwendet den Begriff auch im Bundeswahlprogramm 2025, gibt ihm jedoch einen harmloseren Inhalt. Im Programm bezieht sich das Wort nicht auf Staatsbürger, sondern ist ein Synonym für die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel. Gleichzeitig gibt es viele AfD-Mandatsträger und Funktionäre, die offen eine Nähe zu Sellner und seinem Konzept zeigen.
Auch gibt es unzählige Posts in den sozialen Medien von Vertretern des völkischen Lagers der Partei, die „millionenfache Remigration“ fordern. Der Staatsrechtler Markus Ogorek sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch mache.
Die Juristin Valentina Chiofalo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht auch das Demokratieprinzip verletzt. „Die AfD möchte Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgen, sie ruft nach Haftbefehlen, nach der Anklagebank, nach Gefängnisstrafen für Entscheidungen, die ihr politisch nicht passen“, sagte sie. Mehr als 220 Belege hat die GFF dafür in einem umfangreichen Gutachten gesammelt.
Verfassungsrechtler Schwarz: AfD verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip
Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz plädierte hingegen dafür, das Rechtsstaatsprinzip genauer zu betrachten. Hier bewege man sich „viel mehr im Bereich von tatsächlichen Fragestellungen“ als bei der Menschenwürde. Bei der Menschenwürde gebe es mehr Wertungsfragen und eine Grauzone zwischen zulässiger Meinungsäußerung und Würdeverletzung. Die Delegitimierung des Rechtsstaats sei dagegen greifbarer.

Als Beispiel nannte Schwarz die Vorgänge bei der Konstituierung des Thüringer Landtags 2024 und vor allem die Reaktion der AfD auf Gerichtsentscheidungen dazu. Die AfD warf dem Thüringer Verfassungsgerichtshof vor sich für die Ziele der „Altparteien“ instrumentalisieren zu lassen. Das sei „nichts anderes als eine Delegitimierung und damit eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips“, sagte Schwarz. Das reiche für ein Verbotsverfahren.
Die Debatte war bisweilen hitzig. Kein Wunder, saß doch die Partei, über deren Zukunft es ging, mit im Raum. Als Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte über Rassismus und Antisemitismus sprach, rief der AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser dazwischen: „Sie haben offensichtlich nicht alle Tassen im Schrank!“ Selbst dem Ausschussvorsitzenden Ringo Mühlmann ging das zu weit, er maßregelte seinen AfD-Kollegen.
US-Abgeordnete drohte Verbots-Befürwortern
Schon vor Beginn erregte der Termin im Landtag große Aufmerksamkeit. Die republikanische US-Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna drohte deutschen Politikern, die ein AfD-Verbot unterstützen, mit einem Einreiseverbot für die USA. In einem Brief an den Thüringer Landtag, den die AfD angefordert hatte, kündigt sie an, mit US-Außenminister Marco Rubio darüber sprechen zu wollen.
Ob diese Drohung aus den USA ernstzunehmen sei, wollte die AfD von Hans-Georg Maaßen, dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten, wissen – dieser bejahte das. Der frühere Verfassungsschutzpräsident (63) ist seit seinem Abgang 2018 immer weiter nach rechts gerückt. Mittlerweile wird er selbst vom Verfassungsschutz beobachtet.

Zum Verbotsverfahren hat er eine deutliche Meinung: Die AfD bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sagte Maaßen, der zuvor mit dem radikalen Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke zu Mittag aß. Für die Annahme, dass sie dies nur zum Schein tue und in Wahrheit eine „zweite Agenda“ verfolge, gebe es „keine brauchbaren Beweise“.
AfD weigert sich, Kerkeling Fragen zu stellen
Die AfD weigerte sich indes, dem Entertainer Kerkeling Fragen zu stellen. Seine Einladung sei für sie die Bestätigung, dass es sich bei einem möglichen Verbotsverfahren um ein „politisches Verfahren“ handele.
Ähnlich äußerte sich der langjährige AfD-Anwalt Christian Conrad. „Schon die Durchführung eines Parteiverbotsverfahrens ist für die Partei schädlich und greift in den Wettbewerb ein.“ Er kritisierte, dass in der Sitzung zum Teil von einem „Prüfverfahren“ gesprochen werde. Das sei verharmlosend. „Das ist kein Prüfverfahren, das ist ein Parteiverbotsverfahren“, sagte Conrad. Ein weiterer geladener AfD-Anwalt, Ulrich Vosgerau, geht noch weiter: Ein Verbotsverfahren sei auf die „totale Vernichtung einer Partei gerichtet“.
Ein Verbotsverfahren an sich ist politisch, denn entscheiden wird allein das Bundesverfassungsgericht. Politisch bleibt es allerdings bis zu einem möglichen Antrag: Der setzt eine Debatte voraus, ein Abwägen der Argumente. Aus Sicht der anderen Fraktionen gilt es dabei vor allem, die Union zu überzeugen. Zwar haben sich erste CDU-Ministerpräsidenten wie Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) und Daniel Günther (Schleswig-Holstein) offen für ein Verfahren oder zumindest die Einrichtung einer Bund-Länder-Gruppe gezeigt, in weiten Teilen der Partei aber herrscht noch Unsicherheit, ob ein Verfahren die richtige Antwort auf die AfD ist.
Ob eine Debatte wie im Thüringer Landtag die Partei von ihrem Zaudern befreien kann? Immerhin der CDU-Abgeordnete Wolfgang Weißkopf räumte im Verlauf der Aussprache ein: „Ich bin durchaus einen Schritt schlauer geworden.“ Es habe interessante Anregungen gegeben, die ihn sehr zum Nachdenken gebracht hätten.
Redigat: Annika Joeres und Marius Münstermann
Faktencheck: Marius Münstermann
Vielleicht kennen Sie das. Die AfD scheint schier unaufhaltsam. Genauso wie der Rechtsruck in ganz Europa. Dazu kommt: Die Situation zuletzt in Ceuta, Krieg im Iran, Frieden ist in der Ukraine noch lange nicht in Sicht und gerade erst haben wir einen Sommer mit einem Rekord an Hitzetoten in Deutschland hinter uns. Von den unfassbaren Waldbränden in Europa will ich gar nicht erst anfangen.
Manchmal möchte man da schon den Kopf in den Sand stecken. Noch eine Krise. Noch eine schlechte Nachricht. Noch eine Debatte, bei der man sich fragt: Wo soll das alles hinführen? Ich glaube, ich spreche für viele, wenn ich sage: An vielen Tagen hat man einfach keinen Bock mehr. Vielleicht kennen auch Sie das Gefühl. Damit sind Sie nicht allein!
Wir von CORRECTIV wollen uns diesem Gefühl nicht länger hingeben. Denn so kann es nicht weitergehen. Deshalb haben wir uns eine neue Aktion ausgedacht und wir glauben, es ist genau das, was wir jetzt brauchen: Gemeinsam mit Ihnen wollen wir 42.000 Mutmeter gehen.
Mutmeter bedeuten für uns: aktiv zu werden und gemeinsam etwas zu schaffen, auf das wir stolz sein können. Gemeinsam setzen wir ein demokratisches Ausrufezeichen in einer extremen Zeit. Wie bei einem Marathon geht es nicht darum, wer am schnellsten ist. Es geht darum, überhaupt loszugehen. Meter für Meter. Schritt für Schritt.

