Organisiertes Nichtwissen
Die Vorschriften sind löchrig. Missbrauch wird nicht angezeigt. Und so dürfen Pharmakonzerne jedes Jahr nahezu unkontrolliert hundert Millionen Euro verteilen. Die Ärzte freut's. Die Interessen der Patienten bleiben dabei auf der Strecke.
Mehr als 100 prall gefüllte Aktenordner. Tausende Seiten Papier. Briefe, Beschreibungen, Formulare, ausgedruckte E-Mails, Zahlenreihen – bis 2012 war das die Grundlage, aufgrund derer die gesetzlichen Krankenkassen kontrollierten, ob Deutschlands Ärzte rechtmäßig hunderte Millionen Euro von der Pharma-Industrie erhielten. Erst dann stellte der Dachverband der Kassen auf ein elektronisches System um. Das zu bauen, hatte drei Jahre gedauert.
Genützt hat es nichts. Kontrollen gibt es auch heute nicht.
Alle großen Pharma-Unternehmen bezahlen Ärzte für Anwendungsbeobachtungen. Jeder zehnte deutsche Arzt macht jedes Jahr mit und erhält Geld von der Pharma-Industrie, im Schnitt der letzten Jahre 474 Euro pro Patient.
Auf dem Papier gibt es Vorschriften. Kontrollen. Regulierungen. Aber sie sind wirkungslos. Aus drei Gründen:
Erstens: Die Daten sind unvollständig, die Pharmafirmen schlampen bei den Meldungen – und kommen damit durch
Wir haben auf Grundlage des Landespressegesetzes von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Übersicht aller Anwendungsbeobachtungen seit 2009 angefordert, insgesamt 14.000 Meldungen. Die Daten sind lückenhaft. Mal wird das Honorar nicht genannt, mal die Zahl der behandelten Patienten oder der teilnehmenden Ärzte. Häufig ist nicht klar, ob die Ärzte für ihr Honorar tatsächlich etwas leisten mussten oder nur schnell ein paar Kreuzchen gesetzt haben. Wie sollen die Behörden so prüfen, ob die Entlohnung rechtmäßig war – und nicht reine Korruption?
Neben den allgemeinen Kennzahlen der Anwendungsbeobachtungen müssen die Pharma-Konzerne auch die Abschlussberichte der Projekte veröffentlichen. Diese landen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und beim Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für Impfstoffe und Seren.
Wir haben uns alle Berichte aus den vergangenen Jahren kopieren und zuschicken lassen. Insgesamt 359 von 2009 bis 2014. Auch hier treffen wir auf Wildwuchs. Die Abschlussberichte sind extrem unterschiedlich. Manche haben nur wenige Seiten, andere sind daumendick. Sie sind kaum miteinander zu vergleichen.
Wir haben in einer Stichprobe getestet, ob die Pharma-Konzerne ihre Anwendungsbeobachtungen tatsächlich wie vorgeschrieben vollständig melden. Ergebnis: Nein, sie tun es nicht.
Allein in den vergangenen zweieinhalb Jahren sind mehrere Dutzend Anwendungsbeobachtungen weder beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch beim Paul-Ehrlich-Institut gemeldet worden. Jede dieser nicht gemeldeten Anwendungsbeobachtungen ist ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Bestraft wurden diese Verstöße bisher nicht.
Insider vermuten, dass die lückenhafte Meldung eine Strategie der Pharma-Konzerne sein könnte, um die Prüfung ihrer Millionenzahlungen zu erschweren. Das würde ins Bild passen. So geben die Konzerne zum Beispiel die Namen der beteiligten Ärzte grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit. Ein Patient weiß also nicht, ob sein Arzt ein Präparat aus medizinischen Gründen verschrieben hat oder weil er seinem Geldbeutel folgt.
Zweitens: Niemand kontrolliert, ob die Ärzte ihre Verschreibungsgewohnheiten ändern
In den Regeln zu den Anwendungsbeobachtungen ist vorgeschrieben, dass Ärzte nicht verleitet werden dürfen, bestimmte Medikamente häufiger zu verschreiben. Aufwandsentschädigungen „sind nach ihrer Art und Höhe so zu bemessen, dass kein Anreiz für eine bevorzugte Verschreibung oder Empfehlung bestimmter Arzneimittel entsteht“, heißt es im Gesetz.
Darüber soll etwa die kassenärztliche Bundesvereinigung wachen, die die Daten weitergibt an die kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern etwa bekam im vergangenen Jahr Informationen über 50 Anwendungsbeobachtungen, an denen bayerische Ärzte teilgenommen haben. Die Daten seien ausreichend, sagen die Verantwortlichen. „Damit können die Prüfgremien erkennen, ob Ärzte sich durch die Kassenärztliche Vereinigung im Verordnungsverhalten beeinflussen lassen“, sagt Birgit Grain, von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Ist das wirklich so?
Das Prüfgremium wird nur darüber informiert, ob ein Arzt an einer Anwendungsbeobachtung teilgenommen hat. Es sieht nicht, ob er seither andere Medikamente verschreibt – weil er nun von einer Pharmafirma Geld bekommt.
Drittens: Die Pharmaindustrie gibt vor, sich selbst zu kontrollieren. Doch das ist Augenwischerei.
Dass die Zahlungen der Pharma-Konzerne so gut wie nicht geprüft werden, ist besonders irritierend, weil einige Beteiligte ein großes Interesse daran haben sollten, die Millionen-Zahlungen einzudämmen. Allen voran die gesetzlichen Krankenversicherer. Schließlich zahlen sie am Ende die Zeche, wenn Ärzte überteuerte Präparate verschreiben. Doch sie unternehmen – ebenfalls nichts.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen will nicht mal verraten, wie viele Mitarbeiter sich mit Anwendungsbeobachtungen beschäftigen. „Ungern möchten wir der Pharmaindustrie Hinweise geben“, sagt Pressesprecher Florian Lanz. Vermutlich sind es sehr wenige. Die Daten aufbereiten? Analysieren? Missbräuche melden? Das sei offiziell nicht Aufgabe der Kassen.
Ebenfalls nicht zuständig, Missbrauch zu melden: das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Aufgabe des Instituts: „Nur das Dokumentieren“, sagt Pressesprecher Maik Pommer. Das BfArM untersuche lediglich, ob die eingereichten Studien unter die Kategorie Anwendungsbeobachtungen fallen. Die Abschlussberichte werden nummeriert, abgeheftet und seit August 2013 im Internet veröffentlicht. Doch das heißt noch lange nicht, dass sie jemals irgendwer liest.
Bisher darf sich die Pharmaindustrie selbst kontrollieren, über den Verein FSA „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“. Der Verein hat nach eigenen Angaben ein Regelwerk aufgestellt, das „über die gesetzlichen Bestimmungen bewusst noch hinausgeht“. Der Kodex des Vereins fordert, dass jede Studie einen wissenschaftlichen Zweck verfolgt und die Ärzte nach der allgemeinen Gebührenordnung bezahlt werden, nicht darüber hinaus. Ein Jahr nach Abschluss der Studie soll zudem eine Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlicht werden.
„Der FSA stellt durch seine Richtlinien und sein Durchgreifen bei Verstößen gegen den Kodex sicher, dass der medizinische Nutzen im Mittelpunkt steht“, lobt FSA-Sprecher Holger Diener sich und seine Kollegen.
Greift die Industrie also durch, wenn die Behörden es schon nicht tun? Beim genauen Hinsehen lautet die Antwort – ebenfalls nein. In den vergangenen fünf Jahren hat der FSA ganze zwei Anwendungsbeobachtungen geprüft. Und nur bei einer fanden die Prüfer Probleme. Die Pharmafirma verpflichtete sich darauf hin, die Anwendungsbeobachtung doch nicht durchzuführen. Strafe? Selbstverständlich keine.
Was geschehen müsste
Um einen Missbrauch von Zahlungen zu verhindern, bräuchte man vier Dinge:
- Klare Regeln, unter welchen Bedingungen Anwendungsbeobachtungen zulässig sind.
- Eindeutige Berichte darüber, wer von wem wie viel Geld für welche Gegenleistung erhalten hat.
- Eine systematische Prüfung dieser Berichte.
- Sanktionen für jene, die sich nicht an die Regeln halten.
In Deutschland gibt es nichts davon.
Viel Hoffnung liegt nun auf einem geplanten Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Dann kann Bestechung von niedergelassenen Ärzten – man glaubt es kaum – erstmals bestraft werden. Ärzte könnten nach dem neuen Gesetz Probleme bekommen, wenn sie für zu wenig Arbeit zu viel Geld annehmen. Wobei: Anwendungsbeobachtungen sind dem Entwurf zufolge immer noch wünschenswert – „sofern sie nicht dem reinen Marketing dienen.“
Doch wer wird das schon überprüfen?
Mitarbeit: Christian Baars (NDR), Christina Berndt (Süddeutsche Zeitung), Ben Bolz (NDR), Denise Friese (WDR), Markus Grill (correctiv.org), Lisa McMinn (correctiv.org).
Datenbank: Stefan Wehrmeyer.
Layout: Simon Jockers.
Foto: Ivo Mayr.
Textchef: Ariel Hauptmeier.